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Gemeinde Laudenbach

Mehr Impftermine in Weinheim

Artikel vom 30.11.2021

3-Glocken-Center wird zum Impfstützpunkt / Terminbuchung online oder telefonisch

Update 01.12.2021

Der Rhein-Neckar-Kreis weitet sein dauerhaftes Impfangebot (DIA) in Weinheim aus. Der Kreis baut das 3-Glocken-Center erneut zu einem festen Impfstützpunkt aus. Im Einkaufszentrum finden ab der zweiten Dezemberwoche wieder täglich zwischen 7 und 20 Uhr Erst-, Zweit- und Drittimpfungen statt.

Terminbuchung

Für alle dauerhaften Impfangebote gilt genau wie für den neuen Impfstützpunkt: Nur angemeldete Personen erhalten eine Impfung. Terminbuchungen sind jeweils zwei Wochen im Voraus sowohl telefonisch beim Gesundheitsamt unter Telefonnummer: 06221 522 1881 (montags bis freitags von 7.30 bis 16 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr) und online per Direktlink unter https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin.

Personen, die sich vorab nicht anmelden möchten, stehen weiterhin die Mobilen Impfaktionen (MIA) offen. Eine sich aktualisierende Übersicht finden Sie hier.

Impfstoffe & Empfehlung

Bei allen Impfaktionen stehen die Vakzine der Hersteller BionTech, Moderna sowie Johnson & Johnson zur Verfügung. Für Auffrischimpfungen soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden. Abweichend hiervon wird nach einer Immunisierung mit dem Vakzin Johnson & Johnson sowie bei Personen mit einer schweren Immunschwäche oder Immunsuppression bereits nach einem Monat eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Wenn bereits eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt ist, sollte die Zweitimpfung und, wenn möglich, auch eine Auffrischimpfung ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Für Personen unter 30 Jahren wird nach der aktuellen STIKO-Empfehlung ausschließlich die Verwendung des Impfstoffs Comirnaty von BioNTech empfohlen. Aufgrund der aktuellen Beschränkung der Lieferungen des Impfstoffs der Firma Biontech besteht nach wie vor kein Anspruch auf die Verabreichung eines bestimmten bzw. gebuchten Impfstoffs.

Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren sollten gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin erscheinen. Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche geimpft werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

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