Tempo 30 nur auf kleinem Bereich möglich
Lärmschutz: Gemeinderat beschließt einstimmig das Aufstellen eines Lärmaktionsplans / Fast 10 000 Autos weniger auf der B3 unterwegs
Verkehrte Welt im Gemeinderat: Ein „großartiges Ergebnis“, das die zuständigen Planer gleichzeitig als „traurig“ bezeichneten und ein Gemeinderat, der mit geringer Lärmbelastung durch den Straßenverkehr hadert. Ein Zwischenbericht zum Lärmaktionsplan bescheinigte der Bergstraßengemeinde in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine „sehr geringe Betroffenheit“ in Sachen Verkehrslärm – zumindest statistisch. Grund dafür sind vor allem die durch die Kreisverbindungsstraße drastisch gesunkenen Verkehrszahlen. Für Laudenbach bedeutet das auch: Es sind praktisch keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen mehr möglich. Das erhoffte Tempo-30 auf der B3 könnte maximal auf einer kurzen Strecke von rund 100 Metern südlich des bisherigen 30er Bereichs umgesetzt werden.
Während der gemeinsame Lärmaktionsplan mit Hemsbach in der Nachbargemeinde zu einer ganz großen Nummer werden könnte, fiel der Katalog mit Maßnahmenvorschlägen aus Sicht des Gemeinderats in Laudenbach eher ernüchternd aus. Die Ratsmitglieder machten keinen Hehl daraus, dass sie sich mehr erhofft hatten. „Wir hatten schon die Hoffnung, dass auf der B3 generell Tempo 30 möglich sein könnte“, sagte Bürgermeister Benjamin Köpfle. Denn eine neue Regelung des Landes mit niedrigeren Grenzwerten macht inzwischen verkehrsberuhigende Maßnahmen auch auf Landes- oder Bundesstraßen schon bei deutlich geringerer Lärmbelastung als noch vor ein paar Jahren möglich. Allein die Zahlen geben das aktuell in Laudenbach aber nicht her. Lediglich punktuell, so Martin Reichert vom Karlsruher Planungsbüro „Modus Consult“, überschreiten die Lärmwerte den sogenannten „gesundheitskritischen Bereich“.
Der Zwischenbericht zur Aufstellung des Lärmaktionsplans beruht auf Berechnungen der Firma. Grundlage dafür ist wiederum eine 24-stündige Verkehrszählung in Laudenbach und Hemsbach vom April diesen Jahres. Die Grenzwerte von 55 dB(a) in der Nacht würden nur an fünf, die von 65 dB(a) am Tag nur an neun Häusern überschritten, so Reichert. Diese liegen alle an der Hauptstraße. „So eine geringe Betroffenheit findet man sehr selten“, erklärte der Planer. Der Bericht betrachtet ausschließlich die Belastung durch den Straßenverkehr. Für die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr hat die Deutsche Bahn selbst zeitnah neue Kartierungen angekündigt.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse mit gemischten Gefühlen auf. Die Ratsmitglieder freuten sich zwar, dass die Belastung offenbar niedriger als gedacht sei. Gleichzeitig hätte sich der Gemeinderat mehr Spielraum in Sachen Verkehrsberuhigung gewünscht. So bleibt nur ein etwa 100 Meter langes Teilstück auf der Hauptstraße, das sich zwischen Hausnummer 21 und 37 in Richtung Hemsbach an den bisherigen Tempo-30-Bereich nahe der Kirchstraße anschließt, die einzige Möglichkeit für eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30. „Mehr geht nicht“, so Reichert. Weil es sich um eine Bundesstraße handelt, müsste – sollte die Maßnahme später im Verfahren beschlossen werden – im Anschluss das Regierungspräsidium (RP) zustimmen. Die Erfolgsaussichten dafür bezeichnete der Planer als gut. Den betroffenen Bürgern legte er passive Schallschutzmaßnahmen nahe, die man ebenfalls beim RP beantragen könne. „Es ist schon schwierig zu vermitteln, weshalb Tempo 30 dann 20 Meter weiter nicht mehr gilt“, fand Bürgermeister Köpfle. Oliver Kohl (CDU) sah das ähnlich: „Schade – aber mehr geben die Zahlen nicht her“.
Grund für die vergleichsweise niedrigen Werte ist wohl der Bau der KVS. Während bei der vorherigen Messung vorm Bau der Umgehungsstraße noch über 13 000 Autos täglich von der B3 Richtung Hemsbach rollten, sind es nun laut Bericht nur noch rund 4000. Am Ortseingang von Heppenheim aus hat sich die KFZ-Menge mit 4600 etwa halbiert, innerorts sind noch rund 3500 Verkehrsteilnehmer auf der B3 unterwegs. Das Verfahren nimmt nun mit dem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss zur Erstellung des Lärmaktionsplans seinen Lauf, im Juli folgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Erst im Anschluss wird der Plan mit möglichen Maßnahmen fertiggestellt.