Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

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Funkmastbau im Außenbereich

Artikel vom 09.04.2024

Am kommenden Montag, 15. April 2024, berät der Technische Ausschuss über eine Stellungnahme zu einem Bauantrag für die Errichtung eines Funkturms südlich der Kleintierzuchtanlage. Weil die Gemeinde in den vergangenen Tagen Rückfragen dazu erreicht haben, ist es der Verwaltung ein Anliegen, an dieser Stelle transparent zu den Hintergründen des Baugenehmigungsverfahrens zu informieren.

Bei dem Funkmastbau handelt es sich nicht um ein Bauvorhaben der Gemeinde. Der Technische Ausschuss berät über den Antrag der Telekom-Tochter „Deutsche Funkturm GmbH“ (DFMG), die mit dem notwendigen Standort unterhalb der Südspange die Mobilfunkversorgung für Laudenbach, die Bahnstrecke und die umliegenden Ortschaften verbessern möchte. Der Bau von Funkmasten im Außenbereich ist per Gesetz „privilegiert“. Das bedeutet: Zur notwendigen, öffentlichen Versorgung sind Funkmasten grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde wird in diesem Verfahren lediglich gehört. Sie kann und darf ausschließlich formelle, baurechtliche Vorgaben prüfen. Hält der Antragssteller die baurechtlichen Vorgaben ein, hat er einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dies ist vorliegend der Fall. Eine Ablehnung wäre nach Auffassung der Verwaltung rechtswidrig.

Im Rahmen der Antragsstellung sind diverse Behörden, unter anderem Naturschutzbehörde und Bundesnetzagentur, gehört worden und haben bei entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen zugestimmt. Die Erteilung der Baugenehmigung wird außerdem an eine Standortbescheinigung gekoppelt, in der die Einhaltung der Immissionsschutz-Grenzwerte zu bestätigen ist.

Aufgrund der genannten Priviligierung, also der Tatsache, dass der Gesetzgeber den Bau von Funkmasten zur Versorgungssicherheit vorsieht, haben sich Verwaltung und Gemeinderat im Vorfeld lediglich für den Bau auf einer kommunalen Fläche im Rahmen des notwendigen Standorts eingesetzt. So kann sichergestellt werden, dass die Gemeinde und somit die Allgemeinheit von den Pachteinnahmen profitiert. Hierzu hatte die Gemeinde seinerzeit bereits informiert.

Die vollständige Beschlussvorlage ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde einsehbar.

Weitere Informationen zum Mobilfunkausbau in Deutschland erhalten Sie auf den Sonderseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.