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Gemeinderatssitzung vom 17.05.2021
2021 – Gemeinderat – V – Öffentliche Sitzung
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Montag, 17. Mai 2021
Auf der Tagesordnung stand und wurde beraten bzw. beschlossen:
- Fragestunde für Einwohner
- Neue Benutzungsordnung Komm.ONE;
Überleitung bestehende Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen
- Nachtrag zur Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen im Jahr 2020
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen im Jahr 2021;
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Bekanntgabe eines in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
- Bekanntgaben, Anfragen
1. Fragestunde für Einwohner
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Es waren vier Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.
Von der Möglichkeit, Fragen zu stellen, wurde kein Gebrauch gemacht.
2. Neue Benutzungsordnung Komm.ONE;
Überleitung bestehende Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen.
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Sachverhalt:
Die Komm.ONE ist eine Anstalt öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg und des kommunalen Zweckverbands 4IT. Sie fungiert als IT-Dienstleister für die baden-württembergischen Kommunen.
Mit der Fusion der drei Zweckverbände KIVBF, KDRS und KIRU mit der Datenzentrale Baden-Württemberg im Jahre 2018 sind die unterschiedlichen ausgestalteten vertrags- und sonstigen rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Zweckverbandsmitgliedern und den alten Zweckverbänden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Komm.ONE übergegangen. Hieraus resultierte in der Übergangsphase die parallele Geltung von mindestens drei unterschiedlichen Regelwerken und Rechtsbeziehungen zwischen Komm.ONE und den Kunden in Baden-Württemberg.
Ziel der Fusion ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus nach wie vor auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, in dem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden sollen. In einer nun fast zweijährigen Übergangszeit wurden die bestehenden Regelwerke und Rechtsverhältnisse zwischen Komm.ONE und den ehemaligen getrennten Zweckverbandsmitgliedern fortgeführt sowie die Entgelte für die von den Kunden bezogenen Leistungen nach den damaligen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied durch die Fusion schlechter gestellt wurde. Nunmehr sollen die bestehenden rechtlichen Beziehungen vereinheitlicht, zusammengeführt und auf einen einheitlichen Standard umgestellt werden, um die mit der Fusion erzielbaren positiven Effekte weiter voranzutreiben.
Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsrat der Komm.ONE in seiner Sitzung am 23.12.2020 (Umlaufverfahren) eine neue Benutzungsordnung als Satzung beschlossen, die das Benutzungsverhältnis zwischen den Kunden und Komm.ONE unter Einbeziehung von weiteren Regelwerken regelt, begründet und ausgestaltet. Damit die weiteren, standardisierten Regelungen in das Benutzungsverhältnis einbezogen werden können, sieht die Benutzungsordnung für die Begründung des Benutzungsverhältnisses den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen (Rahmen-)Vertrages vor. Dieser öffentlich-rechtliche (Rahmen-)Vertrag ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz einmalig schriftlich abzuschließen. Im Anschluss können die weiteren „Einzelaufträge“ nach den Regeln dieses öffentlich-rechtlichen (Rahmen-)Vertrages und der Benutzungsordnung – wie gewohnt - erteilt werden.
Angesichts der Vielfalt vertraglicher, teilweise veralteter Regelwerke war ein Auftrag an die Komm.ONE, auf Basis einheitlicher und standardisierter Regelwerke für Verträge und Produktbeschreibungen größtmögliche Transparenz bei der hoheitlichen Leistungserbringung für ihre Träger herzustellen. Die bisherigen Regelwerke wurden konsolidiert und entsprechend den rechtlichen Vorgaben aus dem der Komm.ONE zugrundliegenden Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (ADVZG) angepasst. Daraus ist das nachfolgend aufgeführte Vertragswerk entstanden:
- die Benutzungsordnung in der Form der Satzung
- der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Form eines Rahmenvertrages ohne Abnahmeverpflichtung der auf die weiteren Dokumente verweist:
- der Standard-Service Level-Katalog,
- der Produktkatalog
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) mit den drei Bestandteilen:
- Allgemeine Auftragsbedingungen,
- Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag,
- Regelungen zur Datensicherheit
Aus der Fusion heraus wurde der Auftrag an die Komm.ONE erteilt, die Produkt- und Entgeltharmonisierung so durchzuführen, dass im Endergebnis folgende Aspekte sichergestellt sind:
- Im Verbandsgebiet der Komm.ONE AöR zahlen alle Mitglieder für gleiche Produkte und Leistungen gleiche Entgelte.
- Die Entgeltmodelle sollen einer Positionierung der Komm.ONE als IT-Dienstleisterin am Markt nicht entgegenstehen.
- Die Entgeltmodelle und Entgelte der jeweiligen Produkte sollen mittel- bis langfristig eine eigenständige Refinanzierung ermöglichen. Das Gesamtergebnis mit Niederschlag im Komm.ONE Produktkatalog stellt insgesamt einen vertretbaren politischen und wirtschaftlichen Kompromiss dar, enthält keine Entgeltsteigerung im Vergleich zum Status quo 2019 und liefert zwar Umverteilungseffekte, die aber unter Verwendung des virtuellen Eigenkapitals der Regionen angemessen kompensiert werden können.
Die fiktive Vergleichsberechnung der Komm.ONE geht für die Gemeinde Laudenbach zukünftig von geringfügig niedrigeren jährlichen Kosten aus.
Für die Umstellung der bestehenden Regelwerke auf den neuen einheitlichen Standard ist der einmalige schriftliche Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch den Bürgermeister erforderlich, dessen Ermächtigung und Beauftragung diese Vorlage insbesondere vorsieht und ermöglichen soll.
Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrags ist den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage beigefügt. Aufgrund des Umfangs der weiteren Vertragsunterlagen verweist die Verwaltung hierfür auf die Sonderseite der Komm.ONE zu diesem Thema, auf der sich alle weiteren vertraglichen Grundlagen zum Download finden.
kundenportal.komm-one.net/unternehmen/vereinheitlichung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.
2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.
Der Bürgermeister verweist auf die Sitzungsvorlage und deren Anhänge. Hintergrund ist der erfolgte Zusammenschluss der drei Zweckverbände zur Komm.ONE als zentraler IT-Dienstleister der Kommunen in Baden-Württemberg. Er will an dieser Stelle nicht verschweigen, dass es immer wieder Konflikte, Klärungsbedarfe und Probleme mit diesem Dienstleister gibt, was er in den letzten Monaten öfter auch gegenüber dem Vorstand der Komm.ONE artikuliert hat. De facto hat die Komm.ONE eine Art Monopolstellung bei den Kommunen, weil es gewisse Basisprozesse bei der Anbindung an das Landesnetz gibt, die nur die Komm.ONE anbieten kann. Durch den Zusammenschluss ist jetzt neu ein öffentlich-rechtlicher Rahmenvertrag abzuschließen, unter dessen Dach die einzelnen Dienstleistungen bezogen werden. Nach einer fiktiven Vergleichsberechnung wird es für die Gemeinde Laudenbach nicht teurer, sondern sogar etwas billiger. Im Jahr 2019 betrug die Jahressumme 131.818 Euro. Aufgrund der Neugestaltung der Verträge geht die Komm.ONE in einer fiktiven Vergleichsberechnung künftig von Kosten in Höhe von 130.825 Euro aus. Dies wäre also ungefähr 1.000 Euro günstiger, aber aufgrund einer fiktiven Berechnung. Er hat dazu mehrere Gespräche mit den Kundenbetreuern geführt. Es werden ordentliche Nachbesserungen im Servicebereich versucht. Die Verwaltung klopft gerade mehrere Bereiche nach weiterem Sparpotential ab und alles, was nicht unbedingt notwendig ist für die Arbeit, wird herausgestrichen. Eine Ermächtigung des Gemeinderats ist nunmehr notwendig.
Gemeinderätin Verena Schlecht erläutert, dass die Gemeinde auf die Komm.ONE als IT-Dienstleister angewiesen ist, denn ohne IT funktioniert nichts mehr. Nach der Fusion müssen die Regelungen nachgezogen werden, wofür die Ermächtigung des Gemeinderats benötigt wird. Bestenfalls wird es etwas günstiger, zumindest bleibt zu hoffen, dass es nicht teurer wird. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.
Gemeinderätin Ulrike Schweizer führt aus, dass wie die meisten Unternehmen auch die kommunale Verwaltung einen Dienstleister für die Informationstechnik benötigt. Die Komm.ONE ist der zentrale Anbieter für die baden-württembergischen Verwaltungen. Genaugenommen hat man keine andere Wahl. Die Umstellung des rechtlichen Regelwerks ist erforderlich und wird zur Kenntnis genommen. Laut Auskunft der Verwaltung bedarf es nur geringem zusätzlichen internen Aufwands und auch die Kosten bleiben im bisherigen Rahmen. Ob es eine Verbesserung geben wird, bleibt abzuwarten. Sie erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.
Gemeinderat Dr. Wolfgang Fiedler erklärt, dass seine Fraktion die Harmonisierung befürwortet, zumal sie mit einer Kostensenkung verbunden ist. Die Komm.ONE mit Sitz in Stuttgart und Heidelberg hat ihren Server hoffentlich in Deutschland. Er erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.
Beschluss:
„Durch förmliche Abstimmungen fasst der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.
2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.“
3. Nachtrag zur Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen im Jahr 2020
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen im Jahr 2021;
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Folgende Privatpersonen haben der Gemeinde Laudenbach im Dezember 2020 folgende Geldspenden zukommen lassen:
- Hans-Jürgen Moser, Im Weidengarten 2, 69514 Laudenbach hat am 03.12.2020 der Gemeinde Laudenbach 250,00 Euro für den Kommunalen Kindergarten Kunterbunt gespendet.
- Alois Nickel, Weschnitzsiedlung 12, 69514 Laudenbach hat am 23.12.2020 für die Freiwillige Feuerwehr Laudenbach 100,00 Euro gespendet.
Folgende Firma und Privatperson haben der Gemeinde Laudenbach im Jahr 2021 Sachspenden zukommen lassen:
- Die Firma Tischlerei Werner, Robert-Bosch-Str. 5, 69514 Laudenbach hat am 16.04.2021 die teilweise Herstellung, Lieferung und Montage einer Schreibtischkonstruktion für die Kommandozentrale der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach im Wert von 2.000 € gespendet.
- Denis Klefenz, Bachgasse 59, 69502 Hemsbach, hat am 16.04.2020 der Sonnberg-Grundschule Laudenbach 3.000 medizinische Kindermasken im Wert von 180,00 Euro gespendet.
Es bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen der Gemeinde Laudenbach und der Firma Tischlerei Werner. Nach den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen kann jedoch festgestellt werden, dass ein zurückliegender, gegenwärtiger oder künftig absehbarer Bezug zwischen den Spenden und einer dienstlichen Handlung der Gemeinde nicht hergestellt werden kann.
Nach Auffassung der Verwaltung steht der Annahme der Spenden nichts entgegen.
Die Verwaltung stellt den Antrag:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden
- Von Herrn Hans-Jürgen Moser über 250,00 Euro
- Von Herrn Alois Nickel über 100,00 Euro
- Von der Tischlerei Werner für die teilweise Herstellung, Lieferung und Montage einer Schreibtischkonstruktion für die Kommandozentrale der Freiwilligen Feuerwehr im Wert von 2.000 Euro
- Von Denis Klefenz über 3.000 medizinische Kindermasken im Wert von 180,00 Euro
Der Bürgermeister erklärt, dass über die einzelnen Spenden getrennt abzustimmen ist, da bei den Ziffern 2 und 3 jeweils Befangenheit von Gemeinderätin Angelika Nickel und Gemeinderat Jörg Werner vorliegt. Er verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert die beiden Geldspenden vom Dezember 2020 sowie die beiden Sachspenden im Jahr 2021. Die Verwaltung sieht keinen Versagungsgrund zur Annahme dieser Spenden. Er bedankt sich ganz herzlich für alle eingegangenen Spenden, insbesondere auch im Namen des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr bei der Firma Werner.
Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler bedankt sich im Namen ihrer Fraktion ganz herzlich bei allen Spendern.
Gemeinderätin Ulrike Schweizer schließt sich für ihre Fraktion dem Dank für dieses Entgegenkommen an.
Gemeinderat Frank Czioska dankt im Namen seiner Fraktion ebenfalls allen Spendern. Dies entlastet die Kasse der Gemeinde.
Beschluss:
„Durch separate, förmliche Abstimmungen beschließt der Gemeinderat jeweils einstimmig die Annahme der Spenden
1. Von Herrn Hans-Jürgen Moser über 250,00 Euro
2. Von Herrn Alois Nickel über 100,00 Euro
3. Von der Tischlerei Werner für die teilweise Herstellung, Lieferung und Montage einer Schreibtischkonstruktion für die Kommandozentrale der Freiwilligen Feuerwehr im Wert von 2.000 Euro
4. Von Denis Klefenz über 3.000 medizinische Kindermasken im Wert von 180,00 Euro.“
Vor der Abstimmung zu Ziffer 2 erklärt sich Gemeinderätin Angelika Nickel für befangen, verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuschauerraum Platz. Vor der Abstimmung zu Ziffer 3 erklärt sich Gemeinderat Jörg Werner für befangen, verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuschauerraum Platz. Nach den jeweiligen Abstimmungen nehmen die Gemeinderatsmitglieder wieder ihre Plätze am Ratstisch ein.
4. Bekanntgabe eines in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
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Über diesen Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung berichtet.
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung am 19.04.21 der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung beschlossen hat, drei Flurstücke im Gewann „Untere Kisselfließ“ mit einer Gesamtfläche von 2.796 qm zum Kaufpreis von 540.000 Euro zu erwerben. Der Notartermin dazu hat bereits stattgefunden.
5. Bekanntgaben, Anfragen
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Der Bürgermeister erklärt, dass die Verwaltung die umfangreichen Diskussionen zum Thema Regionalplanung wahrgenommen hat. Es bestand ohnehin die Absicht, das Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen. Eine Vorlage wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderats erfolgen und damit rechtzeitig vor Ablauf der Rückmeldefrist.
Der Bürgermeister berichtet über Personalveränderungen. Seit 01.05.2021 ist Frau Sandra Gilbert als neue stellvertretende Kämmereiamtsleitung in der Verwaltung beschäftigt. Die Stelle hatte bisher Herr Nickel inne, der auf eigenen Wunsch den Fokus jetzt mehr auf die Sachbearbeitung legt. Frau Gilbert hat sich zwischenzeitlich gut eingearbeitet. Seit 15.05.2021 verantwortet Herr Kevin Schollmaier den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde in einer 50%- Stelle. Heute ist sein erster Arbeitstag. Zum 01.06.2021 kommt Frau Petra Pflästerer von der Stadt Weinheim zur Gemeinde und tritt die Nachfolge von Herrn Dorn als Stellvertretung der Bauamtsleitung an. Er ist froh, dass dies bereits zum Juni gelungen ist. Damit gibt es drei neue Köpfe im Rathaus. Im Einzelfall kann es daher sein, dass die Bearbeitung einer Nachfrage ein kleines Bisschen länger dauert aufgrund der anstehenden Einarbeitungen. Er bittet dafür die Bevölkerung um Verständnis.
Gemeinderat Jörg Werner erläutert, einem aufmerksamen Bürger ist aufgefallen, dass sich die Schilder der Partnerschaft mit Ivry-la-Bataille an den Ortseingängen in einem sehr schlechten Zustand befinden und die Partnerschaft mit Elek darauf fehlt. Er regt an, die Schilder zu erneuern und die Partnerschaft mit Elek zu ergänzen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dafür Mittel im Haushaltsplan enthalten sind. Ein Entwurf für die Gestaltung der neuen Schilder wurde bereits mit beiden Partnerschaftsausschüssen abgestimmt. Die Aufstellung soll noch im Laufe dieses Jahres erfolgen.
Gemeinderat Oliver Kohl meint, dass voraussichtlich ab Mittwoch wieder mehr Sport mit bis zu 20 Personen möglich sein dürfte. Er fragt, ob das Sportgelände wieder geöffnet werden kann, damit wieder Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche möglich ist unter Einhaltung der konkreten Bedingungen.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies so geplant ist mit Start am Mittwoch. Auch hier bittet er um Verständnis, wenn es Verzögerungen um ein bis zwei Tage gibt. Die Vorgaben sind vielfältig und schwer zu durchschauen. Nach aktuellem Stand geht man davon aus, dass alle ab 6 Jahren am Trainingsbetrieb nur tagesaktuell negativ getestet oder vollständig geimpft teilnehmen dürfen. Die Verwaltung hat heute auch mit der Stadt Weinheim Kontakt aufgenommen bezüglich der dortigen Handhabung. Die seit Montag geltende Corona-Verordnung schreibt dies tatsächlich so vor. Er hält es für fraglich, ob es praktikabel und durchsetzbar ist.
Gemeinderätin Dr. Eva Schüßler will wissen, ob die Tests in der Schule dafür ausreichen.
Der Bürgermeister erklärt, dass eine Testdurchführung im häuslichen Umfeld als Nachweis nicht geeignet ist.
Gemeinderätin Isabelle Ferrari weist darauf hin, dass die weiterführenden Schulen entsprechende Bescheinigungen ausstellen dürfen.
Der Bürgermeister bestätigt die Möglichkeit, dass die testende Stelle das Ergebnis auch bescheinigt. Die Schulleitung der Grundschule hat die Entscheidung getroffen, die Tests zur Eigendurchführung den Schülern mit nachhause zu geben. Damit entfällt die Möglichkeit der Bescheinigung durch die Schule. Der Test muss zudem tagesaktuell sein. Vielleicht merkt das Land, dass an dieser Stelle noch nachgebessert werden muss. Die Gemeinde wird grundsätzlich alle Öffnungsschritte zeitnah so umsetzen, wie das Land sie ermöglicht.
Gemeinderat Sascha Horneff erkundigt sich nach dem Stand der Rebflurbereinigung.
Der Bürgermeister erläutert, das Amt für Flurneuordnung beim Rhein-Neckar-Kreis hat schriftlich versichert, dass die Arbeiten im Herbst beginnen können. Nachdem dies im letzten Jahr leider nicht geklappt hat, hat die Verwaltung auf einen Start in diesem Jahr gedrungen. Immer noch zu tätigende Grundstücksgeschäfte werden zeitnah erledigt.
Gemeinderat Frank Czioska weist darauf hin, dass in dreieinhalb Monaten die Kerwe stattfinden soll. Er fragt, ob es bereits diesbezügliche Gespräche oder Schwellenwerte der Inzidenz gibt.
Der Bürgermeister sieht keine Möglichkeit, dies aktuell zu bewerten.
Gemeinderat Dr. Wolfgang Fiedler fragt nach dem Zeitrahmen für die Herstellung der Außenanlage an der evangelischen Kirche.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Planung aufgrund der Vielzahl der beteiligten Behörden etwas in zeitlichen Rückstand geraten ist. In der Verwaltung haben alle ihre „Hausaufgaben“ bereits vor Monaten erledigt und jetzt liegt es an den Planern und diversen anderen Behörden. Man geht davon aus, Ende Juli die Vergaben in den Gemeinderat bringen zu können. Gegebenenfalls wird es dafür Anfang der Sommerferien eine Sondersitzung geben.
Der Bürgermeister schließt die Sitzung.