Abmarkungsarbeiten in Kisselfließ II
Aufgrund der Fertigstellung der neuen öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt abschließend die Abmarkung (Setzen von Grenzpunkten) im Straßenbereich, bei der die Eigentümer anwesend sein dürfen. Die Arbeiten hierzu erfolgen ab Januar 2026. Gemäß Vermessungsgesetz sind die Mitarbeiter des ausführenden Vermessungsbüros befugt, die Flurstücke der Eigentümer zu betreten und die Grenzzeichen abzumarken. Die persönliche Anwesenheit der Eigentümer ist nicht erforderlich, soweit die Flurstücke zugänglich sind. Die Abmarkung/Grenzfeststellung wird vom Vermessungsbüro Knopf (ÖBVI) durchgeführt. Für diese Vermessungsarbeiten entstehen den Eigentümern keine Kosten.
Bei Fragen können Sie sich an das Vermessungsbüro wenden:
Telefonnummer: 06221 84930
info(@)vermessung-knopf.de