Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Laudenbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Laudenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Zensus Befragungen gestartet

Artikel vom 19.05.2022

Ehrenamtliche Erhebungsbeauftrage im Ort unterwegs / Auskunftspflicht für die zufällig ausgewählten Befragten

Jetzt zählt's wieder in ganz Deutschland. Von Mitte Mai bis Ende Juli findet bundesweit der sogenannte "Zensus" statt. Auch in Laudenbach sind für die Volkszähkung ab sofort ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises unterwegs. Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen oder arbeiten. Für die zufällig ausgewählten Befragten besteht eine Auskunftspflicht.

Denn die Ergebnisse des Zensus sind unglaublich wichtig. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen beruhen auf den amtlichen Einwohnerzahlen. Für die Gemeinde Laudenbach etwa hängen die finanziell enorm wichtigen Schlüssezuweisungen des Landes vom Zensus-Ergebnis ab. Auch der Vergabe von EU-Fördermitteln und der Verteilung von Steuergeldern dient der Zensus als Grundlage. Für viele übergeordnete Planungsbehörden ist eine möglichst genaue Einwohnerzahl essentiell. Nur so können sie etwa frühzeitig für die Entwicklung von ausreichend Kindergarten- oder Schulplätzen sorgen. Die Teilnahme hat also unmittelbare Auswirkungen auf Laudenbach.

Die zu befragenden Personen werden stichprobenartig und zufällig ausgewählt. Nur ein Teil der Bevölkerung wird befragt. Ergänzt werden die Haushaltsbefragungen vor Ort durch eine Wohn- und Gebäudezählung. Der Zensus erfolgt in mehreren Stufen. Für die Wohn- und Gebäudezählung erhalten ausgewählte Personen Post. Die eigentliche Zählung findet mittels Code über eine Online-Befragung statt. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Zählung selbstverständlich in Papierform beantragen. Darüber hinaus sind die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten in den kommenden Wochen im Ort unterwegs. Sie kündigen sich im Vorfeld immer postalisch an. Achten Sie in den kommenden Wochen also auf Terminkarten mit den Worten "Zensus". Die eigentliche Befragung dauert wenige Minuten und kann immer vor der Haustür stattfinden. Das Betreten von Haus oder Wohnung ist nicht notwendig! Manche Personen erhalten darüber hinaus einen Online-Code für weiterführende Fragen zu Bildung oder Erwerbssituation.

Die Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises ist für Fragen erreichbar:
zensus2022(@)Rhein-Neckar-Kreis.de
Telefonnummer: 06221 5226516

Weitere Informationen, Erklärvideos und vieles mehr gibt es hier.

Wie erkenne ich "offizielle" Zensus-Beauftragte?

Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises können sich immer ausweisen. Sie wurden für ihre Tätigkeit umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Die Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Befragungstermin im Vorfeld durch eine Karte im Briefkasten an. Die Befragung nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Es werden Fragen nach dem Vor- und Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnstatus (Haupt- und Nebenwohnsitz) der Haushaltsmitglieder geklärt. Die Erhebungsbeauftragten wollen ihr Haus oder ihre Wohnung nicht betreten. Die Befragung kann an der Tür oder im Flur erfolgen. 

Wer führt den Zensus durch?

Organisiert wird der Zensus 2022 von den Statistischen Landesämtern. Die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises führt im Auftrag des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg die Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis sowie die Erhebung in Sonderbereichen durch.Die Gebäude- und Wohnungszählung wird bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt. Zugrunde liegt dem Zensus auch eine rechtliche Vorgabe der EU, nach der alle Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre ihre Einwohnerzahl amtlich feszustellen haben.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Der Schutz der Daten wird durch umfangreiche Maßnahmen sichergestellt. Beispielsweise werden die Daten anonymisiert ausgewertet und zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder gelöscht. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist außerdem die Weitergabe der beim Zensus gewonnenen Daten der Befragten an andere Verwaltungseinheiten, wie die Bürgerdienste oder das Jobcenter, untersagt. Die Erhebungsbeauftragten sowie die Beschäftigten der statistischen Stellen sind zur Einhaltung der Statistischen Geheimhaltung verpflichtet. Die Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises ist für Fragen erreichbar: E-Mail: zensus2022@Rhein-Neckar-Kreis.de Tel.: 06221 522-6516