Alle Infos zur Grundsteuer
Steuereinnahmen für die Kommune bleiben gleich
Keine Erhöhung, keine generelle Mehrbelastung für unsere Bürger – dafür verzichtet die Gemeinde sogar auf mögliche, höhere Steuereinnahmen. Das ist das Credo des Gemeinderats, der gestern einstimmig neue, „aufkommensneutrale“ Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen hat. Das bedeutet: Trotz Grundsteuerreform erhält die Gemeinde im kommenden Jahr nicht mehr, sondern genau so viel Steuereinnahmen wie bisher auch. Dennoch wird es einzelne Bürger geben, die mitunter deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssen. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer bleibt gleich – es kommt aber zu einer Belastungsverschiebung. Das liegt nicht in der Hand der Kommunen, sondern an der neuen, landesweiten Berechnungsmethode.
In Laudenbach bedeutet das: Der Gemeinderat hat den Hebesatz für die Grundsteuer B (Privat- und Gewerbegrundstücke) auf 170 %, für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) auf 760 % festgelegt.
Die Grundsteuerreform war keine Idee der Gemeinden, sondern geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück (siehe unten).
Was bedeutet das für mich konkret?
In der Regel gilt: Größere Grundstücke mit hohem Bodenrichtwert werden teurer. Menschen mit kleinen Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegrundstücken müssen künftig weniger bezahlen. Die exakte Höhe der Grundsteuer legen die Grundsteuerbescheide fest, die im Januar zugestellt werden. Die Bescheide enthalten auch Infomaterial.
Unbebautes Bauland wird in der Grundsteuer B grundsätzlich mit einem höheren Faktor berechnet. Auf die Belastungsverschiebung zulasten größerer Grundstücke hat die Gemeinde keinen Einfluss. Sie ist vom Gesetzgeber gewünscht.
Was ist die Grundsteuer?
Eigentümer müssen Grundsteuer für ihren Grundbesitz zahlen. Beispielsweise Wohngrundstücke, unbebaute Grundstücke, gewerblich genutzte Flächen oder Land- und Forstwirtschaftliche Flächen.
Warum war eine Grundsteuerreform nötig?
Die Grundsteuerreform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandle. Ein Bundesgesetz musste die Grundsteuer neu regeln. Das alte System beruhte außerdem auf jahrzehntealten Einheitswerten für Grundstücke (1964 in den "alten", 1935 in den "neuen" Bundesländern). Das neue Modell berücksichtigt beispielsweise auch die Grundstückslage.
Das neue Modell wird zum 1. Januar rechtskräftig.
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?
Das Berechnungsmodell beinhaltet drei Schritte. Auf die ersten beiden hat die Gemeinde keinen Einfluss. Lediglich die Hebesätze kann die Kommune selbst festlegen.
Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert, der wiederum unter anderem aus ortsüblichen Mieten und tatsächlichen Verkaufszahlen resultiert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
- Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
- Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag (Gesetzlich festgelegte Steuermesszahl 1,3 ‰ (unbebaut) und 0,91 ‰ (bebaut)
- Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag
Der Gemeinderat hat die Hebesätze so festgesetzt, dass das Gesamtaufkommen gleich bleibt. In Laudenbach bedeutet das: Bisher hat die Grundsteuer rund 830.000 Euro (128 Euro je Einwohner) im Jahr für die kommunalen Aufgaben in den Haushalt gespült. 2025 erhält die Gemeinde nach aktuellen Planungen genau so viel – „aufkommensneutral“.
Zum Vergleich: Insgesamt belaufen sich die kommunalen Einnahmen auf 16,9 Millionen Euro.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Gemeinde wird die tatsächlichen Entwicklungen kontinuierlich im Auge behalten. Sollten die realen Steuereinnahmen von den Planungen abweichen, könnten Neuanpassungen für die Aufkommensneutralität nötig werden. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage kann der Gemeinderat künftige Erhöhungen nicht ausschließen. „Unser Beschluss zeigt: Wir wollen unsere Bürger nicht mehr belasten. Mit Blick auf unseren Haushalt und den wachsenden Aufgabenberg, den wir aufgebürdet bekommen, wäre es aber unseriös, eine Erhöhung für die Zukunft auszuschließen“, betonte Bürgermeister Benjamin Köpfle.
Was bedeutet "Verzicht auf höhere Steuereinnahmen"?
Für die Gemeinde entstehen mit der Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen. Der Gemeinderat hat die Hebesätze zuletzt 2017 festgelegt. Der Betrag blieb seitdem gleich, während die Inflationsrate seit diesem Zeitpunkt bei über 20 Prozent liegt. Der Baupreisindex ist sogar um über 55 Prozent gestiegen. De facto hat die Gemeinde von den Steuereinnahmen also weniger Nutzen. Mit Blick auf die ingesamt angespannte und auch für die Bürger unsichere, wirtschaftliche Situation hat sich der Gemeinderat dennoch gegen eine Erhöhung entschieden.
Mehr Infos
Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Baden-Württembergischen Finanziministeriums.
Dort gibt es einen eigenen Fragenkatalog zur Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftsbetriebe) und zur Grundsteuer B (Betriebliche und private Grundstücke).
Nähere Infos zu den Bodenrichtwerten gibt es hier.