Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

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Gemeinderatssitzung vom 22.02.2021

Artikel vom 10.06.2021

2021 – Gemeinderat – II – Öffentliche Sitzung

 

N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Montag, 22. Februar 2021

 

Auf der Tagesordnung stand und wurde beraten bzw. beschlossen:

 
  1. Fragestunde für Einwohner
     
  2. Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2021
     
  3. Beratung und Beschlussfassung über
    3.1 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
    3.2 die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2021
     
  4. Grundstücksangelegenheit;
    Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts für das Flst. 2831 im Gewann „Untere Kisselfließ“
     
  5. Bekanntgaben, Anfragen
   

1.    Fragestunde für Einwohner

_______________________________________________________________________

  

Es waren acht Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

 

Von der Möglichkeit, Fragen zu stellen, wurde kein Gebrauch gemacht.

    

2.  Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2021

_______________________________________________________________________

 

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten einige Maßnahmen im Jahr 2020 nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen werden, die nun in das Jahr 2021 verschoben werden sollen. Gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Haushaltsmittel für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.

 

Über die Bildung von Haushaltsresten hat der Gemeinderat vor Feststellung der Jahresrechnung zu beschließen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt folgende Haushaltsreste zu bilden:

 

Kostenstelle/Invest. Auftrag

Bezeichnung

Ansatz

2020

Bildung

HH-Rest

Ergebnis-HH

 

 

 

11201000

Digitalisierungskonzept

15.000

15.000,00

56100000

Umweltschutz/Klimaschutzkonzept

27.000

9.000,00

Finanz-HH

 

 

 

711240000201

Baumaßnahmen Rathausumfeld

150.000

130.000,00

711250000200

Errichtung Salzsilo Bauhof

25.000

25.000,00

712600000001

Umstellung auf Digitalfunk Feuerwehr

40.000

40.000,00

721100100201

Einrichtung Werkraum Grundschule

20.000

20.000,00

736509101202

Verbess. Raumklima alte Küche Kita

6.000

6.000,00

736509101204

Erweiterungsanbau Kita

80.000

40.000,00

751120000300

Flurneuordnung Obere Hassel

40.000

33.000,00

752100000001

Bausoftware

11.000

11.000,00

753600000700

Zweckverband Fibernet

110.000

80.000,00

755100100300

Außenanlage ev. Kirche

300.000

295.000,00

 

SUMME

 

704.000,00

   

Die Verwaltung stellt den Antrag:

 

„Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) beschließt der Gemeinderat die Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2020 gemäß obiger Aufstellung von insgesamt 24.000 Euro im Ergebnishaushalt und 680.000 Euro im Finanzhaushalt.“

  

Der Bürgermeister erläutert, dass einige Haushaltsreste im letzten Jahr entstanden sind. Im Jahr davor war dies nicht der Fall, da Haushaltsreste bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik nicht gebildet werden durften. Es wird vorgeschlagen, 24.000 Euro im Ergebnishaushalt und 680.000 Euro im Finanzhaushalt durch die Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2020 in das Jahr 2021 zu übertragen.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erklärt, dass ihre Fraktion dies zur Kenntnis nimmt und zustimmt.

 

Gemeinderat Frank Czioska verweist auf die Besprechung in der Haushaltsklausur und erklärt entsprechend die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer hat dem nichts hinzuzufügen, nachdem die Angelegenheit besprochen und auch gut beschrieben ist. Sie erklärt ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) einstimmig die Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2020 gemäß obiger Aufstellung von insgesamt 24.000 Euro im Ergebnishaushalt und 680.000 Euro im Finanzhaushalt.“

    

3.  Beratung und Beschlussfassung über

     3.1 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

     3.2 die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebs für das

      Wirtschaftsjahr 2021

________________________________________________________________________

  

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 06.02.2021 wurde im Rahmen einer Klausurtagung den Mitgliedern des Gemeinderats der Entwurf des Haushaltsplans 2021 sowie des Wirtschaftsplans 2021 des Wasserversorgungsbetriebs vorgestellt.

 

Die Mitglieder des Gemeinderats konnten vor der Klausurtagung bereits Fragen zum Zahlenwerk stellen, die auch im Vorfeld der Tagung seitens der Verwaltung beantwortet wurden. In der Klausurtagung selbst konnte der Haushaltsplan ausführlich vorberaten werden.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs für das Jahr 2021 sind der Vorlage beigefügt.

  

Zu 3.1:

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

13.925.350

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

15.510.050

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

1.584.700-

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

680.000

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

680.000

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

904.700-

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

13.333.950

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

14.224.350

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

890.400-

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.234.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.834.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

600.000-

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

1.490.400-

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

600.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

172.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

428.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

1.062.400-

  

Die Verwaltung stellt den Antrag:

„Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 als Satzung.“

  

Zu 3.2:

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird   

 

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf       595.000 €

in den Aufwendungen auf          571.600 €

    bei einem Jahresgewinn von   23.400 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben auf     473.400 €

festgesetzt.

   

Die Verwaltung stellt den Antrag:

„Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplans des Wasserversorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2021.“

  

Der Bürgermeister schlägt zur Vorgehensweise vor, zunächst etwaige Rückfragen an die Verwaltung zu stellen, dann die Haushaltsreden aufzurufen, danach über den vorliegenden Antrag der CDU- Fraktion zu beraten und abzustimmen und schließlich die Gesamtabstimmung über den Haushaltsplan vorzunehmen.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler bittet darum, den Antrag ihrer Fraktion vor den Haushaltsreden zu behandeln.

 

Der Bürgermeister sieht diesbezüglich kein Problem. Nachdem keine Rückfragen gestellt werden, ruft er den Antrag der CDU- Fraktion auf. Die CDU beantragt eine Streichung im Stellenplan des Haushaltsplans 2021.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler verliest zur Begründung das Antragsschreiben im Wortlaut. Der beigefügte Antrag der CDU- Fraktion vom 20.02.2021 ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Gemeinderat Frank Czioska erklärt, dass seine Fraktion geschockt ist. Vor zwei Wochen wurde der Haushaltsentwurf beraten und es gab keinen Einwand seitens der CDU. Man war sich vielmehr einig, den Haushaltsplan heute gemäß diesem Entwurf zu verabschieden. Jetzt kommt die CDU- Fraktion mit diesem doch sehr weitgehenden Antrag. Dieser passt überhaupt nicht zu dem, was die CDU im Kommunalwahlkampf 2019 gesagt hat und was die CDU bundesweit vertritt. Er zitiert von der Homepage der CDU, dass ein zukunftsorientierter Klimaschutz Chancen für neue Arbeitsplätze schafft. Das Klimakonzept des Vorstands der CDU sieht zur erfolgreichen Umsetzung der Klima- und Energiewende ein Entfesselungspaket zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor mit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung, kürzeren und schnelleren Verfahren, der Nutzung der Digitalisierung und der Aufstockung des Personals in den Planungsbehörden. Genau Letzteres lehnt die CDU in Laudenbach hier gerade ab und weicht damit weit von der bundesweiten Linie ab.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer schließt sich ihrem Vorredner an. Sie ist über den Antrag sehr überrascht und darüber, dass man zuvor davon keine Kenntnis hatte. In der Klausur ist darüber gesprochen worden, dass die zusätzliche Stelle nicht nur für den Klimaschutz eingerichtet werden soll, sondern auch für Digitalisierung.

 

Der Bürgermeister korrigiert, dass es sich um die Ermächtigung für eine Vollzeitstelle im Bereich Klimaschutz und Öffentlichkeitsarbeit handelt.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer kündigt an, dass sie vor der Abstimmung über den Antrag eine Sitzungsunterbrechung beantragen wird.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler weist darauf hin, dass ihre Fraktion sich bereits bei der Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts gegen eine neue Verwaltungsstelle verwahrt hat. Es wird keine volle Stelle gebraucht und diese Meinung wurde schon damals vertreten. Die angesprochenen Planungsbehörden, die personell aufgestockt werden müssen, damit keine Verzögerungen mehr auftreten, sind beim Kreis und Land angesiedelt. Zudem ist die Fraktion nicht von der Bundespartei gesteuert oder steuerbar.

 

Gemeinderat Joachim Kerzmann nennt dies traurig. Es ist das Bild, das man immer wieder sieht, dass die „ewig Gestrigen“ nicht den Mut haben, solche Themen aufzunehmen. Man diskutiert über Baumplaketten, den Friedhof oder sonst was, aber wo es wichtig ist, wird jetzt wieder „zurückgepfiffen“. Unter so vielen Punkten soll ausgerechnet an diesem gespart werden. Das ist ein „Armutszeugnis“.

 

Der Bürgermeister ruft zur sachlichen Debatte auf.

 

Gemeinderat Oliver Kohl verwahrt sich gegen die Formulierung der „ewig Gestrigen“. Man soll sachlich bleiben. Der Vorwurf trifft nicht zu, dass der Antrag überraschend kommt, sondern dies wurde schon beim Beschluss über das Klimaschutzkonzept angekündigt. Auch ist zu klären, wozu die Klausurtagung da ist. Sie ist nicht dazu da, eine abschließende Meinung zu bilden, sondern ermöglicht lediglich Fragen und Erläuterungen zum Haushalt. Erst im Nachgang kann sich in der Fraktion eine abschließende Meinung bilden. Entsprechende Beschlüsse der Fraktion im Rahmen dieser Meinungsbildung müssen möglich sein. Wenn dies anders verstanden wird, muss man sich über das Konzept der Klausurtagung in der Zukunft unterhalten, denn keiner kann sich spontan eine Meinung bilden beim Erhalt von Informationen und Erläuterungen. Die Ausführungen der Bundes-CDU betreffen nicht die Stelle eines Klimaschutzmanagers in der Kommune. Hier ist die individuelle Situation vor Ort zu berücksichtigen. Bei einer knappen finanziellen Lage kann man irgendwelche Bundespläne nicht 1:1 umsetzen. Ihn würde interessieren, wo die Fraktion der GRÜNEN gedenkt Geld einzusparen. Laut Haushaltsplan drohen in den nächsten Jahren Ausgabenkürzungen und/oder Steuererhöhungen. Die Fraktion der GRÜNEN nennt immer nur Punkte, wo man nicht sparen kann, macht aber keine Vorschläge, was zu tun wäre, um den Haushalt in Ordnung zu bringen. Die GRÜNEN meckern immer nur und werfen seiner Fraktion vor, „ewig gestrig“ zu sein, aber Vorschläge hat er noch keine gehört.

 

Der Bürgermeister ruft nochmals dazu auf, sich zu beruhigen.

 

Gemeinderat Frank Czioska meint, dass, wenn man in der Klausurtagung - auch entschuldigt - nicht dabei ist, es extrem schwer ist, hinterher darüber zu urteilen, wie gearbeitet und beraten wurde. Alle haben die Chance für Anfragen genutzt, welche die Verwaltung zeitnah, umfassend und ausführlich beantwortet hat. Jeder konnte sich eine Meinung bilden und jede Fraktion hat zudem eine Fraktionssitzung gemacht. Daher ist es unverständlich, dass man heute am Tag der Sitzung mit einem solchen Vorschlag konfrontiert wird. Auch wenn bei der Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts gesagt wurde, dass man dafür keine Stelle haben will, hätte dies in der Klausur nochmals deutlich gemacht werden müssen. Die CDU hat es an diesem Tag versäumt, diese Haltung zum Klimaschutzmanager entsprechend zu vertreten. Dann hätten sich alle damit auseinandergesetzt, sich eine Meinung bilden können und vielleicht eine Lösung gefunden. Aber vor 14 Tagen den Haushaltsentwurf „abnicken“ und heute einen solchen Antrag bringen, das geht so nicht. Was die Personalausstattung angeht, beginnt der Klimaschutz nicht bei Kreis, Land und Bund, sondern in der Gemeinde und bei deren Planungen.

 

Der Bürgermeister betont, dass sich niemand rechtfertigen muss, wenn er in einer Sitzung nicht anwesend war. Wer entschuldigt ist, ist entschuldigt und muss sich keinen Vorwurf machen lassen. Zugleich hat auch Gemeinderat Frank Czioska nicht ganz unrecht, weil beispielsweise in der Klausurtagung auch die Fraktion der GRÜNEN Einsparungen von 200.000 Euro in anderen Punkt gefordert hat. Somit gibt es durchaus Argumente auf jeder Seite. Was er aus der Diskussion tatsächlich mitnimmt, ist die Funktion der Klausurtagung. Ursprünglich hat man durch die Abschaffung des Finanzausschusses gedacht, dies auf eine breitere Basis zu stellen und substanziell auch über Änderungen diskutieren zu können. Sicherlich muss man über das Konzept der Klausurtagung und deren Auswirkungen nochmals nachdenken. Unabhängig davon ist es natürlich das Recht jeder Fraktion, Anträge zu stellen. Er macht keinen Hehl daraus, dass er und die Verwaltung in zahlreichen Gesprächen immer versucht haben, auf den Haushaltsplan als großes Ganzes zu verweisen und nicht irgendwelche Einzelmaßnahmen heraus zu deuten. Dann hätte sicherlich jeder irgendeinen Punkt gefunden, wo er lieber mehr oder weniger eingestellt hätte. Aber der Antrag ist das gute Recht der Fraktion und darüber ist sachlich und möglichst unaufgeregt zu diskutieren.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler verwahrt sich ebenfalls gegen den Vorwurf der „ewig Gestrigen“. Im Klimaschutz und Naturschutz ist sie persönlich schon ziemlich lange engagiert. Dies fängt nicht bei der Gemeinde an, sondern bei jedem Einzelnen. Es geht nur um die Frage, ob wirklich eine Stelle in der Verwaltung für das Management des Klimaschutzes gebraucht wird. Die eingesparten Ausgaben können direkt in Klimaschutz gesteckt werden. Es geht nicht darum, ob ihre Fraktion den Klimaschutz für notwendig hält. Von Personalkosten kommt man nur schwer wieder herunter.

 

Gemeinderat Jürgen Kraske bezeichnet den Klimaschutz als ein zentrales Thema. Dies braucht einen gewissen Anschub, weshalb die Stelle notwendig ist. Man hat es immer wieder geschafft, konstruktiv zusammen zu arbeiten. Vor einer Woche hätte man dies noch differenzierter betrachten und darüber diskutieren können. Davon jetzt den Haushalt abhängig zu machen, kann er nicht nachvollziehen. Dies geht für ihn gar nicht so kurz vor der Haushaltsentscheidung. Zum ganz wichtigen Anschub für den Klimaschutz leistet die Stelle einen großen Beitrag.

 

Gemeinderat Oliver Kohl nennt es eine Unverschämtheit, ihm das Fehlen in der Sitzung vorzuwerfen. Die Sitzung war ursprünglich auf einen anderen Termin anberaumt, an dem er übrigens gekonnt hätte, und wurde auf einen Termin verschoben, an dem er eben unglücklicherweise nicht konnte. Deshalb darf er jetzt trotzdem mitreden. Er kann nichts dafür, dass die Verwaltung den Termin geändert hat.

 

Gemeinderat Joachim Kerzmann entschuldigt sich für die geäußerte Formulierung. Er weiß um den hohen Einsatz von Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler für den Umweltschutz in Laudenbach und ihr Engagement für den Klimaschutz, aber man hat immer noch nicht das gleiche Verständnis, was CO2 bedeutet. Natürlich gehören dazu auch unsere Käfer, aber das sind noch viele andere Themen und es ist sehr komplex. Man muss dies strategisch und planerisch angehen. Deshalb muss sich eine Person darum kümmern, sich damit auseinandersetzen und Maßnahmenvorschläge machen, die der Gemeinderat entsprechend umsetzen kann. Der Klimaschutz ist strategisch aus dem Rathaus zu entwickeln, dann kommt man damit vorwärts. Alles andere, was man im Naturschutz macht, ist auch wichtig und muss auch weitergemacht werden. Um aber Verständnis für den Klimaschutz zu schaffen, wird eine Person für die maßgebliche Umsetzung gebraucht.

 

Gemeinderätin Vanessa Bausch hat dies so verstanden, dass die Stelle nur dann besetzt werden soll, wenn dies im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft möglich ist.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass dies so nicht richtig ist.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erklärt, dass ein Anschub von Klimaschutzmaßnahmen auch möglich ist mit einer befristeten Stelle oder Fremdvergabe wie im Fall des ILEK. Dort hat sich ein Management durch eine Fachfirma sehr bewährt, auch wenn es sich um die Besonderheit eines Zusammenschlusses vieler Gemeinden handelt. Aufgrund dieser guten Erfahrung wäre das der Vorschlag der Fraktion statt der Schaffung einer eigenen Stelle, welche auf Dauer erhalten bleibt. Der Antrag könnte längst vorliegen, aber es gab bis heute Diskussionen. Nach einer anderen Version hat der Bürgermeister einen Fördertopf ausfindig gemacht. Mit einer Förderung von 75% - 100% wäre dies natürlich eine Sache, die man nicht ablehnen kann, und die Verwaltungsstelle stellt sich anders dar. Die Förderung würde übrigens auch Vergaben an Fremdfirmen umfassen. Dies war eine neue Entwicklung, die zu neuen Diskussionen in der Fraktion geführt hat. Deshalb ist der Antrag erst heute fertig geworden.

 

Gemeinderätin Isabelle Ferrari kann nachvollziehen, mit der Schaffung einer Stelle dann einverstanden zu sein, wenn diese gefördert wird. Das ist konstruktiv und verständlich. Nicht zu verstehen ist die Befristung auf die Dauer der Förderung als wäre man das Thema Klimaschutz dann los. Die Stelle muss dauerhaft diesen Fokus in der Verwaltung verankern auch für die kommenden Haushalte.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler verliest auf Bitte des Bürgermeisters nochmals den Antragstext. Sie betont, dass es ein Antrag zum Haushalt 2021 ist. Er betrifft nur dieses Jahr.

 

Gemeinderat Frank Czioska betont, es war keine Anklage, dass Gemeinderat Oliver Kohl die Teilnahme an der Klausur nicht möglich war. Er hat nur gesagt, dass diesem kein Urteil darüber möglich ist, wie die Klausur abgelaufen ist, wenn er nicht dabei war. Es wundert ihn daher, dass ausgerechnet Gemeinderat Oliver Kohl heute diesen Antrag vertritt. Diese Position hätte vor zwei Wochen ein Mitglied der Fraktion vertreten sollen. In der Klausur war man sich noch einig und heute läuft man so gegeneinander auf. Unabhängig davon sind die Förderungsmöglichkeiten für diese Stelle sowieso immer auszuloten.

 

Gemeinderat Bernd Hauptfleisch hält es für ein absolut falsches Signal, in der heutigen Zeit ausgerechnet am Umweltschutz zu sparen.

 

Gemeinderat Gerhard Stein weist darauf hin, dass es diesen Fördertopf schon sehr lange gibt. Er findet es traurig, wenn die Gemeinde es nicht schafft zu wissen, welche Fördertöpfe es gibt. Für ihn war schon immer klar und das Natürlichste der Welt, dass die Gemeinden ein anderes Knowhow an Umweltwissen zu Klima, Energie und Monitoring brauchen, als das vorhandene klassische Wissen. Es ist traurig, dass alle Gemeinden so träge reagieren beim Thema Umwelt und die Wichtigkeit von Klimaschutz in der Umsetzung nicht anerkennen. Die Gemeinde muss hier endlich etwas machen.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass es vermutlich tausende Förderprogramme gibt. Schon im letzten Jahr hat er in seiner Haushaltsrede gesagt, dass Bund und Land den Kommunen seit Jahrzehnten Aufgaben zuschieben, aber sie dafür nicht finanziell ausstatten. Stattdessen gibt es zahllose öffentlichkeitswirksame Förderprogramme für jedes einzelne Thema. Er freut sich über jedes Förderprogramm, das man wahrnehmen kann. Aber um jedes Programm zu entdecken, kann er gleich noch zehn Leute neu einstellen. Inzwischen gibt es dankenswerterweise eine Stabstelle beim Rhein-Neckar-Kreis, die nichts Anderes macht, aber die erledigt auch nicht den Antragsprozess für die Gemeinde. Bei vielen Förderprogrammen ist schon der Arbeitsprozess extrem komplex und durch eine Verwaltung dieser Größenordnung gar nicht zu leisten. Er wird der Verwaltung nicht den Vorwurf machen lassen, dass nicht jedes einzelne Förderprogramm entdeckt oder beantragt wurde. Die Form des Fraktionsantrags ist in Ordnung und darüber wurde jetzt ausführlich beraten. Er persönlich ist der Meinung, die Stellenermächtigung ohne Befristung auf die Förderzeit drin zu lassen. Dies gibt der Verwaltung die „Beinfreiheit“, in Gespräche über eine interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen eintreten zu können. Man erhält aber auch die Freiheit, dies von vorneherein auch dann zu machen, wenn aus welchen Gründen auch immer keine Förderung und keine Zusammenarbeit möglich wären. Außerdem sieht er einen großen Bedarf in der Verwaltung, dass auch das Thema Öffentlichkeitsarbeit eine professionelle Begleitung bekommt, da dieses immer wichtiger wird. Auch werden in den nächsten Jahren altersbedingt viele Stellen durch Verrentung nicht wiederbesetzt. Nach aktueller Planung würden sich die Personalkosten in den kommenden Jahren daher etwas relativieren.

 

Auf Antrag von Gemeinderätin Ulrike Schweizer unterbricht der Bürgermeister die Sitzung um 19.38 Uhr. Um 19.43 Uhr erklärt der Bürgermeister die Sitzung wieder als eröffnet.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer erklärt, dass für ihre Fraktion die geforderte Befristung nicht nachvollziehbar ist, denn der Klimaschutz hört nicht nach zwei Jahren auf. Auch die Öffentlichkeitsarbeit wird in Laudenbach unbedingt für erforderlich gehalten. Eine interkommunale Zusammenarbeit ist dabei vorrangig zu prüfen.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung lehnt der Gemeinderat mit 7 Stimmen dafür (CDU- Fraktion) und 11 Gegenstimmen (Bürgermeister, Fraktionen der SPD und der GRÜNEN) den Antrag der CDU- Gemeinderatsfraktion vom 20.02.2021 mehrheitlich ab.“

  

Der Bürgermeister hält folgende Haushaltsrede im Wortlaut:

„Die Verabschiedung des diesjährigen Haushalts stellt ein Novum dar. Nach der Auflösung des Finanzausschusses verabschieden wir hoffentlich diesen Haushalt nach einer Klausurtagung mit dem ganzen Gemeinderat. Wir stellen damit sicher, dass alle Mitglieder des Gemeinderats von Beginn an wissen, worüber wir sprechen, was bevorsteht, was geplant ist und was sich möglicherweise am Ende des Haushaltsverfahrens geändert hat. Und ich finde das gut so, auch wenn man sich – wie gerade gesehen – über Details noch verständigen muss, gerade in diesem Jahr, einem ganz besonderen Jahr für uns alle im täglichen Leben. Dieses besondere Jahr wirkt sich natürlich auch auf den Haushalt und die Finanzlage der Gemeinde Laudenbach aus. Das Gesamtvolumen des Haushaltes unserer Gemeinde wird in diesem Jahr sinken.

Die Haushaltssituation unserer Gemeinde stellt uns im Hinblick auf die kommenden Jahre vor sehr große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam meistern können. In Folge der späten – aus heutiger Sicht vielleicht sogar zu späten – Umstellung der Haushaltssystematik von der Kameralistik auf die Doppik, der wirtschaftlichen Einbrüchen der Corona- Pandemie, von Altlasten der vergangenen Jahre sowie hoher laufender Ausgaben ist der Haushalt in einer Schieflage, einer so großen Schieflage, dass Einsparungen in den kommenden Jahren unausweichlich sind.

Wir werden deshalb in den nächsten Jahren Ausgaben absenken und die Einnahmen erhöhen müssen. Freiwillige Leistungen der Gemeinde müssen auf den Prüfstand gestellt werden und Eigenverantwortung und Eigenleistungen eingefordert werden. Alle Kräfte unserer Bürgergesellschaft werden ihren Beitrag leisten müssen. Das auszusprechen ist hart, aber unumgänglich. Nach Jahrzehnten steigender Steuereinnahmen befinden wir uns nun in der größten Wirtschaftskrise der Geschichte der Bundesrepublik.

Vor einem Jahr haben wir den Haushalt bereits unter dem Eindruck der Corona-Pandemie in einer Sondersitzung des Gemeinderats beschlossen. Diese Pandemie beherrscht seitdem unser aller Leben. Auch wenn die Infektionszahlen mittlerweile glücklicherweise gesunken sind, wird uns das Corona-Virus noch über Monate verfolgen. Die Bundeskanzlerin bezeichnete die Pandemie bereits im März vergangenen Jahres als die größte Herausforderung für unsere Gesellschaft seit der Gründung der Bundesrepublik. Die Folgen der Pandemie sind in der Tat weitreichend. Sie lösen Sorge um die Gesundheit unserer geliebten Mitmenschen aus. Sie schränken unseren Alltag ein - mit Kontakt-, Abstands- und Hygieneregeln. Umso dankbarer stelle ich heute fest: Bisher sind wir in Laudenbach gemeinsam gut durch die Krise gekommen. Das Infektionsgeschehen hier im Ort ist überschaubar und konnte jederzeit unter Kontrolle gehalten werden. Dazu hat jeder beigetragen, der einen achtsamen, disziplinierten und rücksichtsvollen Umgang pflegt.

Ich danke Ihnen allen für das, was Sie in den zurückliegenden Monaten geleistet haben, jeder an seinem Platz, ob als Mitglied des Gemeinderates, als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher, als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Gemeinde oder als fürsorgliche und achtsame Bürgerin und Bürger. Unsere Zusammenarbeit in dieser herausfordernden Zeit ist von gegenseitiger Unterstützung und von Verständnis geprägt gewesen. Das ist eine Erfahrung im Rahmen der Corona-Pandemie, die Mut macht.

Lassen Sie mich nach diesen einleitenden Worten den Blick auf den Haushaltsplan 2021 richten. In Laudenbach konnte in den letzten Jahren viel bewegt werden, auch weil die finanziellen Rahmenbedingungen es ermöglicht haben. Stetig steigende Steuereinnahmen und Zuweisungen waren zu verzeichnen. Jetzt erleben wir eine Zeitenwende.

Die ersten Vorzeichen waren bereits im vergangenen Jahr erkennbar, als wir mit einer Haushaltssperre von 30% auf sinkende Einnahmen reagieren mussten. Diese Entwicklung setzt sich im Haushaltsplan dieses Jahres fort. Hauptgründe dafür sind drei Faktoren:

Erstens, die Corona-Krise: Im Jahr 2020 haben Bund und Land den Kommunen noch mit Milliardenbeträgen unter die Arme gegriffen, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren. 2021 können wir darauf nicht hoffen und kalkulieren mit sinkenden Einnahmen, die sich auch durch bereits erfolgte, diverse Einsparmaßnahmen nicht kompensieren lassen.

Zweitens, die Umstellung des Haushalts: Die neue doppische Haushaltssystematik verlangt, dass die Abschreibungen erwirtschaftet werden müssen. Das macht im Haushalt dieses Jahres netto rund 700.000 Euro aus. Uns ist allen klar, dass gerade in der Zeit des wirtschaftlichen Rückgangs den wir Corona-bedingt erleben, dies eine doppelt schwere Herausforderung ist. Der Haushalt der Gemeinde, so deutlich muss man das leider sagen, war aus der heutigen Sicht nicht ausreichend gut vorbereitet auf den seit Jahren angekündigten Wechsel von der Kameralistik auf die Doppik. Einziger Hoffnungsschimmer: Damit sind wir nicht allein. Dies hat auch damit zu tun, dass in der Vergangenheit zum Teil Investitionen über Kassenkredite statt über ordentliche Kredite finanziert wurden. Den sehr hohen Kassenkredit von zwischenzeitlich 2,5 Millionen Euro konnten wir im vergangenen Jahr in einer Kraftanstrengung auf 500.000 Euro reduzieren.

Auch deshalb steht fest, und damit komme ich zum dritten Punkt: Wir sind in einer strukturellen Schieflage. Diese müssen wir angehen. Das heißt konkret: Die laufenden Ausgaben dürfen in den kommenden Jahren nicht weiter steigen, sie müssen vielmehr gesenkt werden. Zugleich müssen die Einnahmen gesteigert werden. Das ist nicht nur unser eigener Anspruch. Das erlegt uns auch das Gesetzgeber auf. Die Auswirkungen werden in vielen Bereichen spürbar werden.

Damit komme ich konkret zum Haushaltsplan für 2021.

Der Ergebnishaushalt umfasst Aufwendungen in der Höhe von knapp 15,51 Mio. Euro bei lediglich 13,92 Mio. Euro Einnahmen. Sie erkennen die Problematik. Zugleich haben wir nur geringe Spielräume. Die Transferaufwendungen betragen 6,7 Mio. Euro, darin beinhaltet auch die Zuschüsse in Höhe von über 3 Millionen Euro für den Schulverband und die beiden konfessionellen Kitas. Die Sachkosten, welche überwiegend den Unterhaltungsaufwand beinhalten, belaufen sich auf 2,1 Mio. Euro. Die Personalkosten sind kalkuliert mit 4,5 Mio. Euro. Hinter jeder Personalstelle steht letztlich eine Dienstleistung für unsere Bürgerschaft.

Auf der Einnahmenseite stützen wir uns erneut auf die Steueranteile und Schlüsselzuweisungen des Landes. Bei der Gewerbesteuer mussten wir erneut mit einem Rückgang auf nun nur noch 800.000 Euro kalkulieren.

Unter dem Strich macht das eine Lücke von minus 890.000 Euro plus Abschreibungen von netto knapp 700.00 Euro ist gleich ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von 1,58 Mio. Euro. Nach Abzug der kalkulierten außerordentlichen Erträge verbleibt ein Fehlbetrag von 900.000 Euro. Das klingt sicherlich nach einer großen Summe und das ist sie auch. Zugleich sind bereits große Kraftanstrengungen unternommen worden, um das Defizit nicht noch größer werden zu lassen.

Im Finanzhaushalt zeigt sich, dass aufgrund der Corona-Pandemie einige Maßnahmen ins neue Haushaltsjahr übertragen werden mussten. In diesem Jahr beträgt der Gesamtaufwand der Investitionen 1,8 Millionen Euro plus der übertragenen Haushaltsreste in Höhe von rd. 700.000 €. Die Gemeinde Laudenbach investiert daher weiter konsequent in die Zukunft unseres Dorfes und trägt ihren Beitrag zum Wiedererstarken der Wirtschaft.

Als Kernprojekte möchte ich nennen: Die Neugestaltung der Außenanlage an der evangelischen Kirche, die Baumaßnahmen am Rathausumfeld, die heute begonnen wurden, die Beschaffung des Löschfahrzeugs für unsere Feuerwehr, die Sanierung des Bahnhofsumfelds, erste Maßnahmen zur Neugestaltung des Schillerplatzes, die digitale Medienausstattung in Schule, Verwaltung und kommunalen Gremien und die Sanierung des Umkleidegebäudes am Sportplatz, wobei diese Maßnahme noch von einer entsprechenden Förderzusage des Bundes abhängt.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sind wir aufgrund fehlender Rücklagen erneut auf eine Schuldenaufnahme angewiesen. Unter Berücksichtigung der Tilgung ergibt sich eine Netto-Neuverschuldung von 428.000 Euro. Wir müssen dabei gemeinsam etwas Neues lernen: Gerade in der heutigen Zeit bei historisch tiefen Zinsen gibt es auch „gute Schulden“. Wenn es heute möglich ist, Investitionen in die Zukunft unserer Gemeinde zu tätigen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten durch hohe Zinsbelastungen entstehen, dann ist das sicher sinnvoll angelegtes Geld – insbesondere wenn es Fördermittel von Bund und Land obendrauf gibt. Oder umgekehrt gesagt: Jetzt Geld auf dem Konto anzusammeln und notwendige Investitionen trotz historisch günstiger Kredite zum Quasi-Nulltarif nicht durchzuführen, wäre finanzpolitisch der verkehrte Weg. Aber natürlich darf die Schuldenbelastung nicht ins Unermessliche steigen. Natürlich dürfen nur solche Maßnahmen umgesetzt werden, die auch dauerhaft von unseren Bürgerinnen und Bürgern genutzt, gebraucht und ausgelastet werden. Mit Augenmaß und Mitte gilt es klug in die Zukunft zu investieren. Das tun wir – und bleiben trotzdem weiter deutlich unter dem Landesschnitt bei der Pro-Kopf-Verschuldung.

Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, was ich bereits gesagt habe: Wir werden in den kommenden Jahren kürzertreten. Ich bin Ihnen, den Mitgliedern des Gemeinderats, daher sehr dankbar für den konstruktiven Austausch, in den wir eingetreten sind und den wir mit einer Priorisierung der anstehenden Maßnahmen fortführen werden. Wir können es uns nicht erlauben in der mittelfristige Finanzplanung Luftschlösser aufzubauen, die nachher nicht eingehalten werden können und wie Seifenblasen zerplatzen. Die Darstellung dieser Mittelfristigen Finanzplanung wird sich daher unter dieser Vorgabe allmählich ändern. Den Anfang haben wir jetzt 2021 gemacht. Das Ziel ist Transparenz, Klarheit, Verlässlichkeit und auch eine gewisse Planbarkeit.

Bereits der diesjährige Haushalt zeigt, dass die kommenden Jahre nicht einfach werden. Wir müssen auch bereit sein, Leistungen auf den Prüfstand zu stellen, Partikularinteressen zurückzustellen und mehr denn je zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren abwägen. Das wird kein einfacher Weg. Wir dürfen trotz alldem nicht mutlos erscheinen oder gar sein, ganz im Gegenteil. Trotz schwieriger Haushaltslage und der Notwendigkeit in den nächsten Jahren Einsparungen vorzunehmen, hat die Gemeindeverwaltung den Anspruch, gemeinsam mit Ihnen allen zu gestalten. Ein Blick auf das vorliegende Zahlenwerk zeigt, dass wir alles daransetzen werden, diesem Anspruch auch gerecht zu werden.

Ich bin optimistisch und zuversichtlich, dass wir es gemeinsam schaffen, die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte zu meistern. Besinnen wir uns auf unsere Stärken, die uns bisher durch die Corona-Krise getragen haben: Zusammenhalt, Verständnis und gegenseitige Unterstützung.

Und damit komme ich zum Schluss: Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Kämmerei unter der Leitung von Frau Gramlich für die Erstellung des Zahlenwerks und die geduldige Beantwortung aller Fragen. Und ich bedanke mich bei Ihnen, den Mitgliedern des Gemeinderats, für die intensive und konstruktive Debatte zum Haushaltsplan 2021.

Lassen Sie mich am Ende meiner Rede noch einmal um Zustimmung zum Haushaltsplan werben. Wir wissen alle: Kein Plan ist perfekt und es ist schier unmöglich, dass jede Einzelmaßnahme die Zustimmung des ganzen Gremiums findet. Ich bin jedoch nach unserer Klausurtagung davon überzeugt, dass die Richtung, das große Ganze stimmt, und darf Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsplan bitten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler hält für die CDU- Fraktion folgende Haushaltsrede im Wortlaut:

„Dies ist nun der zweite Haushaltsplan in Zeiten der Corona-Pandemie. Im Gegensatz zum letzten Jahr konnten diesmal einige Auswirkungen der Pandemie direkt eingearbeitet werden. So wurde ein leider ziemlich niedriges Gewerbesteueraufkommen ganz vorsichtig eingeplant. Ein strukturelles Defizit hatten wir trotz eines soliden Wirtschaftens schon vor der Corona-Krise. Das wurde mit der Umstellung auf die Doppik noch deutlicher sichtbar und hat sich durch die zusätzlichen Belastungen nicht verbessert.

Was tut man, wenn man nicht genug Geld hat, um sich alle Wünsche zu erfüllen? Man muss Prioritäten setzen. Bei der Haushaltsklausur am 6. Februar hat der Gemeinderat darüber diskutiert und die CDU-Fraktion hat bei dieser Gelegenheit ihre Prioritäten vorgetragen. Das möchte ich hier nicht im Ganzen wiederholen, denn die beziehen sich ja nicht nur auf den Haushalt 2021 und die Liste ist lang. Wir hoffen, dass es bald dazu kommt, dass der Gemeinderat eine Prioritätenliste verabschiedet, in der sich das Gremium darauf festlegt, welche Vorhaben uns in welcher Reihenfolge wichtig sind.

Bei fast leeren Taschen müssen wir sparen, aber nicht unsere Gemeinde kaputtsparen. Es gilt, die Gratwanderung zwischen einer soliden Haushaltsführung und einem attraktiven Ort zu bestehen. Investitionen können auch mit Hilfe von Krediten getätigt werden, aber laufende Ausgaben sollten möglichst laufend gedeckt sein. Man muss allerdings aufpassen, denn Investitionen können natürlich auch laufende Kosten nach sich ziehen.

Eine Kernaufgabe der Politik ist unserer Meinung nach, die Zukunft der kommenden Generationen mit zu bedenken, also die Zukunft unserer Kinder. Das bedeutet für die Kommune: Wir dürfen uns nicht überschulden, um handlungsfähig zu bleiben, aber einige wichtige Infrastruktur muss auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht werden. Das betrifft besonders die digitale Infrastruktur. Da die Konzerne den Glasfaserausbau in der Fläche in Deutschland nicht für wichtig erachten, müssen die ländlichen Kommunen diese wichtige digitale Daseinsfürsorge selbst in die Hand nehmen. Schon seit Jahren ist die Gemeinde Laudenbach zu diesem Zweck Mitglied im Fibernet-Verbund mit dem erklärten Ziel, Glasfaser-Hausanschlüsse zu ermöglichen. Das darf nicht aus den Augen verloren werden, muss im Gegenteil forciert werden. Arbeit, Schule, Studium und sogar Gremiensitzungen wie unsere Haushaltsklausur remote stattfinden zu lassen erfordert ein stabiles Netz, und die Datenmengen steigen erfahrungsgemäß immer weiter.

Naturschutz und Klimaschutz sind eine wichtige Grundlage für das Wohlergehen künftiger Generationen, vor allem aber Bildung! Deshalb wollen wir die Verwaltung bitten, sich weiter im Schulverband um eine gute Förderung des Neubaus des Bildungszentrums zu bemühen, damit dieser wichtige Schulstandort erhalten werden kann. Die Schulen, auch die Grundschule, müssen zeitnah einen schnellen Internetanschluss bekommen. Es hat sich ja nun klar gezeigt, wie wichtig Digitalisierung auch in der Schule ist.

Laudenbach ist bekannt für sein hervorragendes Kinderbetreuungsangebot. Hier hat uns seit einem Jahr das Corona-Virus einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Wann die Kinderbetreuung wieder in vollem Umfang stattfinden kann, wissen wir nicht. Zurzeit haben wir weniger Einnahmen, aber volle Kosten. 47 % der Personalkosten der Gemeinde entfallen auf Kinderbetreuung (inklusive Grundschulbetreuung), dazu kommt noch der Zuschuss an die konfessionellen Kindergärten, wo die Gemeinde mindestens 93 % der laufenden Betriebskosten, also auch einen Großteil der Personalkosten, trägt. Natürlich ist es berechtigt, auch bei der Kinderbetreuung genau hinzusehen, dass mit den finanziellen Ressourcen sorgsam umgegangen wird. Aber die CDU-Fraktion möchte den Eltern weiterhin die Möglichkeit geben, zwischen den drei verschiedenen Kindergärten mit ihren unterschiedlichen Profilen denjenigen auszuwählen, der am besten für ihr Kind passt - soweit die Plätze verfügbar sind natürlich. Wir halten das Angebot mit dem kommunalen und den beiden konfessionellen Kindergärten für gut. Auch wenn die Kirchen selbst nur 7 % der Betriebskosten und nur 30 % der Investitionen selber tragen, versteht sich von selbst, dass das bei den hohen Gesamtkosten immer noch hohe Beträge sind, die die Kommune nicht ohne weiteres selber aufbringen könnte und wollte. Seit Jahren stimmen sich die Einrichtungen ab, so dass die Gebühren überall gleich sind. Auch die Betreuungszeiten sind abgestimmt. Die Auslastung ist in allen drei Einrichtungen gut. Als eine Neuerung soll ein gemeinsames zentrales Platzvergabesystem eingeführt werden, das den Einrichtungen und der Verwaltung die Arbeit erleichtern wird, ohne den Eltern die Auswahlmöglichkeit zu nehmen. Wenn man bei der Kinderbetreuung nach Einsparmöglichkeiten sucht, sollte überlegt werden, ob bei den am wenigsten ausgelasteten Randzeiten und bei der Flexibilität der Gebühren Einsparungen möglich sind. Die Qualität der Betreuung soll nach der Ansicht der CDU-Fraktion nicht beschnitten werden. Die Elternbeiträge decken bei weitem nicht die 20 % der Betriebskosten ab, die in Baden-Württemberg verlangt werden. In Laudenbach haben wir traditionell viele Familien mit mehreren Geschwistern. Das reduziert beim Württemberger Modell, nach dem sich der Elternbeitrag nach der Anzahl der Kinder im Haushalt richtet, die Einnahmen durch die Elternbeiträge beträchtlich. Die Möglichkeit, durch Erhöhungen der Elternbeiträge das Defizit zu verringern, sind damit auch stark begrenzt, zumindest, wenn wir das Württemberger Modell beibehalten wollen.

Im Haushaltsentwurf schreibt die Verwaltung, dass, um langfristig wieder eine geordnete Haushaltswirtschaft und die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, Gemeinderat und Verwaltung in den kommenden Jahren den Einwohnerinnen und Einwohnern Laudenbachs Einschränkungen bei freiwilligen Leistungen auferlegen oder/und höhere Abgaben abverlangen müssten. Unsere freiwilligen Leistungen stellen aber nur einen sehr geringen Teil der Ausgaben dar. Freiwillige Leistungen sind zum Beispiel die Zuschüsse an die Vereine. Sie sollten zumindest nicht mit dem Rasenmäher gekürzt werden. Einige Vereine leisten wichtige Jugendarbeit, wenn sie wieder dürfen, andere sind Kulturträger. Das Vereinsleben prägt das gesellschaftliche Miteinander und ist ein wichtiger Faktor der Lebensqualität in Laudenbach.

Auch mit einer Erhöhung von Abgaben werden wir kaum den Haushalt sanieren können. Gebühren unterliegen der Gebührenobergrenze. Die Gemeindesteuern, auf deren Höhe wir Einfluss haben, bestehen aus Gewerbesteuer und Grundsteuer. Die Grundsteuern müssen demnächst sowieso neu berechnet werden, aber aufkommensneutral, d.h. die Gemeinde bekommt am Ende nicht mehr heraus. Die Gewerbesteuer ist Corona-bedingt stark eingebrochen. Steuererhöhungen erscheinen aber im Moment eher kontraproduktiv.

Für dieses Jahr retten wir uns zumindest teilweise mit einem geplanten Grundstücksgeschäft. Das läuft in Laudenbach schon lange so. Die Frage ist, ob es immer so weitergehen kann. Irgendwann könnte bebaubarer Grund und Boden einfach ausverkauft sein und wünschenswert ist es auch nicht immer, die Landschaft zuzubauen.

Die Einnahmen der Gemeinde sind stark von der Gewerbesteuer abhängig. Investitionen in die Infrastruktur, und damit meine ich ausdrücklich zurzeit besonders die digitale Infrastruktur im gesamten Gemeindegebiet, erscheinen vor diesem Hintergrund unerlässlich, um die Gemeinde für Gewerbe und Arbeitnehmer für die Zukunft attraktiv zu machen.

Im Stellenplan fällt auf, dass aus 74,35 Stellen in 2020 77,55 in 2021 werden. Ein Teil davon ist eine „Beule“, die dadurch entsteht, dass Mitarbeiter ihre Nachfolger einarbeiten, bevor sie in den Ruhestand gehen. Eine neue Stelle ist die von uns schon im Antrag kritisierte Stelle für Klimaschutzmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Fürs Klimaschutzmanagement ist Fachwissen nötig, das man möglicherweise besser durch externe Vergaben bekommt. Das wenige Geld, das wir zur Verfügung haben, sollte lieber direkt in Klimaschutzprojekte investiert werden, zunächst in die, die einfach zu verwirklichen sind, wie z.B. die vollständige Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, anstatt dass ein Klimaschutzmanagement bezahlt wird, das dann keine Projekte mehr verwirklichen kann, weil das Geld alle ist. In den letzten Tagen hat nun die Verwaltung einen Fördertopf gefunden, aus dem ein Klimaschutzmanagement für die Kommune fast vollständig bezuschusst werden kann. Unter diesen Umständen kann sich die Gemeinde das schon eher leisten, allerdings ist die Bezuschussung befristet auf maximal drei Jahre, also sollte das bei der Stelle auch so sein. Allerdings habe ich einen Abbau von Stellen in der Verwaltung in meiner Zeit als Gemeinderätin noch nie erlebt, es wurden immer nur mehr. Eine Extra-Teilzeit-Stelle für die Öffentlichkeitsarbeit ist „nice to have“. Angesichts der sehr schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde können wir zusätzliche Personalstellen nicht verantworten und schlagen vor, damit auf bessere Zeiten zu warten. Personalkosten belasten uns dauerhaft und können später nicht mehr so leicht eingespart werden. Einige Mitglieder der CDU-Fraktion möchten die Ausgaben für die zusätzliche Stelle nicht mitverantworten und werden deshalb dem Haushaltsplan nicht zustimmen.

Der Haushaltsplan ist eine notwendige Voraussetzung, dass die Verwaltung ihre Arbeit machen kann. Insgesamt gesehen ist es bei der Lage, wie sie nun einmal ist, wichtig, dass verantwortungsvoll mit den finanziellen Ressourcen der Gemeinde umgegangen wird, ohne dass die Attraktivität und Lebensqualität der Gemeinde allzu sehr leidet. Wir alle wünschen uns, dass es eine Zeit nach der Pandemie gibt, und dass wir dann wieder im Verein Sport treiben, Musizieren, Essen gehen, Feste feiern oder uns einfach so begegnen können. Dafür brauchen wir unsere kommunale Infrastruktur, Sportstätten, Grünanlagen usw. Der vorgelegte Haushaltsplan wird dem gerecht und versucht trotzdem, sorgsam mit den finanziellen Ressourcen umzugehen, wenn man mal vom Stellenplan absieht.

Wasser ist lebensnotwendig und sauberes Wasser ein kostbares Gut. Der Wirtschaftsplan zum Wasserversorgungsbetrieb ist durch zwei große Investitionen gekennzeichnet, die Wasserversorgung der Hochzone, deren Verwirklichung für dieses Jahr eingeplant ist, und die neue Hauptwasserleitung, die dieses Jahr geplant und nächstes Jahr gebaut werden soll. Beides ist notwendig. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung darf zwar gern ein bisschen Geld für die Gemeinde verdienen, aber im Vordergrund steht die Versorgung der Bevölkerung mit gutem Trinkwasser. Diesem Zweck dienen auch die beiden großen Investitionen dieses und nächstes Jahr. Dem Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs stimmt die CDU-Fraktion zu.

 

Zum Schluss möchte ich mich im Namen der Fraktion bei der Kämmerin Frau Gramlich und ihrem Team für ihre sorgfältige Arbeit bedanken und die geduldige und präzise Beantwortung unserer Fragen. Beim Haushaltsplan wird die CDU-Fraktion, nachdem der Antrag zum Haushalt abgelehnt worden ist, unterschiedlich abstimmen.“

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer hält für die SPD- Fraktion folgende Haushaltsrede im Wortlaut:

„In Zeiten der Pandemie einen Haushaltsplan aufzustellen, ist schon eine heftige Herausforderung. Auch das diskutierten wir bei der Einbringung des Planes während der Haushaltsklausur am 6. Februar. Nahezu jeder Einnahme- und Ausgaben-Posten wurde dabei genau beleuchtet. An dieser Stelle bedanken wir uns zunächst ganz herzlich bei der Verwaltung – insbesondere bei unserer Kämmerin Frau Gramlich. Schon im Vorfeld der Haushaltsklausur beantworteten Sie all unsere Fragen und Rückfragen sehr geduldig und ausführlich. Sie haben dabei sicherlich auch die eine oder andere Überstunde geleistet. Aber auch unsere Anregungen und Hinweise, die wir während der Klausur an Sie und die Verwaltung herangetragen haben, wurden aufgenommen und kreativ, konstruktiv beraten. Auch dafür ganz herzlichen Dank.

Der vorliegende Haushaltsplan ist mit einem veranschlagten Gesamtergebnis in Höhe von minus 904.700 Euro leider kein ausgeglichener Haushalt. Vielmehr heißt das Gebot der Stunde, den „Mangel zu verwalten“. Der Blick in die Zukunft – in Zeiten der Pandemie – geht eben nicht sehr weit. Wir fahren auf Sicht – und vielleicht an mancher Stelle sogar im Nebel.

Jede Finanzplanung beginnt mit Prüfung der Einnahmen. Dieser Haushalt leidet an Mindereinnahmen und gestiegenen Ausgaben infolge der Corona-Pandemie. Durch den Einbruch bei unseren Haupteinnahmequellen – dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer – ist „die Luft“ um uns herum noch dünner geworden, als befürchtet. Die Gewerbesteuer ist von 2019 auf 2020 um über 47% eingebrochen! Trotzdem wird in 2021 mit einem sanften Anstieg gerechnet, der dennoch keine Erholung darstellen wird.

Der vollständige Aufbrauch der Rücklagen sowie die Belastung durch die Altschulden der Jahre vor 2019 wird uns auch in den nächsten Jahren noch nachhängen. Altschulden müssen nach und nach abgebaut und neue Rücklagen wiederaufgebaut werden. Noch nicht erwähnt ist dabei das Defizit aus dem Pandemie-Jahr 2020 in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Das soll zumindest teilweise im Verlauf dieses Jahres aufgefangen werden, durch Veräußerung eines letzten großen Grundstücks.

Auffällig ist, dass die Aufwendungen für Reinigung sehr hoch sind. Hier empfehlen wir eine Prüfung und ggf. eine neue Ausschreibung der Dienstleistung. Allerdings muss trotzdem Wert auf gute Qualität gelegt werden. Gerade in Pandemie-Zeiten ist eine ordentliche Reinigung absolut erforderlich. Bei der Ausschreibung sollten nur zertifizierte Dienstleister zur Auswahl kommen. Gebäudereiniger haben einen Tarifvertrag. Die Einhaltung von Tariflöhnen hat für uns hohe Priorität.

Trotz aller Klagen blicken wir nach vorne. Laudenbach wird sich weiterentwickeln! Wir sollten unsere bereits beschlossenen und zum Teil auch begonnenen Maßnahmen durchführen. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von 1,834 Mio. Euro geplant. Dem stehen Zuschüsse in Höhe von 1,234 Mio. Euro gegenüber. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen beschränkt sich damit auf (netto) 600.000 Euro.

Das Förderprogramm der Ortskern-Sanierung wurde glücklicher Weise verlängert. Damit wurde der Zeitdruck für die Umsetzung einiger Projekte reduziert. So hat heute die Neugestaltung des Rathausumfeldes begonnen. Wir freuen uns nun, unter anderem von der davorliegenden Steinwüste befreit zu werden! Das Rathaus ist ebenso wie der Bahnhof Visitenkarte unseres Ortes. Beides soll repräsentativ gestaltet werden. Die Außenanlage der evangelischen Kirche liegt ebenfalls im Sanierungsgebiet. Sie sollte gemäß den mehrheitlich gefassten Beschlüssen des Gemeinderates vom April und Juni vorigen Jahres auch in diesem Jahr neugestaltet werden. Die Förderung der Maßnahme ist mit 160.000 Euro eingeplant. Wie bereits erwähnt ist es unserer Fraktion wichtig, eine Kosten-Obergrenze festzulegen und diese letztendlich nicht zu überschreiten. Die allgemein üblichen Kostensteigerungen in öffentlichen Projekten verurteilen wir scharf und lehnen sie ab. Es muss möglich sein, entsprechende Fixpreise zu vereinbaren. Erneut bitten wir die Verwaltung, solche Festschreibungen zu prüfen und umzusetzen!

Mit 300.000 Euro ist die Neugestaltung des Bahnhofumfeldes eine weitere hohe Summe im Plan. Auch hierfür erwarten wir Investitionszuschüsse des Landes, um endlich mit der Gestaltung beginnen zu können. Die Argumente für die Durchführung dieser Maßnahme liegen auf der Hand. Nahezu alle ÖPNV-Nutzer aus Laudenbach und Umgebung warten gespannt darauf, dass die gegenwärtige Sand- und Matschwüste benutzerfreundlich und bestimmungsgemäß gestaltet wird.

Die Beschaffung des neuen mittleren Löschfahrzeugs für die Feuerwehr hatten wir gerade im Dezember einstimmig beschlossen. Die ehrenamtliche Arbeit unserer Feuerwehrleute wird damit ein Stück weit honoriert. Zusammen mit der Umrüstung von Analog- auf Digitalfunk und diesem Fahrzeug ist die Laudenbacher Feuerwehr adäquat und gut ausgerüstet einsatzfähig. Wir hoffen dennoch, dass sie nicht zu Noteinsätzen ausrücken muss.

Mit dem stolzen Betrag von 420.000 Euro steht die Sanierung des Gebäudes am Sportplatz im Plan. Die Räume sind teilweise in einem verheerenden Zustand, vor allem die Sanitäranlagen. Aktuell findet dort kein Sport statt, doch wir hoffen, dass das bis bald wieder anlaufen kann. Verschiedene Vereine nutzen diese Sportanlage und das Gebäude, da sollte alles in einem ordentlichen Zustand sein. Allerdings sollten wir das noch abhängig machen von den Fördermaßnahmen. Durch ein Förderprogramm des Bundes können bis zu 45% der Kosten übernommen werden. Die Bestätigung lag bislang noch nicht vor.

Im Haushaltsplan 2020 waren die Tiefbaumaßnahmen zur Lärmschutzwall-Erhöhung Süd der größte Einzelposten. Mit 500.000 Euro wäre dies auch in 2021 so. Diese Maßnahme konnte im letzten Jahr nicht realisiert werden und auch in diesem Haushaltsjahr ist die Umsetzung nicht machbar. Obwohl die Anwohner einen berechtigten Anspruch darauf haben, muss die Planung erneut verschoben werden – jetzt auf das Jahr 2022. Bleibt auch hier zu hoffen, dass diese lang vor uns hergeschobene Aufgabe im nächsten Jahr erledigt werden kann.

Neben den größeren und kleineren Projekten im Plan, stehen da noch die kaum zu beeinflussenden Aufwendungen an. Dazu gehören u.a. Investitionszuschüsse an die Zweckverbände. So ist die Tilgungsumlage an den Schulverband in 2021 mit 275.000 Euro und in den Folgejahren mit 280.000 Euro eingeplant. Die Finanzierung eines Neubaus des Bildungszentrums ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Für Kinder, Schule und Bildung planen wir in Laudenbach jährlich hohe Summen ein. Diese gehören mit zu den bedeutendsten Haushaltsposten, die sich auf mehrere Ausgabekonten aufteilen.

Die Personalaufwendungen nehmen insgesamt 29% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts ein, wobei fast die Hälfte davon (48%) für die Flexible Grundschulbetreuung, die Schulsozialarbeit und die Kindertagesstätten aufgewendet wird. Laudenbach investiert in Kinder und somit in die Zukunft. Auch weiterhin muss die vorbildlich gute Kinderbetreuung aufrechterhalten und gesichert werden. Die SPD-Fraktion verurteilt gerade in diesem Zusammenhang jegliche Diskussion über gestiegene oder zu hohe Personalaufwendungen. Wir haben qualifizierte Beschäftigte – in der Verwaltung, im Bauhof, in den Schulen und Kindertagesstätten. Eine Reduzierung der Stellen oder gar der Entgelte ist mit uns nicht zu machen. Vielmehr erwarten wir ein deutliches Zeichen von der zukünftigen Landesregierung, endlich den Weg für eine kostenfreie Kinderbetreuung in Baden-Württemberg zu ebnen.

In den kommenden Jahren rechnen wir mit steigenden Einwohnerzahlen. Laudenbach ist attraktiv für junge Familien – und das ist gut so. Wie schon öfter angesprochen, wird beim Ausbau des Wohngebietes Kisselfließ II unser gegenwärtiges Angebot der Bildungs- und Betreuungs-Einrichtungen nicht mehr ausreichen. Hier wiederhole ich unsere Forderung nach einer Mehrgenerationen-Einrichtung mit Kindertagesstätte im neuen Wohngebiet und/oder einem zusätzlichen Waldkindergarten.

Ganz außerordentlich begrüßen wir die Planung einer zusätzlichen Stelle für Klimaschutz und Öffentlichkeitsarbeit. Dieser Gemeinderat hat gerade kürzlich ein Klimaschutzkonzept verabschiedet, leider mit einer für uns unverständlichen Stimmenthaltung aus den Reihen der GRÜNEN Fraktion – aber immerhin mehrheitlich. Dabei gibt es sogar Überlegungen zu einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden. Es ist begrüßenswert, dass die diesbezüglichen Aufgaben durch Einsatz einer qualifizierten Kraft gebündelt werden sollen. Die Beachtung des Klimaschutzes in allen kommunalen Tätigkeiten ist das Gebot der Stunde. Die Öffentlichkeitsarbeit wird gegenwärtig hauptsächlich durch den Bürgermeister persönlich erledigt. So kann es wohl auch nicht weitergehen.

Die vorliegende Haushaltssatzung gibt auch ein bisschen Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Beim Studieren des Planes wird an vielen Stellen tatsächlich deutlich, wie sorgsam die Verwaltung mit den Gemeindefinanzen umgeht. Wir haben den Eindruck gewonnen, mit dieser Haushaltsplanung gut aufgestellt zu sein. Für die Zukunft muss weiterhin das oberste Ziel sein, Einnahmen zu generieren und Ausgaben strickt zu kontrollieren.

Der Wasserversorgungsbetrieb weist seit einigen Jahren einen positiven Jahresabschluss auf, obwohl der Wasserbezugspreis seit 2016 konstant geblieben ist. Die erzielten Gewinne fließen in notwendige Investitionen. So soll in diesem Jahr der seit fünf Jahren geplante Bau einer Druckerhöhungsanlage zur Versorgung der Hochzone in Laudenbach realisiert werden. Die Stadt Heppenheim hat nun einen Baukostenzuschuss in Höhe von 75.000 Euro zugesichert. Die verbleibenden ca. 280.000 Euro müssen über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Im nächsten Jahr kommt eine weitaus größere Investition auf uns zu. Die Hauptförderleitung ab dem Wasserwerk ist stark brüchig, sodass es immer wieder zu Rohrbrüchen kommt. Der Neubau ist 2022 inklusive Planungs- und Ingenieurkosten mit 775.000 Euro veranschlagt. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde gerade im vergangenen Monat einstimmig im Gemeinderat beschlossen. Der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes ist umsichtig und ausgeglichen.

Die SPD-Fraktion stimmt den Anträgen der Verwaltung für Haushaltsplan und Wirtschaftsplan zu.“

 

Gemeinderat Frank Czioska hält für die Fraktion der GRÜNEN folgende Haushaltsrede im Wortlaut:

„Wir danken der Verwaltung für die aufwändige und sicherlich schwierige Erstellung des vorliegenden Haushaltsplans. Unsere Fragen zu Details wurden zeitnah und ausführlich beantwortet.

Im Vorwort des Bürgermeisters zum Haushalt wird bemerkt, dass mit weiteren Stabilisierungsmaßnahmen seitens Bund und Land leider kaum zu rechnen sei. Die Ausfälle bei den Kitagebühren und im Öffentlichen Personennahverkehr wurden von der Landesregierung derzeit schon zugesagt. Wir hoffen auf weitere Unterstützungen, um unsere gesetzlichen und freiwilligen kommunalen Dienstleistungen finanzieren zu können. Der aktuelle Haushalt weist auch ohne Corona- bedingte Mehrausgaben ein großes strukturelles Defizit auf. Der Bürgermeister hat die Fraktionen gebeten, Möglichkeiten zur Erhöhung der Einnahmen und Einsparungen bei den Ausgaben vorzuschlagen.

Auf der Einkommensseite gibt es nicht viele Optionen. Die Grundsteuer ist eine stabile Einnahme, sie wurde durch die Neubaugebiete leicht erhöht, allerdings werden baureife Baulücken viel zu gering besteuert, was hoffentlich bald durch eine landesweite Grundsteuer C verteuert wird. Das Bodenwertmodell, das kürzlich verabschiedet wurde, wird Wohngebäude billiger machen und dafür eine Baulücke etwas verteuern. Die Grundsteuer C wird durch das Bodenwertmodell zumindest etwas gerechter und vielleicht günstiger für die Gemeinde. Die Gewerbesteuern sind nicht verlässlich und in den letzten Jahren stark eingebrochen. Wir fordern, die künftige Vergabe von Gewerbegrundstücken nur an Gewerbesteuerzahler zu ermöglichen! Der Gemeinderat muss noch in diesem Jahr beraten, ob die Grundsteuer und die Gewerbesteuer angehoben werden müssen, auch wenn dies alles sehr unpopulär ist. Aber wir sind aufgefordert, konkrete Vorschläge zu machen und unseren Kindern und Enkeln nicht noch höhere Schulden zu hinterlassen.

Auch die sozial gestaffelte Elternbeteiligung bei Krippe und Kita muss weiter angehoben werden. In 2019 betrug sie nur zwischen 13 und 16% der Kosten. Am 20.7.2019 haben wir sie um 3% angehoben, was aber noch immer nicht ausreicht. Landesweit angestrebt sind 20% Eltern-Deckungsbeiträge mit sozialer Staffelung. Die Besiedlung von Kisselfließ 2 beschert uns bald noch mehr zu betreuende Kindern. Die Kleinkinderbetreuung beläuft sich schon jetzt auf 43% aller Personalkosten. Bald muss bestimmt auch ein weiterer Kindergarten im Kisselfließ errichtet und finanziert werden. Laudenbach kann nicht mit seiner vorbildlichen und preiswerten Kinderbetreuung werben ohne gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu machen, dass sie diese über höhere Steuern und geringere Leistungen der Gemeinde bezahlen müssen. Natürlich gibt es den Vorschlag, das Land möge das alles übernehmen. Das hilft unserer Gemeinde aber gerade und in absehbarer Zeit nicht.

Die Personalkosten für die kommenden Jahre werden nur um je 1,52% Tariferhöhung gesteigert. Durch Grundstücksverkäufe im Kisselfließ 2 plant die Gemeinde einige Millionen Einnahmen, aber die nach sich ziehenden Personalausgaben für die Kinderbetreuung wurden nicht entsprechend angepasst. Hier tut sich eine dauerhaft steigende Finanzlücke auf. Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer werden erst 2022 wieder auf dem alten Niveau erwartet. Wo bleibt das Versprechen, dass der Ort trotz Erweiterung von KiTa und Personal durch höhere Schlüsselzuweisungen einen Mehrwert aus diesen Baugebieten zieht? Grundstücksverkäufe sind einmalig, die Landschaftsversiegelung ist ewig. Auch in Laudenbach muss jede mögliche Erweiterung oder Erschließung darauf geprüft werden, inwiefern das 2016 vom Bund beschlossene Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft durch Bebauungspläne erreicht werden kann. Das bedeutet, dass der Bausektor ohne zusätzlichen Flächenbedarf auskommen muss. Wir sind den nachkommenden Generationen den Erhalt wertvoller Ackerflächen schuldig. Eine Finanzierung der Gemeindekasse aus Grundstücksverkäufen ist angesichts der drohenden Klimakatastrophe weniger denn je ein probates Mittel. Das geht nur mit nachhaltigen Konzepten. Um Marcus Theurer aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zu zitieren: „Aber wenn wir es mit dem Klima- und Landschaftsschutz ernst nehmen, dann wird kein Weg daran vorbeiführen, vorhandene Häuser länger zu nutzen, statt immer neue an der Peripherie zu bauen“.

Seit Einführung der Doppik müssen Abschreibungen für alle Vermögenswerte der Gemeinde erwirtschaftet werden. Dies soll den Haushalt zukunftsfest und generationengerecht machen, verlangt aber auch enorme Anstrengungen und Haushaltsdisziplin. Wie im Haushalt 2020 können auch 2021 die Abschreibungen nicht finanziert werden, sie belasten allerdings nicht die Kreditlinie und die Liquidität. Kaum eine Gemeinde im Land wird dies schaffen können, deshalb gewährt die Kommunalaufsicht hier noch eine Schonfrist. Dennoch muss versucht werden, die Finanzierung langfristig darzustellen.

Bei den Investitionen wird die Erhöhung des Lärmschutzwalls auch in diesem Jahr nicht erfolgen können, zu groß sind die technischen Probleme, zu schwierig die Kommunikation mit der Verwaltung der Deutschen Bahn. Synergien sollte die Verwaltung mit Nachbargemeinden suchen durch gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten sowie bei Verwaltungstätigkeiten. Der im Haushaltsentwurf geplante Bagger muss nicht für Laudenbach alleine angeschafft werden. Die Sanierung des Feuerwehrgebäudes sollten wir auf die nächsten Jahre strecken und zunächst den genauen Bedarf ermitteln. Die Bergstraßenhalle wird bald saniert werden müssen, insbesondere energetisch. Dessen Parkplatz muss man nicht grundlegend erneuern. Eine neue Asphaltdecke reicht zunächst. Die beantragte Kühlung einiger Räume der Grundschule ist nicht vordringlich, solange nicht einmal ein einfacher Sonnenschutz vor den Fenstern der Klassenräume angebracht wurde. Klimaanlagen zählen aber nicht als Investitionen für den Klimaschutz, sondern heizen die Luft weiter auf. Am Schillerplatz werden wir das Ergebnis der Bürgerbefragung abwarten und dann im Rat entscheiden. Das wird dann hoffentlich ein zentraler und beliebter Bürgertreffpunkt in der Ortsmitte. Das Bahnhofsumfeld muss jetzt angegangen werden, aber über drei Haushaltsjahre gestreckt und qualitativ abgespeckt. Eine solide Buszufahrt mit Haltestelle und überdachte Radstellplätze samt Ladestationen müssen errichtet werden. Eine Edelsanierung kann sich unsere Gemeinde in absehbarer Zeit nicht leisten. Aber geschotterte Parkbuchten ohne Versiegelung, beschattet von einheimischen Bäumen sollten reichen und die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme deutlich senken.

Investitionen in Klimaschutz und Umweltschutz sind in den Etatansätzen kaum zu erkennen. Immerhin ist eine Teilstelle eines Klimaschutzbeauftragten eingeplant unter dem Vorbehalt interkommunaler Zusammenarbeit. Wir hoffen, dass diese Person konkrete Maßnahmen für die zukünftigen Haushalte erstellt, für Radwege, Entschotterung der Verkehrsinseln, eine Offensive für blühende Areale und mehr Bäume sowie eine Initiative zur Verdoppelung der PV- Flächen! Wie unsere Nachbargemeinde Heppenheim sollten wir einen PV- Park entlang der Autobahn und am Vorgebirge installieren. Das kann durch Energiegenossenschaften finanziert werden. Unsere Gemeinde hat sich ein Klimakonzept erarbeitet, es muss nun dringend umgesetzt werden.

Die Grüne Fraktion stimmt trotz der Vorbehalte in Sachen Klimaschutz dem Haushaltsentwurf zu.

Die Vorredner haben schon viele Details zur Wasserversorgung ausgeführt. Dem möchte er nichts hinzufügen, sondern lediglich erklären, dass die Grüne Fraktion dem Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs für das Jahr 2021 ebenfalls zustimmt.“

 

Gemeinderat Oliver Kohl begründet die Ablehnung des Haushalts durch einen Teil der CDU- Fraktion mit folgender Rede im Wortlaut:

„Einige Fraktionsmitglieder werden den Haushaltsplan ablehnen. Er möchte dies stellvertretend auch für diejenigen auch begründen.

Auf Seite 18 des von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsplans ist folgendes zu lesen: „Gemeinderat und Verwaltung werden daher in den kommenden Jahren den Einwohnerinnen und Einwohnern Laudenbachs Einschränkungen bei freiwilligen Leistungen auferlegen oder/und höhere Abgaben abverlangen müssen. Ziel muss es sein durch geeignete Maßnahmen mittel- und langfristig wieder eine geordnete Haushaltswirtschaft und die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten.“

Allein dieses Zitat veranschaulicht bereits deutlich, wie prekär die Haushaltssituation unserer Gemeinde in 2021 ist und auch in den kommenden Jahren sein wird. Es zeigt auch, dass der Verwaltung der Ernst der Lage bewusst ist. In einer solchen finanziellen Situation sind wir der Auffassung, dass vor einer Erhöhung von Steuern und Abgaben erst verzichtbare Ausgaben gekürzt werden sollten und zwar nicht erst in den kommenden Jahren, sondern bereits jetzt im Haushalt 2021. Durch die Pandemie werden auch viele Bürgerinnen und Bürger persönlich finanziell hart getroffen, sei es durch Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust oder bei manchen Gewerbetreibenden durch angeordnete Geschäftsschließungen (Stichwort Lockdown). Steuer- und Abgabenerhöhungen würden diese Bürger zusätzlich belasten und sind daher das letzte, was sie gebrauchen könnten. Vor diesem Hintergrund ist es ein Bisschen atemberaubend, mit welcher Selbstverständlichkeit von Seiten der Fraktion der GRÜNEN in deren Haushaltsrede Steuer- und Abgabenerhöhungen für die kommenden Jahre gefordert worden sind. Natürlich ist nicht sicher, dass man bei der Kürzung verzichtbarer Ausgaben auf Steuer- und Abgabenerhöhungen verzichten kann, dies wird man in den nächsten Jahren dann sehen. Aber erst sollte man an die Ausgaben rangehen, bevor man Steuern und Abgaben erhöht.

Natürlich hat die Gemeinde zahlreiche Pflichtaufgaben und sie muss sich auch weiterhin durch freiwillige Investitionen in die Zukunft entwickeln können. Alles kann man nicht streichen. Aber das hat ja auch niemand vor. Daher sind vorgesehene Investitionen in unsere Infrastruktur vor Ort, wie beispielsweise in das Bahnhofsumfeld, auch unstrittig. Wir sind jedoch der Auffassung, dass wir unsere Einsparmöglichkeiten im Haushalt für 2021 nicht ausgeschöpft haben und auch Ausgaben vorsehen, die angesichts unserer finanziellen Situation nicht gerechtfertigt sind.

Von besonderer Bedeutung sind für uns hierbei die Personalausgaben und damit der Stellenplan, weil es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende Ausgaben. Wenn es in der freien Wirtschaft einem Unternehmen finanziell schlecht geht, dann wird regelmäßig als eine der ersten Maßnahmen ein Einstellungsstopp verhängt. Dabei geht es wohlgemerkt nicht um Entlassungen oder Gehälterkürzungen. Und da ist es dann auch egal, ob für diese Stellen trotzdem genug Arbeit da wäre. Dem gegenüber sieht der Stellenplan unserer Gemeinde für das Jahr 2021 einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan 2020 im Umfang von insgesamt etwas mehr als 3 Stellen vor. Hiervon ist eine Stelle neu für den Bereich Klimaschutzmanagement/ Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen.

Natürlich ist Klimaschutz wichtig. Deshalb investieren wir ja auch in 2021 trotz klammer Kassen – um nicht zu sagen „auf Pump“, denn tatsächlich werden unsere Gesamtausgaben nur mit Hilfe neuer Schulden gedeckt – in zahlreiche Maßnahmen, die auch dem Klimaschutz zugutekommen, wie beispielsweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf stromsparende und damit klimaschonende LED-Beleuchtung, Schaffung eines attraktiven Bahnhofsumfelds mit Elektroladesäulen (Stichwort Mobilitätswende) und so weiter. Eine Stelle für Klimaschutzmanagement sehen wir aber für eine Gemeinde unserer Größenordnung als nicht erforderlich an, auch nicht in interkommunaler Zusammenarbeit und auch nicht, falls es hierfür zeitlich begrenzte Zuschüsse geben sollte. Wir hätten uns dennoch im Wege eines Kompromisses vorstellen können, eine zeitlich befristete Stelle entsprechend der Laufzeit der Zuschüsse einzustellen, aber dies wurde ja abgelehnt. Auch eine Stelle für Öffentlichkeitsarbeit, die unsere Fraktion und der Gemeinderat im Übrigen bereits unter dem vorherigen Bürgermeister ausdrücklich abgelehnt hatten, obwohl die Finanzlage zum damaligen Zeitpunkt noch besser war als jetzt, halten wir für eine Gemeinde unserer Größenordnung weiterhin nicht für erforderlich. Angesichts unserer Finanzlage und in Aussicht gestellter Steuererhöhungen halten wir es nicht für vertretbar und den Bürgern auch nicht vermittelbar, dass wir hier Stellen schaffen, die bislang bei den Bürgern nach unserem Eindruck nicht vermisst wurden.

Die Personalausgaben sind jedoch nicht der einzige Punkt, der uns zu einer Ablehnung des Haushaltsplans 2021 bewogen hat. Auch bei den vorgesehenen Investitionen hätte es aus unserer Sicht Kürzungsbedarf und –möglichkeiten gegeben. Bei einigen Sparvorschlägen unserer Fraktion bei vergangenen haushaltswirksamen Beschlussfassungen, wie beispielsweise bezüglich der öffentlichen Grünfläche neben dem neuen evangelischen Gemeindezentrum inklusive aus unserer Sicht überflüssiger Umgestaltung des Straßenkreuzungsbereichs, wo wir uns eine deutlich kleinere Lösung gewünscht hätten, oder beim Thema Gemeindezuschuss für Thermografie, wurden wir in diesem Gremium überstimmt, wobei teilweise über Kompromissvorschläge unserer Fraktion – wie beim Thema Gemeindezuschuss für Thermografie – damals in dieser Runde noch nicht einmal diskutiert wurde.

Alles in allem führt die dazu, dass wir den vorliegenden Haushaltsplan 2021 für die Gemeinde Laudenbach nicht mittragen können.“

 

Gemeinderat Gerhard Stein nimmt Bezug auf die Aussage von Gemeinderätin Ulrike Schweizer, dass er sich bei der Abstimmung über das Klimaschutzkonzept enthalten hat. Dies hatte allein damit zu tun, dass das verabschiedete Klimaschutzkonzept nicht „Paris- konform“ ist. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man einen Klimaschutzbeauftragten in der Verwaltung bekommt, welcher versucht, das von der MVV definierte Konzept weiterzuentwickeln in Richtung Einhaltung der Klimaschutzziele von Paris.

  

Beschluss zu 3.1:

  

„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat mit 15 Stimmen bei 3 Gegenstimmen (Gemeinderäte Kai-Enno Dewald, Hans-Joachim Gottuck und Oliver Kohl) aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (Ges.Bl. S. 581) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

13.925.350

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

15.510.050

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

1.584.700-

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

680.000

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

680.000

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

904.700-

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

13.333.950

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

14.224.350

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

890.400-

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.234.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.834.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

600.000-

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

1.490.400-

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

600.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

172.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

428.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

1.062.400-

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf              600.000 EUR
 

§ 3 Verpflichtungsmächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf                                       1.475.000 EUR
 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                          3.100.000 EUR.

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

350   v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

350   v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

340   v. H.

 

der Steuermessbeträge.“

 

  

Beschluss zu 3.2.:

 

„Durch förmliche Abstimmung stellt der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan für den Wasserversorgungsbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2021 aufgrund von § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz vom 08.01.1992, der §§ 1-4 Eigenbetriebsverordnung vom 12.12.1992 in Verbindung mit den §§ 39 Abs. 2 Nr. 14, 87, 89 und 96 Gemeindeordnung vom 24.07.2000 in der zurzeit geltenden Fassung wie folgt fest:

  

§ 1

Wirtschaftsplan

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird       

 

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf                                                                           595.000 €

in den Aufwendungen auf                                                                 571.600 €

bei einem Jahresgewinn von                                                              23.400 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben auf                                              473.400 €

festgesetzt.

§ 2

     Kredite

 

Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2021

auf                                                                                                                                   280.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                               350.000 €

festgesetzt.“

    

4.    Grundstücksangelegenheit;

Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts für das Flst. 2831 im Gewann „Untere Kisselfließ“

  

Am 10.12.2020 wurde ein privatrechtlicher Kaufvertrag für das aktuell landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsgrundstück Flst. 2831 im Gewann „Untere Kisselfließ“ abgeschlossen. Das Grundstück befindet sich innerhalb des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“.

 

Der o.g. Vertrag ging am 04.01.2021 bei der Gemeinde Laudenbach ein mit der Bitte zu prüfen, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und - falls dies der Fall sein sollte - die Gemeinde es auch ausüben möchte. Die Prüfung des Sachverhalts darf maximal zwei Monate in Anspruch nehmen.

 

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 Absatz 1 Nummer 5 BauGB besteht, da das Verkaufsrundstück vollumfänglich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes liegt, es sich um eine derzeit unbebaute Fläche im Außenbereich handelt und das Flurstück gemäß dem Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt wird.

 

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.01.2021 erhielt der Gemeinderat von der Verwaltung die personenbezogenen und datenschutzrechtlichen Informationen zum genannten Kaufvertrag.

 

Diese Daten dürfen in der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung nicht genannt werden, bzgl. des Kaufpreises dürfen die nichtöffentlich bekannt gegebenen Informationen allerdings in den Abwägungsprozess einfließen.

 

Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde zudem den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben. Die Ausübung des Vorkaufsrechts hat als Ermessensentscheidung zu erfolgen.

 

Das Grundstück Flst. 2831 hat eine Gesamtfläche von 1.231 qm. Der Verkaufspreis ist aus Sicht der Verwaltung angemessen, um das Vorkaufsrecht auszuüben, da die aktuellen Verkaufspreise für Bauland im Baugebiet „Kisselfließ, 1. Bauabschnitt“ derzeit teilweise deutlich höher liegen als der bekannte Verkaufspreis.

 

Das Wohl der Allgemeinheit i.S.v. § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB rechtfertigt die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes nur, wenn die Gemeinde alsbald diejenigen (weiteren) Schritte unternimmt, die erforderlich sind, um das in diesem Bereich Laudenbachs vordringliche städtebauliche Ziel, Wohnbauland bereitzustellen, zu verwirklichen.

 

Ziel muss es sein, einem Wohnraummangel zeitnah begegnen zu können und bezahlbaren Wohnraum bzw. Wohnungsbau im Planungsgebiet verfügbar zu machen. Dagegen steht das allgemeine Vorkaufsrecht nicht als Instrument einer allgemeinen Bodenbevorratung oder zum Erwerb von Grundstücken zur Verfügung.

 

Die Verwaltung verweist auf den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“ vom 21.07.2017 sowie die erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen zum Vorentwurf werden derzeit für die Abwägung vorbereitet. Es ist beabsichtigt den Satzungsbeschluss spätestens im 1. Quartal 2022 zu fassen und parallel dazu das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

Mit der Entwicklung des 2. Bauabschnittes soll der aktuelle Bedarf an Wohnbauflächen für die Gemeinde Laudenbach sowie die Stadt Hemsbach, welche über keine eigenen Entwicklungsflächen mehr verfügt, gedeckt werden.

 

Nach Ausschöpfen vieler Reserven in der Ortslage verfolgt die Gemeinde Laudenbach mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen dieser Siedlungsentwicklung zu schaffen.

 

Da die Gemeinde Laudenbach über keine weiteren nennenswerten Baulandflächen (innerörtliche Brachen, freie Bauplätze, Konversionsflächen oder weitere Verdichtungsmöglichkeiten) verfügt, soll mit dem vorliegenden Bauleitplan Planungsrecht für den zweiten Bauabschnitt geschaffen werden. Mit dieser Entwicklung werden folgende Ziele verfolgt:

 
  • Bedarfsgerechte Sicherung der Siedlungsentwicklung in zeitlich gestufter Abfolge.
  • Berücksichtigung von energiesparenden / ökologischen Bauweisen, Optimierung der Gebäudestellung und individuelle Gestaltung und Raumbildung innerhalb der Quartiere.
  • Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes unter Berücksichtigung flächensparender Bauweisen und nachfragegerechter Grundstückszuschnitte.
  • Erschließung unter Ausnutzung der „Südspange“ mit Anschluss an die Kreisstraße K4229 und an die Bergstraße (B3) im Süden. Nähe zum Bahnhof Laudenbach zum Anschluss an den schienengebundenen Verkehr.
  • Schaffung eines gestuften begrünten Übergangs zwischen neuer Siedlungsfläche und dem Freiraum sowie Schaffung und Gestaltung von Grün-und Freiräumen innerhalb des Gebietes.
 

Aufgrund der genannten Ziele und dem aktuellen Verfahrensstand der Bauleitplanung sollte aus Sicht der Verwaltung vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden, damit die Absicht, zeitnah bedarfsgerechter Wohnraum zu schaffen, schnellstmöglich umgesetzt werden kann.

 

Die Verwaltung stellt den Antrag:

 

„Der Gemeinderat beschließt die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts für das Flurstück 2831 im Gewann Untere Kisselfließ gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 5 BauGB.“

  

Der Bürgermeister erläutert, dass am 04.01.21 ein Kaufvertrag für das betreffende Flurstück eingegangen ist mit der Bitte um Prüfung, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht. Diese Prüfung ist positiv ausgefallen nach § 24 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, da das Grundstück vollständig im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans liegt und dort als Wohnbaufläche dargestellt ist. Informationen über die personenbezogenen Daten und den Kaufpreis hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 25.01.21 erhalten. Das Vorkaufsrecht muss durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt sein und die Gemeinde hat den Verwendungszweck anzugeben und eine Ermessensentscheidung zu treffen. Die Verwaltung hält bei dem Grundstück mit 1.231 qm den Verkaufspreis für angemessen. Das Wohl der Allgemeinheit ist gerechtfertigt, weil es vordringliches Ziel ist, hier bedarfsgerechten Wohnraum bereitstellen zu können, um dem eklatanten Wohnraummangel in der Gemeinde zeitnah zu begegnen. Die entsprechenden Beschlüsse sind bereits gefasst mit dem Aufstellungsbeschluss im Juli 2017. Man befindet sich in der Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans und ein Satzungsbeschluss soll zeitnah gefasst werden. Ziel des 2. Bauabschnitts ist, den aktuellen Bedarf an Wohnbauflächen für die Gemeinde Laudenbach und im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft auch für die Stadt Hemsbach zu decken, die über keine eigenen Entwicklungsflächen mehr verfügt. Innerörtliche Reserven sind mittlerweile aufgebraucht und deswegen liegen auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, hier eine Siedlungsentwicklung zu schaffen. Er verliest exemplarisch die Entwicklungsziele des 2. Bauabschnitts aus der Sitzungsvorlage. Aufgrund der genannten Gründe und des Verfahrensstands der Bauleitplanung schlägt die Verwaltung vor, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erklärt, dass ihre Fraktion dieser Argumentation folgt und dem Verwaltungsantrag zustimmt.

 

Gemeinderätin Vanessa Bausch erläutert, dass die Sitzungsvorlage alle wichtigen Argumente für die Ausübung des Vorkaufsrechts ausführlich und schlüssig darlegt. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie die durch die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ermöglichten Einflussnahmen auf das Baugebiet sowohl unter ökologischen Aspekten, als auch unter bautechnischen Gesichtspunkten sind ihrer Fraktion besonders wichtig. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

Gemeinderat Frank Czioska verweist auf die Besprechung in nichtöffentlicher Sitzung. Kritik seiner Fraktion bestand durchaus dahingehend, dass man diese Parzelle nicht erwerben soll, um beim Baulandverkauf zum maximalen Preis mitzumachen und dadurch Geld in der Gemeindekasse zu haben. Es ist verständlich, dass die Einnahmen erhöht werden müssen, aber was hier fehlt, ist dem Wohnraummangel zeitnah und bezahlbar zu begegnen. Was dort angestrebt wird bei Betrachtung des ersten Bauabschnitts, sind Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Dies ist weder bezahlbar noch sozial und am Erwerb dieses Grundstück für einen Verkauf zum Maximalpreis wird sich seine Fraktion nicht beteiligen. Seine Fraktion hat dort ganz andere Vorstellungen von Wohnungsbau, nicht nur die schön dargestellte energiesparende und ökologische Bauweise mit entsprechender Gebäudestellung und Gestaltung. Seiner Fraktion schwebt vor, die gemeindeeigenen Grundstücke zu verwenden für soziales Wohnen und Mehrgenerationenhäuser, um alternative Wohnformen zu fördern und möglich zu machen. Er versteht die finanzielle Gesamtsituation. Aber nur in der Forderung seiner Fraktion liegt die Chance, dort bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es heute um die Ausübung des Vorkaufsrechts geht und nicht um die Aufstellung des Bebauungsplans. Er will nicht in Abrede stellen, dass man dort auch nach diesen Vorstellungen tätig werden muss, aber dies steht nicht auf der Tagesordnung. Was den Vorwurf angeht, die Gemeinde würde sich am Wettbewerb um den teuersten Bauplatz beteiligen, so ist dies nicht das Ansinnen. Unabhängig davon ist natürlich richtig, dass die Baulandpreise in der Region sehr stark steigen, aber man lebt eben in einer Marktwirtschaft und Angebot und Nachfrage spielen auch hier eine Rolle. Die Gemeinde wird am Ende nur über die Grundstücke preislich und gestalterisch mitentscheiden können, die sie selbst besitzt.

 

Gemeinderat Frank Czioska stellt klar, dass seine Fraktion 2017 noch nicht Mitglied dieses Gremiums war und die Planung des 2. Bauabschnitts „Kisselfließ“ mit Sicherheit abgelehnt hätte. Man wird zustimmen, dass sich die Gemeinde das Vorkaufsrecht sichert, und in zwei Jahren sehen, zu welchem Preis dieses Grundstück verkauft wird.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass man sich im Stadium des Vorentwurfs des Bebauungsplans befindet und die Fraktion ihre Wünsche in die weitere Planung im Bauleitplanverfahren einbringen kann. Er kann jedoch nicht versprechen, dass diese eine Mehrheit bekommen werden.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat mit 17 Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Gemeinderat Dr. Wolfgang Fiedler) die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts für das Flurstück 2831 im Gewann Untere Kisselfließ gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 5 BauGB.“

  

5.    Bekanntgaben, Anfragen

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Der Bürgermeister gibt bekannt, dass zum Ausbau des Glasfasernetzes derzeit Tiefbauarbeiten im Gewerbegebiet laufen. Voraussichtlich soll ab Juni die Versorgung über die gelegten Anschlüsse möglich sein. Dies bedeutet zwar mal wieder eine Verzögerung, aber immerhin ist die Fertigstellung absehbar.

 

Der Bürgermeister informiert über ein eingegangenes Dankschreiben des Vorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt für die Verlängerung des Erbbaurechtvertrags bis 2046. Dieser freut sich, dass die Gemeinde damit auch weiterhin das soziale Engagement für die Bürgerinnen und Bürger schätzt.

 

Der Bürgermeister erläutert das Ergebnis der Baumbegutachtung durch einen Sachverständigen im Januar 2021. Es wird die Fällung von acht Bäumen gefordert und zwar drei Bäume in der Hauptstraße, zwei am Südring, einer in der Heppenheimer Straße, einer auf dem Neuwiesen- Spielplatz und einer am Friedhof. Die Ursachen sind Pilzbefall, Stammfäule und Astbruch. Teilweise wurden die Fällungen im ersten Quartal durch den Bauhof bereits erledigt. Das Gutachten kann im Bau- und Umweltamt eingesehen werden. Kein einziger Baum wird ohne Grund gefällt. Vielmehr wird viel Geld ausgegeben für eine entsprechende Begutachtung durch einen Sachverständigen. Aber die Gemeinde ist auch verkehrssicherungspflichtig. Wenn ein Baum krank ist und den nächsten Sturm nicht aushalten würde, ist man verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Er weiß, dass dies immer ein emotionales Thema ist, aber es kommt nichts weg, das nicht wegmuss.

 

Gemeinderat Oliver Kohl spricht das derzeit geschlossene Sportgelände an. In Heppenheim wird der Sportpatz von Kindern genutzt, ebenso das Alla- Hopp- Gelände in Hemsbach. Er erkundigt sich, ob das Sportgelände in Laudenbach die Möglichkeit bietet, den großen Sportplatz für Kinder und Jugendliche außerhalb des Vereinssports zu öffnen. Die aktuelle Corona-VO erlaubt den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien für den Freizeit- und Amateur-Individualsport, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen oder anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. Als weitläufige Außenanlagen gelten insbesondere Golf-, Reit- und Modellflugsportplätze sowie Skiloipen und Skipisten. Der durchschnittliche Reitplatz ist sicherlich kleiner als der Sportplatz. Es ist daher zu fragen, inwieweit der Sportplatz unter eine weitläufige Sportanlage subsumiert werden kann. Er will wissen, ob die Verwaltung dies geprüft hat. Bei schönem Wetter brauchen die Kinder und Jugendlichen Bewegungsmöglichkeiten und es ist schwer vermittelbar, warum in Hemsbach und Heppenheim die Anlagen genutzt werden dürfen und hier ist geschlossen.

 

Der Bürgermeister bezeichnet den Wunsch als absolut verständlich. Die Nutzung der Alla- Hopp- Anlage in Hemsbach ist ihm bekannt. Die Rechtslage ist geprüft, da man dazu immer wieder Anfragen bekommt, und bisher hat man von einer Öffnung abgesehen, zum einen natürlich aufgrund der aktuellen Infektionsentwicklung hinsichtlich der Mutationen. Zum anderen aber auch, weil es sich ausschließlich um Individualsportarten handelt und dazu gehört das Kicken nicht. Im Rahmen der Corona-VO besteht nach wie vor die Festlegung, dass Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten zusammenkommen dürfen. In Sinsheim wurde die dortige Alla- Hopp- Anlage geschlossen, da eine Kontrolle de facto unmöglich ist. Leider ist vorhersehbar, dass bei einer Öffnung des Sportplatzes die Abstandsregeln unmöglich eingehalten werden. Daher hat man nach der gültigen Corona-VO von einer Öffnung des Sportplatzes bisher abgesehen.

  

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler nimmt darauf Bezug, dass die mobilen Impfteams im Rahmen der Impfkampagne in die Gemeinden gehen sollen. Der Bürgermeister hat erklärt, dass er die Bergstraßenhalle für Impfungen vor Ort zur Verfügung stellen wird. Sie erkundigt sich, ob es Aussichten gibt, wann es soweit sein wird, und wie das Thema an die Öffentlichkeit kommen wird. Viele Ältere sind verunsichert, weil sie wissen möchten, ob es vor Ort eine Möglichkeit geben wird.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass die Verwaltung beim Thema Impfen relativ vorsichtig ist, weil sich da ganz schnell ganz vieles ändern kann. Er erinnert an das bisherige Chaos bei der Terminvergabe und den zu geringen Impfstoffvorräten. Er hat daher die über 80jährigen angeschrieben mit einem ehrenamtlichen Unterstützungsangebot. Es gibt eine wage Ankündigung des Sozialministeriums über den Gemeindetag, dass, wenn die mobilen Impfteams alle stationären Einrichtungen durchhaben, gegebenenfalls - mit ganz viel Konjunktiv - Kapazitäten frei werden könnten und man Impfzentren auf kommunaler Ebene eventuell aufbauen könnte mit zeitlicher Befristung von zwei bis drei Tagen. Die Impfberechtigten in der Gemeinde könnten dann zu diesem Impfzentrum kommen. Dann wurde durch Sozialministerium angefragt, ob die Gemeinde dafür Räumlichkeiten zur Verfügung stellt unter Vorgabe von Kriterien für Parkplätze, ÖPNV-Anbindung, Toiletten usw. Die Gemeinde hat sofort zurückgemeldet, dass man dazu bereit ist und die Bergstraßenhalle zur Verfügung stellen will. Seitdem hat man zu diesem Thema nichts mehr gehört. Sobald man etwas hören würde, wird man dies auf allen Kanälen den Impfberechtigten bekannt machen. Er hält jedoch wenig davon, jetzt von Gemeindeseite Hoffnungen zu schüren und dann sagen zu müssen, dass sich das Ministerium doch wieder gegen Gemeindeimpfzentren entschieden hat. Zunächst muss man sich noch gedulden.

  

Gemeinderat Frank Czioska verweist auf die Anfrage einer Bürgerin bezüglich dem Salzstreuen in der Gemeinde. Im Amtsblatt ist nochmals darauf hinweisen, gerade in der aktuellen Wetterlage. Bürger und Bürgerinnen haben vor ihren Haustüren kiloweise Salz gestreut, auch gerade rund um den Edeka- Markt. Dies ist eine Frage des Umweltschutzes, da das Salz nicht nur in die Grünanlagen, sondern auch in die Kanalisation eingebracht wird. Ein deutlicher Hinweis der Gemeinde und ein Tätigkeitwerden des Ordnungsamts ist geboten, da der Salzeinsatz nicht vereinbar ist mit der Gemeindesatzung.

 

Der Bürgermeister stimmt hinsichtlich § 6 der Streupflichtsatzung zu. Salz darf nur ausnahmsweise bei Eisregen und Eisglätte gestreut werden und der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten. Andernfalls handelt es sich um einen Ordnungswidrigkeitstatbestand. Am 15.01.21 ist ein entsprechender Hinweis im Amtsblatt erfolgt und in der gleichen Woche im Lokalteil der Weinheimer Nachrichten. Den öffentlichkeitswirksamen Hinweis gab es somit bereits. Ein nochmaliger Hinweis kann erfolgen, wenn die Temperaturentwicklung akut wird. Andernfalls ist dies bis zum nächsten Schneefall wieder vergessen.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler meint dazu, dass auch die Gemeinde „gut dabei“ ist, große Mengen Salz auf die Gehwege zu streuen. Das ist durch die Bürger nur schwer zu verstehen. Sie hat dies schon vor Jahren angeprangert. Die Gemeinde muss über andere Möglichkeiten nachdenken.

 

Der Bürgermeister kann dies nicht bestätigen.

  

Gemeinderat Frank Czioska bemängelt, dass bei den Wahlvorständen keinerlei Informationen über die Corona- Regeln bei der Landtagswahl vorliegen. Es gibt keine diesbezüglichen Richtlinien.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Corona-Konformität bei der Landtagswahl durch den Gesetzgeber geregelt ist. Es sind medizinische Masken zu tragen und die Ausstattung mit Trennscheiben, Desinfektionsmittel und genügend Abstand ist sichergestellt. Zudem wurden ausreichend Kugelschreiber für die Wähler beschafft, die keinen eigenen dabeihaben. Verwaltungsseitig wurde alles Menschenmögliche gemacht. Am Ende bleibt die Wahl trotz allem eine Präsenzveranstaltung. Die Corona-Regeln werden alle umgesetzt.

 

Hauptamtsleiter Jürgen Probst ergänzt, dass die Wahlvorstände in den Wahllokalen und die Wahlleitung sowie der Ordnungsdienst auf den Fluren bemüht sein werden, die Einhaltung der Vorgaben der auch bei der Wahl geltenden Corona- Verordnung durchzusetzen. Die Schriftführer und deren Stellvertreter werden entsprechend sensibilisiert.

  

Gemeinderat Frank Czioska erinnert an seine Anfrage vor längerer Zeit zum Schillerplatz, der zum Flickenteppich wird, da die Löcher einfach mit Asphalt zugeflickt werden. Der damalige Bürgermeister hatte auf die Witterung verwiesen. Dies wird jedoch immer schlimmer. Zwischenzeitlich neu entstandene Löcher werden weiterhin nur notdürftig geflickt. Er will wissen, ob seine Anfragen nicht ernst genommen werden, keine Steine zu bekommen sind oder ein technisches Problem vorliegt.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass natürlich Anfragen immer ernst genommen werden. Neu entstehende Löcher werden behoben, was auch gerade in den letzten Wochen passiert ist. Es ist nur bedingt sinnhaft, große Investitionsmaßnahmen am Schillerplatz für neue Pflasterungen zu tätigen, wenn gerade ein Bürger- Wettbewerb für dessen Umgestaltung läuft. Was die Fahrbahnfläche angeht, fallen ihm spontan noch zwanzig andere Straßen mit großen Problemen in dieser Hinsicht ein. Die Verkehrssicherungspflicht wird gewährleistet, aber es besteht kein Anspruch darauf, dass dies mittels entsprechender Pflastersteine geschehen muss.

 

Gemeinderat Frank Czioska hält dies für einen minimalen Aufwand, der diesen zentralen Platz schöner und liebenswerter machen würde.

  

Gemeinderat Gerhard Stein erkundigt sich, ob die Entschotterung der Flächen in Laudenbach am Friedhof begonnen hat. Dies erfolgte wohl nur auf den Flächen auf der Westseite, nicht aber auf den beiden Verkehrsinseln.

 

Bauamtsleiter Martin Hörr erläutert, dass die Entschotterung der Flächen stattgefunden hat und aufgrund des Frosts unterbrochen wurde. Ab morgen wird die Begrünung fortgesetzt. In Kürze wird auch eine Bekanntmachung bezüglich der Baumpatenschaften erfolgen. In dieser Woche erfolgte quasi der Startschuss. Die Begrünung der Verkehrsinseln erfolgt durch die Gemeinde als Anreiz zur Übernahme von Patenschaften für die Baumscheiben.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass alle Flächen nach und nach umgesetzt werden.

  

Der Bürgermeister schließt die Sitzung.