Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

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Ausgangsbeschränkungen aufgehoben

Artikel vom 26.01.2022

Land kehrt zu angepasstem Stufensystem zurück / Neue Corona-Verordnung

Update

Mit der Anpassung der Corona-Verordnung am 27. Januar und der Rückkehr ins Stufensystem sind die Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen im Rhein-Neckar-Kreis vorerst aufgehoben. Das gilt bereits ab dem 27. Januar. Mit der neuen Corona-Verordnung gelten Ausgangsbeschränkungen erst dann, wenn in Stadt- und Landkreisen während der geltenden Alarmstufe II die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 1.500 liegt.

Ursprüngliche Meldung (26.01.2021)

Weil der Rhein-Neckar-Kreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert von 500 Infektionen pro 100 000 Einwohnern überschritten hat, gelten ab Mittwoch, 26. Januar, nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen. Konkret bedeutet das: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen (Genesung liegt maximal 3 Monate zurück) ist, darf seine Wohnung oder Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Das hat der Rhein-Neckar-Kreis am Dienstagabend bekannt gegeben.

Als triftige Gründe im Sinne der Corona-Verordnung gelten unter anderem:

  • Berufsausübung
  • Inanspruchnahme medizinischer Leistungen
  • Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern
  • körperliche Bewegung allein im Freien
  • Besuch bestimmter Veranstaltungen wie Gemeinderatssitzungen 
  • Teilnahme an Einsätzen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Eine Übersicht des Landes gibt es hier unter Paragraph 17a, Absatz 2.

Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind Personen unter sechs Jahren oder Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Personen, die – in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung – glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen.

Wann treten die Ausgangsbeschränkungen wieder außer Kraft?

Die Ausgangsbeschränkungen treten wieder außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 500 unterschreitet. Die Maßnahme ist dann am Tag nach der Bekanntmachung durch das zuständige Gesundheitsamt aufgehoben.

Mit der von der Landesregierung für die kommenden Tage in Aussicht gestellten Änderung der Corona-Verordnung könnten die nächtlichen Ausgangssperren für nicht-immunisierte Personen schon früher gestrichen werden. In diesem Fall wird der Rhein-Neckar-Kreis die Öffentlichkeit umgehend informieren.