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Feuer- und Grillstellen im Wald gesperrt

Artikel vom 15.06.2023

Wegen akuter Waldbrandgefahr hat das Kreisforstamt mit sofortiger Wirkung alle Feuer- und Grillstellen im Wald oder am Waldrand gesperrt. Das teilte der Rhein-Neckar-Kreis mit. Die Sperrung gilt ab sofort bis auf Widerruf und betrifft auch Laudenbach.

Trotz des nassen Frühjahrs herrscht mittlerweile nach den letzten trockenen und heißen Wochen hohe Waldbrandgefahr. Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex im Durchschnitt die Gefahrenstufe 4 für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal mögliche Stufe liegt bei 5, die Gefährdung ist also im Moment hoch.

Sperrung aller Feuerstellen und Grillplätze

Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt die Untere Forstbehörde alle Feuerstellen und Grillplätze in den Wäldern im Kreisgebiet bis auf Weiteres und bittet um Verständnis für die Entscheidung. Fast jeder Waldbrand in Deutschland wird übrigens durch Menschen ausgelöst. Zum einen gibt es immer wieder mutwillige Brandstiftungen, meist werden Waldbrände aber unabsichtlich durch mangelnde Vorsicht oder Unkenntnis der Gefahren ausgelöst. Hier spielt insbesondere das Rauchen im Wald eine Rolle.

Rauchverbot im Wald

Im Wald herrscht vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot. Insbesondere jetzt bei der hohen Waldbrandgefährdung sind alle Waldbesuchenden dazu aufgerufen, das Rauchverbot zu beachten und sich umsichtig im Wald zu verhalten. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt.  Die Untere Forstbehörde bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

Weitere Informationen und die Allgemeinverfügung gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises.