Briefwahl beantragen
Am Sonntag, 06. März 2026, findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Über diesen Link können Sie direkt ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Briefwahlunterlagen bis 6. März beantragen
Briefwahl kann bis Freitag, 06. März, um 15 Uhr über folgende Wege beantragt werden:
- per QR-Code auf der Rückseite der postalisch zugestellten Wahlbenachrichtigung
- online über das elektronische Formular
- per E-Mail an jens.roser(@)gemeinde-laudenbach.de
- persönlich im Rathaus
- schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- formlos schriftlich
Nach der Beantragung ist die Stimmabgabe per Briefwahl auch direkt im Rathaus möglich.
Nur in dringenden Ausnahmefällen – etwa bei plötzlich auftretender, nachgewiesener Krankheit – kann der Antrag noch am Wahltag bis 15 Uhr gestellt werden.
Unterlagen rechtzeitig abgeben!
Vorsicht: Bei der postalischen Zustellung trägt der Wähler das Risiko, dass der Brief rechtzeitig ankommt. Deshalb: Wer knapp dran ist, sollte auf Nummer Sicher gehen und den Wahlbrief im Rathaus abgeben oder dort in den Briefkasten werfen. In jedem Fall müssen Stimmzettel spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahlamt vorliegen. Später eintreffende Stimmzettel werden nicht mehr berücksichtigt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend mit der Wahldienststelle in Verbindung setzen.
Vollmacht für andere Personen notwendig
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Die oder der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Übersendung an beliebige Zustelladresse
Bei der Antragstellung gibt es die Möglichkeit, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller gewählt oder eine besondere Versandform, beispielsweise per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt die Wählerin oder der Wähler das Porto selbst.
Keine Briefwahl im Wahllokal
Wer bereits Briefwahl benatragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein auch an der Wahl teilnehmen – entweder wie beantragt per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins am Sonntag im Wahllokal. Die Abgabe der ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahllokal ist nicht möglich!
Noch Fragen zur Landtagswahl?
Kontakt:
jens.roser(@)gemeinde-laudenbach.de
Telefonnummer: 06201 7002 62