Fördermittel bis 2025
Förderprogramm gilt auch für private Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Förderzeitraum der Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ in Laudenbach auf Antrag der Gemeinde um zwei weitere Jahre bis zum 30.04.2025 verlängert. „Ich freue mich sehr über diese Entscheidung, die uns Planungssicherheit für aktuelle und geplante Projekte wie beispielsweise am Schillerplatz gibt“, erklärt Bürgermeister Benjamin Köpfle. Gerade in schwierigen Zeiten mit Corona-Pandemie, Kriegsfolgen wie Inflation und einer angespannten Bauwirtschaft sei dieser Bescheid enorm wichtig, so der Rathauschef. In der Vergangenheit wurde über die Ortskernsanierung neben privaten Baumaßnahmen unter anderem die Sanierung des Laudenbacher Rathauses oder die Abrissarbeiten am Schillerplatz bezuschusst. Aktuell ermöglicht das Programm der Gemeinde die Neugestaltung des Anton-Praetorius-Platzes neben der evangelischen Kirche. Die Baumaßnahmen hierzu sollen im Frühjahr abgeschlossen werden.
Einen besonderen Dank richtete der Rathauschef an den Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte, der die Gemeinde beim Verlängerungsantrag gegenüber dem zuständigen Ministerium und dem Regierungspräsidium unterstützt hatte. „Herr Dr. Schütte hatte jederzeit ein offenes Ohr und hat die Notwendigkeit einer erneuten Verlängerung unseres Antrags sofort erkannt. Ich danke ihm für seine unbürokratische und zielgerichtete Unterstützung,“ so Bürgermeister Benjamin Köpfle. Albrecht Schütte freut sich seinerseits über die Verlängerung des Sanierungsgebiets, womit die laufenden Maßnahmen abgeschlossen werden können: „Mit diesem Förderprogramm erhalten wir in Baden-Württemberg die Attraktivität unserer Ortskerne. Dazu braucht es natürlich eine Vollendung der begonnenen Projekte.“ Grundlage der Laudenbacher Ortskernsanierung ist die Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg, für die federführend das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zuständig ist. Sanierungsziele hat die Gemeinde im Jahre 2011 in einer Satzung festgehalten. Diese umfassen neben gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum auch private Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet für die – neben steuerlichen Vorteilen – Zuschüsse bis zu 5000 Euro beantragt werden können