Der Hauptzweck der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende ist das Studium. Wenn Sie aus bestimmten Ländern kommen, dürfen Sie nur in engen Grenzen arbeiten:
Dies steht auch in Ihrer Aufenthaltserlaubnis .
In allen anderen Fällen muss Sie die zuständige Stelle zur Arbeit oder zum Praktikum zulassen.
Dies gilt zum Beispiel für
Achtung: Beachten Sie, dass Sie erst arbeiten dürfen, wenn Sie die Zulassung von der zuständigen Stelle erhalten haben.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, können Sie ohne Einschränkungen arbeiten.
Abhängig vom Einzelfall
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle. .
Sie müssen schriftlich beantragen, zur gewünschten Beschäftigung zugelassen zu werden. Dazu benötigen Sie in der Regel ein Antragsformular, das Sie von der zuständigen Stelle erhalten. Das ausgefüllte Formular können Sie persönlich abgeben oder per Post an die zuständige Stelle senden.
Bei studienfachbezogenen Praktika füllt der Praktikumsbetrieb einen Erfassungsbogen und einen Praktikumsplan aus. Der Erfassungsbogen steht auch im Merkblatt für studienfachbezogene Praktika im Onlineauftritt der Bundesagentur für Arbeit zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten die Zulassung befristet für die Dauer der Beschäftigung.
Als ausländische Studierende, die an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sind, können Sie sich ein Praktikum auch vermitteln und genehmigen lassen. Dafürzuständig istdie Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit Heidelberg
Kaiserstraße
69-71
69115
Heidelberg
Tel.: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 06221 / 524 - 739
Agentur für Arbeit Weinheim
Kopernikusstr
12
69469
Weinheim
Tel.: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 06201 9442-310
Weinheim(@)arbeitsagentur.de
Ausländeramt
Kurfürsten-Anlage
38-40
69115
Heidelberg
Tel.: 06221 522-1478
Fax: 06221 522-1209
auslaenderamt(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage
38-40
69115
Heidelberg
Tel.: 06221 522-0
Fax: 06221 522-91477
post(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit (Temine nach Vereinbarung) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.01.2018 freigegeben.