Protokolle: Gemeinde Laudenbach

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Hier finden Sie ältere Protokolle des Gemeinderats. Die Protokolle ab dem Jahr 2024 sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde hinterlegt. 

Gemeinderatssitzung vom 22.03.2021

Artikel vom 10.06.2021

2021 – Gemeinderat – III – Öffentliche Sitzung

 

N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Montag, 22. März 2021

  

Auf der Tagesordnung steht und wird beraten bzw. beschlossen:

  1. Fragestunde für Einwohner
     
  2. 3. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes High-Speed-Netz-Rhein-Neckar
     
  3. Bekanntgabe eines in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
     
  4. Bekanntgaben, Anfragen
    

1.    Fragestunde für Einwohner

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Es sind sechs Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

  

Herr Harmut Pfleger, Miteigentümer der Grundstücke, bei denen heute über die Ausübung des Vorkaufsrechts hatte beschlossen werden sollen, will wissen, woher der plötzliche Sinneswandel der Gemeinde kommt, nachdem sie zweieinhalb Jahre Zeit hatte, diese Grundstücke zu erwerben. Er hat am 15. Oktober 2018 der Gemeinde ein Protokoll unterschrieben, dass er diese Grundstücke verkaufen will. Die Gemeinde hat ihn seitdem nicht mehr kontaktiert und jetzt, nachdem er einen Käufer gefunden hat, will sie ihm „reingrätschen“.

 

Der Bürgermeister stellt klar, dass es keinen Sinneswandel bei der Gemeinde gibt, sondern das laufende Bebauungsplanverfahren sich aus verschiedenen Gründen verzögert hat. Das damals unterzeichnete Protokoll betraf vermutlich die Vorgespräche zur Umlegung, aber seitdem ist das Bebauungsplanverfahren nicht weitergegangen und ist seit 2017 im Gange. Weiter kann er dazu nichts sagen, weil kein Beschluss gefasst ist und der Tagesordnungspunkt heute nicht behandelt wird.

   

2.    3. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes High-Speed-Netz-Rhein-Neckar

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Sachverhalt:

 

Die Breitbandversorgung der Bürger und Unternehmen durch den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Rhein-Neckar-Kreis. Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 den Beitritt zum Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar beschlossen und dessen Satzung zugestimmt. Alle 54 Kommunen im Kreis sind diesem Zweckverband beigetreten. Im Rahmen der ersten Verbandsversammlung am 04.12.2014 wurde die Verbandssatzung beschlossen. Ziel des Zweckverbandes ist eine leistungs-, bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen der Bürger und Unternehmen.

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar ist gem. § 4 Abs. 3 lit. a) der Verbandssatzung zuständig über Änderungen der Verbandssatzung Beschluss zu fassen. Änderungen der Verbandssatzung sind gem. § 21 GKZ mit einer qualifizierten Mehrheit zu beschließen, d.h. es muss die Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsgemäßen Stimmzahlen der Verbandsmitglieder vorliegen.

 

Mitglieder / Stimmen derzeit 54 + 1 = 55, somit 2/3 hieraus = 37 Stimmen, unabhängig von der Anzahl der Anwesenden in der Sitzung.

 

Die 1. Änderung der Verbandssatzung wurde in der Verbandsversammlung vom 14.12.2017 beschlossen, hierauf folgte die 2. Änderung der Verbandssatzung am 07.12.2020.

 

Die weitergehende Regelung der Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum erfordern eine weitere, nun 3. Änderung der Verbandssatzung.

 

Die Corona-Pandemie und die behördlichen Maßnahmen zu deren Eindämmung haben auch Auswirkungen im Bereich des Kommunalverfassungsrechts (z.B. GemO, GKZ) insbesondere soweit es dabei zu persönlichen Kontakten kommen kann, wie dies bei Gremiensitzungen (z.B. Verbandsversammlungen, Ausschusssitzungen, Kreistags-sitzungen und Gemeinderatssitzungen) der Fall ist.

 

Die Kommunalgesetze enthalten keine Ermächtigung für das Innenministerium oder die Rechtsaufsichtsbehörden, Ausnahmen von zwingenden Vorschriften zuzulassen oder Entscheidungen anstelle der zuständigen kommunalen Organe zu treffen.

 

Die betreffenden Entscheidungen müssen jedoch von den jeweils zuständigen kommunalen Organen (Gemeinderat, Kreistag, Verbandsversammlung) in eigener Verantwortung getroffen werden.

 

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sollten Präsenzsitzungen der kommunalen Gremien auf das unbedingt Notwendige zu beschränken sein. In Präsenzsitzungen sollten nur Themen behandelt werden, die nicht aufgeschoben oder anderweitig (z.B. in Form einer Videokonferenz, im schriftlichen oder elektronischen Verfahren) erledigt werden können. Zu beachten sind dabei die Vorschriften über die Teilnahme an Sitzungen, Beschlussfähigkeit sowie der Öffentlichkeitsgrundsatz. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gehört zu den wesentlichen Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung und ist entscheidend für die Wirksamkeit von Beschlussfassungen.

 

Am 13.05.2020 wurde die Gemeindeordnung (GemO) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie durch die Aufnahme des § 37a ergänzt, hierin ist die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum geregelt. Die Sitzung in Form einer Videokonferenz muss nach dem Wortlaut von § 37a Absatz 1 Satz 1 GemO notwendig sein. Dieses Kriterium soll den Ausnahmecharakter der Vorschrift verdeutlichen. Der Verbandsvorsitzende entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls, in welcher Form der Sitzung die anstehenden Tagesordnungspunkte behandelt werden.

 

Eine Regelung in der jeweiligen Satzung des jeweiligen Gremiums war bis 31.12.2020 nicht erforderlich, sondern wurde pandemiebedingt im Wege einer Übergangsregelung bereits per Gesetz ermöglicht.

 

Mit Auslaufen dieser Übergangsregelung ist jedoch ab dem Jahr 2021 die Verbandssatzungsregelung verbindlich, um auch in Zukunft Gremien in Form von Videositzungen tagen zu lassen.

 

Die Verbandssatzung (Neu § 5 Abs. 1 a) ist somit wie folgt zu ergänzen:

 

§ 5

-Geschäftsgang-

 

(1a)

 

Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit

der Mitglieder im Sitzungsraum

 

(1) Notwendige Sitzungen der Verbandsversammlung können unter Beachtung der Voraussetzungen des § 37a GemO ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Sitzung sowie das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen gem. § 37a GemO obliegt dem Vorsitzenden.

 

(2) Abs. 1 gilt für die Sitzungen des beschließenden Ausschusses entsprechend.

 

Hierbei sind folgende weitergehende Hinweise zu betrachten:

 
  1. Die Durchführung der kommunalen Gremiensitzungen erfolgt in der Regel im Rahmen einer Präsenzsitzung. Die durch § 37a GemO i.V.m. der oben vorgeschlagenen Satzungsänderung eröffnete Möglichkeit einer Videositzung stellt insoweit eine Abkehr vom Regelfall dar.
  1. Aus Ziffer 1 folgend ist eine Beschlussfassung im Rahmen einer Videositzung grundsätzlich nur bei Gegenständen einfacher Art möglich. Abweichend hiervon können Sitzungen auch zu weiteren Themen als Videositzung stattfinden, sofern eine Präsenzsitzung aus schwerwiegenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Aus dem insoweit zu beachtenden Anlasskatalog des § 37a Abs.1 GemO ist vor dem Hintergrund der Covid-19- Pandemie insbesondere der Seuchenschutz hervorzuheben.
  1. Sofern eine öffentliche Sitzung als Videositzung durchgeführt wird, ist auch hierbei der Öffentlichkeitsgrundsatz durch eine Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum zu gewährleisten.
  1. Eine Sitzung ohne Bildübertragung (z.B. eine reine Telefonkonferenz) ist nicht zulässig.
  1. Von den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden sind somit in eigener Verantwortung geeignete technische Vorkehrungen zu treffen, um eine ordnungsgemäße Sitzung zu gewährleisten.
  1. Wahlen im Sinne von § 37 Abs. 5 GemO dürfen in einer solchen Sitzung nicht durchgeführt werden, da diese grundsätzlich geheim vorgenommen werden und dies bei Durchführung einer Sitzung per Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise nicht gewährleistet werden kann.
 

Die Formulierung des ergänzten § 5 Abs. 1 a der Verbandssatzung entspricht den Empfehlungen des Landkreistages in Abstimmung mit dem Innenministerium.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Gemeinderat stimmt der 3. Änderung der Verbandssatzung zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Votum für die Gemeinde in der Verbandsversammlung entsprechend abzugeben.“

  

Der Bürgermeister verweist auf die umfassende Sitzungsvorlage. Inhaltlich geht es dem Zweckverband um das, was auch der Gemeinderat in der Dezember- Sitzung schon diskutiert hat. Seit 01.01.21 ist eine Änderung der jeweiligen Satzung durchzuführen, wenn man Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchführen möchte. Entsprechend soll die Satzung des Zweckverbands geändert werden.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler führt aus, dass es bloß um eine Satzungsänderung geht. Die Mitglieder des Zweckverbands wollen online tagen, wenn dies wegen der Pandemie geboten erscheint. Dagegen ist von Seiten der CDU- Fraktion nichts einzuwenden. Dabei ist zu betonen, wie wichtig ihrer Fraktion der weitere Ausbau des digitalen Glasfasernetzes ist, und man hofft, dass man in Laudenbach irgendwann mehr davon abbekommt.

 

Gemeinderätin Ulrike Schweizer erläutert, dass die dritte Änderung der Verbandssatzung erfolgen soll und es um die Regelung zur Durchführung von Sitzungen ohne persönlich Anwesenheit der Mitglieder geht. Der Unterschied zum Antrag der Fraktion der GRÜNEN im Dezember auf Ermöglichung von hybriden Gemeinderatssitzungen ist der, dass dadurch für Laudenbach keine zusätzlichen Kosten und kein höherer Aufwand entstehen werden. Der Zweckverband ist für die komplette Organisation zuständig und der Vorsitzende wird entscheiden müssen, in welcher Form die Sitzungen stattfinden. Sitzungen in Form von Videokonferenzen können bei dieser Satzungsänderung unter Pandemiebedingungen weitergeführt werden. Vor dem Hintergrund der Kosten- und Aufwandsneutralität für Laudenbach und der vereinfachten Teilnahme an den Verbandssitzungen erklärt sie die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

Gemeinderätin Isabelle Ferrari erklärt ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion. Dabei wird bedauert, dass der Zweckverband jetzt moderner und zeitgemäßer als die Gemeinde ist. Gleichzeitig wird gehofft, dass jeder dabei über ein ausreichendes Netz verfügt, auch irgendwann in Laudenbach.

 

Der Bürgermeister verweist bezüglich der ersten Aussage auf den Gemeinderatsbeschluss im Dezember und stimmt der zweiten Aussage zu.

  

Beschluss:

 

„Durch förmliche Abstimmung stimmt der Gemeinderat einstimmig der 3. Änderung der Verbandssatzung zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Votum für die Gemeinde in der Verbandsversammlung entsprechend abzugeben.“

    

3.    Bekanntgabe eines in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses

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Über diesen Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung berichtet.

  

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 22.02.21 beschlossen hat, die Verwaltung mit Verhandlungen zum Kauf von Grundstücken im Gewann „Untere Kisselfließ“ zu beauftragen.

      

4.    Bekanntgaben, Anfragen

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Der Bürgermeister dankt herzlich allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am 14.03.2021 die sehr reibungslose Durchführung der Landtagswahl möglich gemacht haben. Er dankt der Wahlleitung unter Hauptamtsleiter Jürgen Probst und den für das Testangebot eingesetzten ehrenamtlichen Helferinnen, welches zuvor und im Nachgang unterbreitet werden konnte. Es hat alles sehr gut geklappt und es gab keine Korrekturen. Jede einzelne Stimme, die am Wahlsonntag gezählt wurde, hatte auch im endgültigen Ergebnis Bestand.

  

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der beschlossene Haushalt durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und entsprechend bekannt gemacht wurde.

  

Gemeinderat Bernd Hauptfleisch erklärt, dass laut Aussagen von Eltern das Geländer auf der Heinrich-Lanz-Brücke eine Gefahrenstelle für kleine Kinder darstellt. Die Kinder kommen unter dem Geländer durch und danach geht es ziemlich steil bergab. Zudem holen sich die Kinder oft Splitter am Holz. Er bittet um Prüfung, ob an dieser Stelle eine Nachbesserung möglich ist.

 

Der Bürgermeister geht zwar davon aus, dass man an dieser Stelle in der aktuellen Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht bereits nachgekommen ist, sagt aber eine Überprüfung zu.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer verweist auf den Jahresbericht der Gemeindebücherei, den man in der letzten Woche erhalten hat. Ihre Fraktion bedankt sich für den umfangreichen und informativen Bericht. Man kann erkennen, dass trotz der schwierigen Umstände durch die Pandemie ein sehr großes und unermüdliches Engagement in der Bücherei besteht. Die meisten Ausleihen betrafen Kinder- und Jugendmedien. Das ist sehr erfreulich und stimmt zuversichtlich wegen der Wissbegierde der Laudenbacher Jugend. Für das kommende Jahr ist die Aussicht sehr optimistisch und mit äußerst attraktiven Angeboten geplant, welche hoffentlich durchgeführt werden können. Ihre Fraktion bedankt sich ganz herzlich bei Frau Michaela Ulmer und ihren ehrenamtlichen Helferinnen für die gute und erfolgreiche Arbeit in der Bücherei.

  

Gemeinderat Gerhard Stein will wissen, wie es mit dem Klimaschutz weitergehen wird. Nachdem er seine Aufwandsentschädigung mit sofortiger Wirkung für derartige Maßnahmen gespendet hat, wäre es schön, wenn es beim Klimaschutz mit dem gleichen Engagement weitergehen würde, wie sich die Gemeinde mit Corona beschäftigt. Die Zeit läuft davon und die Bevölkerung muss mitgenommen werden. Es muss hier mal was passieren. Er will gerne ein eigenes System entwickeln und wollte schon vor Jahren einen runden Tisch „Energie“ in Laudenbach initiieren, leider ohne große Mitwirkung der damaligen Gemeinderatsfraktionen. Es muss mehr gemacht werden, sonst läuft dies negativer als Corona. Wenn er etwas für die Gemeinde tun kann, soll sie ihn das wissen lassen.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass privates Engagement natürlich immer sehr gern gesehen wird und niemand wird im Wege stehen, wenn Gemeinderat Gerhard Stein zu einem runden Tisch zum Klimaschutz in Laudenbach einlädt.

 

Gemeinderat Gerhard Stein bittet darum, ihm die E-Mail- Adressen der fünfzig Personen zukommen zu lassen, die bei der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes Interesse an einem Engagement bekundet haben.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die Gemeinde kann nicht rechtswidrig E-Mail- Adressen zur Verfügung stellen. In der letzten Sitzung wurden teilweise lebhafte und hitzige Diskussionen zum Thema Klimaschutzmanagement geführt. Er hat bereits am nächsten Tag Gespräche mit der Stadt Weinheim geführt bezüglich einer interkommunalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Die Verwaltung ist dran am Klimaschutz, aber ein paar Tage muss man ihr schon Zeit geben.

  

Gemeinderat Frank Czioska bezeichnet es als erfreulich, dass die Gemeinde begonnen hat, die Schotterinseln zu beseitigen und zu bepflanzen. Zudem wurde die Bürgerschaft zur Übernahme von Patenschaften aufgerufen. Er fragt, ob es diesbezüglich schon ausreichend Rückmeldungen gibt, und regt an, im Amtsblatt nicht nur einen Aufruf, sondern auch einen Formularvordruck zu veröffentlichen. Dies macht es einfacher für die Bürger und schafft noch etwas Nachdruck.

 

Bauamtsleiter Martin Hörr erläutert, dass aktuell mehr als elf Rückmeldungen bereits vorliegen.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass man die Aktion nochmals bewerben wird, wenn die Anzahl der Rückmeldungen nicht ausreichend ist.

  

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler spricht die Leerrohre in der Außenanlage des Rathauses an. Sie erkundigt sich, ob ein Leerrohr der Ladestation für Fahrräder dient und ob dies auch für PKW vorgesehen ist.

 

Bauamtsleiter Martin Hörr antwortet, dass für Fahrräder ein Erdkabel bereits verlegt wurde, ebenso ein Leerrohr für eine etwaige künftige PKW- Ladestation. Beides ist an der Seite Bachstraße vorgesehen. Auf der Rückseite finden keine diesbezüglichen Maßnahmen statt.

 

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler fragt, ob man wieder in die Grünanlage eingreifen muss, wenn man eine Ladestation an der Rückseite schaffen will eventuell für Dienstfahrzeuge oder Car-Sharing.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass man im Zuge der Anschaffung eines solchen Dienstfahrzeugs auch die entsprechenden Tiefbauarbeiten machen kann. Es würde aber keine Kostenvorteile bringen, dies sofort zu machen.

  

Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler meint, dass die Außenbeleuchtung des Rathauses ausschaltbar ist, wie sich zur Earth-Hour gezeigt hat. Sie regt generelle Überlegungen an, die Beleuchtung zu bestimmten Zeiten in der Nacht auszuschalten. Eventuell wäre eine Nachrüstung mit einer Zeitschaltuhr technisch möglich.

 

Der Bürgermeister sagt eine Überprüfung zu.

  

Gemeinderat Kai-Enno Dewald bedankt sich dafür, dass die Gemeinde unabhängig von Verordnungen mit den Schnelltests für die Schülerinnen und Schüler vorangegangen ist. Es ist zu wünschen, dass man in dieser Form weitermacht, nicht auf Verordnungen wartet, sondern proaktiv vorangeht. Schade ist, dass in den sozialen Netzwerken wieder heiß diskutiert wird, ob die Schnelltests sicher sind und sonst was. Es ist toll, dass dies gemacht wurde.

 

Der Bürgermeister nimmt den Dank gerne an. Man hat versucht, sich um eine pragmatische Lösung zu bemühen. Trotz der Fragen zur Kostenübernahme ist irgendwann eine Entscheidung zu treffen und wenn es der Gesundheit dient, ist es für alle ein Gewinn.

  

Der Bürgermeister schließt die Sitzung