Lebenslagen: Gemeinde Laudenbach

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Anmeldung beim Finanzamt

Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen.

Das Finanzamt klärt unter anderem auch, ob die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit ist oder ob Sie eventuell sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind. Bei einer rein freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde erforderlich.

Hinweis: Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Es darf nur finanzrechtliche Fragen und Fragen zum Verfahrensrecht beantworten, beispielsweise zu Fristberechnungen. Bei allen anderen Fragen müssen Sie sich an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin wenden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 30.10.2018 freigegeben.