Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein Antragsformular erhalten Sie dort oder können es im Internet herunterladen.
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
Diese teilt sieeinschließlich der Auflagen und Bedingungen dem Veranstalter in einem Bescheid mit.
je nach Umfang der Veranstaltung: EUR 10,20 - 2.301
§ 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage
38-40
69115
Heidelberg
Tel.: 06221 522-0
Fax: 06221 522-91477
post(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit (Temine nach Vereinbarung) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz
1-3
76131
Karlsruhe
Tel.: 0721/926-0
Fax: 0721/926-6211
poststelle(@)rpk.bwl.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag, 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Ausnahme: Stelle für die Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Straßenverkehrsamt
Adelsförsterpfad
7
69168
Wiesloch
Tel.: 06222 3073-4106
Fax: 06222 3073-4388
strassenverkehrsamt(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.04.2019 freigegeben.