Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

Seitenbereiche

„Es muss was passieren“

Artikel vom 07.08.2024

Das Ziel ist für alle Beteiligten im Laudenbacher Vorgebirge klar: Die Verbuschung stoppen, Kulturlandschaft und Biodiversität erhalten. Allein der Weg dorthin ist buchstäblich steinig und beschwerlich. Bei einer Wanderung durchs Vorgebirge hat sich nun Minister Peter Hauk selbst ein Bild davon gemacht und sich ins Goldene Buch der Gemeinde eingetragen.

 

Für Hauk, in Stuttgart Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, war nach dem Besuch eindeutig: „Hier muss etwas passieren - im Interesse aller Beteiligten“. Werde die Natur weiterhin komplett sich selbst überlassen, drohe die bereits fortschreitende Verbuschung Überhand zu nehmen und den jahrhundertealten, landschaftsprägenden Weinbau mit seiner artenreichen Kulturlandschaft vollends zu verdrängen. Genau das soll das Flurneuordnungsverfahren in dem „Obere Hassel“ genannten Bereich oberhalb der evangelischen Kirche verhindern. Die Planungen dazu, die nicht die Gemeinde, sondern das Amt für Flurneuordnung des Rhein-Neckar-Kreises verantwortet, haben bereits im Jahr 2011 begonnen, mussten seitdem aber immer wieder Verzögerungen hinnehmen. Auslöser waren neben der herausfordernden Topografie auch diverse Grundstücksverhandlungen und Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Behörden und weiterer Träger öffentlicher Belange. Zuletzt hatte sich das Verfahren Mitte 2023 erneut verzögert, weil es nach einer kritischen Stellungsnahme eines Naturschutzbundes neue rechtliche Standards für die sogenannte „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)“ gegeben hatte.

Wegebau für Bewirtschaftung

Voraussetzung für den Erhalt des Weinbaus im Vorgebirge ist die Möglichkeit der maschinengerechten Bewirtschaftung. „Dafür braucht es entsprechende Wege“, wusste auch Hauk, der den eigentlichen Eingriff nicht in der Wegesbreite, sondern im Wegebau selbst sah. Aktuell, so der Minister, sei eine Bewirtschaftung „nicht zumutbar“, weil die vorhanden Wege dafür vielfach ungeeignet seien. Das sah auch die Teilnehmergemeinschaft so. Viele Grundstückseigentümer hätten die Bewirtschaftung und den Weinbau bereits aufgegeben.

Eintrag ins Goldene Buch

Nach der Wanderung durch das betroffene Gebiet trug sich Minister Hauk zum Abschluss seines Besuches ins Goldene Buch der Gemeinde ein. In seinem Eintrag versprach Hauk: „Was die Regierung beitragen kann, wird getan: Wir wollen die einzigartige Biodiversität, aber auch das Kulturgut Weinbau mit regionalen Produkten fördern“. Die Beteiligten skizzierten auch den weiteren Verlauf. Im Herbst könnte die aktualisierte artenschutzrechtliche Prüfung eingearbeitet, im Frühjahr möglicherweise bewilligt werden. Bürgermeister Benjamin Köpfle und Alois Nickel, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft, erhoffen sich nun neuen Schwung und mehr Bewusstsein für die wichtige Flurbereinigung im Vorgebirge. Beide dankten dem Sinsheimer Bundestagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte (CDU), der den Minister-Besuch vermittelt und möglich gemacht hatte.

Das Flurneuordnungsgebiet „Obere Hassel“

Das Flurneuordnungsgebiet umfasst im westlichen Teil weinbaulich genutzte Flächen. Im östlichen Teil überwiegen die Streuobst- und Grünlandnutzung. Der Weinbau hatte von jeher eine große Bedeutung und prägt das Landschaftsbild. Wegen der teilweise steilen Lagen und schlechter Erschließung geben immer mehr Eigentümer die Bewirtschaftung ihrer Rebflächen auf. Teilweise ist bereits eine fortschreitende Sukzession mit Verbuschung zu beobachten. Um den landschaftsprägenden Weinbau und die artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, ist ein dringender Neuordnungsbedarf vorhanden. Die Schaffung einer ordnungsgemäßen Erschließung und die Gewährleistung einer maschinengerechten Bewirtschaftung sind die entscheidenden Voraussetzungen dafür, den Weinbau im Bereich der Vorbergzone langfristig zu erhalten. Landschaftspflegerische Maßnahmen sollen in erster Linie dem ökologischen Ausgleich sowie der weitgehenden Erhaltung vorhandener Landschaftselemente dienen. Die Lage des Verfahrens im Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet nach Natura 2000 und Naturpark erfordert zudem umfangreiche Flächenbereitstellungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensräume.