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Gemeinde Laudenbach

Eheschließungen in Laudenbach

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist immer das Standesamt, bei dem einer der Anmeldenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Haben Sie keinen Wohnsitz in Laudenbach, möchten jedoch Ihre Eheschließung hier durchführen, ist für die Anmeldung das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Die Unterlagen werden uns dann übermittelt. Nach deren Eingang kann ein Termin für die Eheschließung mit dem hiesigen Standesamt vereinbart werden.

  • Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, daher kann diese frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen.
  • Die Trauungen finden im Trausaal der Gemeinde Laudenbach, 2. Obergeschoss statt. Ein barrierefreier Zugang zum Trauzimmer ist über den Fahrstuhl möglich.
  • Im Trausaal finden ca. 30 Personen Platz.

Nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kann die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfragen Sie bitte im Standesamt, da diese von Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit etc.) abhängig sind. In der Regel ist die Anwesenheit beider Partner erforderlich.

Bei der Eheschließung kann auf persönliche Wünsche der Eheschließenden eingegangen werden. Diese können während des Gesprächs über Ablauf und Gestaltung Ihrer Eheschließung gerne mit dem Standesbeamten erörtert werden.

Sprechzeiten im Standesamt

  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

weitere Termine nach Vereinbarung

http://www.gemeinde-laudenbach.de//rathaus-service/verwaltung/standesamt