Grillplatz: Gemeinde Laudenbach

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Aktuelle Information:

Wegen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im benachbarten Kreis Bergstraße ist die Grillhütten-Nutzung in Laudenbach bis auf Weiteres nicht möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises untersagt die Waldnutzung abseits gekennzeichneter oder befestigter Rad-, Reit- oder Wanderwege.

Mehr Informationen zur Allgemeinverfügung und zu Auflagen rund um die Afrikanische Schweinepest erhalten Sie beim Rhein-Neckar-Kreis.

Vermietung

Der gemeindeeigene Grillplatz befindet sich mitten im Laudenbacher Wald oberhalb der Kirchstraße. Die Anlage im Grünen beinhaltet die große Alfred-Nagler-Schutzhütte und einen weitläufigen Steh- und Sitzbereich mit Holzbänken und -tischen.

Die Nutzung der Erholungsanlage ist nur mit Einzelgenehmigung der Gemeinde Laudenbach erlaubt. Der Grillplatz samt Hütte kann witterungsabhängig von April bis Ende Oktober sowohl für Vereinsfeste als auch Privatveranstaltungen zwischen 8 - 22 Uhr gemietet werden.

Achtung!

Wegen der großen Waldbrandgefahr ist die Nutzung der Feuerstelle nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Gemeindeverwaltung gestattet.

Bei Interesse oder Fragen können Sie sich direkt an die Verwaltung wenden.