Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Um beispielsweise einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen Lageplan. Grundlage des Lageplans ist ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieser Auszug wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Der Auszug dient auchfolgenden Zwecken:
Jede Person kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.
Wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt
Für Einsicht in oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster müssen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Zuständig ist die Verwaltung des Stadtkreises oder des Landkreises, in dem sich die Liegenschaft (Gebäude, Grundstück, Flurstück) befindet. Bei Gemeinden, denen die Vermessungsaufgaben übertragen sind, ist die Gemeindeverwaltung zuständig. Im Antrag müssen Sie
Ingenieur- und Architekturbüros benötigen im Rahmen von Aufträgen möglicherweise Informationen aus dem Liegenschaftskataster. Sie können dann ebenfalls Einsicht nehmen oder Auszüge erhalten.
je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts
keine
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage
38-40
69115
Heidelberg
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Fax: 06221 522-91477
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Allgemeine Öffnungszeit (Temine nach Vereinbarung) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Vermessungsamt
Muthstraße
4
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.11.2018 freigegeben.