Bioabfälle können Sie entsorgen
Grüngut, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abegeben.
der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Sie möchten Bioabfall entsorgen.
Bioabfälle sind zum Beispiel
Sammeln Sie ihn nicht in PE-Kunststoffbeuteln.
keine
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
AVR Kommunal AöR
Dietmar-Hopp-Straße
8
74889
Sinsheim
Tel.: 07261 931-0
Fax: 07261/931-7100
info(@)avr-kommunal.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 16:00 Uhr
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage
38-40
69115
Heidelberg
Tel.: 06221 522-0
Fax: 06221 522-91477
post(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit (Temine nach Vereinbarung) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.06.2019 freigegeben.