Hier finden Sie ältere Protokolle des Gemeinderats. Die Protokolle ab dem Jahr 2024 sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde hinterlegt.
Gemeinderatssitzung vom 21.06.2021
2021 – Gemeinderat – VI – Öffentliche Sitzung
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Montag, 21. Juni 2021
Auf der Tagesordnung steht und wird beraten bzw. beschlossen:
- Fragestunde für Einwohner
- Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar, 1. Änderung, Kapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche Bauflächen, Planentwurf zur Offenlage und Anhörung
- Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit je einer Wohneinheit und Garage pro Haushälfte auf dem Grundstück Flst. Nr. 44, Hauptstraße 84
- Energiesparmodelle für die Sonnberg-Grundschule und die Kindertagesstätten
Beschluss zur Unterstützung des Förderantrags
- Beratung und Beschlussfassung über die örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Laudenbach gemäß § 3 Abs.3 Kindertagesbetreuungsgesetz
- Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch der Kinderkrippe (U3) und des Kindergartens (Ü3) der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ der Gemeinde Laudenbach für die Kindergartenjahre 2021/2022
- Bekanntgaben, Anfragen
1. Fragestunde für Einwohner
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Es sind 13 Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.
Ein Einwohner spricht den Kreuzungsbereich Stettiner Straße/ Heppenheimer Straße an. Aufgrund geparkter Fahrzeuge bis in die Stettiner Straße hinein ist eine Einfahrt von der Stettiner Straße in die Heppenheimer Straße nur bedingt möglich und Unfälle sind vorprogrammiert. Er erkundigt sich, ob hier etwas unternommen werden kann.
Der Bürgermeister bejaht dies, da ein Parken im Kurvenbereich nicht zulässig ist. Er sagt eine verstärkte Überprüfung zu.
2. Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar, 1. Änderung, Kapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche Bauflächen, Planentwurf zur Offenlage und Anhörung
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Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar ist seit 2014 rechtsverbindlich. Um den sich wandelnden Anforderungen an einen attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiter gerecht werden zu können, hat die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar am 09.12.2020 den Anhörungsentwurf zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Necker (ERP), Kapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche Bauflächen beraten und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie der Offenlage beschlossen.
Nach § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz sowie Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet in Verbindung mit § 6 Absatz 4 Satz 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz ist der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht grundsätzlich öffentlich auszulegen.
Die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet und beinhaltet die Entwicklung einer zukunftsfähigen regionalen Siedlungsstruktur für die Funktionen Wohnen und Gewerbe. Nach der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung sind die genannten Maßnahmen realisierbar.
Im Zuge der Regionalplanänderung werden die Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche Bauflächen mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung aktualisiert. Korrespondierend hierzu wird die Raumnutzungskarte des ERP bezogen auf Ausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächennutzungen geändert. Zum einen sollen im Sinne von Entwicklungsspielräumen bestehende regionalplanerische Restriktionen dort zurückgenommen werden, wo sich eine notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Zum anderen werden zusätzliche gebietsscharfe Vorranggebietsausweisungen im Plan dargestellt.
Die kompletten Planunterlagen können im Internet unter "www.m-r-n.com/regionalplanaenderung" in der Zeit vom 20.04.2021 bis 15.06.2021 eingesehen und heruntergeladen werden. Im Amtsblatt Nr. 18 wurde am 07.05.2021 auf die Beteiligung zum Regionalplan hingewiesen. Die Stellungnahme der Gemeinde ist spätestens bis 29.06.2021 vorzulegen.
Für die Gemeinde Laudenbach ist lediglich eine Planänderung (Gebiet RNK-01) vorgesehen. Sie sieht die Rücknahme von Freiraumfestlegungen für eine potenzielle Siedlungserweiterung Wohnen (13,8 ha) vor. Im Einzelnen wird auf den Umweltbericht und auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Das Gebiet RNK-01 stellt den einzig möglichen Bereich für eine künftige wohnbauliche bzw. gewerbliche Entwicklung Laudenbachs dar. Im Osten der Hauptstraße befindet sich das Vorgebirge mit Landschaftsschutz- und FFH-Gebieten. Nördlich und südlich der Bauflächen sind Frischluft-Schneisen für die Rheinebene freizuhalten. Bereits Anfang der 1990er Jahre wurde der erste Schritt der wohnlichen Entwicklung westlich der Bahnlinie durch das Baugebiet „Neuwiesen“ beschritten. Mit dem Rahmenplan Kisselfließ und seinen vier möglichen Bauabschnitten hat die Gemeinde die Bauland-Entwicklung in diesem Sinne fortgeführt. Insofern stellt die in der Planänderung des Regionalplans dargestellte Fläche die logische Konsequenz der Gemeindepolitik der letzten Jahrzehnte dar, nicht zuletzt mit der Absicht, Laudenbach als Wohngemeinde zu etablieren und aufgrund der ungebremsten Nachfrage nach Wohnraum.
Zu dieser Beurteilung ist auch der Regionalverband gekommen und schlägt vor, die entsprechende Fläche für eine mögliche Wohnbau-Entwicklung Laudenbachs aus den oben genannten Erwägungen heraus zur Verfügung zu stellen. In diese Beurteilung fließt die Betrachtung des gesamten vom Regionalplan umfassten Gebiets ein. Einzelne Entwicklungsabsichten und –wünsche, gerade von kleineren Kommunen, können durch die Abdeckung an anderer Stelle im Plangebiet teilweise schwer oder gar nicht realisiert werden, wenn sie nicht regionalplanerisch gesichert sind. Vor diesem Hintergrund bedeutet eine Ausweisung der Fläche im Regionalplan die Sicherstellung der Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Laudenbach. Dies schließt einen möglichen Flächentausch mit aktuell für Wohnbauzwecke vorgesehene Flächen ein, die dann beispielsweise wieder dauerhaft der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden können.
Die Aufnahme der Fläche in den Regionalplan löst keinerlei Verpflichtungen für die Gemeinde Laudenbach aus, diese Möglichkeiten voll oder auch nur teilweise realisieren zu müssen und lässt der Gemeinde jegliche Freiheit, autark, also ohne Zielabweichungsverfahren, über das ob und wann einer Realisierung zu entscheiden. Die Gemeinde stimmt durch die Ausweisung des Gebiets keiner weiteren Bebauung und Versiegelung momentan landwirtschaftlich genutzter Flächen zu und verpflichtet sich hierdurch auch zu keiner zwingend anschließenden Bauleitplanung. Auch faktisch ändert sich zunächst einmal nichts. Die Flächen stehen ihrer aktuellen Nutzung weiterhin zur Verfügung, so lange der Gemeinderat keine anderen Entscheidungen trifft. Um die Flächen planerisch und tatsächlich etwa einer Wohnbebauung zuzuführen, sind Änderungen des gemeinsamen Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans mit allen notwendigen Verfahrensschritten nötig. Jeden einzelnen Verfahrensschritt verantwortet der Gemeinderat.
Die vorgesehene Änderung des Einheitlichen Regionalplans soll den Kommunen der Metropolregion die Möglichkeit eröffnen, sich weiterhin im Sinne des Leitziels der Regionalplanung nachhaltig, d.h. ökologisch tragfähig, sozial gerecht, ökonomisch effizient und bedarfsgerecht entwickeln zu können. Durch die Darstellung der o.g. Fläche entstehen für die Gemeinde zunächst lediglich Entwicklungsmöglichkeiten für nachfolgende Generationen unter Beibehaltung der Planungshoheit. Nach Auskunft des Regionalverbandes sind Rücknahmen von Freiraumfestlegungen bei künftigen Fortschreibungen des Regionalplans nicht vorstellbar, sofern Kommunen im aktuellen Verfahren auf entsprechende Flächen verzichten sollten.
Über die Stellungnahme der Gemeinde Laudenbach zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans ist zu beraten und zu beschließen.
Der Bürgermeister erläutert mit Blick auf die Presseveröffentlichungen, dass der Regionalplan die Gemüter erhitzt. Dies ist nicht nur in Laudenbach ein großes Thema, sondern überregional in der ganzen Metropolregion Rhein-Neckar. Er möchte zur Versachlichung der auch über Laudenbach hinaus sehr emotional geführten Debatte beitragen, weil festgestellt werden muss, dass teilweise Halbwahrheiten unterwegs sind. Der Gemeinderat in der aktuellen Zusammensetzung und auch die Verwaltung haben immer betont, dass nach dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Kisselfließ 2“ zunächst keine weiteren Flächen für Bebauungspläne zur Verfügung stehen sollen. Darüber gibt es wohl große Einigkeit. An diesem Status Quo wird sich durch die heutige Entscheidung zum Regionalplan überhaupt nichts ändern. Heute wird keine Entscheidung über eine mögliche Bebauung oder Versiegelung getroffen, denn der Regionalplan schafft kein Baurecht, sondern er eröffnet lediglich Möglichkeiten, über die der Gemeinderat oder ein künftiger Gemeinderat dann entscheiden kann. Die Ausweisung der Flächen ist somit die Sicherstellung von Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft. Er stellt klar, dass man die kommunale Selbstverwaltung für ein sehr hohes Gut hält. Nicht ganz zu Unrecht mokiert sich das Gremium öfters über Entscheidungen übergeordneter Behörden und fordert ein, die Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Im vorliegenden Fall sieht die Verwaltung die Aufgabe darin, auch den künftigen Generationen von Gemeinderäten, Bürgerinnen und Bürgern das Entscheidungsrecht zuzugestehen, ob sie auf diesen Flächen Baurecht schaffen wollen oder nicht. Deswegen hält es die Verwaltung für richtig, dieser Fortschreibung des Regionalplans zuzustimmen. Nur dann kann die weitere Entscheidung beim Gemeinderat verbleiben.
Gemeinderat Frank Czioska meint, dass, wenn heute dieser Gemeinderat die Ablehnung der Änderung beschließen sollte, dies ja nicht heißt, dass dies für alle Ewigkeit für nachfolgende Gemeinderatszusammensetzungen so bleibt. Der Gemeinderat trifft in seiner jetzigen Zusammensetzung aus heutiger Sicht eine Entscheidung, die nicht 50 Jahre gelten muss. Gestaltungsmöglichkeiten bleiben durchaus und das kann der nächste und übernächste Gemeinderat dann gerne wieder tun. Die Bürgerin und der Bürger entscheiden bei der nächsten Wahl, wer im Gremium sitzt und ob eine Flächenausweitung dann wieder ins Auge gefasst werden soll. Die heutige Entscheidung ist ein gemeinsamer Beschluss aufgrund der vorliegenden Dokumente, der erfolgten Diskussionen und der politischen Meinungen der einzelnen Fraktionen.
Gemeinderat Oliver Kohl nimmt auf die Aussage des Bürgermeisters Bezug, dass die Verwaltung die Änderung des Regionalplans befürwortet. Die Sitzungsvorlage enthält jedoch keinen Beschlussvorschlag der Verwaltung. Dieser muss spätestens vor der Abstimmung formuliert werden.
Der Bürgermeister bestätigt dies. Natürlich wird ein Beschlussvorschlag gemacht in positiver oder negativer Richtung. Man hat dies offengehalten, da die Diskussion zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch sehr im Fluss war und man alternative Formulierungen aus den Fraktionen heraus vermeiden wollte. Natürlich wird der Regionalplan irgendwann wieder fortgeschrieben werden. Beim Regionalverband hat man abgefragt, was die Folge einer Ablehnung der Flächenausweisung wäre. Der Verband kann sich nicht vorstellen, dass Laudenbach dann in der nächsten Runde damit bedacht wird. Das kann sich zwar wieder ändern, aber es gibt unzählige Gemeinden in der Metropolregion gerade im Odenwald und in der Pfalz, die viel mehr Flächen für Wohnen und Gewerbe wollen und wahrscheinlich dann aus diesem Topf bedacht werden. Insofern hält man es beim Regionalverband für nicht denkbar, dass Laudenbach in der nächsten Runden Flächen erhalten wird. Er betont nochmals, dass es heute nicht um die Bebauung von Flächen geht, sondern um eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans.
Gemeinderat Frank Czioska hält es politisch für sehr fragwürdig, wenn das Problem einfach nur verschoben wird. Wenn Laudenbach und auch andere Gemeinden an der Bergstraße gegen den „Flächenfraß“ sind, dann kommen andere Gemeinden im Odenwald zum Zug und die Flächenausweitung findet woanders statt. Das kann seiner Fraktion nicht egal sein. Die Welt ist eine Einheit und der Regionalverband ist Heimat und Region. Für das Klima ist es egal, wo die Versiegelung passiert. Man muss auf überörtlicher, politischer Ebene einwirken, dass die Versiegelung von 80 ha pro Tag aufhört.
Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass der Regionalplan keine Festsetzung darüber trifft, wo versiegelt wird und wo nicht. Für die Metropolregion wurde ein Gesamtbedarf an Gewerbe- und Wohnbauflächen ermittelt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung. Die Prognosen haben sich so massiv verschoben, dass eine Fortschreibung erforderlich wurde. Der Gesamtbedarf der Region wurde auf die einzelnen Kommunen verteilt auf der Grundlage der dort berechneten Bedarfe an Flächen. Wegen der gemeinsamen Flächennutzungsplanung mit der Stadt Hemsbach wird deren Bedarf in Laudenbach mit abgebildet. Am Ende ist es eine Entscheidung des Regionalverbands, ob bei einer Ablehnung durch Laudenbach diese Flächen anderen Kommunen zugeteilt werden. Es gibt jedoch viele Kommunen, die deutlich mehr Flächen wünschen, als ihnen im Entwurf bislang zugestanden wurde.
Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erklärt, dass man darüber entscheidet, was in Laudenbach passieren soll. Die Fläche von 13,6 ha geht nach ihrer Kenntnis weit über den für Laudenbach errechneten Bedarf hinaus. Man muss für Laudenbach überlegen, ob das gewollt ist. Den Rest kann man kaum beeinflussen, allerdings gibt es auch in der Regionalversammlung Fraktionen, mit denen man sich politisch abstimmen kann.
Der Bürgermeister erläutert, dass dies inhaltlich soweit richtig ist. Wenn man aus heutiger Sicht feststellt, dass die Flächen nicht gebraucht werden, muss man das nicht machen. Stellt man aber in 10 oder 15 Jahren fest, dass Flächen gebraucht werden und aus irgendwelchen Gründen die Bauabschnitte 3 und 4 im „Kisselfließ“ nicht zur Verfügung stehen, dann hat man die Flächen nicht. Die Möglichkeit zu Alternativen hat man sich dann selbst genommen.
Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler meint, dass es bei dringendem Bedarf immer noch die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens gibt, wie es auch beim Schulverband durchgeführt werden muss. Auch das Baugebiet am Kiefernweg in Hemsbach hatte ein Zielabweichungsverfahren. Diese Möglichkeit bleibt, darum muss man das nicht so dramatisch sehen. Der Regionalplan ist dazu da, die Bautätigkeit in der Metropolregion zu koordinieren. Die Entscheidung des Gemeinderats betrifft die Frage, ob man verstärkte Bautätigkeit in dieser Gemeinde will.
Der Bürgermeister widerspricht, dass der Regionalplan nicht dazu da ist, um die Bautätigkeit zu koordinieren, sondern um Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde und diese entscheidet über die bauliche Entwicklung in Laudenbach. Was den erwähnten Bedarf angeht, liegt eine Warteliste mit 300 Namen von Interessenten vor, die eh schon nicht bedient werden können. Der Gemeinderat will aus gutem Grund nicht die Fehler machen wie beispielsweise in Hemsbach. Letztendlich geht es hier aber um die Frage nach einer Entwicklungsmöglichkeit für die Zukunft.
Gemeinderätin Ulrike Schweizer macht deutlich, dass heute nicht über Baumaßnahmen oder die Vergabe von Bauflächen befunden wird, sondern es geht darum, die Flächen entsprechend freizugeben oder nicht. Das wird sehr kompliziert dargestellt, wenn man immer von Bebauung spricht.
Gemeinderat Oliver Kohl weist darauf hin, dass Laudenbach mit den Baugebieten „Kisselfließ“ bereits jetzt nicht nur den eigenen Bedarf abdeckt, sondern auch den aus Hemsbach, weil es dort keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr gibt. Auch wenn nicht unmittelbar Baurecht geschaffen wird, entscheidet man heute darüber mit, ob man künftig weiterhin Bedarf abdecken will, der nicht aus Laudenbach kommt. Das macht man schon mit „Kisselfließ“ und jetzt sollen nochmals 13 ha dazukommen. Diese Frage muss man sich heute durch die Abstimmung beantworten.
Der Bürgermeister erläutert, dass Laudenbach vor 40 Jahren halb so viele Einwohner wie heute hatte, wenn man soweit zurückblicken will. Es ist unisono Meinung dieses Gremiums, dass dies nicht in dieser Geschwindigkeit weitergehen darf. Diesbezüglich gibt es doch gar keinen Dissens.
Gemeinderat Bernd Hauptfleisch sieht in der Flächenausweisung die Möglichkeit zu entscheiden, wohin sich Laudenbach weiterentwickelt. Ansonsten hat man für eine Erweiterung nur die Bauabschnitte 3 und 4 im „Kisselfließ“ ohne die Möglichkeit der Weiterentwicklung von Alternativen. Mit Sicherheit wird in den nächsten 20 Jahren nicht alles zugebaut. Man hat aber wieder eine Entscheidungsmöglichkeit über die Richtung der Weiterentwicklung.
Gemeinderat Jürgen Kraske führt aus, dass seine Fraktion eingehend von beiden Seiten diskutiert hat. Mit dieser Optionsfläche, die in den nächsten 10 bis 20 Jahren nicht bebaut wird, weil das niemand will, hat man einen Handlungsspielraum, in welchem man künftigen Gemeinderäten die Entscheidung überlassen kann. Er traut den künftigen Gemeinderäten zu, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Man darf nicht heute schon sagen, dass künftig keine Entscheidung mehr gebraucht wird, weil schon alles geklärt ist und es keine Möglichkeiten mehr gibt. Darin würde er ein Problem sehen. Hinzu kommt, dass es sich um Grundstücke handelt, die allein der Gemeinde gehören. Man sieht bei „Kisselfließ 2“, wie problematisch es ist, Planungsvorstellungen der Gemeinde umzusetzen, wenn die Grundstücke zum großen Teil nicht der Gemeinde gehören. Es würde auf dieser Fläche keine Spekulation geben, sondern wäre alles zum Wohl der Gemeinde, wenn vielleicht in 20 Jahren ein Gemeinderat dies will. Man entscheidet heute nicht, ob man weiteren Flächenfraß will, sondern ob man künftigen Gemeinderäten Entscheidungsmöglichkeiten einräumt. Man darf nicht für die nächsten 20 bis 30 Jahre für alle mitentscheiden.
Gemeinderat Oliver Kohl entgegnet, dass man aufgrund des letzten Arguments auch nie einen Flächennutzungsplan verabschieden dürfte. Auch dieser bindet künftige Gemeinderäte und hat eine Gültigkeit von vielen Jahren. Dennoch wird über Flächennutzungspläne entschieden. Er hält dies für vergleichbar. Auch beim Regionalplan wird darüber entschieden, was darin aus heutiger Sicht gewollt ist, genauso wie beim Beschluss eines Flächennutzungsplans. Dennoch ist es genauso wie beim Flächennutzungsplan auch beim Regionalplan so, dass er immer mal wieder geändert wird und dann entscheidet ein künftiger Gemeinderat. Das ist ganz normal und jetzt ist der Regionalplan schon nach sieben Jahren wieder auf dem Tisch.
Der Bürgermeister weist auf den Unterschied hin, dass die Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft zwar über den Flächennutzungsplan entscheidet, nicht aber über den Regionalplan. Es wird schwieriger sein, etwas wieder in den Regionalplan hineinzukriegen, als umgekehrt.
Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler führt aus, dass der Verband Region Rhein-Neckar beabsichtigt, in einer Neufassung des Regionalplans die Flächen für Wohnen und Gewerbe in der gesamten Metropolregion auszuweiten. Im Dezember 2014 wurde der erste Regionalplan genehmigt als zentrales Steuerungsinstrument für eine Weiterentwicklung der Metropolregion. Auf dieser Grundlage können Städte und Gemeinden neue Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe ausweisen. Nun steht die 1. Änderung des Regionalplans an, mit der dem hohen Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen Rechnung getragen werden soll. In Laudenbach ist vorgesehen, 13,6 ha aus dem „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ und dem „regionalen Grünzug“ herauszunehmen. Damit könnte im nächsten Schritt im Flächennutzungsplan die Fläche für Wohnungsbau oder Gewerbe umgewidmet werden. Die CDU-Fraktion spricht sich gegen eine Erweiterung der Wohn- und Gewerbeflächen zu Lasten von Freiflächen aus, die landwirtschaftlich genutzt werden oder der Naherholung und dem Naturschutz dienen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiflächen und bebauten Flächen wird auf der Gemarkung für notwendig gehalten. Für die nächsten Jahrzehnte stehen ausreichend Flächen zur Verfügung. Im Programm der letzten Kommunalwahl hat sich die CDU dafür ausgesprochen, auf die Verwirklichung des Baugebiets „Kisselfließ 2“ eine Zeit der Konsolidierung folgen zu lassen. Die landwirtschaftlichen Flächen werden für die regionale Versorgung benötigt. Auch werden durch den Flächenverbrauch viele landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Landwirtschaftlich genutzter Boden wird gepflegt sowie über Jahre aufgebaut und gilt im Naturschutz mittlerweile als schutzwürdig. Durch fortschreitende Bodenversiegelung wird nicht nur den Landwirten die Lebensgrundlage genommen, sondern auch vielen Tieren des Offenlands, und Klima, Wasserhaushalt, Mikroklima sowie Naherholung werden beeinträchtigt. Auch der von der Verwaltung vorgeschlagene Flächentausch erscheint nicht sinnvoll. Die Baugebiete „Kisselfließ 3 und 4“ sind im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesen und bei der Erschließungsplanung teilweise berücksichtigt. Außerdem ist die „neue“ Fläche als Grünzug und Wanderkorridor für Offenlandarten viel besser geeignet. Der Regionalplan wird sicherlich nach der ersten Änderung weitere Änderungen erfahren. Deshalb wird den kommenden Generationen keineswegs die Möglichkeit genommen, künftig die Bebauung zu erweitern. Wenn man dagegen der Erweiterung der Baubereiche bei der ersten Änderung zustimmen würde, könnte man sich den folgenden Schritten bis hin zum Bebauungsplan und der Erschließung nicht glaubhaft verschließen. Man würde ein Signal aussenden, das ihre Fraktion nicht aussenden will. Deshalb plädiert ihre Fraktion dafür, die Herausnahme der 13,6 ha aus dem regionalen Grünzug und dem Vorranggebiet für die Landwirtschaft abzulehnen.
Gemeinderätin Ulrike Schweizer verweist auf das Zusammentreffen mit den Landwirten im Mai dieses Jahres. Ihre Fraktion hat sich sehr intensiv mit der Änderung des Regionalplans befasst. Da es sich um die zukünftige Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde handelt, wurden die Mitglieder des Ausschusses für Dorfentwicklung und des Technischen Ausschusses mit einbezogen. Die Bewertung durch die sachkundigen Einwohner dieser Ausschüsse war ihrer Fraktion sehr wichtig. An dieser Stelle bedankt sie sich bei allen Beteiligten für die Mitwirkung. Die vorgelegten Unterlagen sind umfangreich und ausreichend. Für Laudenbach sieht die Planänderung die Rücknahme einer Freiraumfestlegung über 13,8 ha vor. Dieses Gebiet stellt die einzige Möglichkeit für eine künftige wohnbauliche oder gewerbliche Entwicklung dar, natürlich aus als Mischgebiet. Die Ausweisung schließt auch einen möglichen Tausch mit aktuell für Wohnungsbau vorgesehenen Flächen mit ein, welche dann beispielsweise der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden könnten. Damit erhält man sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht der Planungshoheit für Verwaltung und Gemeinderat. Jeder einzelne Verfahrensschritt obliegt ausschließlich der Hoheit des Gemeinderats. Ob bebaut werden soll oder wann oder wie, liegt in der alleinigen Mehrheitsentscheidung dieses Gremiums. Lediglich die planerischen Möglichkeiten für kommende Generationen werden erweitert. Denn heute und in nächster Zukunft liegt kein Bedarf vor. Ihre Fraktion plädiert dafür, den zukünftigen Gremien die verantwortungsvolle Weiterentwicklung Laudenbachs zuzutrauen und mit der Zustimmung zur Änderung des Regionalplans die Planungs- und Entscheidungshoheit zu erhalten, denn grundsätzlich ist es immer von Vorteil, Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung zu haben. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Fraktion keinesfalls an der Ausweisung weiterer Baugebiete in nächster Zukunft interessiert ist und ebenso gegen eine Bebauung bereits ausgewiesener Gebiete in naher Zukunft ist. Abschließend merkt sie an, dass es sich bei den ausgewiesenen Flächen ausschließlich um Gemeindeflächen handelt. Finanzielle Vorteile für Einzelne wie im Baugebiet „Kisselfließ“, wo die Gemeinde nur wenige Flächen besitzt, spielen keine Rolle. Bemerkenswert ist, dass dort der Widerstand, Ackerflächen zur Verfügung zu stellen, deutlich geringer war. Ein Grund mehr, künftige Entscheidungen über Entwicklungsmöglichkeiten in die Hände des Gemeinderats zum Wohl der gesamten Gemeinde zu legen. Der Regionalplan hat in der ganzen Region die Gemüter erhitzt und in Weinheim sogar zu einer nichtöffentlichen Abstimmung geführt. Die SPD- Fraktion wünscht sich eine offene und faire Diskussion über dieses Thema ohne geheime Abstimmungen.
Gemeinderat Frank Czioska weist darauf hin, dass die vorgelegten Erweiterungsvorschläge zum Regionalplan von fast allen Gemeinderäten der Region abgelehnt werden, da der Eingriff in die natürlichen Lebensgrundlagen zu massiv wäre. Der permanente Flächenfraß muss aufhören, besonders unter den Vorzeichen des Klimawandels. Bundesweit werden täglich fast 80 ha Fläche versiegelt, was die Bundesregierung auf 30 ha absenken möchte. Nicht nur Tiere und Menschen leiden darunter, auch der Klimaschutz ist gefährdet, wenn der Boden kein Kohlendioxid mehr aufnehmen kann und Frischluftschneisen verschwinden. Es freut seine Fraktion, dass sich die CDU- Fraktion ebenfalls dagegen ausspricht. Auch die Bevölkerung hat kein Verständnis mehr für weitere Bauflächen am Ortsrand. Interessant ist die Aussage von CDU- Kreisrat Alois Nickel in der Presse, die Landwirte hätten bereits die Realisierung von „Kisselfließ 1 und 2“ geschluckt und es drohe Abschnitt 3 und 4. Eine weitere Ausweitung möglicher Wohn- und Gewerbegebiete sei nicht hinnehmbar. Nicht nur der Gewässer- und Artenschutz, der Erhalt der Naherholung und der regionalen Lebensmittelerzeugung stehe zur Disposition, sondern es entziehe vielen Landwirten auch die Existenzgrundlage. Seine Fraktion hat sich schon immer gegen die Versiegelung des Ackerbodens ausgesprochen. Bereits das Baugebiet „Kisselfließ“ stellt einen massiven Eingriff in die Natur dar und wertvoller Boden ist für immer verloren. Umdenken ist angesagt. Es muss eine Möglichkeit für die Bürger geben, in ihrem Heimatort eine angemessene Wohnung zu finden. Aber die landwirtschaftlich genutzte Fläche Laudenbachs kann nicht dazu herhalten, Wohnraum für die Metropolregion bereitzustellen. Seine Fraktion spricht sich für eine innerörtliche Verdichtung aus und zunächst sollen Leerstände im „Kisselfließ 1“ bebaut werden. Hier halten Eigentümer die Grundstücke für nachfolgende Generationen zurück oder spekulieren auf Wertsteigerung. Damit wird Baugrund dem Markt entzogen. Eine Ausweitung auf immer neue Flächen ist keine akzeptable Lösung. Die Fraktion der Grünen lehnt die Änderung des Regionalplans ab.
Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler wendet sich gegen die Aussage von Gemeinderätin Ulrike Schweizer, dass es den Landwirten im „Kisselfließ“ leichter gefallen sei, die Äcker aufzugeben. Dies ist nicht der Fall. In früheren Diskussionen im „Kisselfließ“ haben sich die Landwirte große Sorgen gemacht und keinesfalls leichten Herzens ihre Äcker hergegeben.
Gemeinderat Oliver Kohl zeigt ebenfalls kein Verständnis für die Andeutung von Gemeinderätin Ulrike Schweizer. Das geht völlig an der Sache vorbei. Er kennt mindestens einen ehemaligen Gemeinderat, der damals gegen das Baugebiet gestimmt hätte, aber aufgrund Befangenheit nicht mitstimmen konnte. Diese Behauptung geht völlig ins Leere und sollte nicht einfach in den Raum gestellt werden.
Der Bürgermeister warnt davor, die Stellungnahmen jeweils im Detail zu kommentieren, und dankt für die konstruktive Debatte. Die Stadt Weinheim hat dreieinhalb Stunden diskutiert, um am Ende geheim abzustimmen. Hier kann offen darüber diskutiert und abgestimmt werden. Er formuliert folgende Beschlussvorschläge: „Der Gemeinderat stimmt der 1. Änderung des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, insbesondere der vorgesehenen Rücknahme von Freiraumfestlegungen für eine potentielle Siedlungsentwicklung Wohnen für das Gebiet RNK-01 auf der Gemarkung Laudenbach, zu und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.“ oder „Der Gemeinderat beschließt die Beantragung der Rückführung in den Altbestand der im Rahmen der 1. Änderung des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar vorgesehenen Fläche für eine potentielle Siedlungsentwicklung Wohnen im Gebiet RNK-01 auf der Gemarkung Laudenbach und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.“
Beschluss:
„Durch förmliche Abstimmung stimmt der Gemeinderat mit 6 Stimmen (Bürgermeister und SPD- Fraktion) für die Zustimmung zur 1. Änderung des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, insbesondere der vorgesehenen Rücknahme von Freiraumfestlegungen für eine potentielle Siedlungsentwicklung Wohnen für das Gebiet RNK-01 auf der Gemarkung Laudenbach, und die Beauftragung des Bürgermeisters, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.“
„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat mit 13 Stimmen (Fraktionen der CDU und der GRÜNEN) die Beantragung der Rückführung in den Altbestand der im Rahmen der 1. Änderung des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar vorgesehenen Fläche für eine potentielle Siedlungsentwicklung Wohnen im Gebiet RNK-01 auf der Gemarkung Laudenbach und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.“
3. Bauantrag der WHI Immobilien GmbH, vertreten durch Herrn Michael Werner, Am Alten Graben 7, 64720 Michelstadt
Bauvorhaben: Neubau eines Doppelhauses mit je einer Wohneinheit und Garage pro Haushälfte
Bauort: Flst. Nr. 44, Hauptstraße 84, 69514 Laudenbach
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Das mit dem Bestandsgebäude Hauptstr. 84 bebaute, insgesamt 921 m² große Grundstück Flst. Nr. 44 soll real geteilt werden. Nach vollzogener Teilung ist der mit dem Wohnhaus bebaute Grundstücksteil noch 294 m² groß. Auf dem 627 m² großen Grundstücksteil ist nach Abbruch des dort bestehenden Schuppens in zweiter Reihe zur Hauptstraße der Neubau eines Doppelhauses geplant.
Der zu bebauende Grundstücksteil liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung eines insgesamt 13,87 m breiten und 11,57 m langen zweigeschossigen Doppelhauses mit ausgebautem Dachgeschoss einschließlich jeweils einer Dachterrasse und einem 35° geneigten Satteldach ohne Gauben. Die geplanten Doppelhaushälften mit jeweils einer Grundfläche von 160,87 m² sind genau deckungsgleich. Das geplante Wohngebäude hat eine Firsthöhe von 11,03 m und überragt damit das eingeschossige Bestandsgebäude um 1,53 m. Die Traufhöhe beträgt 6,22 m. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze werden jeweils in einer der Haushälfte zugeordneten Flachdachgarage nachgewiesen.
Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nach § 36 Abs. 2 BauGB nur aus den sich aus § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden.
Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
In der zu betrachtenden näheren Umgebung gibt es vergleichbare Grundflächen. Das Doppelhaus wird in offener Bauweise errichtet. In der näheren Umgebung gibt es sowohl offene, als auch geschlossene Bauweise. Das Gebäude Hauptstr. 92, das keinen Ausreißer darstellt, hat ebenfalls zwei Vollgeschosse plus ausgebautes Dachgeschoss und eine größere Trauf- und Firsthöhe als das geplante Gebäude. Das von der Hauptstraße aus erschlossene Teilgrundstück soll in zweiter Reihe in einer Grundstückstiefe bis 34 m ab der Grundstücksgrenze bebaut werden. Eine vergleichbare Bebauungstiefe einer Wohnbebauung gibt es bislang nicht, allerdings handelt es sich bei dem Baugrundstück auch um ein überlanges Grundstück. Die Zulassung des Vorhabens führt zu keiner negativen Vorbildwirkung. Auch ein Vorhaben, das sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, kann sich in die Umgebung einfügen. Das ist der Fall, wenn es weder selbst noch in Folge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen, was hier der Fall ist.
Hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, fügt sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Gesunde Wohnverhältnisse werden gewahrt. Nach Auffassung der Verwaltung ist das geplante Doppelhaus daher bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird empfohlen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen. Einwendungen liegen bislang nicht vor.
Die Verwaltung stellt den Antrag:
„Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34, 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit je einer Wohneinheit und Garage pro Haushälfte auf dem Grundstück Flst.-Nr. 44, Hauptstr. 84 in Laudenbach.“
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass nur ein Bauantrag vorliegt, weshalb man von der Einberufung einer Sitzung des Technischen Ausschusses abgesehen hat. Das Baugrundstück mit 921 m² liegt an der Hauptstraße und soll real geteilt werden, um den Neubau eines Doppelhauses zu ermöglichen. Die Bauausführung erfolgt zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, Dachterrasse und einem um 35° geneigten Satteldach. Die Firsthöhe beträgt etwas über 11 m und die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze werden für jede Haushälfte nachgewiesen. Man befindet sich im unbeplanten Innenbereich, weshalb das gemeindliche Einvernehmen nach den §§ 34, 36 BauGB erforderlich ist, was nur nach den dort genannten Gründen versagt werden könnte. Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. In der näheren Umgebung gibt es bereits derartige Gebäude, das Vorhaben führt zu keiner negativen Vorbildwirkung und die Erschließung ist gesichert. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es handelt sich um eine Form der Innenverdichtung, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung empfiehlt deswegen die Erteilung des Einvernehmens.
Gemeinderat Jürgen Kraske erläutert, dass seine Fraktion mit einem lachenden und einem weinenden Auge dem Beschlussvorschlag zustimmt. Hier zeigt sich exemplarisch eine innerörtliche Verdichtung. Es wird im Ort dringend benötigter Wohnraum gewonnen, aber zugleich geht ein wertvoller Garten verloren. Für die Deckung des Wohnbedarfs gibt es den viel beschworenen Königsweg leider nicht. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.
Gemeinderat Joachim Kerzmann bedauert ebenfalls den Verlust des Gartens, aber man braucht die innerörtliche Verdichtung. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.
Gemeinderat Jörg Werner hat dem Gesagten nichts hinzuzufügen und begrüßt die Verdichtung. Daneben befindet sich noch ein Grundstück, welches eventuell irgendwann ebenfalls bebaut wird. Dann würde sich dieser Bereich als Einheit darstellen. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.
Beschluss:
„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34, 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit je einer Wohneinheit und Garage pro Haushälfte auf dem Grundstück Flst.-Nr. 44, Hauptstr. 84 in Laudenbach.“
4. Energiesparmodelle für die Sonnberg-Grundschule und die Kindertagesstätten
Beschluss zur Unterstützung des Förderantrags
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Das Bundesumweltministerium fördert so genannte Energiesparmodelle für Kindertagesstätten und Schulen über vier Jahre. Ziel ist, Ressourcen- und Energieverbrauch sowie Energiekosten in den Einrichtungen zu senken, ggf. einen Teil der eingesparten Mittel in den Einrichtungen zu belassen und Kinder wie Erwachsene für Energiewende und Klimaschutz zu sensibilisieren.
Anknüpfungspunkt im Klimaschutzkonzept Laudenbach ist Maßnahme 2.7 „Energieleitlinie und Intensivierung des kommunalen Energiemanagements“.
Die Förderquote beträgt bei Antragstellung bis 31.12.2021 im Regelfall 75 %, finanzschwache Kommunen wie die Gemeinde Laudenbach erhalten sogar 100 % Förderung. Neben der pädagogischen Begleitung sind auch geringinvestive Maßnahmen wie Thermostatventile, Wassersparaufsätze und Türschließer förderfähig.
Ziel ist allgemein die Initiierung von Klimaschutzmaßnahmen, wobei bereits bestehende Projekte und Kooperationen fortgeführt werden können.
Beispiele:
- Energieteams in den Einrichtungen bilden
- Energieeinsparung durch geschultes Nutzerverhalten – eingesparte Mittel können anteilig in den Einrichtungen verbleiben (z.B. 50/50)
- Ausbau Photovoltaik auf dem Schul-/Kitadach
- Mensa-Aktionstage zu klimafreundlicher Ernährung
- Ausflug in die Klimaarena Sinsheim
- Klimafreundliche Mobilität für Schul-/ Kitaweg und Freizeit
- vielfältige weitere Möglichkeiten
Die Dauer von Antragsstellung bis Bewilligungsbescheid beträgt i.d.R. ca. 6 Monate. Aufgrund der Komplexität des Antragsverfahrens beim Projektträger Jülich schlägt die Verwaltung vor, die EnergyEffizienz GmbH, Lampertheim, mit der Begleitung des Förderantrags zu beauftragen. Die Koordination der Maßnahmen liegt anschließend im Aufgabenbereich des noch zu besetzenden Klimaschutzmanagements.
Die Verwaltung stellt die Anträge:
1. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung von Energiesparmodellen gemäß dem Förderprogramm „Energiesparmodelle“ der Nationalen Klimaschutzinitiative.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Antragsstellung des o.g. Förderprogramms. Für die Begleitung des Antragsverfahrens beauftragt der Gemeinderat die Firma EnergyEffizienz GmbH, Gaußstraße 29, 68623 Lampertheim, gemäß beiliegendem Angebot zum Angebotspreis von 2.499 Euro inkl. Ust.
Der Bürgermeister kündigt an, dass man im nächsten Jahr mit vielen Förderanträgen beschäftigt sein wird. Das hat einerseits mit der finanziellen Situation der Gemeinde zu tun, andererseits mit der Tatsache, dass sich Bund und Land lieber Förderprogramme ausdenken anstatt die Kommunen von vorneherein vernünftiger finanziell auszustatten. Dann müsste man sich nicht über monatelange Förderprozesse Gedanken machen. Beispielhaft erinnert er an die Förderung des Umkleidegebäudes auf dem Sportplatz mit einer ordentlichen Fördersumme des Bundes. Bis heute gibt es noch keine Einladung zum Eröffnungsgespräch mit dem Projektträger. Es sind immer sehr lange Verfahrenszeiten, die überbrückt werden müssen, aber man kann ohne den Projektträger nicht anfangen. Im vorliegenden Fall geht es um das Thema Energiesparen sowie Ressourcen- und Energieverbrauch. Zum einen soll die pädagogische Begleitung gefördert werden, zum anderen auch entsprechende Maßnahmen zum „Traumfördersatz“ von 100%. Er betont, dass es sich bei den Projekten in der Sitzungsvorlage um Beispiele handelt. Er hat mit den jeweiligen Einrichtungsleitungen gesprochen, welche gegenüber diesem Programm sehr offen waren. Man kann auch Projekte integrieren, die aktuell schon durchgeführt werden. Künftig wird es dafür dann Geld geben. Bei einer Förderquote von 100% über vier Jahre lohnen sich die 2.500 Euro für die Begleitung des Antragsverfahrens.
Gemeinderätin Verena Schlecht erläutert, dass das Förderprogramm „Energiesparmodelle für Kita und Schule“ einerseits auf konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung abstellt, andererseits setzt es mit der Sensibilisierung von Kindern und Erwachsenen schon früh Akzente für einen ressourcenschonenden Umgang mit dem Thema Energie und Klimaschutz. Mit der Umsetzung konkreter Energiesparmaßnahmen können die Energiekosten gesenkt werden. Das Thema findet sich auch im Klimaschutzkonzept der Gemeinde, so dass die Maßnahmen der Energiesparmodelle direkt daran anknüpfen können. Bei einem positiven Förderbescheid können 100% Förderung erlangt werden. Damit sind die Kosten für die Unterstützung durch die EnergyEffizienz GmbH, um den Förderantrag auf den Weg zu bringen, gut investiertes Geld. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.
Gemeinderätin Vanessa Bausch erinnert an die Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes im Dezember 2020. Hieraus ergeben sich einige Maßnahmen, die die Gemeinde in den kommenden Jahren umsetzen möchte. Ein Anknüpfungspunkt an dieses Konzept sind die Maßnahmen aus der Energieleitlinie und der Intensivierung des Kommunalen Energiemanagements. Das Bundesumweltministerium fördert über vier Jahre Energiesparmodelle an Kitas und Schulen, was für Laudenbach sogar eine Förderung von 100% für bestimmte Maßnahmen bedeutet. Einzige Hürde ist leider immer wieder, dass die erhebliche Bürokratie bei der Antragstellung der ohnehin überlasteten Verwaltung Steine in den Weg legen kann. Die Förderanträge sind sehr kompliziert und aufwendig. Man könnte fast meinen, die übergeordneten Behörden haben kein Interesse daran, dass die Gelder abgerufen werden. Daher beantragt die Verwaltung zum einen die Durchführung der Maßnahmen und zum anderen die Vergabe des Auftrags zur Unterstützung bei der Antragstellung an ein spezialisiertes Unternehmen. Die Kosten hierfür sind aus dem Haushalt zu tragen, alle weiteren Maßnahmen werden dann zu 100% gefördert. Schon allein durch die Brisanz der Themen Energiewende und Klimaschutz scheint dies eine lohnenswerte Ausgabe zu sein. Mit der Maßnahme wird ein wichtiger Grundstein für die kommenden Generationen gelegt und auch die älteren Generationen werden für diese Themen sensibilisiert. Die aufgezählten Projekte sind lediglich Beispiele. Die Einrichtungen sind auch weiterhin in ihrer Kreativität gefragt und haben bereits viele Vorleistungen durch gute und sinnvolle Aktionen beigetragen. Die Kosten dafür wurden von den Einrichtungen und der Gemeinde selbst getragen und aus Kostengründen wurden einige Möglichkeiten bisher sicherlich nicht in Angriff genommen. Die Koordination der Projekte soll in den Aufgabenbereich des noch zu besetzenden Klimaschutzmanagements fallen. Dies begrüßt ihre Fraktion sehr, da auch die Einrichtungen genug mit internen Aufgaben zu tun haben. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.
Gemeinderat Gerhard Stein erklärt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion. Sein persönlicher Wunsch ist, dass sich auch die Älteren mehr für den Klimaschutz engagieren.
Beschluss:
1. Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig die Durchführung von Energiesparmodellen gemäß dem Förderprogramm „Energiesparmodelle“ der Nationalen Klimaschutzinitiative.
2. Durch förmliche Abstimmung beauftragt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung mit der Antragsstellung des o.g. Förderprogramms. Für die Begleitung des Antragsverfahrens beauftragt der Gemeinderat die Firma EnergyEffizienz GmbH, Gaußstraße 29, 68623 Lampertheim, gemäß beiliegendem Angebot zum Angebotspreis von 2.499 Euro inkl. Ust.
5. Beratung und Beschlussfassung über die örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Laudenbach gemäß § 3 Abs.3 Kindertagesbetreuungsgesetz
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In § 3 Abs. 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist die Verpflichtung zur örtlichen Bedarfsplanung gesetzlich verankert. Dabei sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu beteiligen.
Auf dieser Grundlage haben die Gemeinden auf die Bereitstellung von Plätzen für alle Kinder im Kindergartenalter in Kindergärten oder Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und auf die Bereitstellung von bedarfsgerechten Ganztagesplätzen oder ergänzend von Plätzen in der Kindertagespflege und außerdem auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren nach § 24 Abs. 3 SGB VIII hinzuwirken.
Bestandteil der Bedarfsplanung ist auch eine Anpassung der (zusätzlichen) Stellenanteile der Krippengruppen und im Bereich der Anerkennungspraktikantinnen und Praktikanten. Aufgrund der enorm angespannten Finanzlage von Gemeinde und konfessionellen Trägern kam man im Rahmen einer Trägerkonferenz überein, die zusätzlichen Stellenteile für die Krippengruppen künftig auf 0,3 Stellen pro Gruppe festzulegen. Somit besteht noch immer eine deutlich verbesserte Ausstattung als gesetzlich vorgeschrieben. Da alle drei Einrichtungen regelmäßig Anerkennungspraktikantinnen und Praktikanten in der Einrichtung haben und diese bisher nur vereinzelt und in unterschiedlichem Umfang auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet wurden, kam man zudem überein, Anerkennungspraktikanten künftig mit 0,5 Stellenanteil anzurechnen. Rechtlich zulässig ist eine Anrechnung bis zu einem Stellenanteil von 0,8.
Das Kuratorium für die Kindergärten in der Gemeinde Laudenbach hat über den Entwurf der Bedarfsplanung vom 25.05.2021 (Anlage) in seiner Sitzung vom 15.06.2021 beraten.
Die Beschlussempfehlung des Kuratoriums liegt bis zur Sitzung vor.
Die Verwaltung stellt folgende Anträge:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der „Bedarfsplanung der Gemeinde Laudenbach gemäß § 3 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz für das Jahr 2021/2022“ vom 25.05.2021 zu. Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist rechtzeitig fortzuschreiben.
2. Die zusätzlichen Stellenanteile der Krippengruppen werden auf 0,3 Stellen je Gruppe festgesetzt.
3. Anerkennungspraktikantinnen/ Anerkennungspraktikanten werden künftig einheitlich mit 0,5 Stellenanteilen angerechnet.
Der Bürgermeister erläutert, dass das Kuratorium der Kindergärten in Laudenbach diese Bedarfsplanung, welche alljährlich fortzuschreiben ist, in seiner Sitzung am 15.06.21 vorberaten hat. An dieser Stelle will er sich bei allen Beteiligten bedanken, die es in den Pandemiejahren ermöglicht haben, dass überhaupt eine Form der Kinderbetreuung stattfinden konnte, solange es rechtlich zulässig war. In diesen Dank möchte er explizit alle einschließen von den Trägervertretern bis zu den Einrichtungsleitungen, die Erzieherinnen und Erzieher für die phantastische Arbeit in dieser Zeit und die Eltern für das Verständnis für reduzierte Öffnungszeiten. Ein ganz großer Dank muss aber an die Kinder gehen, die am meisten unter der Pandemie zu leiden haben und zahlreiche Einschränkungen über viele Monate hinweg in Kauf nehmen mussten und noch müssen. Bezüglich der Bedarfsplanung hat man sich frühzeitig mit den Vertreten der konfessionellen Träger zusammengesetzt, auch vor dem Hintergrund einer immer angespannteren Haushaltslage. Die daraus hervorgegangenen Empfehlungen bedeuten eine Vereinheitlichung der Regelungen über alle Einrichtungen hinweg. Man will hier keine künstliche Konkurrenz schaffen, sondern die Kinderbetreuung allgemein auf einem sehr hohen Niveau halten. All das findet man im Bedarfsplan wieder. Abschließend bedankt er sich ganz herzlich bei Frau Cornelia Fickel und Frau Michelle Metz. Frau Fickel ist verantwortlich für den vorliegenden Bedarfsplan. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, ein derart seitenstarkes Dokument vorzulegen, und entsprechend zieht er vor dieser Arbeit seinen Hut. Für die politischen Entscheidungsträger ist es enorm wichtig, die Hintergründe zu kennen und die Zahlen im Detail zu sehen, um auf dieser Grundlage eine qualifizierte Entscheidung treffen zu können.
Gemeinderat Kai-Enno Dewald erklärt, dass der Bürgermeister schon vieles vorweggenommen hat. Der Bedarfsplan ist wirklich toll und sehr ausführlich. Die bestehende Situation wird umfassend dargestellt. Man hat sich damit sehr viel Mühe gegeben. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zu allen drei Punkten des Verwaltungsantrags.
Gemeinderätin Judith Izi führt aus, dass schon am Deckblatt des Bedarfsplans mit „Corona Jahr 2“ in der Überschrift zu erkennen ist, dass die Normalität noch in weiter Ferne liegt. Die Kitas waren lange geschlossen und obwohl der Betrieb wiederaufgenommen wurde, kann dies weitgehend nur unter Pandemiebedingungen geschehen. Das hat den Angestellten in den Einrichtungen sowie den Eltern und Kindern einiges abverlangt und tut dies auch weiterhin. Sie dankt allen für die gute Arbeit und den Eltern und Kindern für ihre Geduld und ihr Durchhaltevermögen. Die Belegungszahlen der Kitas sprechen weitgehend für sich. Alle drei Einrichtungen sind komplett ausgelastet. Vereinzelt gibt es noch Kapazitäten, allerdings nur sehr geringe. Ob und wie lange die Plätze reichen, lässt sich nur erahnen, jedenfalls wird es eng werden. Das neu eingeführte Platzvergabesystem ist sinnvoll, kommt sowohl bei der Verwaltung als auch bei den künftigen Kita-Eltern gut an und bedeutet eine bessere Planungssicherheit für alle Beteiligten. Beispielsweise in der Krippe bekommen die Eltern ein halbes Jahr vorher die Information über die Verfügbarkeit eines Platzes, was den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert. Die Betreuungszeit wird etwas erweitert bis 17.00 Uhr. Eine Rückkehr auf 17.30 Uhr wird es zunächst nicht geben, weil die Randzeiten wenig in Anspruch genommen werden und im Vergleich die Kosten für das vorzuhaltende Personal sehr hoch sind. Zudem macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar und die Besetzung freigewordener Stellen fällt immer schwerer, was für die Sicherstellung einer verlässlichen Betreuung ein großes Problem darstellt. Sie dankt Frau Cornelia Fickel für den ausführlichen Bedarfsplan, in dem die Situation sehr schlüssig dargestellt wird. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion zu allen drei Punkten des Verwaltungsantrags.
Gemeinderätin Isabelle Ferrari schließt sich für ihre Fraktion dem Dank der Vorredner an die Bediensteten und an Frau Fickel vollumfänglich an. Das Thema einer Erweiterung des Platzangebots muss absehbar angegangen werden. Es besteht steigender Bedarf durch höhere Betreuungsquoten und mehr Kinder. Die Senkung der zusätzlichen Stellenanteile der Krippengruppen auf 0,3 Stellen je Gruppe ist ein richtiger, wenn auch kleiner Schritt in die notwendige Richtung der Kosteneinsparung. Anerkennungspraktikantinnen sind betreuende und anhaltende Kräfte in der Einrichtung. Aufgrund der sehr großzügigen Berechnung der Leitungszeit in den Kindergärten Laudenbachs ist das Sparpotential mit der Anrechnung von 0,5 Stellen statt der gesetzlich vorgesehenen 0,8 Stellen noch nicht ausgeschöpft. Die 0,8 Stellen bieten einen schönen Kompromiss zu den ganzen Stellen, die in anderen Bundesländern für Anerkennungspraktikantinnen angerechnet werden. Angesichts der besonderen Herausforderungen durch Corona für alle Beschäftigten in den Einrichtungen stimmt in diesem Jahr ihre Fraktion den Anträgen der Verwaltung zu.
Beschluss:
„Durch förmliche Abstimmung fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der „Bedarfsplanung der Gemeinde Laudenbach gemäß § 3 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz für das Jahr 2021/2022“ vom 25.05.2021 zu. Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist rechtzeitig fortzuschreiben.
2. Die zusätzlichen Stellenanteile der Krippengruppen werden auf 0,3 Stellen je Gruppe festgesetzt.
3. Anerkennungspraktikantinnen/ Anerkennungspraktikanten werden künftig einheitlich mit 0,5 Stellenanteilen angerechnet.“
6. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch der Kinderkrippe (U3) und des Kindergartens (Ü3) der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ der Gemeinde Laudenbach für die Kindergartenjahre 2021/2022
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Allgemeines
Die Elternbeiträge für die Nutzung der Kinderkrippe und des Kindergartens der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ wurden zuletzt zum 20.07.2020 neu festgesetzt. Aufgrund des „Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen“ ab September 2020/2021 wurde eine Kürzung der Öffnungszeiten auf 16.00 h mit entsprechender Gebührenanpassung vorgenommen. Die Höhe der Beiträge orientierte sich dabei an der Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2020/2021. Grundlage hierfür ist die im Jahr 2009 erzielte Einigung, dass künftig in Baden-Württemberg die Erhebung der Elternbeiträge nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen soll.
Die Empfehlung ist nicht bindend, die Festlegung der Elternbeiträge steht jeder Kommune frei, sollte jedoch im Gemeindegebiet einheitlich sein.
Um weiterhin eine verlässliche und zugleich qualitativ hochwertige Betreuung anbieten zu können, sollen die Öffnungszeiten für das kommende Kindergartenjahr zunächst wieder auf 17.00 Uhr erweitert werden.
Insbesondere im Hinblick auf die erhöhten Ausgaben im Corona Jahr 2020/2021 (um Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Corona Jahr umzusetzen) und um in die Richtung einer Kostendeckung (20 % durch Elternbeiträge) zu gelangen, schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren um 3 % zu erhöhen. Dies sollte entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindetages erfolgen (zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegend). Es wird davon ausgegangen, dass alle Verbände an der Einigung festhalten, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge anzustreben und die Elternbeiträge mind. mit einer Steigerung von 3 %, in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, erhoben werden.
Die bestehende Vielzahl verschiedener Beitragsmodelle führt nicht nur zu Unübersichtlichkeiten und für Eltern zu kaum zu durchschauenden Gebührenbescheiden, sie erhöhen auch den Verwaltungsaufwand erheblich. Die Besonderheit der Gebührenabstufung im Krippenbereich (Abstufungen im Alter 0-1,5 Jahre; 1,5 – 3 Jahre) findet sich aktuell in der Region nur in Laudenbach.
Die in der Anlage 1 für Laudenbach ermittelten Elternbeiträge (+ 3%) für die Kindergartenjahre 2021/2022 wurden, wie in den Vorjahren auch, auf der Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen errechnet.
Zum Vergleich sind die aktuell gültigen Beitragssätze bis 16.00 h, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.07.2020 beschlossen hat, beigefügt (Anlage 2).
Die Gebühren im Bereich der Kinderkrippe wurden entsprechend der „gewichteten“ Inanspruchnahme (Anzahl der Kinder in VÖ- bzw. im GT-Bereich nach Alter) zu Grunde gelegt.Um die Personalplanung bei zunehmendem Fachkräftemangel zu erleichtern und die Verlässlichkeit der Betreuung zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung zudem vor, im Kindergartenbereich die Betreuung künftig einheitlich an 5-Tagen (GT- oder VÖ-Form) anzubieten.
Das Kuratorium für die Kindergärten in Laudenbach hat sich in seiner Sitzung am 15.06.2021 mit der Angelegenheit befasst. Die Beschlussempfehlungen des Kuratoriums liegen bis zur Sitzung vor.
Die Verwaltung stellt den Antrag:
„Der Gemeinderat beschließt die Neufestsetzung (+3%) der Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ der Gemeinde Laudenbach mit Wirkung vom 01.09.2021 für das Kindergartenjahr 2021/2022. Die ab 01.09.2021 geltenden Elternbeiträge für den Besuch der Kinderkrippe und des Kindergartens (bis 17.00 h) sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.“
Der Bürgermeister erläutert, dass man erst nach Erstellung der Vorlage die alljährliche Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen erhalten hat, welche sich diesmal auf 2,9% beläuft. Der Vorschlag der Verwaltung liegt mit 3% um 0,1 Prozentpunkte darüber, was er mit Blick auf die Haushaltslage für vertretbar hält. Zudem empfiehlt die gleiche Kommission einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge, wovon man noch immer sehr weit entfernt ist. Die neuen Zahlen passen nicht immer genau zu den bisherigen Beitragssätzen. Dies liegt zum einen daran, dass die Öffnungszeit auf die 17.00 Uhr- Lösung abgestimmt wurde zur Wahrung der Betreuungssicherheit unter Pandemiebedingungen und die Beiträge daran angepasst sind. Zudem wurde die bisherige Abstufung für Kinder von 0 bis 1,5 und 1,5 bis 3 Jahren aufgehoben zur Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und besseren Nachvollziehbarkeit für die Elternschaft. Daraus ist der vorliegende Vorschlag der Verwaltung entstanden.
Gemeinderat Kai-Enno Dewald weist darauf hin, dass in Laudenbach schon seit Jahren auf ein hohes Niveau bei der Qualität der Betreuung und der Ausstattung geachtet wird. Qualität hat seinen Preis und die Kosten steigen, besonders in der Corona- Zeit. Der Verwaltungsaufwand war immens mit einem ständigen Jonglieren und Suchen nach neuen Wegen. Laut dem Land soll eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von 20% erreicht werden, wovon man weit weg ist. Schon aufgrund der tariflichen Entwicklung ist eine Steigerung um 3% sinnvoll. Mit dem abgestimmten, einheitlichen Betreuungskonzept erhält man eine Erleichterung und Steigerung der Effizienz, was eine Kostensenkung bedeutet. Das ist jedenfalls ein sehr guter Weg. Er erklärt daher die Zustimmung seiner Fraktion.
Gemeinderätin Judith Izi räumt ein, dass ihre Fraktion beim Blick auf die alten und neuen Beiträge zunächst verwirrt war. Der Vergleich ist in diesem Jahr nicht so einfach. Durch den Wegfall der Abstufung in der Krippe und die neue Betreuungszeit ergeben sich verschiedene Zahlen, die man nicht ohne Weiteres vergleichen kann. Die Anpassung macht aber letztendlich für die Eltern und die Verwaltung die zukünftige Gebührenentscheidung einfacher und übersichtlicher. Sie dankt an dieser Stelle der Verwaltung für die zusätzliche Erläuterung. Da es weiterhin die Vorgabe gibt, dass die Kosten beim Kindergarten und bei der Krippe zu 20% aus Elternbeiträgen gedeckt werden sollen, müssen die Beiträge für die Kinderbetreuung hier um 3% erhöht werden. Ihre Fraktion findet das für die Eltern sehr bedauerlich. Das Land Baden-Württemberg sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf bei der finanziellen Ausstattung. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage hat die Gemeinde keinen Spielraum in dieser Situation. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion „schweren Herzens“ zum Verwaltungsvorschlag.
Gemeinderätin Isabelle Ferrari dankt im Namen ihrer Fraktion Frau Cornelia Fickel für die überlegten Berechnungen und die Erklärung, wie der Beitrag berechnet wurde. Sie will dies nicht nachvollziehen, aber es war sehr nachvollziehbar und sicher sehr sinnvoll. Es bleibt abzuwarten, wie tatsächlich die Nachfrage nach Plätzen noch steigen wird. Die Anpassung um 3% bedeutet gerade einmal einen Ausgleich der Inflationsrate. Daher kann von einer Annäherung an die gewünschten 20% Kostendeckung durch Elternbeiträge keine Rede sein. Jedoch entstehen dadurch keine noch höheren Kosten für die Gemeinde. Natürlich ist die Erhöhung bedauerlich, aber das ist die Lage in Baden-Württemberg. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.
Beschluss:
„Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig die Neufestsetzung (+ 3%) der Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ der Gemeinde Laudenbach mit Wirkung vom 01.09.2021 für das Kindergartenjahr 2021/2022. Die ab 01.09.2021 geltenden Elternbeiträge für den Besuch der Kinderkrippe und des Kindergartens (bis 17.00 h) sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.“
7. Bekanntgaben, Anfragen
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Der Bürgermeister berichtet, dass ein Schreiben des Kommunalrechtsamts eingegangen ist über die Sonderfinanzierung, welche für den 2. Bauabschnitt „Kisselfließ“ beschlossen wurde. Die Kredithöhe von maximal 8,5 Millionen Euro wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt mit Befristung bis zum 30.06.2025. Die Gemeinde wird dazu angehalten, dies als Sondervermögen im jeweiligen Haushalt auszuweisen.
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass ein Bauantrag für das Anwesen Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 vorliegt. Die Firma Detia plant den Einbau eines Labors im Obergeschoss der bestehenden Halle 65. Dort soll eine Stahlbetondecke eingebaut werden, um ein vorhandenes Labor dorthin zu verlagern. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Saugärten“ und die Festsetzungen des Bebauungsplans werden in allen Punkten eingehalten. Von Seiten der Gemeinde gibt es daher nichts zu entscheiden. Er will den Gemeinderat dennoch über die anstehenden Bautätigkeiten informieren.
Gemeinderat Bernd Hauptfleisch erkundigt sich, warum die Blumenwiese bei der Kleintierzuchtanlage so früh gemäht wurde. Die Blüten hatten noch gar nicht richtig ausgesamt. Er regt an, die Blumen künftig länger stehen zu lassen.
Der Bürgermeister kann dazu nur sagen, dass zweimal jährlich gemäht werden muss. Die genauen Zeiträume sind ihm nicht bekannt. Natürlich hat er die diesbezügliche Diskussion verfolgt und auch die Aussage von Herrn Röhner, BUND, der es nicht so kritisch gesehen hat, dass zu diesem Zeitpunkt gemäht worden ist.
Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler erklärt, dass sie dies eher wie Gemeinderat Bernd Hauptfleisch sieht. Die Blumen sollen eine Chance haben, auszusamen. Es ist klar, dass Wiesen irgendwann gemäht werden müssen, aber ein bisschen später fände sie besser.
Der Bürgermeister nimmt dies so zur Kenntnis und sagt eine Überprüfung zu.
Gemeinderat Frank Czioska will wissen, ob ein Landwirt, der Bauhof oder die Verwaltung die Durchführung einer Mähaktion veranlassen, insbesondere für eine komplette Fläche. Schließlich empfiehlt der BUND, die Hälfte einer Wiesenfläche stehen zu lassen zum Schutz der Insekten. Er fragt konkret, wer für die Festlegung von Zeitpunkt und Umfang des Mähens zuständig ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde zuständig ist, egal, ob ein Landwirt oder der Bauhof selbst die Arbeiten letztendlich durchführt. Die Verwaltung vergibt die Aufträge und legt den Durchführungszeitpunkt fest. Deshalb hat er schließlich gerade die Prüfung zugesagt, ob dies auch später durchgeführt werden kann. Man muss aber auch dafür Verständnis haben, dass es im Bauhof Arbeitspläne gibt und die Aufteilung von Maßnahmen nicht immer zum zu bewältigenden Arbeitsvolumen passt. Das ist nicht bei jeder einzelnen Maßnahme so durchführbar. Die Verwaltung wird jedoch prüfen, ob es im nächsten Jahr anders laufen kann.
Gemeinderat Frank Czioska hält dies bei einer derart sensiblen Angelegenheit für wünschenswert. Man hat jetzt gerade mit blühenden Wiesen angefangen, was der gesamte Gemeinderat für sehr wichtig erachtet und auch die Bürgerschaft. Es gibt Initiativen, die das unterstützen, Schilder werden aufgestellt. Da ist dann der Frust ziemlich groß, der bei seiner Fraktion ankommt. Die Gemeinde sollte das sensibel angehen und sich entsprechend Rat holen.
Der Bürgermeister weist auf die Mitgliedschaft im Naturpark und Geopark hin und der Betreuung von dort. Die Gemeinde mäht nicht, weil sie gerade Lust dazu hat, sondern es ist klare Vorgabe, dass die Flächen zweimal im Jahr zu mähen sind. Das hat mit der Blütenmischung zu tun, die dort ausgesät ist. Die Anregung, dass das auch ein paar Wochen später sein kann, wird er so mitnehmen. Aber irgendwann muss eben gemäht werden.
Gemeinderat Frank Czioska weiß, dass der Deutsche nun mal den gepflegten und immer schön gekürzten Rasen mag. Davon ist man aber inzwischen weit weg und die Bürgerschaft auch. Es ist erfrischend, dass es hier wieder Flächen gibt, auf denen Wildkräuter sprießen können. Er hat auch wesentlich mehr Insekten an der Windschutzscheibe, wenn er mit dem Auto fahren muss. Das ist erfreulich, aber man muss dranbleiben.
Gemeinderätin Ulrike Schweizer erläutert, dass sich auf der B3 in Höhe des Hauses Nr. 37 ein Kanaldeckel befindet, der ständig klappert, wenn er überfahren wird. Die Anwohner bitten darum, auf eine Reparatur hinzuwirken. In diesem Zusammenhang kam auch die Sprache auf das Tempo 30 und den Stand des Lärmaktionsplans.
Der Bürgermeister sagt eine Überprüfung des Kanaldeckels zu. Die entsprechenden Bürger können sich aber auch gerne vertrauensvoll an die Verwaltung direkt wenden. Der Auftrag zum Lärmaktionsplan ist mittlerweile vergeben. Den genauen Ausführungszeitraum der Messungen kann er gerade nicht nennen.
Gemeinderätin Ulrike Schweizer weist darauf hin, dass nach Straßenbauarbeiten vor einiger Zeit auf der Bachbrücke Ecke Bachstraße/ Rheinstraße nach Regenfällen eine sehr tiefe Pfütze stehenbleibt. Vermutlich ist die Fahrbahndecke fehlerhaft geschlossen worden. Dies wurde wohl bereits durch einen Mitarbeiter der ausführenden Firma begutachtet, aber weiter ist bislang nichts passiert.
Der Bürgermeister sagt auch hier eine Überprüfung zu.
Gemeinderat Frank Czioska erkundigt sich nach dem Stand der Aktion „Schillerplatz“. Inzwischen sind drei Monate vergangen und nach den bisherigen Informationen sollte hier früher gehandelt werden und man sollte sich zusammensetzen zur Behandlung der Ergebnisse.
Der Bürgermeister erklärt, dass zum einen die extrem hohe Anzahl an Rückmeldungen natürlich erfreulich war, zum anderen hat dies das beauftrage Büro und die Verwaltung vor sehr viel Arbeit gestellt. Der Gemeinderat kennt die Arbeitsbelastung in den letzten Wochen und er hat in einer der letzten Sitzungen dahingehend um Verständnis gebeten. Unabhängig davon ist geplant, den Bürger-Workshop zum Wettbewerb am 26. Juli durchzuführen. Es passiert also etwas in dieser Angelegenheit.
Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler spricht das Insektenhotel in den „Rotäckern“ an. Sie schlägt vor, den Standort zu überdenken und es an das andere Ende des Grundstücks zu versetzen, damit es durch die Hecke geschützt ist. Sie sorgt sich aufgrund des Pestizideinsatzes auf dem Feld. Außerdem hätten die Insekten dann direkt den Ausflug zur Blühfläche.
Der Bürgermeister sagt zu, dass Verbesserungspotential gerne aufgenommen wird.
Gemeinderat Oliver Kohl nennt es erfreulich, dass nach der Corona- Entwicklung das Sportgelände wieder genutzt werden kann. Das ist für Kinder und Jugendliche ganz wichtig. Er hat am Samstag die Querungshilfe am Nettomarkt genutzt und festgestellt, dass der Zugang zum Gelände dort durch einen Zaun abgesperrt ist. Er will wissen, ob es dafür einen besonderen Grund gibt oder ob vergessen wurde, den Zaun abzubauen.
Der Bürgermeister antwortet, dass man sich dazu entschlossen hat, das Gelände ab einer bestimmten Uhrzeit abzuschließen, damit es nicht nachts zu Ansammlungen kommt. Das ist nur am Tor möglich. Corona- bedingt ist daher nur dort der Zugang möglich und man muss um das Gelände herumlaufen.
Gemeinderat Oliver Kohl meint, dass dann die Querungshilfe keinen Sinn macht.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Handhabung vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung ständig geprüft wird.
Gemeinderat Kai-Enno Dewald fragt, wie es mit dem Umkleidegebäude auf dem Sportplatz weitergehen wird.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Förderzusage des Bundes vorliegt und der Projektträger Jülich begleitet dieses Förderprogramm. Mit einem Vertreter dieses Büros soll in den nächsten Monaten ein sogenanntes Projektgespräch stattfinden, um den weiteren Fortlauf zu besprechen. Zunächst wird es Ende dieses Monats eine Videokonferenz geben, in welcher man quasi für dieses Gespräch geschult wird. So sehr man sich über die Förderung auch freut, ist sie wirklich ein „Bürokratiemonster“. Laudenbach ist das Projekt mit der geringsten Fördersumme in Baden-Württemberg. Möglicherweise wird zunächst mit den Großprojekten angefangen. Die Gemeinde wurde jedenfalls explizit gebeten, nicht „nachzubohren“. Von Seiten der Verwaltung könnte es mit der Maßnahme losgehen.
Der Bürgermeister schließt die Sitzung.