Kindertagespflege: Gemeinde Laudenbach

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Kindertagespflege

Neben der kommunalen und den konfessionellen Betreuungseinrichtungen im Krippen- und Kindergartenbereich leisten Kindertagespflegepersonen in Laudenbach einen wichtigen Beitrag für das Betreuungsangebot in der Gemeinde.

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte Form der Kinderbetreuung und zeichnet sich durch familienähnliche Strukturen aus. Die Kinder werden von einer qualifizierten Tagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Eine Tagespflegeperson darf gleichzeitig max. 5 Kinder betreuen.

Durch die familiär geprägte Betreuungsform ist diese besonders auch für Kinder unter 3 Jahren geeignet, damit diese im kleinen Rahmen erste Gruppenerfahrungen mit einer festen Bezugsperson sammeln können.

Die Kindertagespflege ist in der Lage auf Zeitwünsche der Eltern einzugehen und es können individuelle Absprachen über die Betreuung zwischen Eltern und der Tagespflegeperson getroffen werden

Infos & Kontakt

Weitere Infos zu den Voraussetzungen einer Tagespflegeperson sowie rund um das Thema Tagespflege finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises.

Tagespflegepersonen in Laudenbach