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Bürgerbüro informiert: Kinderreisepass abgeschafft

Artikel vom 31.01.2024

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe weiter gültig / Rechtzeitig neuen Pass beantragen

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen ab sofort nur noch den regulären Reisepass mit bordeauxrotem Einband und nicht sichtbarem Chip im Passdeckel. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit. Neue Anträge sollten rechtzeitig vor Ferienbeginn gestellt werden.

Das müssen Eltern jetzt beachten:

  • Rechtzeitig vor Ferienbeginn beantragen (mind. 6 Wochen)
  • Reisepässe für Kinder kosten 37,50 Euro statt 13 Euro
  • Vorteil: Sechs Jahre und weltweit gültig
  • Neuregelung seit Anfang 2024

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Nun brauchen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

Bereits ausgestellte Kinderpässe behalten Gültigkeit

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist. Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt maximal sechs Jahre (anders als für Erwachsene ab 24 Jahren, wo er erst nach zehn Jahren abläuft). Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht. 

Auswirkungen auf Reisen mit Kindern

Innerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraumes ist ein Personalausweis ausreichend. Auch bei den meisten übrigen europäischen Ländern ist dies der Fall. Eine Ausnahme ist unter anderem Großbritannien, wo ein Reisepass erforderlich ist. Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.

Elektronischer Kinderpass: Die Vorteile

Vorteile bietet ein elektronischer Reisepass für Kinder auf Reisen in Länder, die kein anderes Dokument akzeptieren, etwa die USA: Dort kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Bei einem Kinderreisepass war daher bisher mit dem alten Kinderreisepass zusätzlich ein Visum erforderlich. Mit dem elektronischen Reisepass hingegen ist die übliche ESTA-Registrierung möglich.

Rechtzeitig beantragen

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Antragstellung ca. 4 – 6 Wochen. Bei Kindern ab 6 Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden; Kinder ab 10 Jahre müssen zudem selbst unterschreiben. Das Bürgerbüro empfiehlt daher, gerade in Bezug auf die bevorstehenden Ferien, zeitnah die Reisepässe zu beantragen. Bitte beachten Sie auch, dass zur Antragstellung beide sorgeberechtigte Elternteile ihre Zustimmung geben müssen.

Kontakt

Fragen beantwortet das Bürgerbüro auch per E-Mail an buergerbuero(@)gemeinde-laudenbach.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 06201 7002 61, Telefonnummer: 06201 7002 67 und Telefonnummer: 06201 7002 68 .