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Gemeinde Laudenbach

Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021

Artikel vom 10.06.2021

2021 – Gemeinderat – IV – Öffentliche Sitzung

 

N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Montag, 19. April 2021

 

Auf der Tagesordnung steht und wird beraten bzw. beschlossen:

 
  1. Fragestunde für Einwohner
     
  2. Baugebiet „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“;
    Sonderfinanzierung der kommunalen Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahme
     
  3. Baugebiet „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“;
    Neubildung des Umlegungsausschusses zur Durchführung der Umlegung „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“
     
  4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
     
  5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
     
  6. Bekanntgaben, Anfragen
  

1.    Fragestunde für Einwohner

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Es waren 19 Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

 

Herr Hans-Jürgen Moser, Im Weidengarten 2, weist darauf hin, dass sich die Straßen im „Kisselfließ“ in einem reinen Wohngebiet befinden. Einige Eltern dort haben die Bitte um Prüfung geäußert, ob man die fünf Straßen als verkehrsberuhigt mit den entsprechenden Verkehrszeichen ausweisen kann. Leider halten sich viele Leute nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Eine verkehrsberuhigte Zone bzw. Spielstraße ist wünschenswert, da viele Kinder auf der Straße spielen gerade in Zeiten der Pandemie. Des Weiteren ist es eine große Bitte vieler Anwohner, dass der Gemeinderat nochmals darüber nachdenkt, bei der Straße „Im Kisselfließ“ Verkehrsveränderungen durchzuführen. Nach dem ablehnenden Beschluss hat man das Gefühl, dass das Rasen immer schlimmer geworden ist. Die Autofahrer halten sich nahezu an keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

 

Der Bürgermeister korrigiert, dass es sich beim 1. Bauabschnitt „Kisselfließ“ nicht um ein reines, sondern um ein allgemeines Wohngebiet handelt, was aber auf verkehrsberuhigende Maßnahmen nicht unbedingt Auswirkungen hat. Die angesprochene Gesamtsituation ist bekannt und leidig. Man steht diesbezüglich im regelmäßigen Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde. In diesem Zusammenhang bestand auch schon für die Wohn- und Stichstraßen die geäußerte Überlegung. Allerdings ist dies verkehrsrechtlich nicht ganz einfach und man muss sich der Konsequenz bewusst sein, dass bei einer Verkehrsberuhigung beispielsweise Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist, wofür konkrete Vermessungen stattfinden müssen. Er ist gerne bereit, die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich im Gremium zur Diskussion zu stellen, aber dies müsste dann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, denn die Gemeinde kann es nicht selbst beschließen. Wie die Prüfung dieser Behörde letztlich ausgeht, kann man nicht sagen. Bezüglich der Straße „Im Kisselfließ“ ist das Ergebnis der Diskussion im Gemeinderat bekannt, der sich mehrheitlich gegen diese Maßnahme entschieden hat. Man hat sich jedoch darauf verständigt, dass im Zusammenhang mit der Realisierung des 2. Bauabschnitts über die Gestaltung dieser Straße gesprochen wird. Der aktuelle Zustand ist allen bewusst. Die Verwaltung erhält sehr häufig zu Recht Beschwerden über zu schnelles Fahren, aber die Gemeinde ist keine eigenständige Verkehrsbehörde und der Rhein-Neckar-Kreis ist für die Überwachung zuständig. Gerade in dieser Straße gibt es mittlerweile sehr regelmäßige Kontrollen, aber kaum ist eine „Blitzerstelle“ eingerichtet, steht dies nur Minuten später im Internet. Hier besteht eine gewisse Ambivalenz zwischen dem Wunsch, mit entsprechenden Strafen eine Einsicht bei den Rasern herbeizuführen, und der Bestrebung, die Autofahrer vor stattfindenden Kontrollen zu warnen. Am Ende wäre allen gedient, wenn sich alle einfach an die Regeln halten würden. Dann hätte man die ganze Diskussion nicht.

  

Frau Mechthild Ludwig, Hambacher Tal, erklärt, dass sie jahrelang in Laudenbach im Kindergarten gearbeitet hat und sich für einen Bauplatz im 2. Bauabschnitt „Kisselfließ“ interessiert. Sie will wissen, ob es bei einem Kauf von der Gemeinde einen Bau- Zwang innerhalb einer bestimmten Zeit gibt und ob dies im Bebauungsplan festgeschrieben ist. Nachdem ursprünglich 2021 Baubeginn sein sollte, fragt sie zudem, wie die weiteren Schritte geplant sind, ob die Verzögerung erklärbar ist, ob man Bauplätze von der Gemeinde kaufen kann oder von der MVV und wie sich die Preise gestalten.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass er auf viele Fragen noch keine Antwort geben kann, da der Gemeinderat darüber noch nicht befunden hat. Es gibt nämlich noch keinen Bebauungsplan, sondern lediglich einen Vorentwurf aus dem Jahr 2017. Im Zuge der Offenlage dieses Entwurfs sind vom Regierungspräsidium Karlsruhe Einwendungen gekommen, die eine sehr lange Abstimmung nötig gemacht haben. Diese befindet sich in den letzten Zügen, weshalb das Thema heute wieder auf der Tagesordnung steht. In einer der nächsten Sitzungen wird die Abwägung der privaten und behördlichen Einwendungen erfolgen und das Bebauungsplanverfahren wird vorankommen. Bis zum Beschluss über den endgültigen Bebauungsplan wird es noch etwas dauern, erst dann wird der Gemeinderat auch zur Vermarktung und zur Höhe des Preises Stellung nehmen. Mit Sicherheit wird es am Ende auch Grundstücke geben, welche die Gemeinde veräußert. Bisher gibt es in Grundstücksverträgen der Gemeinde in der Regel eine Bauverpflichtung von zwei Jahren, aber auch dies hat der Gemeinderat noch nicht festgelegt. Die Brachflächen im 1. Bauabschnitt stehen allesamt im Privateigentum. Die Gemeindegrundstücke sind alle bebaut, was auch das Ziel im 2. Bauabschnitt sein dürfte.

 

Frau Mechthild Ludwig hakt nach, ob somit jetzt kein neuer Bebauungsplan vorliegt.

 

Der Bürgermeister stellt klar, dass es noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, sondern einen Vorentwurf. Das Bebauungsplanverfahren umfasst mehrere Schritte. Über die Einsprüche aus der Offenlegung des Vorentwurfs muss der Gemeinderat noch befinden. Erst später kann er den finalen Plan beschließen.

  

Herr Lothar Krämer, Uhlandstr. 6, fragt, ob im 2. Bauabschnitt „Kisselfließ“ die MVV Regioplan noch beteiligt ist. Im Vorentwurf wurden Zahlen festgelegt zur Grundstücksbewertung und zu den Umlegungskosten. Er will wissen, worauf diese basieren. Auffallend ist der Geländeabzug von 45%, der sehr hoch und im Baugesetz so nicht verankert ist. Dort wird von 30% gesprochen.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass die MVV Regioplan der Erschließungsträger des Baugebiets ist. Die Zahlen basieren auf den vom Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwerten und werden im künftigen Verfahren aktualisiert und durch den Umlegungsausschuss festgelegt. Es geht hier um eine freiwillige Umlegung, nicht um eine gesetzliche. Bei der freiwilligen Umlegung ist der Flächenabzug ein Verhandlungsergebnis.

  

2.  Baugebiet „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“;

Sonderfinanzierung der kommunalen Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahme

   

Die Verwaltung verweist auf die in den letzten Wochen im Gemeinderat verhandelten Grundstücksgeschäfte im Gewann Untere Kisselfließ. Durch die Konkretisierungen im Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren stehen nun erste Grundstückskäufe an, für die liquide Mittel im Gemeindehaushalt benötigt werden.

Um den Haushalt mit den zeitnah anfallenden Auszahlungen über die Laufzeit des Verfahrens bis hin zu den ersten Einnahmen durch Grundstücksverkäufe aus dem Baugebiet nicht zusätzlich zu belasten, soll ein Sonderfinanzierungsvertrag über die Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahmen in Kürze abgeschlossen werden.

Bereits im Vorbericht des Haushaltsplans 2019 wurde für das Vorhaben eine Sonderfinanzierung angedacht, die in der Haushaltsverfügung für den Haushaltsplan 2019 vom Kommunalrechtsamt als gangbaren Weg anerkannt wurde.

 

Aufgrund der zu erwartenden Rechtsgeschäfte und Erschließungskosten schlägt die Verwaltung vor, den Finanzierungsrahmen auf 8,5 Mio. € zu setzen.

 

Der Vertrag über eine Sonderfinanzierung stellt ein kreditähnliches Rechtsgeschäft gem. § 87 Abs. 5 GemO dar, welches der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedarf. Folge des Rechtsgeschäfts ist, dass sowohl die Abwicklung der Auszahlungen als auch der Einzahlungen zunächst außerhalb des Haushalts erfolgt. Mit Abrechnung der Maßnahme werden die Finanzströme in den Haushalt aufgenommen und entsprechend verbucht. Diesbezügliche Vorgespräche mit dem Kommunalrechtsamt wurden in den letzten Wochen bereits geführt.

 

Umfragen bei verschiedenen Banken haben ergeben, dass die Landesbank Baden-Württemberg aktuell der einzige Anbieter solcher kommunalen Finanzierungsverträge ist. Der Vertrag wurde zu folgenden Konditionen angeboten (Stand 07.04.2021):

 

Finanzierungsrahmen:           8.500.000,00 Euro

 

Verzinsung:                            3-Monats-Euribor + 0,90 Prozentpunkte Aufschlag mit monatlicher Anpassung

                                               Aktueller Zinssatz: 0,360 %

 

Vertragslaufzeit:                     4 Jahre

                                               Die Gemeinde kann die Abrechnung jederzeit verlangen.

 

Zahlungsverkehr:                   Abwicklung über ein Girokonto (kostenfrei)

  

Verwaltungskostenbeitrag:     Bei Abrechnung der Maßnahme wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag erhoben, der alle Verwaltungsaufwendungen während der finanziellen Abwicklung der Maßnahme abdeckt.

                                               Dieser beträgt einmalig 0,20 % aus den geleisteten Zahlungen und den kapitalisierten Zinsen.

 

Die Verwaltung stellt daher den Antrag:

 

„Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, bei der Landesbank Baden-Württemberg einen Vertrag zur Finanzierung kommunaler Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet ‚Kisselfließ 2. Bauabschnitt‘ zu den aktuell gültigen Konditionen in Höhe des mit dem Kommunalrechtsamt abgestimmten Finanzierungsrahmens abzuschließen.“

 

Der Bürgermeister verweist auf die Gespräche und Grundstücksgeschäfte in den letzten Wochen, welche liquide Mittel im Haushalt der Gemeinde benötigen. Schon im Vorbericht zum Haushaltsplan des Jahres 2019 wurde die Aufnahme einer Sonderfinanzierung angedacht und hierzu hat man sich mit dem Kommunalrechtsamt ausgetauscht. Die Verwaltung schlägt einen Gesamtfinanzierungsrahmen von 8,5 Millionen Euro vor, um die Kosten der Erschließungs- und Grundstücksgeschäfte abwickeln zu können. Da es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt nach § 87 Abs. 5 der Gemeindeordnung, muss dies durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Entsprechende Gespräche haben bereits stattgefunden und das Landratsamt hat eine Genehmigung aufgrund der vorliegenden Berechnung in Aussicht gestellt. Hinsichtlich der einzelnen Zahlen verweist er auf die Sitzungsvorlage. Aufgrund der aktuellen Marktlage ist die Verzinsung relativ gut und man kann mit einer überschaubaren Belastung über die Vertragslaufzeit rechnen. Natürlich ist die Sonderfinanzierung über die Einnahmen aus den Grundstücksgeschäften der Gemeinde wieder zurückzuzahlen.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erläutert, dass die Gemeinde eigene Grundstücke im künftigen Neubaugebiet „Kisselfließ 2“ braucht, weil Straßen, Wege und Grünanlagen errichtet werden müssen, aber auch, um Gestaltungsmöglichkeiten zu bekommen. Die jetzt für Grunderwerb und Erschließungskosten nötigen Mittel sollten zwar möglichst am Ende wieder hereinkommen, aber die Gemeinde kann diese nicht einfach vorstrecken, da dies die finanziellen Möglichkeiten übersteigen würde. Angesichts der leider wieder steigenden Inzidenzzahlen der Corona- Pandemie will sie sich kurzfassen und erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

Gemeinderätin Vanessa Bausch erklärt, dass das Geld gebraucht wird. Bei den 8,5 Millionen Euro handelt sich um einen Finanzierungsrahmen, der nicht zwangsläufig ausgeschöpft werden muss. Ihre Fraktion geht davon aus, dass die Verwaltung sehr vorsichtig und verantwortungsbewusst mit der Darlehensaufnahme umgehen wird. Die Zinsen sprechen dafür, dies zu diesem Zeitpunkt zu tun und hoffentlich durch Grundstückverkäufe auch schnell wieder zurückführen zu können. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

Der Bürgermeister sichert zu, dass die Verwaltung natürlich damit verantwortungsvoll umgehen wird, aber Grundstücksgeschäfte in dieser Größenordnung sind auch eine Angelegenheit des Gemeinderats.

 

Gemeinderat Frank Czioska nimmt Bezug auf die diesbezüglichen Beratungen in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen. Dabei war man sich einig, dass die Gemeinde Grundstücke zukaufen soll, damit sie eine gewisse Handlungsfähigkeit haben kann, und diese nicht nur den privaten Bauherrn überlassen soll. Seine Fraktion legt darauf Wert, dass die Gemeinde dort Möglichkeiten hat, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dabei ökologisch, energiesparend und flächensparend zu arbeiten. Man erhofft sich, durch den Ankauf eines erheblichen Teils des Geländes genügend Gestaltungsmöglichkeiten zu bekommen. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung ermächtigt der Gemeinderat mit 18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Gemeinderätin Isabelle Ferrari) die Verwaltung, bei der Landesbank Baden-Württemberg einen Vertrag zur Finanzierung kommunaler Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet ‚Kisselfließ 2. Bauabschnitt‘ zu den aktuell gültigen Konditionen in Höhe des mit dem Kommunalrechtsamt abgestimmten Finanzierungsrahmens abzuschließen.“

   

3.  Baugebiet „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“;

Neubildung des Umlegungsausschusses zur Durchführung der Umlegung „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“

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Die Verwaltung nimmt Bezug auf den Beschluss des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung vom 19.07.2018 zur Anordnung der amtlichen Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB für den Bereich des Bebauungsplangebiets „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“ und zur Bildung eines Umlegungsausschusses zur Durchführung der Umlegung.

 

Die Umlegung verfolgt den Zweck, zur Erschließung und Neugestaltung des Gebiets, die vorhandenen Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

 

Zur Durchführung der Umlegung „Kisselfließ, 2. Bauabschnitt“ wurde ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß der §§ 3 – 6 BauGB-DVO gebildet. Der Umlegungsausschuss hat die der Umlegungsstelle zustehenden Befugnisse mit Ausnahme der Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB. Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

Bei dem Umlegungsgebiet handelt es sich um die Fläche am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde Laudenbach westlich der Straße „Im Kisselfließ“, südlich der Bebauung „Heinrich-Lanz-Straße“ und nördlich des Grundstücks Flst. Nr. 2826. Im Westen wird das Gebiet durch den Verbindungsweg (Grundstück Flst. Nr. 2845) bzw. die Grundstücke Flst. Nr. 2847, 2847/1, 2848 und 2852 begrenzt. Die Abgrenzung des Umlegungsgebiets, ist in der angeschlossenen Gebietskarte dargestellt.

 

Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und vier Mitgliedern, die durch den Gemeinderat festgelegt werden. Darüber hinaus sind vier Stellvertreter zu benennen. Der Umlegungsausschuss entscheidet an Stelle des Gemeinderats. Vorsitzender ist der Bürgermeister bzw. dessen Vertreter.

 

Seinerzeit wurden im Wege der Einigung folgende Personen in den Umlegungsausschuss berufen (Stellvertreter in Klammer).

 

Vorsitzender: der damalige Bürgermeister Hermann Lenz.

 

Mitglieder: Jörg Werner (Kai-Enno Dewald), Martin Lohmeier (Verena Schlecht), Dieter Ehle (Armin Kast), Jürgen Kraske (Beate Bangert)

 

Beratende Sachverständige:

- als Bausachverständiger: Herr Dr. Alexander Kuhn, MVV Regioplan GmbH (Herr Dipl. Geogr. Thomas Birkenmaier, MVV Regioplan GmbH)

- als vermessungstechnischer Sachverständiger: Walter Best, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Simon Knopf, Mitarbeiter bei Vermessungsbüro Walter Best)

 

Der Umlegungsausschuss hat bisher noch nicht getagt. Der Gemeinderat bestellt nach § 40 Gemeindeordnung die Mitglieder und Stellvertreter widerruflich aus seiner Mitte. Nach jeder Wahl der Gemeinderäte sind die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden. Es besteht keine Rechtspflicht des Gemeinderats, die Mitgliederzahl so zu bemessen, dass eine proporzgenaue Weitergabe der Repräsentation der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen gewährleistet ist.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Zusammensetzung des Umlegungsausschusses vor:

zwei Mitglieder und Stellverterter der CDU-Fraktion

ein Mitglied und Stellvertreter der SPD-Fraktion

ein Mitglied und Stellvertreter der GRÜNEN-Fraktion.

  

Die Verwaltung stellt den Antrag:

 

„Gemäß §§ 3 – 6 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Durchführung des Baugesetzbuchs (BauGB-DVO) vom 02. März 1998 (GBl. S. 185), zuletzt geändert durch Artikel 134 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99), wird der nichtständige Umlegungsausschuss neu besetzt. Vorsitzender ist Bürgermeister Benjamin Köpfle.

  

Es werden gewählt:                - im Wege der Einigung

                                    - durch Verhältniswahl

                                               - durch Mehrheitswahl

 

als Mitglieder:  ________________       als Stellvertreter:         ________________

                                    ________________                                           ________________

                                    ________________                                           ________________

                                    ________________                                           ________________

 

Als beratende Sachverständige gem. § 5 der o.g. Verordnung werden bestellt:

 

1.) als Bausachverständiger:

Herr Dr.-Ing. Alexander Kuhn, Geschäftsführer MVV Regioplan GmbH

Stellvertreter:

Herr Dipl. Geogr. Thomas Birkenmaier, MVV Regioplan GmbH

 

2.) als vermessungstechnischer Sachverständiger:

Simon Knopf, Dipl. Vermessungsingenieur (FH), Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI), Vermessungsbüro Knopf.

Stellvertreter:

Walter Best,. Dipl. Vermessungsingenieur (FH), Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI), Vermessungsbüro Knopf.“

  

Der Bürgermeister erläutert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 19.07.2018 die Anordnung der amtlichen Umlegung für das Gebiet beschlossen und einen Umlegungsausschuss zur Durchführung der Umlegung eingerichtet hat, wie es eine Landesverordnung zur Durchführung der Baugesetzbuchs vorgibt. Die Umlegung verfolgt den Zweck, aus den aktuellen Ackerflächen Grundstücke neu zu ordnen, die nach Lage, Form und Größe der baulichen und sonstigen Nutzung gemäß den späteren Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Es handelt sich um einen nicht ständigen Umlegungsausschuss, der allerdings noch nie getagt hat aufgrund der eingetretenen Verzögerungen im Bauleitplanverfahren. Zwischenzeitlich haben sich die Zusammensetzung des Gemeinderats und dessen Vorsitzender geändert, weshalb der Umlegungsausschuss neu zu besetzen ist. Ein Vorschlag für die künftige Zusammensetzung nach Fraktionen wurde unterbreitet. Eine Besetzung im Wege der Einigung wäre ihm sehr recht. Er bittet die Fraktionen daher um Vorschläge.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler schlägt für ihre Fraktion als Mitglieder Gemeinderat Jörg Werner und Gemeinderätin Verena Schlecht sowie als deren Stellvertreter die Gemeinderäte Kai-Enno Dewald und Hans-Joachim Gottuck vor.

 

Gemeinderat Frank Czioska erkundigt sich, ob vorgeschrieben ist, dass der Umlegungsausschuss ein beschließender Ausschuss ist. Die Besetzung mit vier Fraktionsvertretern in dieser Mehrheitsverteilung ist für ihn nicht ganz nachvollziehbar.

 

Der Bürgermeister bestätigt die gesetzliche Vorgabe als beschließender Ausschuss und verweist auf die entsprechende Verordnung des Landesgesetzgebers.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer schlägt für ihre Fraktion als Mitglied Gemeinderat Jürgen Kraske und als dessen Stellvertreterin sich selbst vor.

 

Gemeinderat Frank Czioska macht grundsätzlich deutlich, dass in seiner Fraktion keine Einigkeit darüber bestand, ob man das ganze Verfahren unterstützen soll. Die Fraktion der GRÜNEN ist seit Jahren gegen eine weitere Flächenversiegelung und gegen eine weitere Ausweitung von Wohngebieten im ländlichen Raum. Aber das Baugebiet ist beschlossen. Daher will man konstruktiv daran arbeiten, dass das Umlegungsverfahren nach ökologischen und nachhaltigen Gesichtspunkten gestaltet wird, und deshalb Vertreter in den Ausschuss entsenden. Er schlägt als Mitglied sich selbst und als Stellvertreter Gemeinderat Joachim Kerzmann vor.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass gemäß §§ 3 – 6 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Durchführung des Baugesetzbuchs (BauGB-DVO) vom 02. März 1998 (GBl. S. 185), zuletzt geändert durch Artikel 134 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99), der nichtständige Umlegungsausschuss neu besetzt wird. Vorsitzender ist Bürgermeister Benjamin Köpfle.

 

Es werden im Wege der Einigung gewählt:

als Mitglieder:              GR Jörg Werner              als Stellvertreter:    GR Kai-Enno Dewald

                                    GR Verena Schlecht                                        GR Hans-Joachim Gottuck

                                    GR Jürgen Kraske                                          GR Ulrike Schweizer

                                    GR Frank Czioska                                           GR Joachim Kerzmann

 

Als beratende Sachverständige gem. § 5 der o.g. Verordnung werden bestellt:

 

1.) als Bausachverständiger:

Herr Dr.-Ing. Alexander Kuhn, Geschäftsführer MVV Regioplan GmbH

Stellvertreter:

Herr Dipl. Geogr. Thomas Birkenmaier, MVV Regioplan GmbH

 

2.) als vermessungstechnischer Sachverständiger:

Simon Knopf, Dipl. Vermessungsingenieur (FH), Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI), Vermessungsbüro Knopf.

Stellvertreter:

Walter Best,. Dipl. Vermessungsingenieur (FH), Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI), Vermessungsbüro Knopf.“

     

4.    Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

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Über diesen Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung berichtet.

  

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 31.03.21 mehrheitlich beschlossen hat, das allgemeine Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für zwei Flurstücke im Gewann „Untere Kisselfließ“ nicht auszuüben. Zugleich wurde auf das für ein weiteres Flurstück zustehende Vorkaufsrecht verzichtet. Demgegenüber wurde mit dem Erwerber vereinbart, dass dieser dort keine weiteren Grundstücke erwirbt und man sich in den Fragen der Art der Bebauung im weiteren Verfahren eng miteinander abstimmt.

    

5.    Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters

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Über diesen Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung berichtet.

  

Der Bürgermeister gibt seine Eilentscheidung vom 07.04.21 gemäß § 43 Abs. 4 GemO bekannt, wonach die Gemeinde der Beschaffung von 3500 Corona-Antigen-Schnelltests zum Bruttopreis in Höhe von insgesamt 13.952,75 Euro als überplanmäßige Ausgabe zustimmt. Man ist zwischenzeitlich im 13. oder 14. Monat der Pandemie und er hat Verständnis für die Pandemie- Müdigkeit überall, aber weniger für die Pandemie- Müdigkeit in den Regierungen von Land und Bund. Die Kritik muss an dieser Stelle erlaubt sein, dass es ohne das Zutun der Kommunen nicht geht. Zunächst kam plötzlich die Empfehlung des Landes, dass auch in Kitas die Kinder Corona- Tests machen sollen. Allerdings wurde die Durchführung den Kommunen überlassen ohne Aussagen über eine Kostentragung und die Abwicklung. Dies hat man seit Beginn der Pandemie so nicht zum ersten Mal erlebt. Nach Abstimmung im Kollegenkreis an der Bergstraße wurden innerhalb einer Woche größere Mengen beschafft. Daher gibt es ab heute ein Testangebot für Über- Dreijährige an allen Laudenbacher Kitas, ab der nächsten Woche auch für alle Unter- Dreijährigen. Die Kommunen nehmen ihren Auftrag zum Gesundheitsschutz mehr als ernst und machen alles, um der Pandemie Herr zu werden.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer erkundigt sich, ob die Kosten anteilsmäßig vom Land erstattet werden.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es mittlerweile eine Ankündigung der kommunalen Landesverbände gibt, wonach es eine Kostenübernahme des Landes im Bereich Ü3 von 30% und im Bereich U3 von 68% geben soll.

 

Gemeinderätin Isabelle Ferrari will wissen, wie viele Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass es zwei Tests pro Woche sind.

    

6.    Bekanntgaben, Anfragen

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Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Kommunalrechtsamt das Prüfverfahren der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2015 bis 2018 einschließlich des Eigenbetriebs Wasserversorgung für abgeschlossen erklärt hat. Zugleich wurde gemäß § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO die Bestätigung erteilt, dass die wesentlichen Anstände aus dem Prüfungsbericht der GPA vom 11.05.2020 erledigt sind. Der Gemeinderat ist darüber zu unterrichten.

  

Gemeinderat Bernd Hauptfleisch erklärt, dass die Neugestaltung des Rathausumfeldes vorangeht und ihm gut gefällt. Allerdings gibt es in der Pflasterung vor dem Rathaus eine Stelle, in welche das Wappen von Elek eingebracht werden müsste. Er bittet um entsprechende Veranlassung.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Verwaltung diesbezüglich bereits tätig ist und das Wappen dorthin kommt.

  

Gemeinderat Frank Czioska spricht den Bürgerwettbewerb zur Neugestaltung des Schillerplatzes an. Bereits vor über vier Wochen wurde dessen Auswertung angekündigt. Er will wissen, ob dies durch eine Kommission oder ähnliches erfolgt.

 

Der Bürgermeister verneint dies. Es wurde schließlich die Kommunalentwicklung mit der Begleitung dieses Entscheidungsprozesses beauftragt. Dem Büro wurden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Immerhin haben sich fast 300 Mitbürgerinnen und Mitbürger beteiligt. Zwischenzeitlich liegt ein Zwischenbericht vor. Die Anregungen werden jetzt aufgenommen, zusammengefasst und geordnet. Diese Ausarbeitung durch die Kommunalentwicklung wird dann in den weiteren Prozess einfließen.

 

Gemeinderat Frank Czioska ist der Auffassung, dass dafür eigentlich der Ausschuss für Dorfentwicklung zuständig ist. Er hat Rückfragen von sachkundigen Bürgern, die sich gerne einbringen würden. Er fragt, ob der Ausschuss damit auch befasst wird.

 

Der Bürgermeister will dies nicht generell ausschließen. Jedoch hat man sich auf einen Bürgerwettbewerb und eine breite Bürgerbeteiligung bei dieser Maßnahme verständigt. Er sieht daher wenig Sinn darin, einen nichtöffentlichen Ausschuss damit zu befassen, wenn man dies auf in einem Workshop unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger besprechen kann.

 

Gemeinderat Frank Czioska stellt klar, dass damit kein „Entweder/oder“ gemeint ist. Die Frage zielt darauf ab, ob sich im Anschluss daran nur der Gemeinderat damit befasst oder auch der Ausschuss für Dorfentwicklung.

 

Der Bürgermeister sieht kein Problem darin, dass sich auch der Ausschuss für Dorfentwicklung damit befassen kann, aber die Notwendigkeit erschließt sich ihm nicht. Natürlich sind alle sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner auch eingeladen, sich jederzeit daran zu beteiligen. Sämtliche Entscheidungskompetenzen liegen ohnehin beim Gemeinderat.

 

Gemeinderat Frank Czioska begründet seine Anfrage damit, dass nach seiner Feststellung der Ausschuss für Dorfentwicklung in den letzten sechs Jahren in seiner Bedeutung leider sehr stark heruntergefahren wurde. Er hält diesen für einen der wichtigsten Ausschüsse, um die Zukunft und das Bild der Gemeinde zu gestalten und dabei möglichst viele Bürger mitzunehmen. Seine Anfrage betrifft dabei auch andere Vorgänge.

 

Der Bürgermeister betont, dass der nichtöffentliche Ausschuss natürlich seine Berechtigung hat, um auch Dinge zu diskutieren, die nicht sofort ein großes Echo im Dorf erhalten sollen. Nach einer öffentlichen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eine Angelegenheit in einen nichtöffentlichen Ausschuss zu geben, findet er jedoch schwierig. Den Vorwurf des Herunterfahrens will er nicht so stehen lassen. Der Ausschuss für Dorfentwicklung hat im letzten Jahr schon zu zwei größeren Projekten getagt, nämlich Rathausumfeld und Kirchvorplatz, mit langen und guten Diskussionen. Aber er wird nicht einberufen, wenn es nichts zu diskutieren gibt. Wenn entsprechende Themen auf dem Tisch liegen, wird es auch wieder eine Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung geben.

  

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler weist darauf hin, dass die Tempomesstafel an Wirksamkeit verliert, wenn sie länger an einem Standort hängt. Sie regt an, auch an der Heinrich-Lanz-Brücke mal wieder Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

Der Bürgermeister stellt nochmals klar, dass die Gemeinde dafür sachlich nicht zuständig ist. Entsprechende Anregungen wurden schon an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben. Auch die Messtafel sammelt Daten, die an die Verkehrsbehörde weitergeleitet werden. In der Kirchstraße hat man ebenfalls diese Diskussion. Anwohner kritisieren dort, dass das Blitzgerät immer an der gleichen Stelle steht, welche inzwischen den Autofahrern bekannt ist. Die Problematik liegt darin, das Gerät so anzubringen, dass die Blitzerdaten gerichtsfest sind. Die Aufstellung kann nicht beliebig erfolgen, sondern viele rechtliche Dinge müssen im Vorfeld geklärt sein. Letztendlich liegt es wieder in der Eigenverantwortung, sich an die Regeln zu halten. Die Anregung wird gerne weitergegeben, aber möglicherweise sagt die Verkehrsbehörde, dass sich einzelne Standorte aus bestimmten Gründen und erfolgten Widerspruchsbescheiden nicht eignen. Es ist auch eine Frage des Gesetzgebers, wenn am Ende zu viele wieder „aus der Sache herauskommen“. Beispielsweise hat die Gemeinde Kontrollen in der Weschnitzsiedlung durchgeführt, weil es sich um eine Anliegerstraße handelt, und ist „zurückgepfiffen“ worden, weil sie keine Zuständigkeit im fließenden Verkehr hat. Aber von anderer Seite finden keine Kontrollen statt, weil die Straße eine zu geringe Bedeutung hat.

  

Gemeinderat Oliver Kohl fragt nach dem Sachstand beim Tempo 30 auf der B3. Im beschlossenen Lärmaktionsplan war eigentlich ein deutlich längerer Bereich mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorgesehen, was aber nicht umgesetzt wurde. Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplan wollte man dies nochmals angehen. Bislang wurde die Ablehnung der Temporeduzierung mit dem Vorliegen einer Bundesstraße begründet. Ihm ist in Darmstadt aufgefallen, dass dort auf der B3 auf einer sehr langen Strecke Tempo 30 aufgrund Lärmschutz ausgewiesen ist, obwohl die Straße teilweise vierspurig ist und durch ein Gewerbegebiet führt. Da stellt sich schon die Frage, warum das in Laudenbach bei deutlich anderen Verhältnissen nicht gehen soll.

 

Der Bürgermeister verweist auf den Beschluss, dass sich die Gemeinde an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans gemeinsam mit der Stadt Hemsbach beteiligt. Dies ist noch nicht abgeschlossen und die Daten dazu liegen noch nicht vor. Es ist zu hoffen, dass diese Daten das Notwendige hergeben werden, um für die noch offenen Abschnitte ebenfalls Tempo 30 beantragen zu können. Die Federführung liegt bei der Stadt Hemsbach, aber der weitere Zeithorizont kann dort gerne nachgefragt werden. In diesem Zusammenhang berichtet er über den Wunsch des hessischen Verbands der Weinbauern, an der B3 Schilder zur badischen und hessischen Weinstraße aufzustellen. Während das Regierungspräsidium in Hessen dies gestattet hat, wurde auf badischer Seite dafür keine Genehmigung erteilt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist der Meinung, dass die Schilder einen Werbecharakter haben und einen Abstand zur Bundesstraße von 100 oder 150 m einhalten müssen. In der Folge werden diese Schilder daher nur jenseits der Landesgrenze stehen.

  

Gemeinderat Jörg Werner weist darauf hin, dass aufgrund der Pandemie schon lange keine Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration stattgefunden hat. Er bittet darum, dass der Ausschuss für Soziales und Integration im Vorfeld der nächsten Sitzungen eine halbe Stunde Information über die Flüchtlinge in Laudenbach erhält.

 

Der Bürgermeister sagt dies zu. Unabhängig davon steht die Verwaltung im regen Austausch mit dem Freundeskreis Flüchtlinge. Aus Pandemiegesichtspunkten hat man bislang von einer Sitzung abgesehen. Wenn aber die Notwendigkeit gesehen wird, wird im Mai eine Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration stattfinden.

  

Der Bürgermeister schließt die Sitzung.

http://www.gemeinde-laudenbach.de//rathaus-service/kommunalpolitik/gemeinderat/protokolle