Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen
Bestimmte freie Berufe dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie gewisse Voraussetzungen wie z.B. eine bestimmte Ausbildung erfüllen und für die Berufsausübung zugelassen werden. Das gilt beispielsweise für den Beruf als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Mit der Zulassung verbunden sind auch bestimmte Berufspflichten und in vielen Berufen Besonderheiten bei der Sozialversicherung.
- Berufliche Qualifikation und Berufspflichten Berufliche Qualifikation und Berufspflichten
- Berufsbezeichnungen für Freiberufler Berufsbezeichnungen für Freiberufler
- Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen
- Schutz geistigen Eigentums Schutz geistigen Eigentums
- Versicherungspflicht Versicherungspflicht
Freigabevermerk
06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg