Bebauungspläne der Gemeinde Laudenbach
Ein Bebauungsplan gibt Informationen darüber, wie und was gebaut werden darf. Entscheidend ist, für welchen Zweck gebaut wird, welche Fläche die Gebäude einnehmen sollen und welche Bauweise gewählt wird.
Bebauungspläne werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) aufgestellt sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB als Satzung vom Gemeinderat beschlossen und setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, einer Begründung und ggfs. ergänzenden Gutachten. Im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens werden stets die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Regelungen des Bebauungsplanes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren, der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Absatz 1 Satz 1 BauGB).
Die rechtskräftigen Bebauungspläne und die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne können zu den Öffnungszeiten beim Bau- und Umweltamt eingesehen werden.