Photovoltaikpflicht bei Dachsanierungen
Die Pflicht gilt landesweit seit 1. Januar 2023
Bereits seit einem Jahr gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaikpflicht. „Sie wurde in drei Stufen eingeführt“, wie der Leiter des Baurechtsamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Axel Brandenburger, erläutert. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Neubauten von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen mit einer Solaranlage ausgestattet werden, im Mai 2022 wurde die Pflicht auf den Neubau von Wohnhäusern ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2023 gilt nun die letzte Stufe: Wer ab diesem Datum sein Dach grundlegend saniert oder ein Gebäude aufstockt, muss eine Photovoltaikanlage installieren. Die Pflicht gilt für größere Arbeiten wie die Abdichtung oder Eindeckung eines Daches, auch wenn die Lattungen oder Schalungen nicht ausgetauscht werden. Entscheidend für die Photovoltaikpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen ist das Datum des Baubeginns.
„Die Photovoltaik ist für das Gelingen der Energiewende von großer Bedeutung“, so Landrat Stefan Dallinger und sagt weiter: „Gerade Dachflächen bieten das Potenzial für die benötigte Solarenergie.“ Auch die Installation von Photovoltaikanlagen auf und an denkmalgeschützten Gebäuden oder in deren Umgebung sei grundsätzlich möglich. Allerdings müsse dies in einem denkmalrechtlichen Verfahren geprüft werden. „In der Regel muss die Photovoltaikanlage eine Modulfläche im Umfang von 60% der geeigneten Dachflächen aufweisen“, ergänzt Axel Brandenburger. Auch eine Kombination mit einer Dachbegrünung ist möglich, wodurch sich der erforderliche Umfang der Modulfläche reduziert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) garantiert für 20 Jahre den Vergütungsanspruch für Strom, der in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt für die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers Förderkredite zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de.