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Gemeinde Laudenbach

Gemeinderatssitzung vom 31.08.2021

Artikel vom 07.09.2021

2021 – Gemeinderat – VIII – Öffentliche Sitzung

N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 31. August 2021

 

Auf der Tagesordnung steht und wird beraten bzw. beschlossen:

Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten und CO2-Sensoren für die Sonnberg-Schule und die Kindertagesstätten in Laudenbach


1.    Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten und
CO2-Sensoren für die Sonnberg-Schule und die Kindertagesstätten in Laudenbach

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Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Förderrichtlinie des Kultusministeriums zum „Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2-Sensoren durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 06.08.2021“ sowie den Antrag der SPD-Fraktion vom 09.07.2021. Mit o.g. Antrag beantragt die SPD-Fraktion (Anlage 1) die Verwaltung zu beauftragen, die bestehenden Fördermöglichkeiten zu prüfen, Realisierungsmöglichkeiten zu sondieren und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Sachverhalt:

Folgende Fördertatbestände sieht die Förderrichtlinie des Landes (Anlage 2) vor:

  1. Mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren;
  2. Mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren;
  3. CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
  4. Mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.

Es sind 3 Meldezeiträume vorgesehen:

  1. 9. August 2021 bis 20. August 2021: priorisiert werden Fördertatbestände a) und b); Fördertatbestand c) erst am Ende des Meldezeitraums
  2. 23. August 2021 bis 16. September 2021: priorisiert werden Fördertatbestände a) und b) vor c); Fördertatbestand d) anschließend
  3. Ab 20.September bis 20. Dezember 2021: keine Priorisierung mehr / „Windhundverfahren“.
 

Das Förderprogramm hat ein Volumen von 70 Millionen Euro. Das Land trägt maximal 50% (bzw. 2500 Euro pro Gerät) der Anschaffungskosten. Förderfähig sind ausschließlich mobile Raumluftfiltergeräte mit Filtertechnologie (HEPA-Klasse H13 oder H14). Daneben ist auch ein Leasing der Geräte möglich, wobei die Leasingdauer mindestens 3 Jahre betragen muss. Hierbei ist mit vergleichbar hohen Kosten zu rechnen.

Die Verwaltung hat für die Gemeinde Laudenbach folgende Bedarfe gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen ermittelt:

  • Sonnberg-Grundschule: 23 Räume
  • Kita Kunterbunt: 25 Räume
  • Kita Miteinander: 13 Räume
  • Kita Abenteuerland: 17 Räume

In den Bedarfen sind jeweils alle Räume einbezogen, in denen sich Kinder während des Alltagsbetriebs aufhalten.

Die Verwaltung verweist auf die Würdigung des Umweltbundesamts (Anlage 3), wonach „In Räumen mit guter Lüftungsmöglichkeit der Einsatz mobiler Luftreiniger nicht notwendig“ ist. Zentral ist für die Verwaltung die folgende Feststellung:

„Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden.“

Selbst wenn Räume mit entsprechenden Anlagen ausgestattet sind, bedeutet ein Infektionsfall, dass Quarantäne unverändert angeordnet werden kann. Die Luftfiltergeräte leisten daher – Stand heute – keinen positiven Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts bei Infektionsfällen. Hinzu kommen ein erheblicher Wartungsaufwand (Filterwechsel, sachgerechte Positionierung, Dokumentationspflicht) und eine deutliche Lärmentwicklung der Geräte.

Kosten:

Bei der Beschaffung von mobilen Luftfiltergeräten ist mit Kosten von ca. 4000 € brutto pro Gerät zzgl. Installation, Wartungsverträgen usw. zu rechnen. Bei ca. 78 Räumen ist mit einmaligen Kosten von ca. 310.000 Euro plus Folgekosten zu rechnen.

Die Beschaffung von sogenannten CO2-Sensoren, die das verlässliche und ausreichende Lüften mit Frischluft unterstützen sollen, verursacht Kosten von ca. 7000 Euro.

Die Anschaffung von CO2-Sensoren erfüllt Fördertatbestand c), die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten Tatbestand d). Für zwei Räume in der Kindertagesstätte „Miteinander“, die den Fördertatbestand a) erfüllen, wurde bereits ein Förderantrag gestellt.

Fazit:

Die Gemeinde unterstützt Schule und Kindertagesstätten bereits seit Beginn der Pandemie intensiv in ihren Bemühungen eines geregelten Betriebs unter Pandemiebedingungen. Hierzu gehört auch ein umfangreiches kostenfreies Testangebot. Es ist selbstverständlich, dass nicht Geld darüber entscheiden sollte, ob man Gesundheit oder den fortlaufenden Betrieb von Kitas und Schulen schützt oder nicht. Sehr wohl gilt es aber, den Nutzen von Investitionen in eine Entscheidung einzubeziehen. Unter Würdigung der Studienlage, der Empfehlungen des Umweltbundesamts und des Förderprogramms stellt die Verwaltung folgende Anträge:

  1. „Die Gemeinde Laudenbach beschafft mobile Luftfilteranlagen für alle Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit.“ 
  2. „Die Gemeinde Laudenbach beschafft CO2-Sensoren für alle o.g. Räume bis zu einem Gesamtvolumen von 7.000 Euro (bzw. 3.500 Euro inkl. Förderung).“
  3. „Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der bestehenden stationären Lüftungsanlage in der Sonnberg-Grundschule unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie des Bundes („Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“) durch Fachplaner prüfen zu lassen.“ 


Der Bürgermeister verweist auf die umfangreiche Vorlage und bedankt sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten in Kitas und Schule, beim Personal, bei den Eltern, aber vor allem auch bei den Kindern, die am meisten von dieser Pandemie betroffen sind. Er betont, dass die Gemeinde, der Gemeinderat und die Verwaltung zu jeder Zeit jegliche Unterstützung geleistet haben gegenüber der Grundschule und den drei Kindertagesstätten, damit die Kinder in den Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in Laudenbach gut und möglichst sicher durch diese Pandemie kommen. Dies hat angefangen mit der Organisation von Notbetreuungsangeboten am Wochenende, weil die Landesverordnungen erst am späten Freitagabend veröffentlicht wurden, und ging weiter mit Desinfektionsmitteln, Masken und allen getroffenen Maßnahmen, um einen geregelten Betrieb unter Pandemiebedingungen anbieten zu können, bis hin zu Testangeboten, die es bis zum heutigen Tag zweimal in der Woche kostenfrei gibt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich auch für die Kinder. Nun ist man mit einer weiteren Entscheidung konfrontiert, nämlich mit der Frage der Beschaffung von mobilen Luftfiltergeräten. Die Verwaltung schlägt vor, den fachlichen Ausführungen des Umweltbundesamtes zu folgen, das die Räumlichkeiten in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Kategorien einstuft. Bei Räumen, die über eine ausreichende Lüftungsmöglichkeit verfügen, werden zusätzliche Luftfiltergeräte nicht für notwendig erachtet. Bei Räumlichkeiten mit nur eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit werden diese Geräte für notwendig gehalten. Genau darauf stützt sich der Verwaltungsvorschlag einer Beschaffung von Luftfiltergeräten für alle Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. Nach den aktuellen Erhebungen sind dies zwei bis drei Räume in allen vier Einrichtungen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, CO2-Sensoren für alle Räumlichkeiten zu beschaffen, auf denen der aktuelle CO2-Gehalt abgelesen werden kann. Der dritte Punkt ist die Ermächtigung der Verwaltung zur Überprüfung, inwieweit die stationären Anlagen in den Einrichtungen aufgerüstet und erweitert werden können, weil dies als beste Lösung für den Aerosol-Austausch gilt. Er persönlich ist der Meinung, dass es keine originäre kommunale Aufgabe ist, für einen flächendeckenden Einsatz von Luftfiltergeräten an Schulen und Kindertagesstätten zu sorgen. Es ist für Bund und Land recht einfach, krisenfeste Betreuungs- und Klassenzimmer zu versprechen, eine „Hausnummer“ von 50 Millionen Euro „ins Schaufenster zu stellen“ und damit den Druck auf die Kommunen abzuwälzen. Er hat sich über diesen Zustand schon sehr häufig beschwert, nicht nur beim Thema Pandemie. Jetzt muss wieder die Gemeinde die Entscheidung treffen für Dinge, die eigentlich auf anderer Ebene entschieden werden müssten, weil bei der Gemeinde dafür schlicht das technische und wissenschaftliche Know-how fehlt. Der Gesetzgeber hat sich aber so entschieden mit einer 50%-Förderung, welche nicht einmal einen Bruchteil der Kosten decken würde, wenn man alle Räume der Schulen und Kitas im Land ausstatten wollte. Man musste dann lange auf die Förderrichtlinien warten, die am 06.08.21 in den Sommerferien erschienen sind. Die Verwaltung ist relativ schnell mit einem Vorschlag auf den Gemeinderat zugegangen. Die kontroversen Diskussionen in den Fraktionen sind dem Thema absolut angemessen, zumal man über nicht unerhebliche Ausgaben spricht. Letztlich hat man es daher auch für nötig erachtet, dass der Gemeinderat zu einer Sondersitzung zusammenkommt, um über dieses Thema zu beraten und zu entscheiden.

Gemeinderat Jörg Werner nimmt darauf Bezug, dass es sich um nur vier Räume mit beschränkter Lüftungsmöglichkeit handelt. Er erkundigt sich, ob damit die Gesamtkosten zuzüglich der CO2-Sensoren und abzüglich der Förderung bei 12.000 Euro liegen würden.

Der Bürgermeister bestätigt dies. Es ist aber deswegen offen formuliert worden, weil bei einigen Räumlichkeiten noch nicht ganz klar ist, ob von einer ausreichenden Lüftung ausgegangen werden kann. Am Ende soll für jeden Raum, bei dem eine ausreichende Lüftung nicht sichergestellt ist, ein Gerät bestellt werden mit entsprechenden Förderanträgen.

Gemeinderat Jörg Werner führt aus, dass man komplett von 78 Räumen in der Grundschule und in den drei Kindertagesstätten ausgeht. Bei 4.000 Euro pro Gerät ergibt dies Gesamtkosten von 310.000 Euro. Wenn man Fördergelder bekommen würde, dann würde sich diese Summe halbieren, d.h. mit 150.000 Euro hätte man alle 78 Räume ausgestattet. Er fragt, ob es sich bei den 23 Räumen in der Grundschule um reine Klassenzimmer handelt oder um alle Räume, beispielsweise auch das Lehrerzimmer.

Der Bürgermeister antwortet, dass dies auch in den Kindertagesstätten alle Räume umfasst, wo sich Kinder zu schulischen und außerschulischen Zwecken zusammenfinden. Das Lehrerzimmer ist auch inkludiert.

Gemeinderat Jörg Werner erklärt, dass seine Fraktion im Präsenzunterricht an der Schule ab Herbst eine ganz wichtige Maßnahme sieht. Er regt die Überlegung an, die Ausstattung mit Luftfiltergeräten auf die reinen Klassenräume in der Schule zu reduzieren und auf diese Weise etwas zu versuchen. Er tut sich mit der Aktion für nur vier Räume schwer, zumal der Bürgermeister das auch ohne Gemeinderat hätte machen können.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es durchaus der Vorschlag der Verwaltung war, die Beschaffung aufgrund der geringen Anzahl der Räume ohne Gemeinderatssitzung zu machen. Die Rückmeldungen, auch aus der CDU- Fraktion, waren derart gemischt mit verschiedenen Wünschen hinsichtlich der Ausstattung, dass dies nicht nur teilweise seine Kompetenz überstiegen hätte, sondern er dies auch für eine wichtige politische Entscheidung hält. Die Ermöglichung des Präsenzunterrichts soll selbstverständlich oberste Priorität haben, aber nach heutigem Stand ist auch ein mobiles Luftfiltergerät keine Garantie dafür, dass der Unterricht anders verläuft bei Erkrankung eines Kindes. Es gibt eine neue Corona-Verordnung für die Schule. Diese behält die bisherige Verpflichtung bei, alle Räume, in denen sich mehr als eine Person aufhalten, mindesten alle 20 Minuten zu lüften, und zwar unabhängig vom Einsatz von CO2-Ampeln und mobilen Luftfiltergeräten. Das Öffnen der Fenster bleibt also ohnehin erforderlich. Er versteht den Wunsch der Beschränkung auf die Klassenzimmer. Allerdings entsteht dann die Problematik, dass die Eltern in den Kitas eine gleiche Ausstattung der Gruppenräume fordern aufgrund des Interesses an einer kontinuierlichen und verlässlichen Betreuung.

Gemeinderätin Verena Schlecht spricht die Förderrichtlinien an für die mobilen Geräte in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. Beim Blick in die Fördertatbestände erscheinen ihr die Zeiträume schon jetzt sehr knapp bzw. teils überschritten. Sie will wissen, wie die Chancen auf eine Förderung eingeschätzt werden.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Förderung der Geräte bereits im ersten Meldezeitraum beantragt wurde. Deren Beschaffung ist vom heutigen Beschluss abhängig. Für den Fördertatbestand a) hat man schon eine Zusage bekommen, für die Tatbestände c) und d) noch nicht. Für d) ist dies auch noch gar nicht möglich. Nach einer Mitteilung des zuständigen Ministeriums gibt es Mittelanträge von 877 Trägern im Land. Tatbestand d) kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn Mittel übrig sind. Es ist zu bezweifeln, ob man in d) überhaupt noch Gelder bekommen wird.

Gemeinderätin Vanessa Bausch nimmt Bezug auf die Rechnung von Gemeinderat Jörg Werner, wonach der Aufwand zu Hälfte gefördert wird. Sie versteht dies so, dass man Fördergelder nur für die Räume bekommt, die nur eingeschränkt belüftet werden können, und für alle anderen nicht. Damit wäre die Rechnung so nicht richtig und die Anschaffungskosten müssten höher sein.

Der Bürgermeister erklärt, dass man das eben noch nicht wissen kann, solange nicht bekannt ist, ob man im Tatbestand d) überhaupt Gelder bekommen wird. Das ist zurzeit eine „Black Box“.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer erläutert, dass sich ihre Fraktion sehr intensiv mit den mobilen Luftfiltergeräten beschäftigt hat und es schade findet, dass diese eine derart geringe Wirksamkeit haben. Deswegen werden nach wie vor Lüftungen gefordert. Ihre Fraktion ist der Meinung, dass die Anschaffung keinen Sinn macht für alle Räume. Viel sinnvoller ist die Prüfung, inwieweit man die stationäre Anlage aufrüsten kann.

Gemeinderat Jörg Werner wendet ein, dass die stationäre Anlage derzeit nicht die Klassenräume involviert, sondern nur den Festsaal und das Foyer.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer weist darauf hin, dass im Antrag ihrer Fraktion auch die Prüfung ein Anliegen ist, inwieweit man stationäre Anlagen neu einbauen kann.

Der Bürgermeister erklärt, dass es auch in den Kindertagesstätten keine solchen Anlagen im Bestand gibt. Der Verwaltungsvorschlag umfasst die Prüfung, ob die bestehende Anlage in der Grundschule in Bezug auf die Klassenräume erweiterbar ist. Grundsätzlich ist ein Einbau überall möglich. Aber noch 2021 Planer und ausführende Firmen für den Einbau stationärer Lüftungsanlagen zu bekommen, ist illusorisch, ganz abgesehen von der Kostenfrage. Das Anliegen wird gerne aufgenommen und geprüft, aber man muss ehrlich sein bei der zeitlichen Dimension.

Gemeinderat Frank Czioska meint, dass viele Argumente ausgetauscht wurden. Auch er denkt, dass man nicht an den Fördertopf d) herankommen wird, womit lüftungsfähige Räume ausgestattet werden könnten. Man sollte Vertrauen haben in die Aussage des Umweltbundesamtes, dass in Räumen mit ausreichender Lüftungsmöglichkeit der Einsatz mobiler Lüftungsanlagen nicht notwendig ist. Gelüftet werden muss sowieso bei allem Wunsch, die Kinder maximal zu schützen. Baulich wird es viel zu lang dauern, stationäre Anlagen zu installieren. Seine Fraktion wird daher den Antrag in der vorgeschlagenen Form unterstützen.

Gemeinderätin Verena Schlecht hält die Entscheidung auch im Hinblick auf die neue Verordnung für ein sehr komplexes Thema. Bestimmt würden alle Gemeinderatsmitglieder am liebsten alles mit Luftfilteranlagen ausstatten, wenn dies eine Garantie geben würde, dass man damit Präsenz sowohl in der Schule als auch in den Kindertagesstätten hätte. Für jeden muss es oberste Priorität haben, dies zu ermöglichen, da die Kinder schon genug haben zurückstecken und leiden müssen unter den Beschränkungen der letzten beiden Jahre. Unter den ganzen Voraussetzungen und Aussagen des Bundesamts, der Studien und jetzt auch noch vor dem Hintergrund der neuen Verordnung, die sowieso das Lüften nach wie vor vorschreibt, geht es in die Richtung, zunächst einmal mit Luftfilteranlagen für die Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit anzufangen, da hier die Fördergelder auf der sicheren Seite sind. Bei den anderen Räumen kann man den „Hut in den Ring werfen“ und versuchen, eine Förderung zu generieren. Je mehr Ausstattung, desto besser, aber nicht um jeden Preis.

Der Bürgermeister sieht das Dilemma damit sehr gut beschrieben. Mit dem Vorschlag der Verwaltung ist man in guter Gemeinschaft mit den umliegenden Kommunen bis auf eine Ausnahme in nächster Nachbarschaft. Alle Kolleginnen und Kollegen in der Region machen dies unisono in dieser Art und Weise mit Ausnahmen nur in Einzelfällen.

Gemeinderat Jörg Werner regt nochmals an, die Schule komplett auszustatten, 300.000 Euro zu investieren und an anderer Stelle einzusparen, beispielsweise beim Vorplatz an der evangelischen Kirche oder durch Verschieben der Maßnahme am Schillerplatz. Man muss ehrlich sein, dass man voraussichtlich nur ein paar Euro Fördergelder bekommen wird, aber man sollte doch darüber nachdenken, ob einem das alles nicht wert ist in der Schule und in der Kindertagesstätte. Natürlich hat das Bundesamt Richtlinien und man sollte Vertrauen in die Fachämter haben, aber dennoch sollte man dies überlegen.

Gemeinderat Joachim Kerzmann hält die vorgebrachten Argumente für verständlich. Alle haben jetzt lange Erfahrungen mit der Pandemie gemacht. In seinen Augen kamen die meisten Maßnahmen zu spät und die Befürchtung hat er auch bei diesem Thema. Wenn noch mehr Geräte bestellt werden, ist ungewiss, wann diese kommen, und das Pandemiegeschehen wird der Installation wieder voraus sein. Man soll nicht mit zu viel auf zu wenig „schießen“, denn das wird in der Pandemiebewältigung nicht weiterhelfen.

Gemeinderat Jürgen Kraske spricht sich dafür aus, Finanzmittel in stationäre Anlagen einzubinden, bevor man die 300.000 Euro in wenig effiziente mobile Geräte investiert, da dies mehr Sinn macht. Solche Anlagen werden vom Bund höher gefördert als die Landesförderung. In den letzten Haushaltsberatungen wurde diese Maßnahme zurückgestellt. Wenn Maßnahmen überlegt werden, dann eher stationär. Man hätte dann die effizientere Lösung, bevor man in Geräte investiert, die in drei Jahren irgendwo herumstehen.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer ergänzt, dass die Förderung des Bundes für stationäre Anlagen noch bis Ende des Jahres beantragt werden kann. Es sollte in Erwägung gezogen werden, die Maßnahme, welche aus dem Haushaltsplan rausgenommen wurde, wiederaufzunehmen und neu zu diskutieren. Man ist sich dann sicher, besser funktionierende Filteranlagen zu haben als bei den mobilen Geräten.

Der Bürgermeister erläutert, dass die zeitliche Beschaffung mobiler Geräte nicht das Problem wäre aufgrund zahlreicher Angebote. Das große Argument bleibt für ihn die Frage nach der Wirkung. Alle haben den Wunsch, die Kinder vor Infektionen zu schützen und eine verlässliche Betreuung zur Verfügung zu stellen. Die wissenschaftliche Einschätzung sieht er zwar eigentlich auf anderer Ebene, aber nach den vorliegenden Informationen geben die Geräte nach heutigem Stand das so nicht her. Die Abwägung zwischen der Gesundheit, die immer an erster Stelle stehen muss, und irgendwelchen anderen investiven Maßnahmen ist sehr schwierig. Aber wenn es trotz der Investition zu Schließungen kommen muss, ist es die Geldausgabe nicht wert. Alle sind Amateure in der Pandemie, auch wenn man sich mittlerweile wie ein Experte fühlt. Wenn ihm jemand garantiert, dass die Schule und die Kita im Infektionsfall geöffnet bleiben, wenn man in jeden Raum ein mobiles Gerät stellt, würde er die Beschaffung sofort per Eilentscheidung veranlassen. Aber die Aussage ist eher zu lüften, wann immer es geht.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer erklärt, dass ihre Fraktion die CO2-Sensoren für sehr hilfreiche Werkzeuge hält, um das Lüften zu koordinieren. Natürlich ist es wichtig, dass die Erwachsenen, die Betreuer, die Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher gut eingewiesen werden in die Handhabung der Geräte, insbesondere in den Umgang damit und in die Beachtung der Anzeigen. Ihrer Fraktion wäre die entsprechende Unterweisung wichtig.

Der Bürgermeister berichtet, dass das Land für die Förderung explizit ein akustisches und/oder visuelles Signal vorschreibt. Das in der Sitzung vorgestellte Gerät kann beides.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer erkundigt sich, ob dieses Modell öfter im Einsatz ist.

Der Bürgermeister erläutert, dass die Beschaffung mit den umliegenden Kommunen abgesprochen ist. Das Gerät ist bei Stiftung Warentest in diesem Jahr Testsieger und preislich akzeptabel. Im Rathaus wurde das Gerät in einigen Büros ausprobiert. Es erfüllt seinen Zweck.

Gemeinderätin Ulrike Schweizer äußert die Überzeugung, dass bei richtiger Handhabung mit den Geräten das Lüften besser koordiniert werden kann, damit die Kinder vielleicht nicht wieder in Wolldecken gehüllt sein müssen, was aber aufgrund der Vorgaben wahrscheinlich wieder vorkommen wird.

Beschlüsse:

  1. „Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Laudenbach mobile Luftfilteranlagen für alle Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit beschafft.“
     
  2. „Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Laudenbach CO2-Sensoren für alle o.g. Räume bis zu einem Gesamtvolumen von 7.000 Euro (bzw. 3.500 Euro inkl. Förderung) beschafft.“
     
  3. „Durch förmliche Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Erweiterung der bestehenden stationären Lüftungsanlage in der Sonnberg-Grundschule unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie des Bundes („Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“) durch Fachplaner prüfen zu lassen.“

Der Bürgermeister schließt die Sitzung.


Im Anschluss an die Sitzung außerhalb der Tagesordnung spricht Gemeinderat Jörg Werner die Straße „Im Kisselfließ“ an und nennt diese ein Paradebeispiel für deutsche Straßenkunst. So etwas nach einer Bauzeit von sechs oder sieben Jahren herzustellen ist ein Armutszeugnis für den deutschen Straßenbau. Dass sowas passiert, hat damals schon an der Bahnbrücke und auf anderen Straßen angefangen, und jetzt hat man hier diesen Flickenteppich.

Der Bürgermeister erklärt, dass für ihn die Gründe dafür durchaus nachvollziehbar sind. Zum einen besteht die Straße mittlerweile seit 15 Jahren und es gab jahrelang bis heute Schwerlastverkehr in das Gewerbegebiet und aufgrund der Baumaßnahmen im ersten Bauabschnitt. Zum anderen hat man es mit einer sehr kostengünstigen Sanierung geschafft, dass nicht im nächsten Winter durch eindringendes Salzwasser der Unterbau geschädigt wird und für 100.000 Euro saniert werden muss - nur ein bis eineinhalb Jahre bevor die nächsten großen Baumaschinen im zweiten Bauabschnitt fahren werden. Es sieht vielleicht nicht sehr schön aus, ist aber die beste Möglichkeit, die Lebensdauer der Straße signifikant zu verlängern, wenn man nicht das zehnfache an Geld in die Hand nehmen will.

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