Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Sorgeerklärungen abgeben Sorgeerklärungen abgeben
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden Hausgeburt dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen Geburtsurkunde beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg