Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

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Funkmast: Größerer Abstand zur Wohnbebauung

Artikel vom 17.09.2026

Der Technische Ausschuss berät am Montag, 21. September, erneut über den Bauantrag für einen rund 43 Meter hohen Funkmast im Gewann Erlenäcker südlich der Kleintierzuchtanlage. Gegenüber der ursprünglichen Planung konnte die Gemeinde dabei eine deutliche Verbesserung im Sinne der Bürgerschaft erreichen: Die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) hat den vorgesehenen Standort innerhalb des gemeindeeigenen Grundstücks weiter nach Süden verlegt. Dadurch wächst der Abstand zur Laudenbacher Wohnbebauung deutlich von rund 300 auf etwa 525 Meter.

Bürgermeister und Verwaltung bemühen sich um Verlegung

Dem vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller. Bereits der im Jahr 2024 beratene Bauantrag der Telekom-Tochter war rechtlich einwandfrei – führte wegen der Nähe zur Wohnbebauung aber zu Diskussionen in der Bevölkerung. Trotz der rechtlich eindeutigen Ausgangslage für den Funkturm nahmen Bürgermeister und Verwaltung in der Folge Gespräche auf und setzten sich beim Antragssteller für eine Standortverschiebung ein. Nachdem der im Jahr 2024 beratene Bauantrag insbesondere wegen der Nähe zur Wohnbebauung zu Diskussionen in der Bürgerschaft geführt hatte, setzte sich die Verwaltung trotz der rechtlich klaren Ausgangslage für eine Standortverschiebung ein. 

Mit Erfolg: Die Deutsche Funkturm GmbH hat sich bereit erklärt, den Mast innerhalb des gemeindeeigenen Grundstücks deutlich weiter nach Süden zu verlegen. Der nun vorgesehene Standort liegt am südlichen Grundstücksrand in unmittelbarer Nähe eines bereits vorhandenen Hochspannungsmasts zwischen Laudenbach und Hemsbach. Damit wird das Projekt städtebaulich wesentlich verträglicher. Der Abstand zur Wohnbebauung ist mit 525 Metern nicht nur wesentlich größer als rechtlich notwendig, sondern auch deutlich größer als bei vergleichbaren Masten in der Umgebung und Nachbarkommunen. 

Gemeinde hat nur begrenzte Einflussmöglichkeiten  

Dass trotz der mittlerweile geltenden Rechtslage eine solche Verschiebung erreicht werden konnte, ist ein großer Erfolg. Nach der letzten Änderung der Landesbauordnung dürfen Funkmasten sogar ohne Genehmigung errichtet werden, der Mindestabstand zum nächsten Gebäude betrüge weniger als 10 Meter. 

Trotzdem hat die Telekom-Tochter einen regulären Bauantrag eingereicht, um zu prüfen, ob Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen. Die Gemeinde weist daher nochmals darauf hin, dass sie über die Zulässigkeit des Funkmasts nicht frei entscheiden kann. Funkmasten im Außenbereich sind nach Baugesetzbuch grundsätzlich privilegierte Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen darf nur aus den im Baugesetzbuch ausdrücklich genannten Gründen versagt werden. Da keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und keine der beteiligten Fachbehörden Einwendungen erhoben hat, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Die Gemeinde verfügt somit über kein politisches Veto-Recht gegen das Vorhaben. 

Die Verwaltung empfiehlt dem Technischen Ausschuss daher, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die öffentliche Beratung ist für den 21. September 2026 ab 18.30 Uhr vorgesehen. 

Weitere Informationen zum Tagesordnungspunkt sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde.