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Gemeinde Laudenbach

Gemeinderatssitzung vom 25.01.2021

Artikel vom 10.06.2021

2021 – Gemeinderat – I – Öffentliche Sitzung

 

N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Montag, 25. Januar 2021

  

Auf der Tagesordnung stand und wurde beraten bzw. beschlossen:

 
  1. Fragestunde für Einwohner
     
  2. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach / Laudenbach für den Bereich des Bebauungsplans 70 „Kiefernweg“ in Hemsbach
     
  3. Stromlieferung für kommunale Liegenschaften und Straßenbeleuchtung; Festlegung der Ausschreibungskriterien; Beratung und Beschlussfassung
     
  4. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erdgas im Rahmen der 12. Bündelausschreibung ab Lieferbeginn 01.01.2022
     
  5. Neubau einer Hauptförderleitung ab dem Wasserwerk Hemsbach / Laudenbach bis zur Gemarkungsgrenze Hemsbach / Laudenbach in der Weschnitzsiedlung; Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des Ingenieurbüros Schulz mit den Ingenieurleistungen bis HOAI-Leistungsphase 5
     
  6. Beteiligung der Gemeinde in Baugenehmigungsverfahren
    6.1 Bauantrag auf Neubau von zwei Carports auf dem Grundstück Flst. 2738/8, Weimarer Straße.
     
  7. Bekanntgabe eines in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
     
  8. Bekanntgaben, Anfragen
  

1.    Fragestunde für Einwohner

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Es waren drei EinwohnerInnen anwesend.

 

Von der Möglichkeit, Fragen zu stellen, wurde kein Gebrauch gemacht.

   

2.  Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach / Laudenbach für den Bereich des Bebauungsplans 70 „Kiefernweg“ in Hemsbach

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Die Stadt Hemsbach beabsichtigt den Bebauungsplan 70 „Kiefernweg“ aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Hierzu ist der gemeinsame Flächennutzungsplan Hemsbach/Laudenbach zu ändern. Der Entwurf des Bebauungsplans, aus dem sich u.a. die Lage des Baugebiets ergibt, ist als Anlage beigefügt.

 

Der Gemeinderat der Stadt Hemsbach hat in der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2020 die entsprechende Beschlussempfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach / Laudenbach beschlossen. Im folgenden wird die Sitzungsvorlage der Stadt Hemsbach zitiert:

 

„Der Bebauungsplan 70 „Kiefernweg“ ist gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan stellt für die betreffende Fläche derzeit eine Grünfläche dar. Für die geplante Wohnnutzung gemäß Bebauungsplan 70 „Kiefernweg“ ist der Flächennutzungsplan mit der Darstellung einer Wohnbaufläche zu ändern.“

 

Nach Meinung der Verwaltung ist dem Gemeinsamen Ausschuss zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss zu beschließen.

  

Die Verwaltung stellt den Antrag:

 

„Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinsamen Ausschuss der „Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach/Laudenbach“:

 

Für den Bebauungsplan 70 „Kiefernweg“ in Hemsbach ist der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach / Laudenbach dergestalt zu ändern, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Hierzu ist der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für die 5. Änderung des Flächennuntzungsplanes zu fassen.“

  

Der Bürgermeister erläutert, dass seit 1987 ein gemeinsamer Flächennutzungsplan mit der Stadt Hemsbach im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft besteht zum Wohle beider Kommunen. Dies hat beispielsweise die Auswirkung, dass in der Regionalplanung der Bedarf an Wohnbauflächen in Hemsbach von Laudenbach mitversorgt wird, nachdem in Hemsbach die Möglichkeiten für Erweiterungen begrenzt sind. Kommunalpolitisch ist es Usus, gegenseitig möglichst wenig in die Bauleitplanung der anderen Gemeinde einzugreifen. Hier geht es um einen Bebauungsplan in Hemsbach. Der dafür notwendigen Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans muss auch die Gemeinde Laudenbach zustimmen.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erklärt, dass durch den vorliegenden Entwurf des künftigen Bebauungsplans eine Innenverdichtung ermöglicht werden soll, was grundsätzlich begrüßt wird. Der Wegfall von Grünflächen ist bedauerlich, an denen man auch innerorts als Insektenrefugium einen Bedarf hätte. Ausgleichsflächen werden Thema im Bebauungsplan sein, für den die Gemeinde Laudenbach auf Gemarkung Hemsbach nicht zuständig ist. Ihre Fraktion begrüßt die Innenverdichtung in Hemsbach und will der Planung der Nachbargemeinde nicht im Wege stehen. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

Gemeinderat Bernd Hauptfleisch räumt ein, dass es für Hemsbach nicht ganz einfach ist, Baugebiete zu erschließen. Grund dafür ist die massive Bebauung, die schon vor vielen Jahrzehnten entwickelt wurde. Seine Fraktion hat keine Einwände gegen diese partielle Erweiterung in Hemsbach. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Gemeinderat Frank Czioska hält den gemeinsamen Flächennutzungsplan für eine sinnvolle Angelegenheit. Die Bebauung ist Sache des Hemsbacher Gemeinderats, der zugestimmt hat, dort eine neue und attraktive Wohnbebauung zu ermöglichen zur Gegenfinanzierung der Hebelschule. Seine Fraktion hat allerdings gewundert, dass hier bereits Fakten geschaffen wurden. Dort ist schon vor der Abstimmung alles geräumt und gerodet worden. Bedauerlich ist, dass der alte Baumbestand restlos gerodet wurde und nicht versucht wurde, diesen in den Bebauungsplan zu integrieren. Das hat aber der Gemeinderat in Hemsbach zu verantworten. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat mit 17 Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Gemeinderat Gerhard Stein) folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach/Laudenbach:

Für den Bebauungsplan 70 „Kiefernweg“ in Hemsbach ist der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach / Laudenbach dergestalt zu ändern, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Hierzu ist der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für die 5. Änderung des Flächennuntzungsplanes zu fassen.“

     

3.    Stromlieferung für kommunale Liegenschaften und Straßenbeleuchtung; Festlegung der Ausschreibungskriterien; Beratung und Beschlussfassung

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Die Stromlieferverträge mit der Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH für die kommunalen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung wurden durch den Energieversorger fristgerecht zum 31.03.2021 gekündigt.

 

Bisher hat die Gemeinde Laudenbach zusammen mit weiteren sechs Kommunen und vier Zweckverbänden eine europaweite „Bündelausschreibung“ der Stromlieferung, mit Unterstützung der Kliba sowie der Hessen-Energie GmbH, durchgeführt.

 

Die Ausschreibung der weiteren Stromlieferung soll, auch auf Vorschlag der Kliba, mit der Gt-Service GmbH durchgeführt werden. Die Gt-Service GmbH ist eine Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetages Baden-Württemberg. Der Vorteil ist hier, dass die Ausschreibung der Stromlieferung aus einer Hand erfolgen kann.

 

Der Zeitraum für die weitere Stromlieferung soll bis zum 31.12.2023 festgelegt werden. Die Option, den Liefervertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, soll wieder mit aufgenommen werden.

 

Als Lieferbeginn wird, aufgrund der umfangreichen Datenerfassung und der europaweiten Ausschreibung, der 01.07.2021 festgelegt. Die Stromlieferung für den Zeitraum ab dem Vertragsende mit der EVD am 31.03.2021 und dem Vertragsbeginn mit dem neuen Stromlieferanten am 01.07.2021 würden die Stadtwerke Viernheim zu den derzeitigen Konditionen der EVD übernehmen. Das Angebot der EVD für die Stromlieferung in diesem Zeitraum war mit einem Aufschlag auf die bisherigen Preise versehen. 

 

In den zurückliegenden Ausschreibungen wurden die jeweiligen Abnahmestellen in zwei Lose eingeteilt. In dem Los 1 wurden die Lastgang gemessenen Abnahmestellen (Großverbraucher) und im Los 2 die Ein- und Zweitarifzähler aufgenommen. Eine getrennte Vergabe von Los 1 und Los 2 ist dadurch möglich. Dies soll ebenfalls so beibehalten werden. 

 

Im Hinblick auf das Thema der Stromerzeugung wurde bereits ab 2015 der Bezug von 100 % Ökostrom zugrunde gelegt und soll auch bei der anstehenden Ausschreibung weiter übernommen werden.

 

Die Kosten für die Ausschreibung werden für die einzelnen Kommunen und Zweckverbände anteilig über die jeweiligen Stromabnahmestellen aufgeteilt. Für die Gemeinde Laudenbach belaufen sich die Kosten auf rund 1.000,- € netto.

  

Die Verwaltung stellt den Antrag:

 
  1. „Der Gemeinderat beschließt, die „Bündelausschreibung“ für die Stromlieferung der kommunalen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung mit der Gt-Service GmbH durchzuführen.
  2. Als Bezugszeitraum werden 2,5 Jahre, vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2023, festgelegt. Darüber hinaus besteht die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
  3. Die Stromerzeugung wird auf 100 % Ökostrom festgesetzt.
  4. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.
  5. Die Stromlieferung für den Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 übernehmen die Stadtwerke Viernheim.“
  

Der Bürgermeister erläutert, dass der bisherige Energieversorger alle Verträge mit den beteiligten Kommunen und Zweckverbänden gekündigt hat, was bei älteren Verträgen aufgrund der Preisentwicklung nicht ungewöhnlich ist. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Kollegen des Bürgermeister-Sprengels wurde vereinbart, auch diesmal wieder eine Bündelausschreibung durchführen zu wollen. Aufgrund der höheren Abnahmemenge verspricht man sich davon Ausschreibungsvorteile und günstigere Preise. Wie bereits 2015 will man auch diesmal 100 % Ökostrom ausschreiben.

 

Gemeinderat Oliver Kohl hofft ebenfalls, dass man mit der Bündelausschreibung auch diesmal Preisvorteile erzielen wird. Seine Fraktion ist daher mit der Vorgehensweise einverstanden, zumal man damit gute Erfahrungen gemacht hat in der Vergangenheit. Schon damals hat sich seine Fraktion für 100 % Ökostrom eingesetzt und auch diesmal soll dies Bedingung für eine Beauftragung sein. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer weist darauf hin, dass im Vorfeld viele Fragen mit der Verwaltung geklärt werden konnten und sie bedankt sich herzlich für die geduldigen Gespräche und die konstruktive Aufklärung. Es ist sinnvoll und kostensparend, die Ausschreibung wieder durch die Gt-Service GmbH durchführen zu lassen. Insbesondere wird die Absicht begrüßt, auch weiterhin auf den Bezug von 100 % Ökostrom zu setzen. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, über die einzelnen Punkte des Verwaltungsantrags im Block zu beschließen. Diesem Vorschlag wird aus dem Gremium nicht widersprochen.

  

Beschluss:

 
  1. „Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig, die „Bündelausschreibung“ für die Stromlieferung der kommunalen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung mit der Gt-Service GmbH durchzuführen.
  2. Als Bezugszeitraum werden 2,5 Jahre, vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2023, festgelegt. Darüber hinaus besteht die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
  3. Die Stromerzeugung wird auf 100 % Ökostrom festgesetzt.
  4. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. 
  5. Die Stromlieferung für den Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 übernehmen die Stadtwerke Viernheim.“
     

4.  Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erdgas im Rahmen der 12. Bündelausschreibung ab Lieferbeginn 01.01.2022

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Analog zur Ausschreibung der Stromlieferverträge beabsichtigt die Verwaltung, künftig auch die Gaslieferverträge über die GT-Service GmbH im Rahmen einer Bündelausschreibung ausschreiben und beauftragen zu lassen.

Die Verwaltung erwartet sich hiervon neben einem rechtssicheren Ausschreibungsverfahren vor allem eine Kostenreduktion aufgrund der zahlreichen beteiligten Kommunen unter dem Dach der GT-Service.

 

Die Gaslieferverträge mit der Stadtwerke Weinheim GmbH wurden fristgerecht zum 30.09.2021, mit Ausnahme der Abnahmestelle Rathaus/Feuerwehrhaus zum 30.06.2021, gekündigt.

 

Der Zeitraum für die weitere Gaslieferung soll bis zum 31.12.2024 festgelegt werden.

Die Option, den Liefervertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, soll mit aufgenommen werden.

 

Als Lieferbeginn wird, aufgrund der umfangreichen Datenerfassung und der europaweiten Ausschreibung, der 01.01.2022 festgelegt. Die Gaslieferung für den Zeitraum ab dem Vertragsende mit der Stadtwerke Weinheim GmbH am 30.09.2021 bzw. dem 30.06.2021 und dem Vertragsbeginn mit dem neuen Gaslieferanten am 01.01.2022 würden die Stadtwerke Weinheim zu den derzeitigen Konditionen übernehmen.

   

Die Verwaltung stellt die Anträge:

 
  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 20.11.2020 nebst Anlagen zur Kenntnis.
  1. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Gemeinde Laudenbach ab 01.01.2022 dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
  1. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibungen Erdgas, an denen die Gemeinde Laudenbach teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde Laudenbach vorzunehmen.
  1. Die Gemeinde Laudenbach verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
 
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Erdgas mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Erdgas über die Gt-service GmbH auszuschreiben:
  • Für die Abnahmestelle Rathaus/Feuerwehrhaus: Erdgas mit einem Anteil von 25 % Bioerdgas
  • Für alle anderen 5 Abnahmestellen (Grundschule, Kindergarten/Krippe, Sportplatz, Bergstraßenhalle und Bauhof): Erdgas mit einem Anteil von

10 % Bioerdgas

  

Der Bürgermeister erläutert, dass Laudenbach bisher nicht an Bündelausschreibungen für den Gasbezug teilgenommen hat. Es handelt sich um eine landesweite Bündelausschreibung und man rechnet mit einer dreistelligen Anzahl an beteiligten Kommunen. Auch hier verspricht man sich von der Teilnahme entsprechende Preisersparnisse im Vergleich zu den aktuellen, etwas älteren Verträgen. Im Vorfeld ist das Thema Biogasanteil aufgekommen. Bei der Gt-Service GmbH wurden die Kostensteigerungen durch die einzelnen Biogasanteile nachgefragt, was sich im Voraus leider nicht so genau sagen lässt. Die Verwaltung schlägt die Teilnahme an der Ausschreibung mit den genannten Biogasanteilen vor. Im Nachgang hat der Abnehmer jederzeit das Recht, beim Lieferanten einen Teil des Erdgases durch Biogas zu substituieren mit einer konkreten Aussage über die jährlichen Mehrkosten. Über eine Erhöhung des Biogasanteils vor dem Hintergrund des Klimaschutzkonzeptes kann dann der Gemeinderat jederzeit Beschluss fassen.

 

Gemeinderat Oliver Kohl erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Bündelausschreibung in der Hoffnung, auch hier einen Kostenvorteil zu generieren.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Aufklärung von Fragen im Vorfeld. Auch beim Erdgas erachtet ihre Fraktion die Beauftragung der Gt-Service GmbH mit einer Bündelausschreibung für sinnvoll und kostenersparend. Es trägt in jedem Fall zur Rechtssicherheit bei und erspart sehr viel Aufwand. Besonders wichtig ist die Möglichkeit der dauerhaften Beauftragung an Gt-Service sowie die jederzeit mögliche Änderung und Ausweitung der Biogasanteile. Ihre Fraktion wünscht, dass der Biogasanteil in Zukunft stetig erhöht wird, sobald sich die finanzielle Situation des Gemeindehaushalts bessert, möglichst bis irgendwann auf 100 %. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

Gemeinderat Gerhard Stein führt aus, dass seit diesem Jahr der Ökostromanteil in Deutschland bei 25 Euro liegt, was deutlich zu wenig ist im Hinblick auf den jährlichen Schaden durch CO2. Wenn man bedenkt, dass in Deutschland jedes Jahr 5 Euro hinzukommen sollen, dann ist dies ein trauriges Spiel. Es ist nachgewiesen, dass ein CO2- Zuschlag unter 100 Euro eigentlich keine Wirkung hat, um den Ausstoß zu reduzieren. Ihm fehlen in der Ausschreibung Aussagen darüber, wie sich der gute Energieversorger aktiv für den Ausbau erneuerbarer Energien im eigenen Land einsetzt. Es ist ihm bewusst, dass es schwierig ist, mehr als 10 oder 20 % zu bekommen. Aber als Gemeinde muss man Visionen haben, wie man den CO2-Austoss reduzieren will. Dies wird Geld kosten, aber man muss Motivationen entwickeln zur möglichst schnellen Reduzierung des CO2-Austoßes. Letztendlich muss der Verbraucher viel Geld ausgeben, damit die notwendigen Motivationen geschaffen werden. Er persönlich wird gegen den Verwaltungsantrag stimmen, da die vorgesehenen 10 % Biogasanteil mindestens 20 % betragen müssten.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass CO2-Bepreisungen und ähnliches Sache des Deutschen Bundestags ist und nicht des Gemeinderats. Natürlich kann man die Position vertreten, dass dieser Anteil höher sein muss, aber immerhin geht die Gemeinde von Null auf 10 %. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

 

Gemeinderat Joachim Kerzmann erklärt, dass seine Fraktion die Angelegenheit so sieht wie die Vorredner. Man darf die 10 % Biogasanteil nicht nur nach Kosten bewerten, sondern man hat dadurch auch CO2- Einsparungen im Sinne des Klimaschutzkonzepts. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, über die einzelnen Punkte des Verwaltungsantrags im Block zu beschließen. Diesem Vorschlag wird aus dem Gremium nicht widersprochen.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung fasst der Gemeinderat mit 17 Stimmen bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Gerhard Stein) folgende Beschlüsse:

 
  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 20.11.2020 nebst Anlagen zur Kenntnis.
  1. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Gemeinde Laudenbach ab 01.01.2022 dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
  1. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibungen Erdgas, an denen die Gemeinde Laudenbach teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde Laudenbach vorzunehmen.
  1. Die Gemeinde Laudenbach verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Erdgas mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Erdgas über die Gt-service GmbH auszuschreiben:
  • Für die Abnahmestelle Rathaus/Feuerwehrhaus: Erdgas mit einem Anteil von 25 % Bioerdgas
  • Für alle anderen 5 Abnahmestellen (Grundschule, Kindergarten/Krippe, Sportplatz, Bergstraßenhalle und Bauhof): Erdgas mit einem Anteil von

10 % Bioerdgas.“

    

5.    Neubau einer Hauptförderleitung ab dem Wasserwerk Hemsbach / Laudenbach bis zur Gemarkungsgrenze Hemsbach / Laudenbach in der Weschnitzsiedlung;

Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des Ingenieurbüros Schulz mit den Ingenieurleistungenbis HOAI-Leistungsphase 5

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An der Hauptförderleitung (öffentliche Wasserversorgungsleitung) sind in den letzten Jahren wiederholt Wasserrohrbrüche zu verzeichnen gewesen. Zuletzt ereigneten sich am 02.12.2020 gleich drei Rohrbrüche im Bereich des o.g. Leitungsverlaufes. Das Orten und Reparieren eines Lecks ist aufwendig, da die Hauptförderleitung, von der alle Haushalte im Ort abhängig sind, durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (bewirtschaftetes Ackerland) eines Privatgrundstücks verläuft.

 

Es ist daher in 2022 angedacht eine neue Hauptförderleitung zu verlegen, welche vom Wasserwerk bis zur Gemarkungsgrenze Hemsbach / Laudenbach unter öffentlichen Feldwegen verläuft. Die Stadt Hemsbach hat ihre Transportleitung aufgrund des schlechten Zustandes bereits in 2016 erneuert.

 

Das Ingenieurbüro Schulz aus Hirschberg wurde durch die Verwaltung mit der Erstellung einer groben Kostenschätzung für die notwendigen Tiefbauarbeiten beauftragt. Es verfügt über langjährige Erfahrungen und ist schon länger für die Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach / Laudenbach tätig. Weiterhin hat die Firma IB Schulz die Bauleitung für die Arbeiten der Stadt Hemsbach zur Erneuerung deren Transportleitung in 2016 übernommen und verfügt somit gerade im Wasserleitungsbau des Wasserschutzgebietes über fundierte Kenntnisse. 

 

./.  Das Honorarangebot des Ingenieurbüros Schulz ist in Kopie den Fraktionen beigefügt. Zudem erhalten die Fraktionen die grobe Kostenschätzung und den angebotenen Ingenieurvertrag zur Kenntnis.

 

Das Ingenieurbüro Schulz bietet die Leistungsphasen 3 bis 5 zur Planung der Wasserversorgung jeweils mit 50 % über dem Mindestsatz der Honorarzone II gemäß HOAI 2013 an. Die Leistungsphase 2 wird auf Nachweis mit einem Betrag in Höhe von etwa 7.000 Euro netto angeboten. Die Nebenkostenpauschale beträgt für die Leistungsphasen 2 – 5 jeweils 3 %. Weiterhin werden zusätzliche Leistungen (Vermessungsarbeiten und Statik) zu Pauschalsummen angeboten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind die o. g. Leistungs- und Honorarangebote angemessen. Die Mittel bis zur HOAI-Leistungsphase 5 sind im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Die Planung hat in 2021 zu erfolgen, damit ab 2022 mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden kann. Die Gesamtkosten der Tiefbaumaßnahme (ohne Ingenieurleistungen) werden auf ca. 676.100 Euro netto kalkuliert.

 

Die Verwaltung stellt den Antrag:

 

„Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Ingenieurbüros Schulz, Beethovenstr. 6, 69493 Hirschberg, mit den Ingenieurleistungen bis HOAI-Leistungsphase 5 für den Neubau einer Hauptförderleitung ab dem Wasserwerk Hemsbach / Laudenbach bis zur Gemarkungsgrenze Hemsbach / Laudenbach in der Weschnitzsiedlung auf der Grundlage des Honorarangebots vom 17.12.2020.“

  

Der Bürgermeister verweist auf die Sitzungsvorlage und erteilt das Wort an den stellv. Bauamtsleiter Markus Dorn.

 

Der stellv. Bauamtsleiter Markus Dorn erläutert, dass es allein im Dezember letzten Jahres zu drei Rohrbrüchen gekommen ist. In den letzten Jahren tritt immer mindestens ein Rohrbruch auf mit jeweiligen Kosten zwischen 3000 und 10000 Euro für die Suche und Behebung der Schadstelle. Die Verwaltung hat mit dem Ingenieurbüro Schulz Kontakt aufgenommen zu Ermittlung der Kosten für eine Reparatur der Leitung zwischen dem Wasserwerk und der Gemarkungsgrenze Hemsbach/ Laudenbach. Die entsprechende Kostenschätzung liegt dem Gremium vor, ebenso das Angebot für die Ingenieurleistungen bis zur Leistungsphase 5.

 

Gemeinderat Frank Czioska geht davon aus, dass es sich um keine Investition der Gemeinde im Finanzhaushalt handelt, sondern im Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs abgewickelt wird über eine Kreditaufnahme.

 

Kämmereiamtsleiterin Silvana Gramlich bestätigt dies.

 

Gemeinderat Sascha Horneff weist darauf hin, dass nur eine Hauptleitung besteht. In den letzten Jahren ist es zu 14 Rohrbrüchen gekommen, was einen Handlungsbedarf belegt. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Gemeinderat Jürgen Kraske hält die aufgezeigte Lösung für plausibel und erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Gemeinderat Frank Czioska erklärt, dass die öffentliche Wasserversorgung eine wichtige Dienstleistung der Gemeinde ist. Die zahlreichen Wasserrohrbrüche lassen Schlimmeres erwarten, wenn man nicht tätig wird. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung des Ingenieurbüros Schulz, Beethovenstr. 6, 69493 Hirschberg, mit den Ingenieurleistungen bis HOAI-Leistungsphase 5 für den Neubau einer Hauptförderleitung ab dem Wasserwerk Hemsbach / Laudenbach bis zur Gemarkungsgrenze Hemsbach / Laudenbach in der Weschnitzsiedlung auf der Grundlage des Honorarangebots vom 17.12.2020.“

  
  1. Beteiligung der Gemeinde in Baugenehmigungsverfahren
 

6.1 Bauantrag der Bauherrengemeinschaft Maximilian Michaelis und Andreas Kohl, Weimarer Straße 6 + 2, 69514 Laudenbach

 

Bauvorhaben: Neubau von zwei Carports

 

Bauort:             Flst.-Nr. 2738/8, Weimarer Straße, 69514 Laudenbach

 

Von Seiten zweier Eigentümer der Reihenhäuser der Weimarer Straße ist geplant auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2738/8 zwei baugleiche Carports zu errichten.

 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, weshalb das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34, 36 BauGB erforderlich ist. Maßgeblich für die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Einfügen des Vorhabens in die vorhandene Umgebungsbebauung gemäß §§ 34, 36 BauGB.

 

Der geplante Standort der Carports kann aus dem beiliegenden Lageplan entnommen werden und schließt an eine bereits vorhandene Garagenzeile, welche in 2010 bereits um vier Fertiggaragen erweitert wurde, an.

 

Im Vergleich zur vorhandenen Garagenzeile sind nunmehr zwei Carports im Anschluss an die nördlichen Garagen geplant. Als Grund, dass nunmehr Carports und keine Garagen als Erweiterung der Garagenzeile errichtet werden sollen, wurde der Verwaltung insbesondere genannt, dass die Carports die Möglichkeit bieten E-Ladestationen im Bereich der überdachten Stellplätze zu integrieren. Dies wäre bei der Errichtung einer Garage nicht möglich.

 

Aus städtebaulicher Sicht ist für die Verwaltung wesentlich, dass die Garagen- und Carportzeile ein einheitliches städtebauliches Bild abgibt und nicht zu viele unterschiedliche Garagenhöhen, Dachformen und Dachneigungen vorhanden sind.

 

Die beiden baugleich geplanten Carports fügen sich nach Ansicht der Verwaltung bzgl. Dachform (flachgeneigtes Dach) und Höhe gut in die vorhandene Garagenzeile ein. Der auf dem Grundstück vorhandene Revisionsschacht soll zudem nicht überbaut werden.

 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen. Eine Nachbareinwendung liegt nicht vor.

 

Die Zuständigkeit für die Beurteilung von bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten liegt bei der Baurechtsbehörde.

 

B e s c h l u s s v o r s c h l a g:

 

„Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34, 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau von zwei Carports auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2738/8, Weimarer Straße in Laudenbach.“

  

Der Bürgermeister erteilt das Wort an den stellv. Bauamtsleiter Markus Dorn.

 

Der stellv. Bauamtsleiter Markus Dorn erläutert, dass es vor ein paar Jahren schon einmal einen Antrag auf Errichtung von Garagen gegeben hat. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsgrundstück, an welchem auch die Gemeinde selbst Anteile hat. Den Garagen hat der Technische Ausschuss damals zugestimmt. Jetzt wird beantragt, anstatt der Garagen Carports baugleich zu errichten. Der Hintergrund für die Errichtung von Carports ist, dass man dann leichter eine E-Ladestation für die Fahrzeuge einrichten kann. Die Verwaltung hat sich daher für eine positive Beschlussvorlage entschieden.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass mit den Antragstellern ein Vor-Ort-Termin durchgeführt wurde, in welchem diese die Situation erläutern konnten. Es soll eine private Ladestation installiert werden, die mehrere Fahrzeuge parallel versorgen soll. Dies ist bei Garagen aufgrund der Leitungsführung nicht zu realisieren.

 

Gemeinderat Jörg Werner weist darauf hin, dass bereits die Hälfte der Fläche durch eine große Tanne wie bei einem Carport abgedeckt wird. Nichtsdestotrotz ist der Platz zur gewünschten Errichtung der Carports frei. Seine Fraktion findet die Schaffung von E-Ladestationen gut sowie die städtebaulich einheitliche Gestaltung der Carports, wie von der Verwaltung ausgeführt. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Gemeinderätin Judith Izi meint, dass die geplanten Carports optisch zwar nicht ganz so schön sind, aber zweckmäßig. Die vorgesehene Einrichtung einer E-Ladestation wird befürwortet. Schön wäre noch eine Dachbegrünung der Carports. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion, da keine Versagungsgründe gesehen werden.

 

Gemeinderat Joachim Kerzmann sieht ebenfalls keine Versagungsgründe und erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung erteilt der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34, 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau von zwei Carports auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2738/8, Weimarer Straße in Laudenbach.“

    

7.    Bekanntgabe eines in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses

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Über diesen Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung berichtet.

  

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 18.12.2020 beschlossen hat, den Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück in der Weimarer Straße 3 mit dem AWO Ortsverein Laudenbach e.V. um weitere 20 Jahre bis zum 31.12.2046 zu verlängern und damit auch das soziale Engagement der AWO für den Ort zu bekräftigen. Im Zuge dessen wurde zudem der Erbbauzins zum 01.01.2021 auf 20 Euro pro Jahr angehoben.

    

8.    Bekanntgaben, Anfragen

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Der Bürgermeister gibt bekannt, dass mit dem neuen Kindergartenjahr ein zentrales Vormerkverfahren für die Kitas ähnlich wie beispielsweise in Weinheim und Hemsbach eingeführt wird. Hintergrund dafür ist die Bedarfsplanung und die einfachere Steuerung der Neuanmeldungen. Die eigentliche Anmeldung wird nach wie vor bei der jeweiligen Einrichtung erfolgen. Die Vormerkung für einen Platz erfolgt künftig online. Das entsprechende Programm wird kostenfrei durch den KVJS zur Verfügung gestellt und erleichtert die Verwaltung der freien Plätze, welche nach wie vor knapp sind. Es kann daher nicht garantiert werden, dass jedem Wunsch entsprochen werden kann. Das System startet zum 01.02.2021 und gilt für alle Kinder, die ab dem 01.09.2021 die Einrichtungen besuchen werden. Alle Eltern sind entsprechend angeschrieben worden. Die Verwaltung steht für Fragen gerne zur Verfügung.

  

Der Bürgermeister informiert darüber, dass bezüglich der Impfkampagne die Bürgerinnen und Bürger der höchsten Priorität ab 80 Jahre von der Verwaltung ein Schreiben erhalten mit Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung. Es ist ein pauschaler Transportservice mit einem Taxiunternehmen organisiert worden für nicht mehr mobile Personen. Mit der Initiative „Laudenbach hilft“ wurde ein Servicetelefon eingerichtet. Aus den letzten Tagen liegen Rückmeldungen vor, dass keine Termine zu erhalten sind, was darauf zurückzuführen ist, dass zu wenig Impfstoff zur Verfügung steht. Dies bedeutet eine harte Geduldsprobe, denn die Impfbereitschaft ist gerade in dieser Risikogruppe sehr groß. Leider kann die Gemeinde daran nichts ändern, denn die Organisation liegt bei Land und Bund. Es ist auch angeregt worden, die Namen der Ansprechpartner am Servicetelefon zu nennen. Diesen Wunsch kann er nachvollziehen. Man hat sich aber gegen die Veröffentlichung einer Namensliste entschieden. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Initiative und es werden nicht immer die gleichen Personen am Telefon sein. Er will sich für dieses ehrenamtliche Engagement ganz herzlich bedanken. Er nennt die derzeit aktuellen Ansprechpartner.

  

Gemeinderat Sascha Horneff weist darauf hin, dass die Straßenbeleuchtung oberhalb des Sportplatzes in der Dr.- Werner- Freyberg- Straße sehr dunkel ist und modernisiert werden muss. Die Beleuchtung ist nicht defekt, aber alt.

 

Der Bürgermeister sagt eine Überprüfung zu.

  

Gemeinderätin Ulrike Schweizer erkundigt sich nach der Auslastung der Notbetreuung in den Kitas und in der Grundschule.

 

Der Bürgermeister kann dies nicht pauschal beantworten, da die Zahl aufgrund persönlicher Verhältnisse immer wieder schwankend ist. Grob liegt die Auslastung bei einem Viertel bis einem Drittel der regulären Belegung mit steigender Tendenz.

   

Der Bürgermeister schließt die Sitzung.

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