Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

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Führerschein-Umtausch

Artikel vom 22.07.2022

Erste Frist für Jahrgänge 1953 bis 1958 am 19. Juli abgelaufen / Jetzt stehen die Jahrgänge 1959 bis 1964 an

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“, unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.07.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Möglich ist der Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes in Weinheim. Einen Termin können Sie ganz einfach online vereinbaren.

Der EU-einheitliche Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Umtausch erfolgt nach Jahrgängen. Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.

 

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht:

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnishabers

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Demnach läuft im Januar 2023 die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden.

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Dies ist online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch möglich.

Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
 

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.