Umweltbeeinträchtigungen melden
Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die Umweltmeldestelle der Landesregierung wenden.
Die Umweltmeldestelle veranlasst die zuständigen Behörden, Ihre Meldung zu prüfen und die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen.
Formulare
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Informieren Sie die Umweltmeldestelle, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist per Online-Formular, telefonisch, schriftlich, per Fax, per App "Meine Umwelt" oder per E-Mail möglich.
Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Umweltbeeinträchtigung beifügen.
Die Umweltmeldestelle leitet die Beschwerde an die zuständige Behörde weiter. Diese überprüft den Vorfall und kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.
Sie können die Umweltmeldung anonym einreichen. Wenn Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten der Meldung anfügen.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.
Zuständigkeit
Verwandte Lebenslagen
- Wasser und Gewässerschutz Wasser und Gewässerschutz
- Bodenschutz Bodenschutz
- Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege
- Abfallvermeidung und Entsorgung Abfallvermeidung und Entsorgung
- Luftreinhaltung Luftreinhaltung
- Schutz vor Lärm Schutz vor Lärm
- Radioaktivität Radioaktivität
Freigabevermerk
26.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg