Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

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Förderung für Balkonkraftwerke

Artikel vom 24.03.2023

Jetzt Förderung beantragen

Den Förderantrag für Steckersolaranlagen der Gemeinde Laudenbach finden Sie hier.

Bis zu 100 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerke / Online-Formular ab 20. März 9 Uhr auf der Gemeinde-Homepage

Volle Kraft voraus für Sonnenenergie! Die Gemeinde Laudenbach unterstützt auch im Jahr 2024 wieder Bürgerinnen und Bürger bei der Anschaffung von sogenannten Stecker-Solaranlagen. Die Gemeinde subventioniert den Kauf mit 20 % der Anschaffungskosten oder maximal 100 Euro je Anlage. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt ausschließlich online. Insgesamt stehen für das Förderprogramm bis zur Ausschöpfung 2500 Euro bereit. 

Je Wohneinheit ist grundsätzlich nur eine Anlage förderfähig. Mit dem Förderantrag müssen Antragsstellende eine Rechnungskopie, ein Foto der installierten Anlage und Nachweise über die Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber hochladen. Bei Mietwohnungen muss außerdem eine Einbauerlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters angehängt werden. Zu förderfähigen Stecker-Solaranlagen zählen solche mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters).

Mit dem Förderprogramm möchte die Gemeinde einen kleinen Anreiz für den Ausbau von Solarenergie liefern und Bürgerinnen und Bürger motivieren, etwas Gutes fürs Klima zu tun und gleichzeitig langfristig den eigenen Geldbeutel durch niedrigere Stromkosten zu schonen.