Schiffe dürfen in Deutschland nur auf folgenden Gewässern fahren:
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässer fahren, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis.
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung bzw. -satzung.
§ 39 WassergesetzBaden-Württemberg (WG) (Ausübung der Schiffahrt)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.10.2019 freigegeben.