Wappen: Gemeinde Laudenbach

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Beschreibung des Laudenbacher Wappens

In gespaltenem Schild vorn in Blau ein silbernes Winzermesser, hinten in Silber eine blaue Traube mit grünem Blatt und schwarzem Stiel.

Ausführlicher Bericht -Wappenkunde

Die Heraldik oder Wappenkunde

Die Heraldik
wird auf vielfältige Art und Weise angewendet. Neben der Ausführung von Wappen in Stein und Holz, er-scheinen gemalte Wappenbilder als Schmuck in und an privaten und öffentlichen Gebäuden, Ferner werden heraldische Wappen in Amtssiegeln und Gästebüchern, auf Urkunden, Etiketten und Firmenschildern sowie als Schaufensterblickfänge verwendet. Die Heraldik ist typisch europäisch. Viele Länder haben an der Entstehung der Wappen und dem dazugehörigen Regelwerk ihren Anteil. Besonders England Frankreich und Deutschland verfügen bis in die heutige Zeit über ein offizielles Wappenwesen. Besondere Bedeutung haben die Wappen im öffentlichen Leben als Hoheitszeichen von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden.

Allgemeinbildung
Noch vor wenigen Jahrzehnten gehörte es zur Allgemeinbildung zu wissen, was ein Wappen ist. Besonders bei den Kunsthandwerkern und Schildermalern gehörte es zum beruflichen Selbstverständnis, wenigstens in Grundzügen über die Wappenkunde - die Heraldik - Bescheid zu wissen. Auch war es normal, sein eigenes Gemeinde- oder Stadtwappen zu kennen, deuten und beschreiben zu können.

Schildformen und Schildfiguren
Der Gestalter, der ein altes Familienwappen restauriert oder ein Wappen neu entwirft, sieht sich mit den vielfältigen Problemen der Heraldik konfrontiert. Die Heraldik geht auf die höfisch-ritterliche Zeit des hohen Mittelalters zurück. Während die kämpfenden Ritter bis ins 12. Jahrhundert einen offenen Helm trugen, so dass sich die Gegner von Angesicht zu Angesicht gegenüber standen, kam im Hochmittelalter ein Helm auf, der das Gesicht bis auf einen Sehschlitz vollständig bedeckte. So wurde es notwendig, daß sich Freund und Feind auf andere Weise unterscheiden ließen. Diese Funktion der Kennzeichnung übernahm ein Wappen (wäpen; von ndt. Waffe), also das als Abwehrwaffe dienende Kampfschild, der den Ritter gegen Schwertschlag, Lanzenstoß und Pfeilflug schützte. Der Schild war mit einem Persönlichkeitszeichen, der Schildfigur, versehen. Diese machte den Ritter im Kampfgetümmel für seine Genossen wie für seine Gegner weithin sichtbar. Oftmals wiederholte sich die Schildfigur im Helmkleinod, im Banner an der Lanze, auf dem Waffenrock und auf der Pferdedecke des Streitrosses. Bald wurden die Schildfiguren als Familienzeichen erblich und schließlich als Geschlechterwappen heraldisch ausgebildet.

Die Herolde
Sie waren im Dienste der Adeligen befindliche Zeremonienmeister bei Reiterspielen, trugen Kleidung und Wappenschild ihrer Herren. Sie zeichneten sich durch ihre Personen- und Wappenkenntnis aus, führten Wappenbücher und entwickelten die heraldische Fachsprache. Nach ihnen wird die Wappenkunde Heraldik genannt. Der Begriff Herold geht vermutlich auf das althoch-deutsche Wort „hariwalt“ zurück. Dieses Wort bedeutet „ der im Heer waltende“ oder „Im Heer zu walten“. Über das altfranzösiche Wort „herault“ gelangte der Begriff Heraldik in alle Sprachen Europas. Die Herolde verkünden den Gewinner bei Schlachten und Turnieren.

In einigen männlichen Vornamen ist noch das Wort Herold erkennbar: engl. harold/herald; deutsch/skandinavisch Harald; italienisch Eraldo. Ein Silbentausch ergibt ebenfalls einen alten deutschen Namen: „ hariwalt - walthari = Walter. Im Englischen bedeutet to herald = ankündigen, verkündigen, ausrufen. Folglich ist der Herold der Verkünder, der Bote.

Wappenbestandteile

Zum heraldischen Wappen gehören allgemein Schild mit Schildfigur, Helm, Helmdecke und Helmkleinod.

Das wichtigste Element des Wappens ist der Schild, dessen Form sich im Laufe der Geschichte stark gewandelt hat. Im 16. und 17. Jahrhundert verlor der Schild durch die Umrüstung auf Feuerwaffen zunehmend seine eigentliche Funktion.

Eines der Grundelemente mittelalterlicher Kunst, Flächenhaftigkeit und Verzicht auf Räumlichkeit, spiegelt sich auch in der Heraldik wider. So werden die heraldischen Metalle und Farben, Tinkturen genannt, rein flächig angewandt.

Heraldische Grundregeln

Metall und Farbe.
Die heraldischen Metalle sind Gold (Gelb) und
Silber (Weiß). Die heraldisch reinen Farben sind Rot, Blau, und Schwarz, gelegentlich auch Grün. Purpur und Braun gelten als heraldisch unreine Farben.

Eine Grundregelder Heraldik besagt, dass stets Farbe auf Metall oder Metall auf Farbe, nie Metall auf Metall oder Farbe auf Farbe gesetzt werden darf. Es ist also heraldisch unrichtig, etwa einen roten Löwen auf blauen Grund zu setzen.

Seit dem Jahre 1638 werden die heraldischen Tinkturen (Farben) graphisch einheitlich durch besondere Schraffierungen und Punktierungen dargestellt.

So bedeuten:
Senkrechte Schraffuren Rot, waagerechte Schraffuren Blau, schräg von oben links nach unten rechts verlaufende Schraffuren Grün, senkrecht und waagerecht gekreuzte Schraffuren Schwarz. Die Metalle Gold bzw. Gelb werden durch einen punktierten, Silber bzw. Weiß durch einen weißen Grund gekennzeichnet. Von links unten nach rechts oben steigende Schraffuren stellen Purpur, senkrechte und schräggekreuzte Schraffuren Braun dar.

Schildfiguren
Die Schildfiguren werden in die zwei Gruppen unterteilt
a) Heroldsbilder und
b) gemeine Figuren.

Die Heroldsbilder sind Schildteilungen und geometrische Formen, die normalerweise den Schildrand berühren.

Gemeine Figuren sind Abbildungen von Gegenständen, Tieren und Pflanzen. Diese stehen in der Regel frei im Wappenfeld.

Helmformen und Wappen
Wesentlicher Bestandteil eines heraldischen Wappens ist - neben dem Schild - der Helm. Auch er verwandelte im Laufe der Jahrhunderte erheblich seine Form. Auch das Schild selbst kann verschiedene Formen haben. So gibt es auch halbrunde, spitze und geschweifte Schilde. Die auf dem Helm befindliche Helmdecke, ursprünglich ein Tuch als Nackenschutz gegen Witterungseinflüsse, wurde in der Heraldik zum rein ornamentalen Schmuckelement. Heraldische Wappen, die weder Helm noch Helmdecke und Helmkleinod besitzen und nur aus dem Wappenschild bestehen, sind nicht Persönlichkeitszeichen einer Familie (deshalb auch das Fehlen des Helmes), sondern als Länder-, Städte- und Gemeindewappen Hoheitszeichen der Gemeinwesen.

Wappenbeschreibung
Die Beschreibung eines Wappens muss den heraldischen Regeln folgen (Blasionierung). Dabei wird die Beschreibung aus der Sicht des "schildtragenden" Ritters" vorgenommen. Ein auf einem Wappen abgebildetes Tier muss im-mer zum Gegner zeigen. Also heraldisch nach rechts (dexter). Vom Betrachter her gesehen also nach links. Schildteilungen sind vielfältig. So gibt es senkrecht gespaltene Schilde, horizontal geteilte Schilde, schräg geteilte Schilde, geschachte und gerautete usw.

Das Laudenbacher Wappen

Das Wappenschild wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahr 1539 auf einem Siegel abgebildet (Hessisches Staatsarchiv in Darmstadt). Die Gemeinde Laudenbach ist somit schon sehr früh als Ort des Weinbaus bekannt. Im „Badischen Generallandesarchiv“ wird in einem Schreiben vom 29.April 1958 erwähnt, dass in einer dort verwahrten Urkunde von 1608, das Wappen nachzuweisen ist. Das Wappen ist auch in den Dienstsiegeln der Gemeinde zu sehen.

Die amtliche Wappenbeschreibung lautet:
In einem gespaltenen Schild ist vorne (dexter) auf blauem Grund ein silbernes (weißes) Winzermesser (Weinhippe) zu sehen. Auf dem (heraldisch linken) hinteren Feld auf silbernem (weißen) Grund eine blaue Weintraube mit grünem Blatt und schwarzem Stiel (Bemerkungen in Klammern vom Autor).

Überarbeitete und modernisierte Form
© Text und Grafiken:
Harald Reinhardt, Laudenbach 2019

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage "das Blaue Netz"