Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

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Gemeinderatssitzung vom 22.07.2021

Artikel vom 16.08.2021

2021 – Gemeinderat – VII – Öffentliche Sitzung

 

N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 22. Juli 2021

 

Auf der Tagesordnung steht und wird beraten bzw. beschlossen:
 

  1. Fragestunde für Einwohner
     
  2. Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
    Verabschiedung des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach
     
  3. Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
    Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach
     
  4. Bebauungsplan „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planvorentwurfs eingegangenen Anregungen (Abwägung)
     
  5. Bericht über die allgemeine finanzielle Situation der Gemeinde Laudenbach; Halbjahresbericht 2021
     
  6. Annahme und Vermittlung einer Spende und ähnlichen Zuwendung im Jahr 2021;
    Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende
     
  7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
     
  8. Bekanntgabe eines in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
     
  9. Bekanntgaben, Anfragen
  

1.    Fragestunde für Einwohner

______________________________________________________________________

Es sind 46 Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

Ein Einwohner erkundigt sich nach Schutzmaßnahmen gegen Starkregen oder diesbezügliche Planungen. Schließlich gab es schon einmal ein Starkregenereignis in Laudenbach in den siebziger Jahren.

Der Bürgermeister erläutert, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Hochwasserschutz natürlich auch in Laudenbach umgesetzt und eingehalten werden müssen. Es gibt zwei Regenüberlaufbecken, die bei Bedarf geflutet werden können, und jünger sind als die siebziger Jahre.

Bauamtsleiter Martin Hörr ergänzt, dass das letzte Hochwasserereignis mit Überflutung der Kirchstraße und der Hauptstraße 1970 war. Seitdem wurde die Gesamtentwässerungskonzeption mehrfach überarbeitet.

 

2.    Freiwillige Feuerwehr Laudenbach

Verabschiedung des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach
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Herr Rainer Langer ist seit dem 5. Januar 2011 Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach. Zuvor war Herr Langer drei Jahre stellvertretender Kommandant der Wehr. Bei der Neuwahl am 5. Januar 2016 wurde er als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr wiedergewählt. Herr Langer bekleidete das Amt des Kommandanten für 10 Jahre.

Herr Holger Schmitt ist seit dem 5. Januar 2014 stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach. Auf seinen Antrag hat der Gemeinderat gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz in seiner Sitzung am 18.12.2020 der Abberufung des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten zugestimmt. Herr Schmitt bekleidete das Amt des stellvertretenden Kommandanten für 7 Jahre.

Die beiden Kameraden bleiben Mitglieder der Einsatzabteilung.

In der Sitzung des Gemeinderates sollen die Kameraden verabschiedet werden. Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Der Bürgermeister hält folgende Ansprache im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Langer, sehr geehrter Herr Schmitt,

Sie beide blicken heute auf lange Jahre eines unermüdlichen und unerschrockenen Einsatzes für Ihre Mitmenschen zurück. Sie haben viel erlebt in diesen Zeiten, Sie haben viel geleistet, Sie haben manche schwierige und gefährliche Situation durchgestanden. Es war für Sie immer selbstverständlich, Tag und Nacht bereitzustehen, um im Notfall Rettungseinsätze zu leiten. So wie erst kürzlich am vergangenen Dienstag, als einer der schwersten Brände der letzten Jahre zwei Häuser für lange Zeit unbewohnbar gemacht hat. Es ist unserer Feuerwehr, die heute in großer Zahl anwesend ist, unter Ihrer Leitung zu verdanken, dass es am Ende „nur“ zu Sachschaden gekommen ist. Ein nicht alltäglicher Einsatz, auf den Sie beide sicherlich zum Ende Ihrer Amtszeit auch gerne verzichtet hätten. Dieser und viele weitere Rettungseinsätze haben Sie in den letzten Jahren nicht nur oftmals um Ihre Freizeit oder Ihre Nachtruhe gebracht, sondern Sie liefen auch Gefahr, Ihre Gesundheit zu riskieren. Sie haben das stets auf sich genommen, weil es Ihre Lebensphilosophie war – und immer noch ist –, etwas für andere Menschen, etwas für das Gemeinwesen, in dem Sie leben, zu tun. Dafür möchte ich Ihnen heute, am Tag, an dem Sie die Leitung unserer Freiwilligen Feuerwehr in neue Hände geben, meinen Dank und den Dank der ganzen Gemeinde aussprechen. Sie haben zweifelsfrei viel dafür getan, das Leben, die Gesundheit und den Besitz der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu schützen. Die meisten Menschen nehmen es als ganz selbstverständlich hin, dass die Feuerwehr immer und überall unverzüglich erscheint, wenn sie gerufen wird, und dass sie dann tatkräftig und umsichtig zur Hilfe schreitet. Sie nehmen es als selbstverständlich hin, weil die Einrichtung der Feuerwehr altvertraut ist und weil sie immer wieder erleben, wie prompt und zuverlässig die Feuerwehrleute sind. Viele Menschen verschwenden wenig Gedanken daran, was diese unermüdliche Einsatzbereitschaft für die Feuerwehrleute bedeutet oder wie viel Organisation und Logistik hinter jeder Rettungsaktion steckt. Dank der umsichtigen Leitung von Herrn Langer und Herrn Schmitt war die Freiwillige Feuerwehr allen Aufgaben, die sich in den letzten Jahren stellten, mehr als gewachsen. Sie haben sich in, wie ich mittlerweile selbst erlebt habe, manchmal zähen Verhandlungen mit meinem Amtsvorgänger und mir sowie dem Gemeinderat dafür eingesetzt, die Ausrüstung Ihrer Mannschaft auf den neuesten Stand zu bringen. Sie haben die Leute motiviert, bei der Feuerwehr mitzumachen; und Sie haben sie motiviert, dabeizubleiben, auch wenn es manchmal im wahrsten Sinne des Wortes heiß herging. Als Leitungspersonen waren Sie immer Ansprechpartner für Ihre Leute und haben sich trotzdem stets als Team verstanden. Denn schnelle und zuverlässige Hilfe ist nur möglich, wenn jeder sich auf den anderen verlassen kann und jeder weiß, was zu tun ist. Das gilt umso mehr, als das Einsatzspektrum, das die Feuerwehr zu bewältigen hat, in den letzten Jahrzehnten immer breiter geworden ist. Das, was wir traditionsgemäß mit der Feuerwehr verbinden, die Bekämpfung von Bränden, ist längst nicht mehr ihre ausschließliche Aufgabe. Seit Sie beide zur Freiwilligen Feuerwehr kamen, sind die Anforderungen stetig angewachsen. Jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau müssen deshalb heute nicht nur mit Schlauch und Spritze umgehen können, sondern auch mit Schneidbrenner oder Sauerstoffgerät. Er beziehungsweise sie muss nicht nur etwas von Brandbekämpfung verstehen, sondern auch etwas über Gefahrgüter wissen. Alle Feuerwehrleute sagen immer wieder: Es gibt einem so viel, anderen Menschen geholfen oder einen noch größeren Schaden abgewendet zu haben wie am letzten Dienstag. Doch zweifellos sind viele Einsätze auch belastend. Unfälle oder leidende Menschen zu sehen, das kostet viel Kraft. Hier so lange im Einsatz zu bleiben, wie Sie beide es getan haben, das kann nur derjenige, der voll und ganz hinter seiner Aufgabe steht. Ganz gleich, worum es geht – die Freiwillige Feuerwehr Laudenbach ist da, wenn Not am Mann ist. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil des Lebens unserer Gemeinde. Ohne ihre vielfältigen Leistungen würde das Rettungswesen bei uns nicht so reibungslos funktionieren. Ohne unsere Freiwillige Feuerwehr, die Aufgaben für das Gemeinwesen übernimmt und sich für das Wohl ihrer Mitmenschen engagiert, stünde unsere Gemeinde nicht so gut da. Sie beweisen mit ihrer Einsatzbereitschaft Mitmenschlichkeit und Bürgersinn - den Bürgersinn, auf den letztlich jedes Gemeinwesen angewiesen ist.

Lieber Herr Langer, seit 1988 sind Sie Mitglied unserer Feuerwehr und seit 1994 Mitglied in der Einsatzabteilung. Ab 2008 waren Sie zunächst stellvertretender Kommandant und seit 2011 dann Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach. Sie haben stets alle wichtigen Führungslehrgänge absolviert, sich stets mit ganzem Herzen für die Feuerwehr Laudenbach eingesetzt und treten nun nach Jahren des rastlosen Einsatzes als Hauptbrandmeister in die zweite Reihe zurück.

Lieber Herr Schmitt, Ihre Feuerwehrlaufbahn begann außerhalb von Laudenbach in Gorxheimertal. Seit 2012 sind Sie Mitglied der Einsatzabteilung unserer Freiwilligen Feuerwehr. Das Feuerwehrwesen nimmt bei Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Freudenberger Werksfeuerwehr einen ganz besonders großen Teil Ihres Lebens ein. Als Stellvertretender Kommandant haben Sie zudem die interne Ausbildung koordiniert und auch Sie treten nun nach vielen Jahren an der Spitze einen Schritt zurück.

So wie ich Sie beide kenne, wird es Ihnen nicht leichtfallen, sich jetzt von Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit zu verabschieden. Es gibt durchaus Zeiten im Feuerwehrwesen, da ist der Kontakt zwischen dem Kommandanten und dem Bürgermeister auch mal etwas enger, beispielsweise in einer Pandemie. Wahrscheinlich sind wir beide froh, dass dies in den nächsten Wochen und Monaten nicht mehr der Fall sein wird, und wahrscheinlich sind Sie beide froh, endlich mehr Zeit für Ihre Familien und Ihre Hobbys zu haben, die in all den Jahren manchmal doch etwas zu kurz gekommen sind. Und deshalb möchte ich mich heute auch Ihren Familien bedanken, die Ihre Tätigkeit stets unterstützt und Ihnen Rückhalt geboten haben. Ich danke Ihnen im Namen der gesamten Gemeinde ganz herzlich für Ihren Einsatz und ganz persönlich für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und der gesamten Feuerwehr für die Zukunft alles erdenklich Gute!“

Gemeinderat Hans-Joachim Gottuck hält für den gesamten Gemeinderat folgende Ansprache im Wortlaut:

„Lieber Rainer, lieber Holger,

eigentlich könntet Ihr jetzt hier am Pult stehen. Denn was kann ich Feuerwehrkameraden, die viele Jahre Erfahrung im Dienst für die Feuerwehr und für unsere Gesellschaft in die Waagschale legen, an neuen Erkenntnissen bringen? Nichts. Wir leben in einer Welt der Dualitäten und Gegensätze: Dem Tag folgt die Nacht, wo ein Oben ist, gibt es auch ein Unten, wo ein Heiß, da ein Kalt. Bekanntlich hat alles ein Ende, nur die Wurst hat zwei, aber nur, weil sie auch zwei Anfänge hat. Während man bei der Wurst noch darüber rätseln kann, was der Anfang und was das Ende ist, so ist es beim Menschen anders. Unser Leben verläuft linear von der Geburt zum Tod, von der Kindheit zum Greisenalter. Das von den griechischen Philosophen geprägte „Alles fließt“ gilt auch für uns Menschen. Wir können uns dem Strom der Zeiten, dem Fluss des Lebens nicht widersetzen. Doch eine Wahl haben wir: Wir können uns treiben lassen oder wir können ihn nutzen, indem wir uns Ziele setzen und diese auch erreichen. Genau das habt Ihr gemacht. Ihr habt Euer Leben genutzt, habt Euch für die Allgemeinheit und das Wohlergehen anderer eingesetzt. Ihr wart Kapitäne und kein Treibholz. Ihr wart Gestalter unserer Feuerwehr und nicht nur Verwalter. Das zeichnet Euch beide vor allem aus: Ihr wart ein Team und habt die Feuerwehr Laudenbach gemeinsam vorangebracht. Dafür gebührt Euch unsere Anerkennung und unser Dank. Ich hörte von einem Maschinisten, der jahrelang eine Tragkraftspritze am Laufen hielt, weil er als einziger wusste, wann er mit dem Ölkännchen welches Teil zu schmieren hatte. Dieser Maschinist ging unbeachtet in Pension und nahm bald darauf das Geheimnis seines Ölkännchens mit ins Grab. Die Tragkraftspritze aber lief nur noch wenige Monate mehr schlecht als recht. Schließlich wurde sie unbrauchbar und musste ersetzt werden. Damit es unserer Feuerwehr nicht auch so geht, wünschen wir Euch noch viele erfolgreiche, ruhigere Jahre bei unserer Feuerwehr. Natürlich wünschen wir uns, dass Ihr möglichst viele Kameradinnen und Kameraden in das Geheimnis einweiht, wo sie das Ölkännchen ansetzen müssen. Ihr habt die Kommandobrücke verlassen, der Ihr angehört habt. Viele gute Wünsche sind schon ausgesprochen worden und an Anerkennung für Eure Arbeit hat es nicht gefehlt – vor allem, weil Ihr mit sicherer Hand einen geordneten Hausstand hinterlasst. Eure Nachfolger sind eingearbeitet und die Kontinuität der Arbeit ist gesichert. Zu sagen ist noch vor allem Dank für Eure Klugheit, Dank für die Erfahrung eines langen Feuerwehrlebens, an der Ihr uns teilhaben liest, Dank aber auch für die Fairness und Kollegialität, mit der Ihr jedem immer eine Chance gegeben habt – auch die Chance, sich zu irren und aus den Fehlern zu lernen, und nicht zuletzt Dank für Eure Bereitschaft, auch jetzt noch bei schwierigen Fragen mit Rat zur Seite zu stehen. Es freut mich ganz besonders und erfüllt mich mit Stolz, dass ich im Auftrag der hier anwesenden Gemeinderäte die Wertschätzung Euch gegenüber in Form von Verzehrgutscheinen ausdrücken darf. Wir wünschen Euch alles Gute und bedanken uns von ganzem Herzen für Euren Einsatz und die geleistete Arbeit.“

Der Bürgermeister betont, dass man jemanden, der so viele Jahre in Leitungspositionen tätig war, natürlich nicht mit leeren Händen nach Hause schickt. Die Aufgabe des Kommandanten und seines Stellvertreters ist vor allem zeitraubend und bringt viele Entbehrungen mit sich im privaten Bereich aufgrund von Freizeit, die man nicht wahrnehmen konnte. Deshalb hat man sich überlegt, man schickt Herrn Langer und Herrn Schmitt samt Familien für ein paar Tage ins Grüne zum Auspannen auf Kosten der Gemeinde als Einladung und ganz besonderer Dank für die jahrelange Tätigkeit. Da passt der Verzehrgutschein der Gemeinderatsfraktionen wunderbar dazu. Er überreicht zudem dem Kommandanten seinen bisherigen Helm, auf dem sich alle Kameraden als Andenken verewigt haben.

Herr Rainer Langer erklärt, dass nach insgesamt 13 Jahren als Kommandant und Stellvertreter an der Spitze der Wehr heute der Tag des Wechsels ist – bewusst nicht des Abschieds, da er nur die Position wechselt und der Feuerwehr treu bleibt. Er möchte sich an dieser Stelle bei allen recht herzlich für die letzten Jahre bedanken. Man hatte viele Höhen und Tiefen, aber immer eine sehr gute Zusammenarbeit und das Ergebnis zeigt, dass die Feuerwehr in Laudenbach sehr gut aufgestellt ist. Ohne den Rahmen sprengen zu wollen, möchte er wenigstens vier Personen ganz besonders danken. Zum einen seinem Stellvertreter, mit dem er die letzten sieben Jahre sehr viel erreicht hat und auf den er sich jederzeit absolut verlassen konnte. Vielen Dank für die angenehme Zeit und die gute Zusammenarbeit. Ebenso bedanken möchte er sich bei seiner Frau und seinen Kindern, ohne deren Rückhalt und Verständnis so ein Amt nicht ausführbar gewesen wäre. Er wünscht seinen Nachfolgern eine gute Hand, viel Erfolg und gibt ihnen mit auf den Weg, bei aller Hierarchie in der Feuerwehr nicht zu vergessen, Mensch zu bleiben.

Herr Holger Schmitt schließt sich diesen Worten an. Es war in den letzten sieben Jahren eine ganz tolle Zusammenarbeit, was das Amt auch relativ einfach gemacht hat. Er dankt dafür dem Kommandanten, auf den auch er sich absolut verlassen konnte. Sein ganz besonderer Dank gilt der Mannschaft. Eine noch so gut ausgefüllte Führungsposition würde ohne gute Mannschaft nicht klappen. Vielen Dank an die Kameradinnen und Kameraden, die diese erfolgreiche Zeit erst möglich gemacht haben.

 

3.  Freiwillige Feuerwehr Laudenbach

Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach
_______________________________________________________________________

Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Laudenbach sind der ehrenamtlich tätige Kommandant und der stellvertretende Kommandant alle fünf Jahre in geheimer Wahl zu wählen.
Am 25.06.2021 wurde Herr Jürgen Stöhr durch die Angehörigen der Einsatzabteilung als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach gewählt.
Herr Alexander Bartmann wurde in gleicher Sitzung durch die Angehörigen der Einsatzabteilung als stellvertretender Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach gewählt.

Gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg bedürfen die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters der Zustimmung des Gemeinderats. Anschließend sind die beiden Funktionsträger vom Bürgermeister zu bestellen.

Die Gewählten erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nach den Vorgaben des Feuerwehrgesetzes und nach der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach.

Die Verwaltung stellt den Antrag:

„Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Jürgen Stöhr als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 11 Abs. 5 Feuerwehrsatzung der Gemeinde Laudenbach zu.

Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Alexander Bartmann als stellvertretender Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 11 Abs. 5 Feuerwehrsatzung der Gemeinde Laudenbach zu.“

Der Bürgermeister erläutert, dass das Feuerwehrgesetz vorsieht, dass die von der Einsatzabteilung Gewählten durch den Gemeinderat bestätigt werden. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Wahl von Herrn Jürgen Stöhr zum Feuerwehrkommandanten und von Herrn Alexander Bartmann zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten.

Gemeinderat Hans-Joachim Gottuck erklärt, dass die Laudenbacher Feuerwehr den Einsatz am Dienstagabend mit der Feuerwehr Hemsbach innerhalb kurzer Zeit unter zum Teil schwierigen Bedingungen absolvieren musste. Es zeigte sich wieder einmal, wie wichtig für das Allgemeinwohl das Engagement der Freiwilligen ist. Auf ihnen baut ein Großteil unserer aller Sicherheit und es ist schade, dass trotz aller Bemühungen das Bewusstsein dafür in der Allgemeinheit so gering ist. Das Bewusstsein der beiden Gewählten ist sehr groß und seit vielen Jahren vorhanden. Es freut den Gemeinderat ganz besonders, dass es für Herrn Stöhr und Herrn Bartmann außer Frage stand, zusätzlich Verantwortung zu übernehmen. Wer ein neues Amt übernimmt, bringt eigene Vorstellungen mit und möchte neue Schwerpunkte setzen. Das ist auch gut so, denn jeder Mensch ist eine eigene Persönlichkeit mit eigenen Erfahrungen. Für den gesamten Gemeinderat gratuliert er herzlich zur Ernennung zum Kommandanten bzw. zum stellvertretenden Kommandanten. Auch der Gemeinderat wird sie bei ihrer Arbeit nach besten Kräften unterstützen. Ein Kommandant bzw. sein Stellvertreter sind immer nur so gut wie ihre Mannschaft. Am liebsten würde er jetzt einen Blick in die Zukunft werden, aber eine Glaskugel gehört noch nicht zur Grundausstattung eines Gemeinderats. Insoweit gilt immer noch das wunderbare Wort der amerikanischen Publizistin Sylvia Simmons bei einem Diskurs über die Zukunft: „Auf dem Weg hierher habe ich eine Notiz gelesen. Da stand, dass das für heute vorgesehene Treffen der Hellseher-Vereinigung leider abgesetzt werden musste - wegen nicht vorhersehbarer Ereignisse.“ Wenn also noch nicht einmal Hellseher die Zukunft voraussehen können, muss dies der Gemeinderat erst recht nicht können. Deshalb hält man es lieber mit dem früheren Bundeskanzler Willy Brandt: „Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“ Der Gemeinderat wünscht dem Kommandanten und seinem Stellvertreter immer eine glückliche Hand und viel Erfolg.

Der Bürgermeister schließt sich diesen Worten an.

Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung stimmt der Gemeinderat einstimmig der Wahl von Herrn Jürgen Stöhr als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 11 Abs. 5 Feuerwehrsatzung der Gemeinde Laudenbach zu.
Durch förmliche Abstimmung stimmt der Gemeinderat einstimmig der Wahl von Herrn Alexander Bartmann als stellvertretender Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 11 Abs. 5 Feuerwehrsatzung der Gemeinde Laudenbach zu.“

Der Bürgermeister überreicht nach der jeweiligen Beschlussfassung die Bestellungsurkunden und bringt die entsprechenden Schulterklappen an den Uniformen des Kommandanten und seines Stellvertreters an.

 

4.    Bebauungsplan „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“,
       Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planvorentwurfs eingegangenen Anregungen (Abwägung)

______________________________________________________________________

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 22.06.2018, in welcher der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“ mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen hat.

Der Bebauungsplan-Vorentwurf wurde in der Zeit vom 09.07.2018 bis 14.08.2018 im Bau- und Umweltamt (Rathaus, Dachgeschoss) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstige Träger der öffentlichen Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 02.07.2018 beteiligt und um Stellungnahme bis zum 14.08.2018 (auf verschiedene Nachfragen verlängert bis 04.09.2018/07.09.2018) gebeten.

Nachfolgend sind die einzelnen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Einwohner (aus Datenschutzgründen ohne Namen) aufgelistet und ein Beschlussvorschlag aufgeführt. Zu jeder eingegangenen Anregung sind für die Mitglieder des Gemeinderats eine Zusammenfassung und Bewertung der Stellungnahmen, sowie eine Stellungnahme der Verwaltung als Anlage beigefügt. Durch den Gemeinderat ist über jede Anregung im Einzelnen zu beraten und zu beschließen (Abwägungsgebot). Im Einzelnen wird jeweils auf die Stellungnahmen verwiesen.

Ein/e Vertreter/in des Erschließungsträgers wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Über die einzelnen Anregungen ist zu beraten und zu beschließen.

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Rhein-Neckar-Kreis Landratsamt Wasserrechtsamt, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, Schreiben vom 13.08.2018

Es wird auf Ziffer 2 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Kenntnisnahme der Zustimmung zum Planvorentwurf. Im Einzelnen:


Zu „Grundwasserschutz/Wasserversorgung“

Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt. Redaktionelle Hinweise werden übernommen. Eine Änderung des Planwerkes ist nicht erforderlich.


Zu „Wasserversorgung“

Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt. Redaktionelle Hinweise werden übernommen. Eine Änderung des Planwerkes ist nicht erforderlich.


Zu „Grundwasserschutz“

Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt

Redaktionelle Hinweise werden übernommen. Eine Änderung des Planwerkes ist nicht erforderlich.


Zu „Kommunalabwasser/Gewässeraufsicht“

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Zu „Altlasten/Bodenschutz“

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung stellt den Antrag:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die redaktionellen Änderungen werden entsprechend der Anlage berücksichtigt.“

 

2. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Baurechtsamt 40.5, Bauleitplanung / Baulandumlegung, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, Schreiben vom 23.07.2018

Es wird auf Ziffer 3a der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Kenntnisnahme der Stellungnahme. Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt.

Redaktionelle Anpassungen / Klarstellungen werden eingearbeitet

 

Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die redaktionellen Änderungen werden entsprechend der Anlage berücksichtigt.“


3. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Baurechtsamt, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, in Zusammenarbeit mit Amt 32; „Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz“, Schreiben vom 24.07.2018

Es wird auf Ziffer 3b der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise 1.-5. werden zur Kenntnis genommen und soweit möglich im Rahmen der technischen Planung berücksichtigt.“

 

4. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Straßenverkehrsamt, Adelsförsterpfad 7

69168 Wiesloch, Schreiben vom 24.07.2018

Es wird auf Ziffer 4 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Beteiligung des Polizeipräsidiums Mannheim erfolgt im Rahmen der Offenlage (§4 Abs.2 BauGB).“


5. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, Schreiben vom 14.08.2018

Es wird auf Ziffer 5 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken oder Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

6. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Gesundheitsamt, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg, Schreiben vom 02.08.2018

Es wird auf Ziffer 6 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken oder Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

7. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Untere Naturschutzbehörde (und Stellungnahme der Naturschutzbeauftragten, Frau Dr. Marlies Elger, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, Schreiben vom 04.09.2018 bzw. Schreiben vom 03.08.2018

Es wird auf Ziffer 8a der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt. Im Einzelnen:


Zu „Schutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope“

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Zu „Schutzgüter und Eingriffs-/Ausgleichs – Bilanzierung“

Der Anregung wird gefolgt. Es werden Änderungen in den Planunterlagen erforderlich.


Zu „Artenschutz“

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Es wird auf Ziffer 8b der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Änderungen (insbesondere der 100%ige Ausgleich des Kompensationsdefizits beim Schutzgut Boden) werden entsprechend der Anlage berücksichtigt. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der nächsten Fortschreibung.“


8. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Amt für Flurneuordnung, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, Schreiben vom 09.07.2018 und Email vom 24.10.2018

Es wird auf Ziffer 9a der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird zu Kenntnisnahme genommen.

Es wird auf Ziffer 9b der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt; den Anregungen wird teilweise gefolgt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, den Anregungen wird gemäß Anlage teilweise gefolgt.“

 

9. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Kreisforstamt, Langenbachweg 9, 69151 Neckargemünd, Schreiben vom 16.07.2018

Es wird auf Ziffer 10 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken oder Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“


10. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Vermessungsamt, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, Schreiben vom 27.07.2018

Es wird auf Ziffer 11 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken oder Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“


11. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55, 76133 Karlsruhe, Schreiben vom 11.07.2018

Es wird auf Ziffer 13 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken oder Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“


12. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr

76247 Karlsruhe, Schreiben vom 30.07.2018

Es wird auf Ziffer 14 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“


13. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5 – Umwelt, 76247 Karlsruhe, Schreiben vom 19.07.2018, E-Mail vom 01.04.2021

Es wird auf Ziffer 15 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich. Durch den Bericht „Vorhabenbezogene Beurteilung der Einhaltung des angemessenen Sicherheitsabstandes im Sinne des § 3 Abs. 5 c i.V.m. § 50 BImSchG“ konnte dargelegt werden, dass dem Bebauungsplan § 50 BImSchG nicht entgegensteht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bebauungsplanes hinsichtlich „Störfallbetrieb“ ist gegeben.

Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden entsprechend der Anlage berücksichtigt.“

 

14. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 52, 76247 Karlsruhe, Schreiben vom 11.07.2018

Es wird auf Ziffer 16 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Einwendungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“


15. Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, E-Mail vom 14.08.2018

Es wird auf Ziffer 17 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Einwendungen. Der Planung wird zugestimmt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

16. IHK Rhein-Neckar, L 1,2, 68161 Mannheim, Schreiben vom 13.08.2018

Es wird auf Ziffer 18 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

17. Unitymedia BW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel, Schreiben vom 01.08.2018

Es wird auf Ziffer 19 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

18. Stadtwerke Weinheim GmbH, Vermessung und Grundstücksbewirtschaftung, Breitwieserweg 5, 69469 Weinheim, Email vom 16.08.2018

Es wird auf Ziffer 20 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Versorgungsfläche für eine Trafostation soll im westlichen Bereich der Planstraße B (mittig gelegener Parkplatz; dieser entfällt) ausgewiesen werden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Eine Änderung der Planunterlagen ist erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Änderungen werden entsprechend der Anlage berücksichtigt. Insbesondere wird eine Versorgungsfläche für eine Trafostation im westlichen Bereich der Planstraße B (mittig gelegener Parkplatz; dieser entfällt) ausgewiesen.“

 

19. Stadt Weinheim, Postfach 10 09 61, 69449 Weinheim, Schreiben vom 12.07.2018

Es wird auf Ziffer 21 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

20. Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach 10 73 00, 68123 Mannheim, Schreiben vom 25.07.2018

Es wird auf Ziffer 24 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

21. Gemeinde Birkenau, Hauptstraße 119, 69488 Birkenau, Email vom 27.07.2018

Es wird auf Ziffer 30 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

22. Stadtverwaltung Hemsbach, Postfach 1240, 69495 Hemsbach, Schreiben vom 24.07.2018

Es wird auf Ziffer 32 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

23. Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.3 – Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz, 64278 Darmstadt, Schreiben vom 09.08.2018

Es wird auf Ziffer 33 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

24. Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Forst BW, 79095 Freiburg i. Br., Schreiben vom 23.07.2018

Es wird auf Ziffer 34 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.“

 

25. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Schreiben vom 07.08.2018

Es wird auf Ziffer 35 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Eine redaktionelle Anpassung der Unterlagen (Ergänzung Hinweis) erfolgt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die redaktionelle Änderung (Ergänzung Hinweis) wird entsprechend der Anlage berücksichtigt.“

 

26. Netze BW GmbH, Postfach 80 03 43, 70503 Stuttgart, Schreiben vom 16.07.2018

Es wird auf Ziffer 36 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

27. Vermögen und Bau Baden-Württemberg, L 4, 4-6, 68161 Mannheim, Schreiben vom 05.07.2018

Es wird auf Ziffer 37 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.“

 

28. GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel, Email vom 06.08.2018

Es wird auf Ziffer 38 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

29. Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße 44, 76135 Karlsruhe, Schreiben vom 08.08.2018

Es wird auf Ziffer 39 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

30. Amprion GmbH, Betrieb / Projektierung, Leitungen Bestandssicherung, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, Email vom 06.07.2018

Es wird auf Ziffer 46 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

31. fibernet.rn, Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar, Dietmar-Hopp-Str. 8, 74889 Sinsheim, Email vom 05.07.2018

Es wird auf Ziffer 47 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

32. Geo-Naturpark Bergstraße Odenwald e.V., Nibelungenstraße 41, 64653 Lorsch, Schreiben vom 09.08.2018

Es wird auf Ziffer 48 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

33. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, 76247 Karlsruhe, Email vom 09.07.2018

 

Es wird auf Ziffer 53 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

34. Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br., Schreiben vom 01.08.2018

Es wird auf Ziffer 54 der Anlage 1 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Keine Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

Stellungnahmen der Einwohner

1. Bürger 1, Schreiben vom 09.09.2018

Es wird auf Ziffer 1 der Anlage 2 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

2. Bürger 2, Schreiben vom 23.07.2018

Es wird auf Ziffer 2 der Anlage 2 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wird nicht gefolgt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.


Die Verwaltung stellt den Antrag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Alexander Kuhn und Frau Jacqueline Schnurpfeil von der MVV Regioplan GmbH (Erschließungsträger).

Herr Dr. Alexander Kuhn erläutert den Planungsstand des Vorentwurfs zum Bebauungsplan zur Weiterentwicklung des Baugebiets nach Westen. Im Bestand handelt es sich um eine Ackerfläche von 53.000 m². Zudem ist ein Teil der vorhandenen Verkehrsfläche mit einbezogen. Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet. Den Abschluss bildet parallel zur östlich bestehenden Grünfläche eine Grünzäsur mit der hauptsächlichen Nutzung Regenrückhaltung und Spielen. Der Vorentwurf wurde mit den schriftlichen Festsetzungen, der Begründung sowie verschiedenen umweltbezogenen Unterlagen und Gutachten, welche teilweise bereits im Zuge des 1. Bauabschnitts für das Gesamtgebiet untersucht wurden, offengelegt, um alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Anhörung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden erfolgten bis Mitte 2018. Aufgrund der Trägeranhörung war man aufgefordert, verschiedene Dinge noch nachzuarbeiten, was einige Zeit in Anspruch genommen hat. Jetzt ist man mit allen Unterlagen auf einem Stand, der es dem Gemeinderat ermöglicht, eine Abwägungsentscheidung zu treffen.

Frau Jacqueline Schnurpfeil verweist auf die vorliegende Synopse mit dem jeweiligen Wortlaut der Stellungnahmen und einer Argumentation dazu. Sie wird nun jene Stellungnahmen abarbeiten, die inhaltliche Anregungen vorbringen, und auf die für die Planung relevanten Punkte eingehen. In der frühzeitigen, ersten Beteiligung wurden 55 Träger öffentlicher Belange zur Äußerung aufgefordert. 37 Behörden haben Stellungnahmen abgegeben, davon sind 20 lediglich zur Kenntnisnahme ohne Anregungen und 17 beinhalten Anregungen, redaktionelle oder inhaltliche Hinweise, Klarstellungen und Anmerkungen. Das Wasserrechtsamt weist unter Grundwasserschutz/ Wasserversorgung auf ein Wassergewinnungs- und -schutzgebiet hin mit der Anregung, dies in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Es wird vorgeschlagen, diesen Hinweis aufzunehmen. Auf die Inhalte und Zielsetzungen des Bebauungsplans wirkt sich dies nicht aus. Es gibt zudem technische Hinweise, wie baulich auf den hohen Grund- und Schichtwasserstand zu reagieren ist. Dies betrifft die Fachplanung und ist nicht relevant für das Bauleitplanverfahren. Daher ist dies lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus macht es einen Hinweis auf das Kompensationsdefizit. Für die Aufstellung des Bebauungsplans werden die Umweltbelange konkret bilanziert. Diese Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt auch für das Schutzgut Boden nach einer bestimmten Berechnungsmethode. Im Ergebnis hat man einen Bestandswert und einen Wert, der die künftigen Auswirkungen der Planung abbildet. Dies ergibt beim derzeitigen Planungsstand ein Defizit. Es wird darauf hingewiesen, dass man das Kompensationsdefizit nachjustieren könnte. Darauf wird sie später in einem Exkurs näher eingehen, da auch andere öffentliche Träger dies thematisieren. Zum Umgang mit den vorgebrachten Dingen wird vorgeschlagen, dass im Bebauungsplan unter den Hinweisen redaktionelle Ergänzungen aufgenommen werden und man im Umweltbericht weiter bilanziert. Das Baurechtsamt des Kreises gibt kleinere redaktionelle Hinweise, Konkretisierungen im Wortlaut und Äußerungen zu Festsetzungen. Auch hier ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen, sondern nur redaktionelle Einarbeitungen. Das Baurechtsamt in Kombination mit dem Amt für Feuerwehr und Katstrophenschutz gibt Hinweise zur Versorgungssicherheit bei der Löschwasserversorgung. Auch das ist üblicher Standard und wird bei der Fachplanung berücksichtigt. Das Straßenverkehrsamt äußert sich zu verschiedenen Straßenquerschnitten und gibt Hinweise zur Breite der Straße „Im Kisselfließ“ und der Ringstraßen. Da im Bebauungsplan keine weitere Querschnittsgliederung erfolgt, besteht die Befürchtung, dass dies aufgrund der Streckenlänge zu hohen Geschwindigkeiten führt. Der Bebauungsplan ordnet zwar die Flächen und weist daher die Verkehrsflächen in einer Breite von 6,50 m aus, aber er regelt nichts zum Straßenquerschnitt. Das erfolgt in der Erschließungsplanung, konkret in der Objektplanung Straße. Festgesetzt ist lediglich, dass es Längsparkmöglichkeiten und Bäume im Straßenraum geben wird, aber auch dies ist im Plan nicht konkret verortet, da die Grundstückszuschnitte noch nicht fix sind. Der Verkehrsraum wird zur Geschwindigkeitsreduzierung weiter gegliedert. Das Polizeipräsidium wird an der Erschließungsplanung beteiligt werden. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, der BUND und die Naturschutzbeauftragte haben sich zu ökologischen Themen geäußert. Es wird im südlichen Bauabschnitt, der noch gar nicht überplant wird, auf ein Biotop hingewiesen. Zudem wird das Thema Ausgleichsbilanzierung nochmals vorgetragen aufgrund des Kompensationsdefizits ausschließlich beim Schutzgut Boden. Der Eingriff in dieses Schutzgut fällt deutlich schwerer ins Gewicht und kann eigentlich nie vollständig ausgeglichen werden. Es wird angeregt, weitere Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen, um das Defizit zumindest zu verringern. Die Naturschutzbeauftragte gibt Hinweise zum Artenschutz. Bezüglich der artenschutzrechtlichen Belange erfolgte bereits vorab eine Analyse der Fläche, ohne dass sich eine Betroffenheit ergeben hat. Auch er fordert die Prüfung weiterer Minderungsmaßnahmen, da die bisherigen Kompensationsmaßnahmen für eine Vollkompensation nicht ausreichend sind. Das bisherige Ausgleichskonzept 2018 beinhaltet zum einen Maßnahmen im Gebiet, wie Begrünungs- und Pflanzgebote, die Beschränkung der überbaubaren Fläche, Vorgaben zur Oberflächenbeschaffenheit und Festsetzungen zur Dachbegrünung. Alle diese Maßnahmen wirken sich positiv auf die Bilanzierung aus. Extern gab es eine Ökokontomaßnahme, nämlich die erfolgte Umwandlung einer Nadelwaldfläche. Alle diese Maßnahmen wurden auf den Eingriff angerechnet, aber es blieb nach wie vor ein Defizit. Nach weitergehenden Überlegungen soll jetzt eine externe Ausgleichsfläche neu hinzukommen, nämlich die Umnutzung eines nicht genutzten Ackers unmittelbar westlich des Plangebiets in eine Wirtschaftswiese. Durch die geringere Intensität der Nutzung wird der Biotopwert erhöht. Mit dieser Maßnahme würde aber immer noch ein Defizit verbleiben. Es kann aber mit dem Waldrefugium noch eine weitere Ökokontomaßnahme angesetzt werden. Es wird daher vorgeschlagen, von beiden Ökokontomaßnahmen die Ökopunkte abzugreifen. Damit wäre die Vollkompensation möglich. Das Amt für Flurneuordnung weist darauf hin, dass ein Grundstück in einem Flurbereinigungsverfahren war. Das konnte schon vor zwei bis drei Jahren geklärt werden und die Behörde stimmt jetzt der Inanspruchnahme im Bebauungsplanverfahren zu. Das Vermessungsamt wünscht die Ergänzung von Aussagen zur Bodenordnung. Davon ist abzuraten, da das Thema Bodenordnung nicht die Bauleitplanung betrifft. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die kritischste Stellungnahme abgegeben und äußert erhebliche Bedenken aufgrund eines Störfallbetrieb in der näheren Umgebung. Diese Stellungnahme hat die Planer, die Verwaltung, das RP, verschiedene Sachverständige und die Landesanstalt für Umwelt in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Es wurde ein Gutachten aufgestellt und mit allen Beteiligten abgestimmt. Im Fazit konnte durch das detaillierte Fachgutachten die pauschale Annahme widerlegt werden, dass das Baugebiet im Sicherheitsabstand des Störfallbetriebs liegt. Anhand eines ganz konkreten Störfalls wurde berechnet, dass von dem Störfallbetrieb ein Sicherheitsabstand von150 m einzuhalten ist. Das Baugebiet liegt außerhalb von diesem Radius und ist entwickelbar. Die IHK spricht sich für den Schutz der dortigen Gewerbestandorte aus. Eine Wohnnutzung sollte nicht an die Gewerbegrundstücke heranrücken, was auch nicht getan wird. Im Zuge des ersten Bauabschnitts wurde eine als Mischgebiet ausgewiesene Zeile bereits hergestellt und dient als Puffer zum Gewerbegebiet. Die Stadtwerke Weinheim regen eine Trafostation an, was umgesetzt wird. Ein Standort wird als Planänderung eingepflegt. Die Deutsche Telekom gibt Hinweise zur Leitungssicherung, was nicht die Bebauungsplanung betrifft. Die Stadtverwaltung Hemsbach regt an, auf das Thema Starkregen und Überflutungen einzugehen, insbesondere was die Eigenabsicherung von Hemsbach betrifft. Da liegt man relativ weit weg und im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung kann dies hinreichend behandelt werden. Die Deutsche Bahn verweist auf mögliche Immissionen im Nahbereich von Bahnanlagen. Das gehört zu den Standardantworten, ist unschädlich für den Bebauungsplan und kann in die Hinweise aufgenommen werden. Das Eisenbahnbundesamt weist darauf hin, dass eine Inanspruchnahme bundeseigener Flächen nicht statthaft ist ohne vorzutragen, dass überhaupt solche Flächen betroffen sind. Dies ist für den Bebauungsplan unerheblich. Das Regierungspräsidium Freiburg bezieht sich ebenfalls auf das Wasserschutzgebiet und gibt noch verschiedene technische Hinweise. Es wird angeregt, ein ingenieurbiologisches Gutachten zu erstellen, was bereits vorliegt. Neben der Behördenbeteiligung erfolgte auch eine Offenlage für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei gingen zwei Schreiben ein. Im ersten Schreiben geht es um den rückwärtigen Bereich südlich der bestehenden Reihenhäuser und es wird dort ein Weg angeregt, damit die zurzeit als Trampelpfad vorhandene Erschließung der Gärten weiterhin gesichert ist. Man sollte mit dem gleichen Planungsmaßstab wie im 1. Bauabschnitt auch an den 2. Abschnitt herangehen. Der Bauherr hätte den Gartenzugang auf dem eigenen Grundstück lösen müssen. Das Versäumnis kann man nicht jetzt im 2. Bauabschnitt regeln, aber man sollte es auch nicht ignorieren. Es wird vorgeschlagen, in diesem Bereich im WA 5 ein Gehrecht vorzusehen zugunsten der Eigentümer der Reihenhauszeile. Zwischen den Eigentümern wäre eine privatrechtliche Einigung möglich. Das zweite, sehr umfangreiche Schreiben greift alle Themen auf. Es wird angemahnt, dass die Planung zu erheblichem Verkehrsaufkommen führt, zu negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wasser und Boden sowie Lärm, Verkehr und Staubbelastung erhöht. Die Straße „Im Kisselfließ“ wird als Spielstraße gesehen. Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen werden gefordert, da das Tempolimit nicht eingehalten wird. Der 2. Bauabschnitt soll über eine eigenständige, autarke Straße angedient werden. Die Gebäudekubatur an der Straße wird als zu massiv gesehen, was zu Schall- und Lärmbelastung führt und der Dorfcharakter geht verloren. Es wird darauf hingewiesen, dass ausreichend Baulandreserven im 1. Bauabschnitt verfügbar sind, und der Bedarf wird grundsätzlich hinterfragt. Abschließend wird klargestellt, dass es sich um einen Einwohner des 1. Bauabschnittes handelt, dem damals zugesagt wurde, dass die nächsten acht bis zehn Jahre kein weiterer Bauabschnitt kommen wird. Inhaltlich können alle Aussagen zu den Schutzgütern widerlegt werden, was durch vorliegende Gutachten und Untersuchungen belegt ist. Das Thema Tempolimit kann man nur bedingt in einen Bebauungsplan einbringen. Der genannte Zeitraum für einen weiteren Bauabschnitt wird bis zur Umsetzung der Planung fast um sein. Man sollte mit dem gleichen Planungsmaßstab wie im ersten Bauabschnitt auch in den zweiten gehen. Zur Erschließung sind tatsächlich bestehende Straßen zu nutzen.

Der Bürgermeister stellt klar, dass jede einzelne Stellungnahme abzuwägen ist.

Gemeinderätin Angelika Nickel erklärt sich vor Eintritt in die Abwägung für befangen, verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuschauerraum Platz.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer möchte vor der Abwägung eine Anmerkung machen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde durch den vorigen Gemeinderat im Juni 2018 beschlossen. Heute liegen 34 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie zwei Stellungnahmen von Einwohnern vor. Nachdem sich ihre Fraktion ausführlich damit befasst hat, sieht sie grundsätzlich keine Einwände gegen die Anträge der Verwaltung. Die Beschlussvorschläge sind eingehend und schlüssig dargelegt. Heute wird keinesfalls der Bebauungsplan beschlossen, sondern man wägt die eingegangenen Anregungen ab. Ihre Fraktion weist darauf hin, dass für den dann folgenden Bebauungsplan unbedingt auch soziale Aspekte zu berücksichtigen sind. Sozialer Wohnungsbau muss ermöglicht werden. Die Grundstücke sollen zudem nicht nur gegen Höchstgebot veräußert werden, so dass auch alternative Wohnmodelle (beispielsweise Mehrgenerationenhaus) möglich sind. Bei der Vergabe sind Familien aus Laudenbach vorrangig zu berücksichtigen. Auch soziale Belange müssen dabei beachtet werden. Junge Familien aus Laudenbach sollen sich in Laudenbach niederlassen können und nicht abwandern müssen. Für diese Forderungen behält sich ihre Fraktion eine entsprechende Antragstellung vor.

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Rhein-Neckar-Kreis Landratsamt Wasserrechtsamt, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, Schreiben vom 13.08.2018

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler spricht den Grundwasserschutz an. Es wird dargelegt, dass man keine Schichten durchbohren darf und die maximale Bohrtiefe 50 m beträgt. Sie erkundigt sich, welche Folgen das insbesondere für Wärmepumpen und Geothermie hat.

Herr Dr. Alexander Kuhn hält die Bohrtiefe von maximal 50 m für einen sehr großzügigen Ansatz. Für Wärmepumpen und oberflächennahe Geothermie bedeutet dies kein Problem.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erläutert, dass in der Stellungnahme von anstehendem Grundwasser und Drainagen die Rede ist. Sicherlich wird es Drainagewünsche während der Bauzeiten geben, aber vielleicht auch dauerhaft bei Tiefgaragen. Das Wasser soll in Oberflächengewässer eingeleitet werden. In Hemsbach gab es bei einer Drainage den Fall, dass eingeleitetes Grundwasser zu eisenhaltig war, was zum Sterben der Stichlinge geführt hat. Nach ihrer Meinung müsste das Wasser vor einer Einleitung geprüft werden.

Herr Dr. Alexander Kuhn berichtet aus dem 1. Bauabschnitt, dass bei der Erschließung an tieferen Haltungen Schichtenwasser und Grundwasser in Oberflächengewässer eingeleitet wurde. In Teilen gab es dort eine Lehmschicht, die eine temporäre Grundwasserhaltung für den Kanalbau erforderlich machte mit Zustimmung der Wasserbehörde. Dieses Grundwasser war sehr harmlos und nicht belastet, aber natürlich ist das grundsätzlich zu beachten. Für das Baugebiet ist ein Trennsystem konzipiert. Das Regenwasser aus dem Gebiet wird zunächst in einem Rückhalteraum gesammelt, bevor es in das Tiefgrabensystem abgeleitet wird. Es ist eine Standardfestlegung, dass das Drainagewasser nicht in das Schmutzwassersystem eingeleitet wird, sondern in das Regenwassersystem, damit dieses eigentlich saubere Wasser nicht in die Kläranlage gelangt. Das Regenwassersystem wird man entsprechend auslegen, auch hinsichtlich eines Starkregens.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer spricht das Risiko einer Schädigung des Grundwassers an mit einer Begrenzung von Bohrungen bis 50 m Tiefe. So tief wird niemand bauen. Trotzdem wird empfohlen, dass eine sogenannte weiße Wanne eingebaut wird. Sie bittet um eine Erklärung.

Herr Dr. Alexander Kuhn erläutert, dass es verschiedene Horizonte gibt beim oberflächennahen Schichtenwasser und Grundwasser. Die Wassergewinnung erfolgt selten aus den oberen Horizonten, da diese oftmals belastet sind durch die landwirtschaftliche Nutzung. Man will vermeiden, dass mit Tiefenbohrungen die Grundwasserleiter für die Wassergewinnung angebohrt werden. Das oberflächennahe Grundwasser ist in der Regel für Wärmepumpen gut geeignet. Die Empfehlung für eine weiße Wanne erfolgt deswegen, weil laut Bodengutachten im Kisselfließ mit Schichtenwasser zu rechnen ist. Bei einem tiefen Keller ist es daher wichtig, dass dieser mit einer weißen Wanne abgedichtet wird. Ohne solche Hinweise im Bebauungsplan kann die Gemeinde in eine Schadenersatzpflicht kommen. Zudem hat im 1. Bauabschnitt jeder Bauinteressent das Bodengutachten bekommen.

Gemeinderätin Isabelle Ferrari nimmt Bezug auf die Empfehlung, auf die Errichtung von Kellern zu verzichten, und will wissen, warum dies nicht übernommen wird. Die Keller sind dort nass. Nach den jüngsten Ereignissen und im Zuge der Hochwasserdiskussion sind genau solche Überlegungen geboten, auch hinsichtlich einer etwaigen Haftung.

Herr Dr. Alexander Kuhn antwortet, dass auf die technischen Möglichkeiten zum Schutz der Keller hingewiesen wird. Wenn jemand diesen Mehraufwand betreiben möchte, dann ist ein Keller möglich. Auf der anderen Seite führt ein Verzicht auf Keller zu einer anderen dichteren Bebauung durch Kellerersatzräume. Ein Keller geht, ist aber technisch aufwendig, worauf ausreichend hingewiesen wird. Ein Verbot von Kellern erscheint ihm in dieser Situation schwierig, da Keller eigentlich machbar und mit Mehraufwand technisch lösbar sind.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler hält es zudem für widersprüchlich, wenn man Keller verbieten würde, aber an anderer Stelle Tiefgaragen vorschreibt.

Herr Dr. Alexander Kuhn erklärt, dass Tiefgaragen nicht vorgeschrieben, sondern bei hoher Wohnungsanzahl zulässig sind, um auch dort eine gewisse Grüngestaltung zu ermöglichen.

Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderat Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis. Die redaktionellen Änderungen werden entsprechend der Anlage berücksichtigt.“


2. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Baurechtsamt 40.5, Bauleitplanung / Baulandumlegung, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, Schreiben vom 23.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis. Die redaktionellen Änderungen werden entsprechend der Anlage berücksichtigt.“


3. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Baurechtsamt, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, in Zusammenarbeit mit Amt 32; „Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz“, Schreiben vom 24.07.2018

Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise 1.-5. werden zur Kenntnis genommen und soweit möglich im Rahmen der technischen Planung berücksichtigt.“


4. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Straßenverkehrsamt, Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch, Schreiben vom 24.07.2018

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler weist darauf hin, dass hinsichtlich einer Verkehrsberuhigung der Straße „Im Kisselfließ“ seit vielen Jahren den Anwohnern versprochen wurde, dies werde sich im Zuge des 2. Bauabschnitts ändern. Der Straßenquerschnitt soll schmaler werden, wo sich die Längsparkstände befinden. Dort verläuft auch die Gasleitung. Sie erkundigt sich, ob zwischen den Parkständen Bäume gepflanzt werden können, damit die Straße optisch schmaler wirkt.

Frau Jacqueline Schnurpfeil antwortet, dass eine Pflanzverpflichtung auf den Privatflächen erfolgt. Aufgrund der Leitungen wird dies auf der Verkehrsfläche nicht möglich sein.

Herr Dr. Alexander Kuhn ergänzt, dass ein Sicherheitsabstand zur Gashochdruckleitung einzuhalten ist. Zudem haben Gasleitungen die Eigenschaft, dass sich Tauwasser an deren Oberfläche sammelt und Baumwurzeln anzieht. Daher sind dort Baumstandorte nicht möglich. Man wird aber versuchen, die Straßenbreite etwas zu reduzieren. Hinzu kommen die Einfahrten im 2. Bauabschnitt, die auch zu einer Rechts-vor-links-Regelung in der Gegenrichtung führen.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erläutert die Notwendigkeit einer Möglichkeit, auch auf der Ostseite etwas zu korrigieren.

Herr Dr. Alexander Kuhn weist auf das Problem hin, dass die Straße beim Beginn der Planung Bestand war. Um diese möglichst nicht kaputt zu machen, wurden der Schmutzwasserkanal in den jetzigen Gehweg gelegt und die Bäume in den Privatbereich verlagert. Die Straßenraumgestaltung wird nochmals im Detail überlegt. Vielleicht ist dies durch einen baulichen Eingriff in die Oberfläche lösbar, um optisch eine Verringerung der Straßenbreite zu erreichen. Er wird diesen Wunsch aufnehmen.

Der Bürgermeister bestätigt, dass dies den Anwohnern in Aussicht gestellt wurde, und der heutige Beschluss widerspricht einer Berücksichtigung im weiteren Verfahren nicht.

Herr Dr. Alexander Kuhn erklärt, dass die Zielgeschwindigkeit 30 km/h sein muss. Die grundsätzliche Breite der Straßen im Gebiet sollte mit 6,50 m jedoch beibehalten werden.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler fragt, ob mit der Straßenbreite 6,50 m nur die Fahrbahn oder einschließlich dem Gehweg gemeint ist.

Herr Dr. Alexander Kuhn erläutert, dass die Straßen mit 6,50 m Breite als Mischverkehrsflächen hergestellt werden. Diese Breite ist notwendig, da zwei Kanäle und sehr viele Leitungen unterzubringen sind. Ein 2 m breiter Streifen wird von Leitungen zudem freigehalten, um Bäume zu ermöglichen. Deswegen verengt sich an Baumstandorten die Straßenbreite auf 4,50 m.

Beschluss:

Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Beteiligung des Polizeipräsidiums Mannheim erfolgt im Rahmen der Offenlage (§4 Abs.2 BauGB).“


5. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, Schreiben vom 14.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler, Joachim Kerzmann und Gerhard Stein) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


6. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Gesundheitsamt, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg, Schreiben vom 02.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


7. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Untere Naturschutzbehörde (und Stellungnahme der Naturschutzbeauftragten, Frau Dr. Marlies Elger, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, Schreiben vom 04.09.2018 bzw. Schreiben vom 03.08.2018

Der Bürgermeister zeigt sich erfreut, dass man entgegen der ursprünglichen Erwartung zu einer Vollkompensation kommen und den Eingriff durch die Ökokontomaßnahmen zu 100% ausgleichen kann.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler zeigt sich irritiert über die Vorschrift zur Dachbegrünung aufgrund der Dachfestsetzungen.

Herr Dr. Alexander Kuhn erläutert, dass dies auf den Nebenanlagen dort erfolgt, wo Flachdächer vorgesehen sind. Die im Bebauungsplan geforderte Dachbegrünung muss im Bauantrag nachgewiesen werden. Die Kontrolle des Vollzugs kann planerisch nicht beeinflusst werden. Die Dachbegrünung ist jedoch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Sinnvolle Ausnahmen für PV-Anlagen sind in den Festsetzungen berücksichtigt.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler will wissen, ob die Dachbegrünung bei der Ökobilanz herangezogen wurde und in welchem Umfang.

Frau Jacqueline Schnurpfeil antwortet, dass die Dachbegrünung nur zu einem minimalen Prozentsatz berücksichtigt wurde, da sie nicht für alle Dachflächen festgesetzt werden konnte. Selbst eine komplette Streichung dieser Vorschrift würde bei der Bilanzierung nicht ins Gewicht fallen.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler schlägt vor, bei einem künftigen Bedarf an Ökopunkten auf die kompetente Ortsgruppe des BUND zuzugehen. Dort gibt es viele vernünftige Vorstellungen für mögliche Maßnahmen.

Gemeinderat Frank Czioska hält die vorliegenden Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung für überwiegend logisch nachvollziehbar und für seine Fraktion Großteils auch zustimmungsfähig. Das Landratsamt hat hier aber über Biotope und Ausgleichsflächen geschrieben und diese Punkte sind für seine Fraktion äußerst kritisch. Die Umwandlung eines existierenden Waldgebiets in ein Waldrefugium als Ausgleich für den Eingriff in den Boden heranzuziehen, ist für seine Fraktion nicht tragbar.

Der Bürgermeister erklärt, dass der Fraktion diese Meinung unbenommen bleibt, aber natürlich ist der Ausgleich im Rahmen der Ökopunkte rechtlich möglich. Eine Entsiegelung anderer Flächen ist nicht möglich, daher kann ein Ausgleich, immerhin zu 100%, anders auch gar nicht stattfinden.

Herr Dr. Alexander Kuhn erläutert, dass die schutzgutübergreifende Kompensation zulässig ist nach der entsprechenden Verordnung. Die vielfache Punktzahl für den Bodeneingriff wird dadurch vollständig ausgeglichen. Es wird dadurch deutlich mehr kompensiert. Auch die Wertigkeit der Waldumwandlung ist formalrechtlich in der Verordnung geregelt durch das Landesamt für Umweltschutz. Dieser Wertmaßstab wird nicht in Frage gestellt.

Der Bürgermeister ergänzt, dass zudem der Ausgleich auf dem eigenen Gemeindegebiet erfolgen kann und nicht Ökopunkte woanders eingekauft werden.

Gemeinderat Frank Czioska meint, dass Vorschriften und Gesetze das eine sind. Das andere ist für seine Fraktion die Tatsache, dass das Schutzgut Boden eine derart außergewöhnliche Stellung hat. Deswegen kann es nicht sein, dass von einem bestehenden, unveränderten Wald, der in ein Waldrefugium umgenutzt wird, Ökopunkte genommen werden, um Boden endgültig zu versiegeln und als Baugrund umzuwidmen. Das macht seine Fraktion nicht mit.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer sieht in dem Hinweis der Naturschutzbehörde auf ein besonders gesetzlich geschütztes Biotop im Bauabschnitt 3 und 4 eine Bekräftigung der Aussage ihrer Fraktion, auf eine dortige Bebauung in der nächsten Zukunft zu verzichten. Die Vollkompensation wird begrüßt. Zu dem Punkt Ortsrand und Grundstückseingrünung stellt sie die Frage, wie die dort beschriebenen Maßnahmen überprüft werden können.

Herr Dr. Alexander Kuhn antwortet, dass jeder Bauantrag auch bei der Gemeinde landet. Letztendlich ist für die Prüfung zwar die Baurechtsbehörde zuständig, aber städtebaulich gibt es ein kommunales Mitwirken. Die Überprüfung der Durchführung von Maßnahmen hält er gerade beim Ortsrand für durchaus umsetzbar.

Bauamtsleiter Martin Hörr stellt klar, dass die Zuständigkeit eindeutig bei der Baurechtsbehörde liegt. Die Gemeinde hat keine Befugnisse und kann die Baurechtsbehörde nur auf Missstände hinweisen.

Der Bürgermeister ergänzt, dass dies auch getan wird, wenn der Gemeinde entsprechende Verstöße gemeldet werden. Die Gemeinde hat aber keine Befugnisse, die Baurechtsbehörde anzuweisen, wie sie damit umzugehen hat.

Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 13 Stimmen bei 4 Gegenstimmen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari sowie die Gemeinderäte Frank Czioska, Dr. Wolfgang Fiedler und Gerhard Stein) und einer Stimmenthaltung (Gemeinderat Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Änderungen (insbesondere der 100%ige Ausgleich des Kompensationsdefizits beim Schutzgut Boden) werden entsprechend der Anlage berücksichtigt. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der nächsten Fortschreibung.“


8. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Amt für Flurneuordnung, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, Schreiben vom 09.07.2018 und Email vom 24.10.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis, den Anregungen wird gemäß Anlage teilweise gefolgt.“


9. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Kreisforstamt, Langenbachweg 9, 69151 Neckargemünd, Schreiben vom 16.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


10. Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Vermessungsamt, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, Schreiben vom 27.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


11. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55, 76133 Karlsruhe, Schreiben vom 11.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


12. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr, 76247 Karlsruhe, Schreiben vom 30.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


13. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5 – Umwelt, 76247 Karlsruhe, Schreiben vom 19.07.2018, E-Mail vom 01.04.2021

Der Bürgermeister erläutert, dass diese Stellungnahme das Verfahren am meisten verzögert, aber ein für die Gemeinde glückliches Ende gefunden hat.

Gemeinderat Dr. Wolfgang Fiedler erklärt, dass er als Dipl.-Chemiker versucht hat, das erstellte Gutachten zu verstehen. Es wurde ein Modellversuch gemacht anhand von 17 kg Phosphat aus einer Gasflasche, welches man ausströmen ließ auf 500 cbm, die Verteilung wurde ermittelt und die Konzentration des Phosphats mit 34 mg/cbm angegeben. Er hat im Internet recherchiert und kommt auf eine maximale Konzentration von 0,14 mg/cbm. Im Modellversuch wird somit eine 240fach höhere Konzentration berechnet. Er erläutert fachlich die ermittelten Werte. Der Sicherheitsabstand müsste daher wesentlich größer sein.

Der Bürgermeister räumt ein, dass er den fachlichen Ausführungen nicht komplett folgen konnte. Mit dem Gutachten waren hoch spezialisierte Fachleute befasst zusammen mit den Sicherheitsingenieuren der beteiligten Firma, welche diesen Dennoch-Störfall unter den gegebenen Bedingungen berechnet haben. Fachlich ist die Verwaltung hier leider überfragt. Konkrete Fragen zum Inhalt des Gutachtens können heute und an dieser Stelle nicht geklärt werden.

Bauamtsleiter Martin Hörr ergänzt, dass kein Versuch durchgeführt wurde, sondern Szenarien sind diskutiert worden. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium sind Szenarien entwickelt worden für den Dennoch-Störfall. Die Firma selbst hat für ihre Zulassung schon immer einen Sicherheitsbericht, darüber hinaus wurden die Dennoch-Störfälle konstruiert. Er bietet den Mitgliedern des Gemeinderats an, das Gutachten im Bauamt einzusehen. Dann können auch anstehende Fragen dazu geklärt werden.

Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 13 Stimmen bei 3 Gegenstimmen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari sowie die Gemeinderäte Joachim Kerzmann und Gerhard Stein) und 2 Stimmenthaltungen (Gemeinderäte Frank Czioska und Dr. Wolfgang Fiedler) die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden entsprechend der Anlage berücksichtigt.“


14. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 52, 76247 Karlsruhe, Schreiben vom 11.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


15. Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, E-Mail vom 14.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


16. IHK Rhein-Neckar, L 1,2, 68161 Mannheim, Schreiben vom 13.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


17. Unitymedia BW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel, Schreiben vom 01.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


18. Stadtwerke Weinheim GmbH, Vermessung und Grundstücksbewirtschaftung, Breitwieserweg 5, 69469 Weinheim, Email vom 16.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Änderungen werden entsprechend der Anlage berücksichtigt. Insbesondere wird eine Versorgungsfläche für eine Trafostation im westlichen Bereich der Planstraße B (mittig gelegener Parkplatz; dieser entfällt) ausgewiesen.“


19. Stadt Weinheim, Postfach 10 09 61, 69449 Weinheim, Schreiben vom 12.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


20. Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach 10 73 00, 68123 Mannheim, Schreiben vom 25.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


21. Gemeinde Birkenau, Hauptstraße 119, 69488 Birkenau, Email vom 27.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


22. Stadtverwaltung Hemsbach, Postfach 1240, 69495 Hemsbach, Schreiben vom 24.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


23. Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.3 – Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz, 64278 Darmstadt, Schreiben vom 09.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


24. Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Forst BW, 79095 Freiburg i. Br., Schreiben vom 23.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.“


25. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Schreiben vom 07.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis Die redaktionelle Änderung (Ergänzung Hinweis) wird entsprechend der Anlage berücksichtigt.“


26. Netze BW GmbH, Postfach 80 03 43, 70503 Stuttgart, Schreiben vom 16.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


27. Vermögen und Bau Baden-Württemberg, L 4, 4-6, 68161 Mannheim, Schreiben vom 05.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.“


28. GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel, Email vom 06.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler, Joachim Kerzmann und Gerhard Stein) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


29. Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße 44, 76135 Karlsruhe, Schreiben vom 08.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


30. Amprion GmbH, Betrieb / Projektierung, Leitungen Bestandssicherung, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, Email vom 06.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


31. fibernet.rn, Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar, Dietmar-Hopp-Str. 8, 74889 Sinsheim, Email vom 05.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


32. Geo-Naturpark Bergstraße Odenwald e.V., Nibelungenstraße 41, 64653 Lorsch, Schreiben vom 09.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler, Joachim Kerzmann und Gerhard Stein) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


33. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, 76247 Karlsruhe, Email vom 09.07.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


34. Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br., Schreiben vom 01.08.2018

Der Bürgermeister ruft diese Stellungnahme auf.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“


Stellungnahmen der Einwohner

1. Bürger 1, Schreiben vom 09.09.2018

Gemeinderätin Ulrike Schweizer hält das Anliegen des angrenzenden Einwohners für durchaus nachvollziehbar. Keiner will seine Gartenabfälle durch den Wohnbereich tragen müssen. Ihre Fraktion will dazu ermutigen, möglichst mit den künftigen benachbarten Eigentümern dazu eine Einigung zu erzielen. Das Problem kann im gegenseitigen Gespräch gelöst werden.

Der Bürgermeister berichtet, dass die betroffenen Einwohner bei ihm vorstellig waren. Natürlich ist noch nicht bekannt, wie die Eigentümerschaft bei den benachbarten Flächen aussehen wird, aber es wurde vereinbart, dass man nach einer Lösung suchen wird.

Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Isabelle Ferrari, Gemeinderäte Dr. Wolfgang Fiedler und Joachim Kerzmann) die Stellungnahme zur Kenntnis.“

 

2. Bürger 2, Schreiben vom 23.07.2018

Gemeinderätin Ulrike Schweizer betont, dass ihre Fraktion diese Bedenken sehr ernst nimmt. Sie sind durchaus nachvollziehbar. Jedes Neubaugebiet hat Auswirkungen auf Menschen und Natur. Um diese zu mindern, werden die entsprechenden Träger öffentlicher Belange angehört und Anregungen werden gegebenenfalls in die Planung einbezogen. In Bezug auf den Radweg könnte sich auch ihre Fraktion vorstellen, dass noch Nachbesserungen erstrebenswert sind. Das Ziel mit diesem Baugebiet ist es, neuen Wohn- und Lebensraum zu schaffen. Deshalb bittet sie um Verständnis, wenn man dem Antrag nicht folgen kann, auf die Bebauung im „Kisselfließ 2“ ganz zu verzichten.

Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung nimmt der Gemeinderat mit 13 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN) die Stellungnahme zur Kenntnis.“

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler fragt, ob die im aktuellen Planentwurf festgelegten Gebäudehöhen genau dem 1. Bauabschnitt entsprechen oder ob diese höher sind.

Herr Dr. Alexander Kuhn erläutert, dass lediglich eine andere Staffelung vorgesehen ist. Wie im 1. Bauabschnitt befinden sich die höchsten Gebäude in der Mitte an der Straße „Im Kisselfließ“. Sie haben die gleiche Höhe wie auf der anderen Straßenseite. Die äußeren Grundstücke am westlichen Rand sind abweichend vom 1. Bauabschnitt niedriger als Randstreifen am Ortsrand. Ansonsten sind die Höhen und die Geschossigkeit analog zum 1. Bauabschnitt festgesetzt, damit das ganze Gebiet städtebaulich als Einheit erscheint.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler verweist darauf, dass Laudenbach mittlerweile eine Gemeinde für den Artenschutz ist und ein Klimaschutzkonzept beschlossen hat. Außerdem gibt es in Baden-Württemberg ein Verbot von Schottergärten, allerdings mit vielen Ausnahmemöglichkeiten. Laut Bebauungsplanentwurf sind alle nicht bebauten Flächen gärtnerisch anzulegen. Sie erkundigt sich, ob darunter auch Terrassen, Pflasterungen oder Schottergärten fallen. Sie würde eine Festsetzung besser finden, wonach alle nicht bebauten Flächen zu begrünen sind. Es wird schließlich angestrebt, die Versiegelung zu begrenzen.

Frau Jacqueline Schnurpfeil erklärt, dass das grundsätzlich bereits die Landesbauordnung regelt.

Herr Dr. Alexander Kuhn sagt zu, dass die Festlegung in den örtlichen Bauvorschriften des Planentwurfs überprüft und analog zur Landesbauordnung aktualisiert wird.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler weist darauf hin, dass das Thema Außenbeleuchtung derzeit naturschutzfachlich sehr aktuell ist. Sie erkundigt sich, ob, abgesehen von der öffentlichen Straßenbeleuchtung, eine Festlegung möglich ist, wonach auch die private Außenbeleuchtung nur zeitlich oder sinnvoll begrenzt eingesetzt wird und keine Deko- Beleuchtung der Fassade zulässig ist. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sich dies sehr schädlich auf die Insekten und die weitere Fauna auswirkt, sogar auf das Pflanzenwachstum. Man sollte keine Fehler aus alten Bebauungsplänen wiederholen, sondern sich den neuen Erkenntnissen anpassen.

Frau Jacqueline Schnurpfeil antwortet, dass im Außenbereich eine insektenfreundliche Beleuchtung der Straßen im Einvernehmen mit der Gemeinde in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann. Für die private Außenbeleuchtung können bei allem Verständnis für den Anlass örtliche Bauvorschriften ausschließlich gestalterisch begründet werden. Es gibt keine gesetzliche Legitimation für derartige Vorschriften aus Insektenschutzgründen.

Herr Dr. Alexander Kuhn ergänzt, dass sich bei einer solchen örtlichen Bauvorschrift zudem die Frage des Vollzugs auf Gemeindeebene stellt. Es ist zu bedenken, dass dies schon im Bauantragsverfahren nur schwer zu erkennen ist und eine dauerhafte Überwachung nötig wäre. Dies wäre wohl kaum wirklich vollziehbar. Falls gewünscht, können Aussagen zur privaten Außenbeleuchtung allenfalls bei den Hinweisen aufgenommen werden. Dies geht nach seiner Überzeugung nicht auf dem Verordnungsweg, sondern eher auf dem Weg der Aufklärung und Überzeugung. Letzteres würde er persönlich bevorzugen. Derartige Hinweise würden nach einer Meinung den Plan überfrachten, aber die Entscheidung liegt beim Gemeinderat. In der Umsetzung als örtliche Bauvorschrift ist dieses Thema eher eine Herausforderung.

Der Bürgermeister sieht hier ebenfalls ein klassisches Thema für überzeugende Argumente, aber nicht für Festsetzungen in der Bauleitplanung.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler räumt ein, dass eine derartige Festsetzung als Bauvorschrift nicht rechtssicher wäre.

Frau Jacqueline Schnurpfeil erläutert, dass ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan möglich ist. Ein Vorschlag wird für die weitere Entwurfsplanung erarbeitet.

Gemeinderätin Angelika Nickel nimmt nach Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wieder am Sitzungstisch Platz.

 

5.    Bericht über die allgemeine finanzielle Situation der Gemeinde Laudenbach;  Halbjahresbericht 2021
______________________________________________________________________

Die Gemeinde Laudenbach steht wie alle Kommunen Baden-Württembergs aufgrund der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen nach wie vor vor enormen finanziellen Herausforderungen. Neben den von der Pandemie und damit von der gesamtwirtschaftlichen Lage beeinflussten Haushaltspositionen bleiben wichtige Aufgaben für die Gemeinde weiterbestehen: Kinderbetreuung, Schule, Feuerwehr, Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Klima- und Umweltschutz und Breitbandausbau sind allesamt Bereiche, die immer stärker den Einsatz der Gemeinde Laudenbach fordern und auch hohe finanzielle Ressourcen binden.

Das Kommunalrechtsamt hat mit seinen Haushaltsverfügungen für die Jahre 2020 und 2021 bereits klargestellt, dass die Gemeinde Laudenbach auch ohne pandemiebedingte Ertragsrückgänge bzw. Mehraufwendungen ein strukturelles Defizit aufweist. Die Einführung der kommunalen Doppik zum 01.01.2020 hat die strukturelle Schieflage weiter transparent gemacht, da ab diesem Jahr die Abschreibungen mit rd. 800.000 € in voller Höhe erwirtschaftet werden müssen und damit einen beachtlichen Teil zu dem negativen ordentlichen Ergebnis in 2020 von rd. 1,3 Mio. € und in 2021 von rd. 1,6 Mio. € beitragen.

Die Verwaltung hat auf diese Situation mit der Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission im Mai 2021 reagiert, die zusammen mit dem Gemeinderat Maßnahmen zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts erarbeiten wird.

Der folgende Bericht liefert eine Übersicht über die Abrechnung des Teilhaushalts „Allgemeine Finanzwirtschaft“ für das Haushaltsjahr 2020 sowie den aktuellen Halbjahresbericht für das Haushaltsjahr 2021, in den die Prognosen der Mai-Steuerschätzung eingeflossen sind.

Abrechnung Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ 2020

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie trafen die Gemeinde Laudenbach im Jahr 2020 vor allem in Einnahmeausfällen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Gewerbesteuer. Letztere konnten erfreulicherweise fast komplett durch den einmaligen Gewerbesteuer-Kompensationsbetrag als Ausfluss des vom Bund beschlossenen Konjunkturpakets abgefangen werden. Der Einbruch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurde größtenteils durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen ausgeglichen, die aus dem kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakts der Gemeinsamen Finanzkommission resultierten.

Nicht aufgelistet sind die Positionen für Grundsteuer, Hundesteuer und Kreisumlage, die alle planmäßig eingingen bzw. geleistet wurden.

Die FAG-Leistungen wurden mit Bescheid vom 21.05.2021 abgerechnet.

Im Saldo konnte das Minus im Vergleich zum Ansatz im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ für das Jahr 2020 durch die o.g. Hilfspakete auf rd. 90.000 € eingedämmt werden.

 

Ansatz 2020

Abrechnung

2020 (bereinigt um SZ 2019)

Differenz

Erträge

 

 

 

Gemeindeanteil an der EinkSt

4.500.000 €

4.099.835,11 €

- 400.164,89 €

Gemeindeanteil an der USt

226.000 €

232.231,19 €

+ 6.231,19 €

Familienleist.ausgleich

340.000 €

299.070,00 €

- 40.930,00 €

FAG-Schlüsselzuweisungen

2.300.000 €

2.529.196,20

 + 229.196,20 €

Komm. Investitionspauschale

600.000 €

686.371,30 €

+ 86.371,30 €

Gewerbesteuer

1.000.000 €

660.444,36 €

- 339.555,64 €

Gewerbesteuer-Kompensation

0 €

325.789,20 €

+ 325.789,20 €

SUMME

 

 

- 133.062,64 €

Aufwendungen

 

 

 

FAG-Umlage

1.905.000 €

1.889.283,10 €

-15.716,90 €

Gewerbesteuerumlage

124.000,00 €

94.801,18 €

- 29.198,82 €

SUMME

 

 

- 44.915,72 €

 

 

GESAMT

- 88.146,92 €

Die Jahresrechnung 2020 wird auf weitere pandemiebedingte Einnahmeausfälle z.B. im Bereich der Kindebetreuung und die in diesem Zusammenhang geleisteten Zuweisungen des Landes eingehen sowie die generierten Einsparungen im Zuge der im April 2020 erlassenen Haushaltssperre näher beziffern.

Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2021

Nach den starken wirtschaftlichen Einbrüchen, die die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr mit sich gebracht hat, stabilisiert sich die Situation im Jahr 2021 allmählich wieder. Das kann man vor allem an den Steuereinnahmen für ganz Baden-Württemberg erkennen. So liegen diese im Jahr 2021 laut der aktuellen Steuerschätzung um 657 Millionen Euro höher als im laufenden Landeshaushalt veranschlagt (Vergleich zur Steuerschätzung vom November 2020).

Folgende Veränderungen erwarten die Kommunen:

2021               -  171 Mio. € Steuereinnahmen

2022               -  178 Mio. € Steuereinnahmen

2023               + 186 Mio. € Steuereinnahmen

2024               + 360 Mio. € Steuereinnahmen

2025               + 460 Mio. € Steuereinnahmen

+ 657 Mio. €

Die nächste Übersicht zeigt die Entwicklung gegliedert nach den einzelnen Steuereinnahmearten und liefert zudem einen Vergleich zur Steuerschätzung Oktober 2019 vor der Pandemie.

Stellt man den Schätzeinnahmen der Mai-Steuerschätzung 2021 die Vor-Corona-Perspektive der Steuerschätzung vom Oktober 2019 gegenüber, bleiben die Steuereinnahmen der Kommunen in diesen vier Jahren jedoch um 6,974 Mrd. Euro hinter der Schätzung vom Oktober 2019 zurück, unter Einschluss der Finanzausgleichsleistungen sogar um 8,9 Mrd. Euro.

Für die Gemeinde Laudenbach ergeben sich aufgrund der Zahlen der Mai-Steuerschätzung folgende Änderungen zum Planansatz:

 

 

Ansatz 2021

Nach Mai-Steuerschätzung 2021

Differenz

Erträge

 

 

 

Gemeindeanteil an der EinkSt

4.177.000 €

4.185.000 €

+ 8.000 €

Gemeindeanteil an der USt

220.000 €

192.000 €

- 28.000 €

Familienleist.ausgleich

333.000 €

330.000 €

- 3.000 €

FAG-Schlüsselzuweisungen

2.464.000 €

2.489.000 €

+ 25.000 €

Komm. Investitionspauschale

572.000 €

586.000 €

+ 14.000 €

Zwischensumme:

 

 

+ 16.000 €

Gewerbesteuer (Stand 09.07.2021)

800.000 €

1.037.257 €

+ 237.257 €

SUMME:

 

 

rd. + 253.000 €

Die prognostizierten Gewerbesteuererträge stellen allerdings nur eine Momentaufnahme auf Grundlage der aktuellen Gewerbesteuermessbescheide dar. Änderungen können sich täglich ergeben.

Erfreuliche Nachrichten gab es von Seiten des Landes und der Kommunalen Landesverbände. Diese konnten sich in der ersten Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission in der neuen Legislaturperiode am 05. Juli 2021 auf ein „Kommunalpaket 2021“ zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen verständigen

Dieses umfasst mit seinen 587 Millionen Euro u.a.:

  • Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs mit 355 Millionen Euro
  • Anteilige Kompensation von Einnahmeausfällen der Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen im Umfang von 12 Millionen Euro.
  • Abmilderung der besonderen durch die Pandemie bedingten Ausgaben der Kommunen i.H.v. 25 Millionen Euro

Welche Anteile auf die Gemeinde Laudenbach fallen, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

 

Halbjahresbericht 2021 - Ergebnishaushalt

Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über den Stand der Aufwendungen zum 09.07.2021 gegliedert nach den größten Kontengruppen des Ergebnishaushalts:

Kontengruppe

Ansatz 2021

Ist (gerundet)

Personalaufwendungen

4.554.560 €

2.219.500 €

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

875.400 €

 290.000 €

Geräte, Ausstattung

228.300 €

51.000 €

Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

486.070 €

238.800 €

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

226.220 €

110.800 €

Transferaufwendungen

1.856.800 €

1.374.000 €

Sonstige ordentliche Aufwendungen

754.250 €

391.800 €

Die Auszahlungen für die „Personalaufwendungen“ verlaufen planmäßig, sodass der Ansatz bis zum Jahresende eingehalten werden kann.

In der „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ wurde in der ersten Jahreshälfte sparsam gewirtschaftet. Es sind derzeit noch größere Puffer bei den Grünanlagen, Straßen, Kanälen und der Straßenbeleuchtung vorhanden.

In gleicher Position sind auch die Aufwendungen für die Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge mit 233.500 € veranschlagt, die voraussichtlich ausreichen werden.

Bei der Position „Geräte und Ausstattung“ sind noch größere Auszahlungen im Rahmen des Digitalpakts Schule zu erwarten.

Die „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ (Energie, Wärme, Reinigung, usw.) verläuft planmäßig. Der Ansatz wird voraussichtlich eingehalten. Die  Bündelausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg für Strom hat ergeben, dass ab dem 01.07.2021 die Stadtwerke Viernheim neuer Vertragspartner der Gemeinde werden. Die Bündelausschreibung Erdgas ist noch nicht beendet. Hier wird die Gemeinde ab dem 01.01.2022 zu den günstigsten Konditionen beliefert.

Bei den „Besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ sind Energiekosten für die Straßenbeleuchtung und die Hebewerke enthalten. Außerdem werden in dieser Position die außerplanmäßigen Ausgaben für Covid-Tests (Verwaltung, Schule, Kindertagesstätte) i.H.v. insgesamt rd. 62.000 € gelistet.

Unter die „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ fallen Geschäftsausgaben der Verwaltung, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Mitgliedsbeiträge u.ä., die in der ersten Jahreshälfte planmäßig verliefen.

Die Transferaufwendungen umfassen die Zuschüsse an die konfessionellen Kindergärten, die bis dato wie veranschlagt ausbezahlt wurden. Die Abrechnung für 2020 steht noch aus.

Ebenso wurden die ersten Abschläge an die VHS und Musikschule ausbezahlt. Mit der Abrechnung 2020 werden sich die Aufwendungen für beide Einrichtungen im Planansatz von 14.000 € bzw. 95.000 € bewegen.

Für die Schul- und Finanzkostenumlage an den Schulverband Nördliche Badische Bergstraße wurden die ersten beiden Anzahlungen i.H.v. 167.000 € bei einem Ansatz von 335.000 € planmäßig geleistet. Die Abrechnung des Jahres 2020 wird erwartet.

Die Betriebskostenumlage an den Abwasserverband liegt mit den Vorauszahlungen aktuell um rd. 25.000 höher als der veranschlagte Ansatz von 332.000 €. Die Abrechnung aus 2020 steht ebenfalls noch aus.

Die Zinsausgaben für Darlehen werden wie veranschlagt anfallen. Ein Kassenkredit i.H.v. 500.000 € musste dieses Jahr mehrfach in Anspruch genommen werden.


Folgende Ertragspositionen des Ergebnishaushalts sind hervorzuheben:

Unter den Zuweisungen und Zuwendungen sind die Zuweisungen des Landes für die Kindergartenförderung (Ü 3) in Höhe von rund 730.000 Euro eingeplant und werden voraussichtlich in dieser Höhe eingehen. Aufgrund der gestiegenen Pro-Kopf-Beträge bei der Förderung der Kleinkindbetreuung wird voraussichtlich der eingeplante Betrag von 930.000 Euro mit rd. 70.000 € erfreulicherweise überschritten.

Die Einnahmen aus Elternbeiträgen entwickeln sich im Bereich des Kindergartens (Ansatz 152.700 Euro) aktuell wie geplant. Wenn keine weiteren Schließungen anstehen wird der vorsichtig geschätzte Ansatz ggf. sogar überschritten. Im Bereich der Kinderkrippe werden die geplanten Elternbeiträge von 85.000 Euro voraussichtlich nicht ganz erreicht, da vor allem in diesem Bereich Kinder während der Pandemiehochphase abgemeldet und zuhause betreut wurden.

Ebenso kann der bereits zu letztem Jahr deutlich reduzierte Ansatz bei der Grundschulbetreuung (66.500 €) sehr wahrscheinlich nicht erreicht werden, da fast ausschließlich nur Kinder in der Notbetreuung das Angebot in Anspruch genommen haben und nur vereinzelt Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien nachgemeldet wurden (aktuelles Ist rd. 19.000 €). Die Buchungen nach den Sommerferien bleiben abzuwarten.

Die Einnahmen im Abwasserbereich werden aufgrund der Anhebung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Jahr 2020 sowie des gestiegenen Schmutzwasseraufkommens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Home-Office, Home-Schooling) wie veranschlagt rund 460.000 Euro betragen und liegen damit um rd. 80.000 € als im Vor-Coronajahr 2019.

Aufgrund der groß angelegten Kanalsanierung zwischen den Regenüberlaufbecken III und IV wird es voraussichtlich im Jahr 2023 zu erhöhten Ausgaben kommen, die eine Überführung der Abwasserbeseitigung in einen Eigenbetrieb mit eigener Betriebssatzung unumgänglich machen. 

Die Einnahmen aus Bestattungsgebühren sind mit insgesamt 100.000 Euro veranschlagt. Aktuell sind bisher rund 52.000 Euro vereinnahmt worden.

Der Ansatz für Einnahmen aus Mieten für Flüchtlingsunterkünfte wird mit 275.000 € voraussichtlich in voller Höhe erreicht werden.

Im Forsthaushalt wurden von den veranschlagten Verkaufserträgen i.H.v. 64.000 Euro bereits 59.000 Euro eingenommen. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass Erträge aus der Holzhauerei des Vorjahres in der Regel erst im Folgejahr nach Verkauf der Holzbestände fakturiert werden.

Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass durch Einsparungen im Unterhaltungsbereich das veranschlagte Defizit von 1,584 Mio. € für den Ergebnishaushalt im Jahr 2021 etwas unterschritten werden kann.


Halbjahresbericht 2021 - Finanzhaushalt

Die Auszahlungen im Finanzhaushalt sind bisher überschaubar.

Die Umlagen an den Schulverband für Tilgung und Investitionen liegen mit rund 100.000 € zur Jahreshälfte unter dem geplanten Ansatz von 275.000 Euro. Eine Abrechnung aus 2020 steht jedoch noch aus.

Weitere größere Auszahlungen standen an für:

  • Erstellung Homepage                                                                               23.000 €
  • Aufstockung Treuhandkonto LBBW Ortskernsanierung (Maßnahme Rathausumfeld)  36.000 €
  • Restzahlung Umstellung Digitalfunk                                                      31.000 €
  • Restzahlung Erweiterungsanbau Kindergarten                                    33.000 €
  • Spielgeräte Neuwiesen, Hurstraße, Händelstraße                                12.000 €
  • Umstellung Telefonanlage Rathaus                                                        7.000 €

Im zweiten Halbjahr soll außerdem die Bürgerbeteiligung für die Maßnahme Schillerplatz weiter vorangetrieben werden.

Aktuell ist auch davon auszugehen, dass die Neugestaltung des Vorplatzes der evangelischen Kirche im zweiten Halbjahr ansteht.

Für die Sanierung des Umkleidegebäudes werden aufgrund des umfangreichen Antragsverfahrens in diesem Jahr lediglich weitere Planungskosten anfallen. Die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds muss aus heutiger Sicht auf das Jahr 2022 verschoben werden.

Die Auszahlung für das Feuerwehrfahrzeug wird voraussichtlich auch erst im Jahr 2022 anstehen.

Im Rahmen der Sonderfinanzierung für das Erschließungsgebiet „Kisselfließ 2. BA“ wurden von dem genehmigten Kreditrahmen i.H.v. 8,5 Mio. € bereits 1,4 Mio. € für Grundstückserwerbe und Erwerbsnebenkosten in Anspruch genommen.

Das im Haushaltsplan veranschlagte und genehmigte Geldmarktdarlehen i.H.v. 600.000 € wurde im Juli zu den günstigsten Konditionen bei der KfW aufgenommen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung

Die Abwicklung im Wasserversorgungsbetrieb verläuft planmäßig.

Der Wasserbezug ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht gestiegen. Als Begründung wird das veränderte Wasserkonsumverhalten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie analog zum Abwasser herangezogen.

Durch regelmäßig durchgeführte Leitungsprüfungen werden Leckagen innerhalb des Ortsnetzes zeitnah festgestellt, um Wasserverluste zu vermeiden. Aktuell sind von den 140.000 € veranschlagten Aufwendungen für die Unterhaltung erst 43.000 € verausgabt worden.

Mit der im Wirtschaftsplan 2021 veranschlagten Maßnahme „Trinkwasserversorgung Hochzone Laudenbach“ wird in der zweiten Jahreshälfte begonnen.

Der Bürgermeister erteilt das Wort an Kämmereiamtsleiterin Silvana Gramlich.

Kämmereiamtsleiterin Silvana Gramlich hält den folgenden Halbjahresbericht 2021:

„Die Gemeinde Laudenbach steht wie alle Kommunen Baden-Württembergs aufgrund der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen vor enormen finanziellen Herausforderungen. Aber auch ohne Pandemie befinden wir uns in einer sehr angespannten Haushaltslage. Das ist seit dem Umstieg auf die kommunale Doppik zum 01.01.2020 noch viel deutlicher geworden, denn seit diesem Zeitpunkt lastet ein großer zusätzlicher „Brocken“ auf dem Ergebnishaushalt, nämlich die Abschreibungen. Die Abschreibungen stellen den jährlichen Ressourcenverbrauch dar und sollen im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit auch jährlich erwirtschaftet werden. Dies macht bei uns insgesamt rd. 800.000 Euro aus, denen keine Mehreinnahmen gegenüberstehen. Nun ist die Gemeinde kein wirtschaftliches Unternehmen, das einfach einen nicht rentablen Betriebszweig schließen oder abstoßen kann. Es sind im Gegenteil sogar noch eine Fülle an Aufgaben und Anforderungen an die Leistungen, die eine Kommune zu erbringen hat, weiter gestiegen. Während wir 2016 und 2017 noch ein Plus von rund 1,5 Mio. Euro hatten, ging dies 2018 und 2019 bereits auf 300.000 Euro zurück und seit der Doppik 2020 befinden wir uns in einem negativen Bereich von rd. 1,3 Mio. Euro und in 2021 von rd. 1,6 Mio. Euro. Gerade heute habe ich in einer Online-Tagung vom Ersten Beigeordneten des Gemeindetags vernommen, dass im Jahr 2020 19% der Gemeinden in Baden-Württemberg kein positives Ergebnis im Ergebnishaushalt erzielen konnten und in 2021 sind es sogar 87%. Wir sind demnach nicht allein und rechnen in Laudenbach in der mittelfristigen Finanzplanung damit, dass diese „Delle“, in der wir uns jetzt befinden, noch ein paar Jahre anhalten wird, wenngleich die mittelfristige Finanzplanung bewusst etwas pessimistisch gehalten wurde und das Ergebnis hoffentlich weitaus besser ausfallen wird. Dennoch müssen wir darauf reagieren und das haben wir, indem wir im Mai 2021 eine Haushaltsstrukturkommission eingerichtet haben, die gemeinsam mit Vertretern des Gemeinderats Maßnahmen zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts erarbeiten wird.

Im Folgenden möchte ich auf die Abrechnung des Teilhaushalts „Allgemeine Finanzwirtschaft“ für 2020 eingehen, denn der Abschlussbescheid liegt vor und die Aufschlüsselung zeigt, dass uns die Pandemie vor allem beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer getroffen hat mit einem Defizit von rd. 400.000 Euro und bei der Gewerbesteuer mit rd. 340.000 Euro. Die Gewerbesteuer konnten wir gut kompensieren durch den Gewerbesteuer-Kompensationsbetrag, der als Ausfluss vom Bund in Form eines Konjunkturpakets beschlossen wurde. Den Einbruch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer konnten wir durch Mehreinnahmen bei den FAG-Schlüsselzuweisungen kompensieren, die grundsätzlich auch viel geringer ausgefallen wären, wenn es nicht den kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt der Gemeinsamen Finanzkommission gegeben hätte. Laut Steuerschätzung im Jahr 2020 wären wir da noch deutlich daruntergelegen. In Summe mit den anderen relativ geringfügigen Abweichungen nach oben und unten konnten wir mit rd. 90.000 Euro Defizit relativ glimpflich davonkommen. Die Jahresrechnung 2020, die wir dem Gemeinderat vorlegen werden, wird auf pandemiebedingte Einnahmeausfälle z.B. im Rahmen der Kinderbetreuung und die gegenüberstehenden Zuweisungen des Landes in diesem Bereich eingehen und auch die Einsparungen im Zuge der erlassenen Haushaltssperre näher beziffern.

Nun zum Jahr 2021 und den vorliegenden Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung, die uns einen Ausblick geben, wie wir das Jahr im größten Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ abschließen können. Es sieht so aus, dass sich die Lage etwas stabilisiert in ganz Baden-Württemberg. Man sieht an der Steuerschätzung, dass im Vergleich zur Schätzung im November 2020, die voll im Zeichen von Corona stand, 657 Mio. Euro mehr erwartet werden bis 2025. Für Euphorie ist es dennoch zu früh, denn stellt man die Zahlen der Oktober- Steuerschätzung 2019 vor der Pandemie gegenüber liegt Baden-Württemberg um 9 Mrd. Euro zurück. Für die Gemeinde Laudenbach ergeben sich aufgrund der Zahlen der Mai-Steuerschätzung geringfügige Abweichungen vom Planansatz von insgesamt 16.000 Euro. Erfreulicherweise ist der Stand der Gewerbesteuer um 235.000 Euro über dem Plan. Dies ist eine Momentaufnahme und es wurde auch vorsichtig geschätzt. Letztes Jahr haben wir mit 660.000 Euro abgeschlossen, deswegen sind wir vorsichtig in die Planung gegangen. Aktuell sind wir über dem Ansatz, aber es können sich täglich Änderungen ergeben. Erfreuliche Nachrichten gab es von Seiten des Landes und der Kommunalen Landesverbände. Da konnte sich die Gemeinsame Finanzkommission am 05. Juli 2021 auf ein „Kommunalpaket 2021“ einigen. Daraus gibt es rd. 587 Mio. Euro vor allem zur Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs, zur anteiligen Kompensation von Einnahmeausfällen der Volkshochschulen und Musikschulen und zur Abmilderung der durch die Pandemie bedingten Ausgaben. Zwischenzeitlich haben wir aktuelle Zahlen bekommen, was den Finanzausgleich angeht, und voraussichtlich werden noch 120.000 Euro für Laudenbach reaktiviert. Auch steht fest, dass es keine derartigen Hilfspakete seitens der Landesregierung im Jahr 2022 mehr geben wird. Ab da sind wir auf uns allein gestellt und müssen den Haushalt aus eigenen Kräften konsolidieren. Nun zu den konkreten Zahlen des Halbjahresberichts, gegliedert in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt liegen wir bei den Personalaufwendungen planmäßig zur Jahreshälfte mit rd. 2,2 Mio. Euro bei einem Ansatz von rd. 4,5 Mio. Euro. In der „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ haben wir sehr sparsam gewirtschaftet, so dass noch größere Puffer bei den Grünanlagen, Straßen, Kanälen und der Straßenbeleuchtung vorhanden sind. In gleicher Position sind auch die Aufwendungen für die Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge veranschlagt, die voraussichtlich ausreichen werden. Bei der Position „Geräte und Ausstattung“ gibt es auch noch größere Puffer. Hier sind zudem die Ausgaben im Rahmen des Digitalpakts Schule enthalten, denen auch Zuschüsse des Landes gegenüberstehen. Bei der „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ liegen wir zur Jahresmitte auch etwa bei der Hälfte des Ansatzes. Hier ist Energie, Wärme, Reinigung veranschlagt. Der Ansatz verläuft planmäßig. Bei den „Besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ sind Energiekosten für die Straßenbeleuchtung enthalten. Außerdem werden in dieser Position die außerplanmäßigen Ausgaben für Corona-Tests in Verwaltung, Schule und Kindertagesstätte in Höhe von insgesamt rd. 62.000 Euro gelistet. Unter die „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ fallen Geschäftsausgaben der Verwaltung, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Mitgliedsbeiträge. Auch hier besteht ein planmäßiger Verlauf in der ersten Jahreshälfte. Die Transferaufwendungen umfassen die Zuschüsse an die konfessionellen Kindergärten, die bisher wie veranschlagt ausbezahlt wurden. Ebenso wurden die ersten Abschläge an die Volkshochschule und Musikschule ausbezahlt. Mit der Abrechnung 2020 werden sich die Aufwendungen im Planansatz bewegen. Beim Schulverband wurden die ersten beiden Anzahlungen geleistet. Die Abrechnung 2020 steht hier noch aus. Die Betriebskostenumlage an den Abwasserverband liegt mit den Vorauszahlungen aktuell um rd. 25.000 Euro höher als der veranschlagte Ansatz. Die Abrechnung aus 2020 liegt mittlerweile planmäßig vor. Die Zinsausgaben für Darlehen werden wie veranschlagt anfallen. Es musste auch dieses Jahr mehrfach ein Kassenkredit in Höhe von 500.000 Euro in Anspruch genommen werden, aber im Vergleich zum Vorjahr, wo wir bei 2,5 Mio. Euro Kassenkredit lagen, sind wir in diesem Jahr deutlich positiver unterwegs.

Kommen wir jetzt zu den Ertragspositionen des Ergebnishaushalts, wovon ich den größten Teil „Allgemeine Finanzwirtschaft“ bereits vorgestellt habe. Eine wichtige Ertragsposition sind auch die Zuweisungen des Landes für die Kindergartenförderung, die in Höhe von rund 730.000 Euro eingeplant sind und laut Zuwendungsbescheid so eingehen werden. Bei der Kleinkindbetreuung U3 wird es sogar Mehreinnahmen von rd. 70.000 Euro geben aufgrund der gestiegenen Pro-Kopf-Beträge. Die Einnahmen aus Elternbeiträgen im Bereich des Kindergartens entwickeln sich planmäßig. Wir haben hier sehr vorsichtig geplant sowohl im Bereich Kindergarten als auch bei der Krippe und der Grundschulbetreuung. Im Bereich der Kinderkrippe werden die geplanten 85.000 Euro voraussichtlich nicht erreicht werden, da gerade in diesem Bereich Kinder während der Pandemiephase abgemeldet und zuhause betreut wurden. Auch bei der Grundschulbetreuung, wo wir den Ansatz schon heruntergefahren haben auf 66.500 Euro, stehen wir aktuell bei 19.000 Euro, da fast ausschließlich noch Kinder in der Notbetreuung das Angebot genutzt haben und nur einige Kinder bis zu den Sommerferien nachgemeldet wurden. Die Buchungen nach den Sommerferien bleiben abzuwarten. Die Einnahmen im Abwasserbereich werden aufgrund der Anhebung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Jahr 2020 sowie des gestiegenen Schmutzwasseraufkommens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie rund 460.000 Euro betragen. Der Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 zeigt, dass wir 80.000 Euro höher liegen durch vermehrtes Aufkommen an Schmutzwasser aufgrund Home-Office und Home-Schooling. Aufgrund einer sehr groß angelegten Kanalsanierung voraussichtlich im Jahr 2023 ist damit zu rechnen, dass die Abwasserbeseitigung ab 01.01.23 in einen Eigenbetrieb mit eigener Betriebssatzung überführt wird aufgrund der Kreditaufnahme, die dann in diesem Bereich unumgänglich ist. Bei den Einnahmen aus Bestattungsgebühren liegen wir ebenfalls bei der Hälfte mit 52.000 Euro bei veranschlagten 100.000 Euro. Auch bei den Einnahmen aus Mieten für Flüchtlingsunterkünfte wird mit 275.000 Euro der Ansatz erreicht werden. Im Bereich Forst haben wir schon fast alle veranschlagten Verkaufserträge vereinnahmt mit 59.000 Euro. Dies liegt hauptsächlich daran, dass Bestände, die 2020 in der Holzhauerei geschlagen wurden, erst 2021 verkauft wurden. Aktuell gehen wir bei Betrachtung des Ergebnishaushalts insgesamt davon aus, dass wir durch die Einsparungen, die wir im Unterhaltungsbereich verzeichnen und schnell beeinflussen können, das veranschlagte Defizit von 1,6 Mio. Euro etwas unterschreiten können. Die Auszahlungen im Finanzhaushalt sind bisher überschaubar. Als größerer Betrag wurden die Umlagen an den Schulverband für Tilgung und Investitionen geleistet mit rund 100.000 Euro. Weitere Ausgaben standen an für die Erstellung der Homepage der Gemeinde, die Maßnahme Rathausumfeld, die Restzahlungen für die Umstellung auf Digitalfunk der Feuerwehr und für den Erweiterungsanbau am Kindergarten, einige Spielgeräte auf Spielplätzen und die Umstellung der Telefonanlage im Rathaus. Im zweiten Halbjahr werden voraussichtlich Ausgaben anfallen für die Bürgerbeteiligung an der Maßnahme Schillerplatz. Auch ist davon auszugehen, dass für die Neugestaltung des Vorplatzes der evangelischen Kirche Ausgaben anstehen. Die Sanierung des Umkleidegebäudes und die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds werden aus heutiger Sicht auf 2022 verschoben, so dass in diesem Jahr voraussichtlich keine Mittel abgerufen werden. Auch die Auszahlung für das Feuerwehrfahrzeug wird voraussichtlich erst im Jahr 2022 anstehen. Im Rahmen der Sonderfinanzierung für das Erschließungsgebiet „Kisselfließ 2. BA“ wurde durch den Gemeinderat ein Kreditrahmen in Höhe von 8,5 Mio. Euro genehmigt. Hiervon wurden bereits 1,4 Mio. Euro abgerufen für Grundstückserwerbe und Erwerbsnebenkosten. Das im Haushaltsplan veranschlagte und genehmigte Geldmarktdarlehen in Höhe von 600.000 Euro wurde im Juli zu den günstigsten Konditionen bei der KfW aufgenommen. Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung verläuft die Abwicklung bisher planmäßig. Auch hier können wir einen erhöhten Wasserbezug feststellen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufgrund des veränderten Verhaltens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Bei der Unterhaltung der Leitungsnetze haben wir ebenfalls noch einen größeren Puffer. 43.000 Euro wurden von veranschlagten 140.000 Euro erst verausgabt. Mit der im Wirtschaftsplan 2021 veranschlagten Maßnahme „Trinkwasserversorgung Hochzone Laudenbach“ wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte begonnen.“

Der Bürgermeister bedankt sich für die ausführliche und gute Zusammenfassung des Halbjahresberichts. In diesem Jahr wurde erstmals der Bericht nicht nur vorgetragen, sondern schon in der Sitzungsvorlage dargestellt gemäß dem Wunsch des Gemeinderats.

Gemeinderat Frank Czioska dankt der Kämmereiamtsleiterin und ihrem Team für die vorgelegten Zahlen. Gerade in der derzeitigen Finanzsituation ist es sehr wichtig, dass der Gemeinderat einen Überblick zum Stand hat und planen kann. Auch der Verwaltung dankt er vielmals für die sparsame Haushaltsführung überall, wo dies im Ergebnishaushalt möglich war. Er spricht die Transferaufwendungen an, die fast schon am Jahresbudget liegen, und erkundigt sich, ob dieser Ansatz überschritten werden wird.

Kämmereiamtsleiterin Silvana Gramlich verneint dies. Aufgrund von Daueranordnungen wurden auch die Beträge für das dritte und vierte Quartal ins Soll gestellt und sind schon enthalten.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler will zu den Kassenkrediten in Höhe von 500.000 Euro wissen, ob dieser Betrag mehrfach in Anspruch genommen wurde.

Kämmereiamtsleiterin Silvana Gramlich stellt klar, dass jeder Kassenkredit immer für zwei Monate läuft. Dann wird er abgelöst und es kann sein, dass er später wiederaufgenommen wird. Die Kreditaufnahmen erfolgen nacheinander und nie höher als 500.000 Euro.

 

6.    Annahme und Vermittlung einer Spende und ähnlichen Zuwendung im Jahr 2021;

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende
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Die Badische Allgemeine Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe hat am 04.06.2021 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Laudenbach 10.000 € gespendet.

Es bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen der Gemeinde Laudenbach und der BGV AG. Nach den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen kann jedoch festgestellt werden, dass ein zurückliegender, gegenwärtiger oder künftig absehbarer Bezug zwischen den Spenden und einer dienstlichen Handlung der Gemeinde nicht hergestellt werden kann.

Nach Auffassung der Verwaltung steht der Annahme der Spende nichts entgegen.

Die Verwaltung stellt den Antrag:

„Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende der Badischen Allgemeinen Versicherung AG in Höhe von 10.000 €.“


Der Bürgermeister erläutert, dass die Badische Allgemeine Versicherung AG der Gemeinde 10.000 Euro für die Freiwillige Feuerwehr gespendet hat. Über die Annahme dieser Spende ist zu beschließen.

Gemeinderat Hans-Joachim Gottuck zitiert aus der Presse, dass die Spende eine Wertschätzung für das Ehrenamt sein soll. Aber ebenso war in diesem Artikel zu lesen, dass die Spende in den Kauf des mittleren Löschfahrzeugs einfließt. Wenn man das Ehrenamt fördern möchte, dann finanziert man kein Feuerwehrauto, denn das ist Aufgabe der Gemeinde. Seine Fraktion ist natürlich für die Annahme der Spende und freut sich darüber, aber den dafür angegebenen Zweck sieht sie nicht als erfüllt. Die Gemeinde erhält 10.000 Euro für das Ehrenamt, dann kann sie damit nicht ein Löschfahrzeug finanzieren. Das ist für ihn nicht nachvollziehbar.

Der Bürgermeister erklärt vorbehaltlich der Ausführungen, die er dazu machen könnte, aber öffentlich nicht machen möchte, dass mit der Spende über das Löschfahrzeug hinaus etwas Sinnvolles beschafft werden wird für das Ehrenamt. Das ist mit dem Kommandanten bereits besprochen.

Beschluss:

„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig die Annahme der Spende der Badischen Allgemeinen Versicherung AG in Höhe von 10.000 €.“

 

7.    Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
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Über diesen Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung berichtet.

 

Der Bürgermeister verweist auf die Kreditermächtigung von 600.000 Euro im Haushalt. Die Konditionen werden immer tagesaktuell abgefragt und gelten nur für wenige Stunden. Daher führt an einer Eilentscheidung kein Weg vorbei. Wie immer wurde nach dem gesetzlichen Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gehandelt und ein Antragsverfahren bei der KfW eingeleitet. Die Anfrage wurde dort am 21.06.21 gestellt und die Zusage über die entsprechende Kreditsumme am 28.06.21 erteilt. Die Annahme wurde am 02.07.21 an die KfW übersandt. Somit hat der Bürgermeister am 12.07.21 gemäß § 43 Abs. 4 GemO die folgende Eilentscheidung getroffen:

Die Verwaltung hat sich aufgrund der günstigen Konditionen für das Angebot der KfW Bankengruppe Frankfurt entschieden. Das Darlehen wurde zu folgenden Konditionen aufgenommen: 600.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,37 % mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

 

8.    Bekanntgabe eines in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
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Über diesen Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung berichtet.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 21.06.2021 einstimmig beschlossen hat, die Gemeindeamtsrätin Silvana Gramlich zum 01.07.2021 zur Gemeindeoberamtsrätin zu befördern und in eine Planstelle nach A13 einzuweisen, was mittlerweile auch geschehen ist.

 

9.    Bekanntgaben, Anfragen
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Der Bürgermeister bittet um Vormerkung, dass der Land- und Forstwirtschaftsausschuss in diesem Jahr am 16. Oktober zusammenkommen wird.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Ökokontomaßnahme des Waldrefugiums durch das Kreisforstamt angewiesen wurde. Die Stilllegung wurde mit Wirkung zum 01.01.2021 veranlasst auf einer Fläche von 6,11 ha. Die 464.000 Ökopunkte sind dem baurechtlichen Ökokonto zugeführt worden. Die Maßnahme basiert auf einem Antrag der Fraktion der GRÜNEN, der somit abgehandelt ist.

Der Bürgermeister berichtet, dass am 20.07.21 die konstituierende Sitzung des Jugendgemeinderats stattgefunden hat. Zur Sprecherin des Jugendgemeinderats wurde Suvi Kaufmann gewählt, welche sich dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorstellen wird. In dieser Sitzung wird der Gemeinderat auch die erforderliche Bestätigung der beschlossenen Richtlinien und Geschäftsordnung auf der Tagesordnung haben.

Der Bürgermeister erläutert, dass ein Antrag der SPD- Fraktion zum Thema Luftfilteranlagen zugegangen ist, der aufgrund der kurzen Frist des Eingangs nicht mehr auf die Tagesordnung genommen werden konnte. Er kann versichern, dass dieses Thema nicht an der Verwaltung vorbeigegangen ist. Für die Behandlung des Antrags nach der Sommerpause wird man die Angelegenheit entsprechend vor- und aufbereiten und mit einem konkreten Vorschlag im September in die Sitzung gehen können.

Gemeinderat Bernd Hauptfleisch nimmt Bezug auf die Anfrage eines Anwohners des Bahnhofsumfelds. Der Platz ist jetzt zwar gemäht, aber dort steht nach wie vor ein Bagger einer Baufirma und ein riesiger Anhänger, es lagern dort alte Reifen und Wohnwägen sind abgestellt.

Der Bürgermeister erklärt, dass er ein Gespräch mit dem verursachenden Bauunternehmer in dieser Sache geführt hat. Die Fläche wird in kurzer Zeit geräumt. Darüber hinaus hat er mit dem Ordnungsamt besprochen, dass die Situation der dort geparkten Wohnwägen nicht tragbar ist. Nach einer entsprechenden Ankündigung wird man verkehrsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Auch die Verwaltung ist inzwischen von mehreren Anwohnern auf diesen Zustand angesprochen worden.

Gemeinderat Frank Czioska erinnert an seinen Kontakt mit dem Bürgermeister in der letzten Woche bezüglich des Laudenbachs. Gerade im Hinblick auf die Starkregenereignisse ging es darum, dass der Bach verschlammt war. Zwischenzeitlich wurde er ausgebaggert. Es ist schade, dass man solche Maßnahmen erst „anticken“ muss, sofern dies nicht ohnehin schon durchgeführt worden wäre. Wenn ein solcher Starkregen Laudenbach erwischt hätte, dann hätte dies böse Konsequenzen gehabt. Jetzt hat er ganz aktuell die Information, dass es gerade unter den Brücken noch schlimm aussieht. Besonders unter den Unterführungen KVS und Bahn liegt der Schlick noch hoch. Aber genau da wird der Rückstau richtig heftig bei einem Starkregenereignis.

Der Bürgermeister erläutert, dass man sich über Anregungen und Rückmeldungen immer sehr freut, aber die Aktion des Ausbaggerns war unabhängig vom Hinweis von Gemeinderat Frank Czioska bereits eingeplant. Es gibt einen Pflegeplan und die Arbeiten werden dementsprechend durchgeführt. Dies ist natürlich auch von der Arbeitseinteilung im Bauhof und von der Verfügbarkeit des Baggers abhängig.

Bauamtsleiter Martin Hörr erläutert, dass man mit der Maßnahme in der Bachstraße begonnen hat und man arbeitet sich von der Verdolung Hauptstraße in Richtung Westen durch. Der Bereich Bahnunterführung ist in den nächsten 14 Tagen an der Reihe.

Gemeinderat Frank Czioska will wissen, ob die Bahnunterführung überhaupt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt.

Bauamtsleiter Martin Hörr bestätigt, dass das Entfernen der Verschlammung Sache der Gemeinde ist.

Gemeinderat Frank Czioska spricht sich dafür aus, dies regelmäßig durchzuführen. Hier muss ausreichend Vorsorge getroffen werden. Eine Katastrophe durch Starkregen trifft einen plötzlich. Es ist nicht damit getan, irgendwann ab und zu auszubaggern.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es am Ende auch eine finanzielle Frage ist, viermal im Jahr auszubaggern statt zweimal. Ein Hochwasser kann im Hinblick auf die Bachunterhaltung dennoch immer zu einem ungünstigen Zeitpunkt kommen. Wenn der Gemeinderat der Meinung ist, dass der Bach häufiger ausgebaggert werden muss, dann ist das bei den Haushaltsberatungen anzusprechen und es müssen dafür mehr Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Es selbst vertraut in dieser Sache der Beurteilung durch den Bauhofleiter.

Gemeinderat Frank Czioska meint, dass die Schäden tausendfach höher sind, wenn es zu einer Überflutung kommt. Westlich der Bahn hat man Überlaufbecken, aber was ist mit dem Hochwasserschutz im ersten Teil des Bachlaufs, der auch in Hessen verläuft. Er will wissen, ob es diesbezügliche Absprachen mit Hessen gibt und Überlegungen, in diesem Bereich im Hochwasserschutz tätig zu werden. Die Bilder aus den Überflutungsgebieten fordern dazu auf.

Der Bürgermeister stellt nochmals klar, dass die gesetzlichen Erfordernisse an den Hochwasserschutz eingehalten werden. Natürlich gibt es auch Abstimmungen über die Landesgrenze hinweg. Darüber hinaus gibt es schon allein aus Platzgründen östlich der Bahnlinie keine Möglichkeit für weitere Regenüberlaufbecken oder ähnliches. Natürlich ist in einem solchen Gebiet auch jeder angehalten, privat Hochwasserschutz zu betreiben, wenn er direkt am Bach wohnt.

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler sieht das Problem auch in der künstlichen Ausführung und Verdolung des Bachs mit einer Betonsohle. Man war bestrebt, dass das Wasser so schnell wie möglich durch den Ort fließt. Das ist nicht mehr der heutige Stand der Technik. Die Renaturierung ist natürlich schwierig im Ort und das Wasser kommt schnell vom Vorgebirge herunter. Gegen ein Hochwasser-Ereignis wie 1970 bei einer dauerhaften Gewitterzelle über Ober-Laudenbach und Schannenbach lässt sich technisch keine Vorsorge treffen, sondern dagegen kann man sich nur einzeln am jeweiligen Gebäude schützen, beispielsweise durch entsprechende Ausgestaltung der Keller. Hinzu kommt das Druckwasser und Grundwasser, das aus dem Boden aufsteigt. Das ist ein gegebenes Risiko, mit dem man in Laudenbach leben muss. Je mehr Renaturierung, umso besser sind generell die Chancen bei einem Starkregen, aber die Renaturierung geht eben nicht überall.

Der Bürgermeister erklärt, dass er sehr für Renaturierung ist, dies aber aufgrund der Bebauung schwierig und natürlich auch eine Kostenfrage ist. Die Forderung nach zusätzlichen Hochwasserschutzmaßnahmen ist durchaus nachvollziehbar und ernst zu nehmen, aber östlich der Bahn sind die tatsächlichen Möglichkeiten dafür sehr beschränkt.

Gemeinderätin Verena Schlecht weist darauf hin, dass der Verkehr auf dem Waldweg ab dem Parkplatz an der Ölmühle extrem stark ist und das wilde Parken im Wald stark zugenommen hat. Sowohl für den Grillplatz als auch für die Schutzhütte befindet sich der Parkplatz eigentlich unten an der Ölmühle. Wenn der Grillplatz vermietet wird, sollte darauf hingewiesen werden, dass zum Entladen nicht zehn Autos hochfahren und kreuz und quer parken müssen, sodass man nicht einmal mehr mit dem Fahrrad vorbeikommt. Vielleicht lässt sich ein entsprechender Passus auch schriftlich in den jeweiligen Mietvertrag aufnehmen. Dies nimmt nämlich überhand.

Der Bürgermeister erläutert, dass tatsächlich in den Nutzungsverträgen für den Grillplatz die Klausel enthalten ist, dass maximal zwei Kfz zum Be- und Entladen zum Grillplatz hochfahren dürfen. In letzten Monaten wurde verwaltungsintern besprochen, den Kreis der möglichen Mieter zu erweitern, aber nur unter der Maßgabe, dass das mit dem Verkehr funktioniert und keine eklatante Zunahme stattfindet.

Der Bürgermeister schließt die Sitzung.