Grundschulbetreuung: Gemeinde Laudenbach

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Information über das Betreuungsangebot

Information über das Betreuungsangebot im Rahmen der Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz
Betreuungsangebot der Gemeinde Laudenbach i. R. der Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz (SchG) an der Sonnberg Grundschule im Schuljahr 2023/2024

Auch im Schuljahr 2023 / 2024 bietet die Gemeinde Laudenbach an der Sonnberg-Grundschule eine kostenpflichtige kommunale Betreuung an. Sie findet grundsätzlich an allen Schultagen statt (Ausnahme: Samstag, Sonn- und Feiertage, Ferien, bewegliche Ferientage, unterrichtsfreie Tage). Die Betreuung findet je nach Wahl gem. § 4a SchG (Halbtags- oder Ganztagsschule) nach Unterrichtsende bis mindestens 13.30 Uhr bzw. bis 17.30 Uhr statt.

Für Halbtagschüler ist von montags bis freitags „im Block“ eine Anmeldung zur Betreuung nach Unterrichtsende bis 13.30 Uhr möglich. Es wird zusätzlich ein warmes Mittagessen angeboten, welches kostenpflichtig in Anspruch genommen werden kann.

Für Ganztagsschüler findet das Betreuungsangebot im Anschluss des Ganztagsunterrichts (Mo-Do) bis spätestens 17.30 Uhr statt und freitags bereits ab 12.15 Uhr bis 17.30 Uhr.

Auch hier wird zusätzlich ein warmes Mittagessen angeboten, welches kostenpflichtig in Anspruch genommen werden kann.

Für die Anmeldung zur Betreuung bis spätestens 17.30 Uhr ist die Teilnahme des Schulkindes am Ganztagsschulangebot der Schule verpflichtend.

Gestaltung der Betreuung

Die Grundschulbetreuung betreut die Schulkinder durch spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten. Sie bietet Raum zum Spielen & Bewegen, Malen & Basteln sowie Ruhen & Lesen. Das Betreuungspersonal besteht in der Regel aus pädagogisch geschultem Personal oder Personen, die in der Kinderbetreuung erfahren sind. Die Betreuung findet in den Grundschulbetreuungsräumen in der Sonnberg Grundschule statt. Diese sind nach den Bedürfnissen der Altersgruppen entsprechend mit Spielen, Büchern, Mal- und Bastelsachen ausgestattet.

Anmeldung für die Grundschulbetreuung für das Schuljahr 2023/2024

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und lassen es vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgermeisteramt Laudenbach per Einwurf, auf dem Postweg oder per E-Mail an betreuung(@)gemeinde-laudenbach.de bis spätestens 15.03.2023 zukommen. Das Betreuungsverhältnis gilt grundsätzlich für das gesamte Schuljahr. Es endet automatisch mit dem Schuljahresende. Eine Anmeldung für das kommende Schuljahr ist somit auch für diejenigen Kinder erforderlich, die das Betreuungsangebot bereits nutzen.

Anlagen:

Essensgeld Grundschulbetreuung

Masernschutzgesetz

Seit 01.03.2020 ist das Gesetz für den Schutz von Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Als Trägerin der Grundschulbetreuung ist die Gemeinde Laudenbach dazu verpflichtet, beim Betrieb einer Gemeinschaftseinrichtung mit Kindern nach § 33 Nr. 1 ISfG den Impfstatus zu kontrollieren. Als Nachweis über den Masernschutz gilt der Impfausweis /-pass oder ein ärtzliches Zeugnis, dass Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (s. § 20 ABs. 8 S. 4 ISfG) oder eine Bestätigung von anderer staatlicher Stelle oder der Leitung einer anderen Einrichtung, dass der Nachweis bereits vorgelegen hat (§ 33 Abs. 9 ISfG). Bitte geben Sie in der Anmeldung an, ob bereits ein Nachweis bei einer Einrichtungsleitung (Kindergarten, Grundschulbetreuung oder Grundschule) vorgelegen hat. Falls nicht, so ist der Nachweis der Leitung der Grundschulbetreuung vorzulegen. Kinder, die ab 01.03.2020 neu aufgenommen werden, müssen vor Aufnahme in der Einrichtung den Nachweis der Einrichtungsleitung vorlegen (§ 2 Nr. 15 ISfG).

Versicherung

Für Schülerinnen und Schüler, die an der Grundschulbetreuung teilnehmen, besteht während des Aufenthalts in der Betreuung gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Schüler/in durch das Betreuungspersonal und endet mit der Entlassung aus der Grundschulbetreuung durch das Betreuungspersonal.

Inklusion

Wenn Sie für Ihr Kind eine inklusive Beschulung beantragt haben und eine Anmeldung zur Grundschulbetreuung wünschen, dann beachten Sie dies bitte im Anmeldebogen und geben den genauen (sozialpädagogischen) Förderbedarf Ihres Kindes an. Bitte beachten Sie, dass die Betreuung nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach vorheriger Absprache mit der Trägerin möglich ist.

Ferienbetreuung

Für Laudenbacher Schulkinder gibt es folgende Möglichkeiten der Ferienbetreuung:

  • Die Arbeiterwohlfahrt Laudenbach e.V. (AWO) bietet bereits seit vielen Jahren die Ortsranderholung für Kinder im Grundschulalter an. Diese findet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien statt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.awo-laudenbach.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 06201 477362.  

Weitere Informationen

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Grundschulbetreuung telefonisch unter:

  • Telefonnummer: 0151 57213893 oder    
  • Telefonnummer: 0151 57224246