Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.
Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen.
Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt.“05/11“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.
Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Ein Antrag im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.
Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sieunter:
Wenden Sie sich für nähere Informationen auch an die zuständige Stelle.
Achtung: Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Sie erhalten keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination. Ausnahme: Die Kombination hinter dem Erkennungszeichen ist bereits sechsstellig.
Sie oder Ihre Vertretung müssen das Saisonkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.
Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße
4
74889
Sinsheim
Tel.: 07261 9466-5514
Fax: 07261 9466-5520
infopoint.zulassung(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße
2
69469
Weinheim
Tel.: 06201 9483-6025
Fax: 06201 9483-6033
infopoint.zulassung(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad
7
69168
Wiesloch
Tel.: 06222 3073-4106
Fax: 06222 3073-4134
infopoint.zulassung(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage
38-40
69115
Heidelberg
Tel.: 06221 522-0
Fax: 06221 522-91477
post(@)rhein-neckar-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit (Temine nach Vereinbarung) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.07.2019 freigegeben.