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Flurbereinigungsverfahren verzögert sich erneut

Artikel vom 28.07.2023

Die Flurbereinigung im Laudenbacher Vorgebirge, konkret im Bereich „Obere Hassel“, wird sich um weitere zwei Jahre verzögern. Grund sind neue rechtliche Standards, nach denen die sogenannte „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)“ wiederholt werden muss.  

Bereits im Jahr 2011 wurde das Verfahren offiziell eingeleitet und hatte in den vergangenen Jahren immer wieder mit Verzögerungen zu kämpfen. Auslöser waren neben der herausfordernden Topografie auch diverse Grundstücksverhandlungen sowie Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligen Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange.

Im Zuge dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde trotz vorheriger Abstimmung und enger Einbindung eine sehr kritische Stellungnahme eines Naturschutzverbandes abgegeben. Nachdem ein weiteres Gespräch mit diesem Verband scheiterte und sogar eine Klageandrohung erfolgte, wurde in Absprache mit der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL), das weitere Vorgehen festgelegt. Insgesamt ist mit einer Verzögerung von zwei Jahren zu rechnen.

Köpfle & Nickel: "Ein großes Ärgernis"

„Die erneute Verzögerung ist ein großes Ärgernis für Teilnehmergemeinschaft, Eigentümer, Gemeinde, Winzer und Landwirte. Nach mittlerweile 12 Jahren Verfahrensdauer sehen wir das Ziel des Verfahrens, nämlich der Erhalt der artenreichen Kulturlandschaft und des Weinbaus, zunehmend in Gefahr“, erklären Bürgermeister Benjamin Köpfle und Alois Nickel, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft. Sollten die Planungen nicht zeitnah in die Umsetzung kommen, lasse sich der Trend, dass immer mehr Winzer ihre Grundstücke aufgeben und somit eine zunehmende Verbuschung die logische Konsequenz ist, nicht mehr aufhalten, zeigen sich Köpfle und Nickel besorgt.

Ohne die im Rahmen der Flurbereinigung bestehende Förderkulisse ist die Gemeinde Laudenbach nicht im Stande, die notwendigen Wegebaumaßnahmen zu finanzieren, die den ortstypischen Weinbau auch die kommenden Jahrzehnte sichern sollen. „Es kann nicht sein, dass immer wieder Bürokratieabbau gepredigt wird, aber solche Verfahren derart komplex und zeitaufwändig sind, dass sie am Ende komplett zu scheitern drohen“, beklagen Nickel und Köpfle.

Gemeinde und Teilnehmergemeinschaft fordern daher alle Verfahrensbeteiligten zum kooperativen und zügigen Handeln auf. Das schließe auch ein, dass ein Einvernehmen zu zwingend notwendigen Wegearbeiten wie im Bereich „Eichenhölle“ erzielt werden müsse. Das Verfahren dürfe sich nicht im Klein-Klein einzelner Detailfragen verlieren, sondern das Ziel der Flurbereinigung müsse wieder verstärkt ins Bewusstsein gerückt werden, so Bürgermeister und Vorsitzender abschließend.