Ruftaxilinien
Die Gemeinde Laudenbach verfügt über zwei Ruftaxilinien.
- Ruftaxilinie 6904: Weinheim – Sulzbach – Hemsbach – Laudenbach
Fahrplan (PDF-Datei) - Ruftaxilinie 6987: Heppenheim – Laudenbach – Ober-Laudenbach – und umgekehrt
Fahrplan (PDF-Datei)
Hinweise zur Nutzung - So funktioniert´s –
Das Ruftaxi bedient festgelegte Haltestellen und verkehrt wie Buslinien nach einem festen Fahrplan. Es fährt jedoch nur auf Bestellung per App oder Telefon. Weitere Infos zur Nutzung der Ruftaxi Angebote unter www.vrn.de
Bestellung
- Linie 6904: Spätestens 30 Min. vor der planmäßigen Abfahrtszeit
- Linie 6987: Spätestens 1 Stunde vor der planmäßigen Abfahrtszeit
Achtung:
Fahrten vor 07:00 Uhr morgens müssen schon am Abend vorher bestellt werden
Fahrten nach 22:00 Uhr müssen bis 22:00 Uhr bestellt werden
Die Bestellung einer Fahrt verpflichtet zum Antritt der Fahrt
- Linie 6904: Bei Nichtinanspruchnahme bitte rechtzeitige Absage
- Linie 6987: Bei Nichtinanspruchnahme bitte rechtzeitige Absage
Erreichbarkeit
- Linie 6904: Taxi Weihrauch Telefonnummer: 0621 1077077
- Linie 6987: Taxi Starkenburg Telefonnummer: 06252 590340
Angaben zu:
- Linie 6904: Abfahrtszeit und Haltestelle, Anzahl der Fahrgäste
- Linie 6987: Abfahrtszeit und Haltestelle, Anzahl der Fahrgäste
Kosten Erwachsene
- Linie 6904:
Strecke Laudenbach – Weinheim 3,10 Euro
Strecke Laudenbach - Hemsbach/Sulzbach-West 2,20 Euro - Linie 6987:
Alle Strecken 3,00 Euro
Kosten Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener
- Linie 6904: unentgeltlich
- Linie 6987: unentgeltlich
Kosten Kinder und Jugendliche in Begleitung Erwachsener
- Linie 6904:
Strecke Laudenbach – Weinheim 2,10 Euro (6-14 Jahre)
Strecke Laudenbach – Hemsbach/Sulzbach-West 1,50 Euro (6-14 Jahre) - Linie 6987: 1,50 Euro (6-9 Jahre)
Schwerbehinderte
- Linie 6904: Werden bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. des Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV in Verbindung mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke unentgeltlich befördert Mitnahmeregelungen gelten nicht.
- Linie 6987: Werden bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. des Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV in Verbindung mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke unentgeltlich befördert. Mitnahmeregelungen gelten nur bei Vorlage des Merkzeichens H und B.
Inhaber von Jahres- oder Halbjahreskarten des VRN
- Linie 6904: Werden als Fahrkarten anerkannt und sind dem Fahrer vorzulegen
- Linie 6987: Werden als Fahrkarten anerkannt und sind dem Fahrer vorzulegen
Inhaber einer Karte ab 60 VRN ab 01.01.2020: Inhaber eines Seniorentickets Hessen im Kreis Bergstraße
- Linie 6904: unentgeltlich
- Linie 6987: unentgeltlich