Zentrales Vormerkverfahren: Gemeinde Laudenbach

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Zentrales Vormerkverfahren

Zentrales Vormerkverfahren und einheitliche Platzvergabekriterien für die Kindertageseinrichtungen in Laudenbach – Kindergartenjahr 2023/2024

Auch für das Kindergartenjahr 2023/2024 (01.09.2023 bis 31.08.2024) können Laudenbacher Familien wieder über das zentrale, einrichtungsübergreifende Vormerkverfahren ihren Betreuungsplatzbedarf anmelden.

Mit dem Verfahren werden die Laudenbacher Familien bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützt und es macht Mehrfachanmeldungen in den Einrichtungen überflüssig. Alle Eltern, die für das kommende Kita-Jahr 2023/2024 noch einen Betreuungsplatzbedarf anmelden möchten, müssen dies – sofern noch nicht geschehen – bis zum 15.03.2023 im Internetportal der zentralen Vormerkung hier vornehmen.

Dort müssen sich die Eltern zunächst registrieren. Das Onlineformular enthält Fragen zur familiären und beruflichen Situation. Diese Angaben sind notwendig, um die Platzvergabe entsprechend der einheitlichen Platzvergabekriterien (PDF-Datei), die sich an den Regelungen des § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII orientieren, vorzunehmen. Durch die Kriterien können Eltern die Platzvergabe besser nachvollziehen und werden bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplaz für ihr Kind unterstützt. Die Verwaltung kann dadurch entstehende Wartelisten bereinigen und den tatsächlichen Platzbedarf überblicken. Das erleichtert die Bedarfsplanung. Bei der Gemeinde findet nur die zentrale Vormerkung statt. Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungen selbst nach den gemeinsamen Platzvergabekriterien. 

Sie können im Vormerkverfahren bis zu drei Einrichtungen in gewünschter Reihenfolge angeben. Sie können sich auf unserer Homepage unter diesen Link über die Angebote aller Laudenbacher Betreuungseinrichtungen in kommunaler, evangelischer und katholischer Trägerschaft informieren. Mit vorheriger Terminvereinbarung bei den Einrichtungsleitungen können Sie sich auch ihre Wunscheinrichtungen direkt vor Ort anschauen oder sich über die pädagogischen Konzeptionen sowie über die Betreuungszeiten informieren. So können sie sich selbst ein Bild machen und abwägen, welches Angebot am besten zu ihrem Kind passt.

Eltern von Kindern mit köprerlichen, geistigen und/oder sonstigen Behinderungen sollten im Voraus ein Gespräch mit der (Wunsch-)Einrichtung suchen, damit bereits vorab der individuelle Förderbedarf mit der Einrichtungsleitung abgeklärt werden kann.

Frist: 15. März eines jeden Jahres

Bitte beachten Sie auch, dass einzureichende Bescheinigungen bis zum 15.03.2023 vorliegen müssen. Diese können über das Online-Vormerksystem hochgeladen werden.

Vormerkungen können auch unterjährig vorgenommen werden.

Familien, die nach diesem Zeitpunkt zuziehen, müssen ihren Bedarf sofort anmelden beziehungsweise sollten ihre Vormerkung möglichst sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin vornehmen. Liegt die Vormerkung nach dem Stichtag, werden diese bearbeitet, sobald ein Platz in der Wunscheinrichtung frei ist.

Die Vormerkung für die Betreuung "0 bis 3 Jahre" (Krippe) werden sechs Monate vor dem eingetragenen Wunsch-Aufnahmetermin an die gewählten Einrichtungen weitergeleitet. Die Bearbeitung und die Aufnahme erfolgen dort fortlaufend.

    So funktioniert die Online–Vormerkung:

    • Nachdem Sie sich über die Betreuungsangebote für Krippen- bzw. Kindergartenplätze in Laudenbach informiert haben, können Sie sich über das Vormerkportal registrieren.
    • Nach der Registrierung gelangen Sie mit ihren Zugangsdaten in die Vormerkliste. Geben Sie die abgefragten Daten ein und wählen Sie mindestens eine, zwei oder alle drei Einrichtungen aus.
      Bitte beachten Sie: Sofern Sie einen Ganztagsbetreuungsplatz vormerken möchten, benötigen Sie einen Beschäftigungsnachweis. Hierzu können Sie unseren Vordruck (PDF-Datei) verwenden.
    • Geben Sie an, ob Ihre Vormerkung an alle Krippen oder Kindertagesstätten mit freien Plätzen weitergegeben werden soll, wenn in Ihrer Wunscheinrichtung kein Platz frei ist.
    • Speichern Sie den Fragebogen! Damit ist Ihre Vormerkung registriert.
    • Die Einrichtungen vergeben die Betreuungsplätze selbst. Von dort erhalten die Eltern eine schriftliche Zusage, sofern ein Platz frei ist. Eltern müssen diese in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Nach ihrer Bestätigung erhalten Sie einen Anmeldetermin in der Einrichtung. Sollte in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen kein Platz zur Verfügung stehen, setzen Sie sich bitte mit der Zentralen Vormerkstelle der Gemeinde Laudenbach in Verbindung, um weitere Betreuungsmöglichkeiten zu besprechen.
    • Sie können sich mit ihren Benutzerdaten wieder in der zentralen Vormerkliste anmelden und ihre Daten ändern (solange die Vormerkung noch nicht an die Einrichtungen weitergeleitet wurde. In diesem Fall müssten Sie sich an die Zentrale Vormerkstelle wenden).
    • Ihre Vormerkung bleibt so lange gültig, bis Ihr Kind in einer Kindertagesstätte aufgenommen wurde.
    • Die Zusagen für das nächste Kindergartenjahr werden in der Regel bis Ende Mai versandt.

    Für das Online Vormerkverfahren beachten Sie bitte außerdem:

    • Die Vormerkung ist frühestens ab dem Tag der Geburt möglich.
    • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
    • Es können ein, zwei oder alle drei Einrichtungen als Wunscheinrichtung angegeben werden.
    • Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden.
    • In begründeten Ausnahmefällen (z.B. kein Zugang zum Internet) kann die Zentrale Vormerkung auch bei der Zentralen Vormerkstelle der Gemeinde Laudenbach, Untere Straße 2, 69514 Laudenbach, vorgenommen werden.

    Kontakt

    Frau Heinrich (Telefonnummer: 06201 7002 33) oder Frau Fickel (Telefonnummer: 06201 7002 42)

    Bei weiteren Fragen zum Online Vormerkverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an kita-vormerkung(@)gemeinde-laudenbach.de